﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20013272</id><updated>2024-04-10T18:53:25Z</updated><additionalIndexing>421;Offenlegung der Interessenbindungen;Interessenvertretung;Ausstandspflicht;Parlamentarier/in;private Einkünfte der Parlamentsmitglieder;gebundenes Mandat</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2001-06-05T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4608</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L03K080304</key><name>Parlamentarier/in</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08030404</key><name>Offenlegung der Interessenbindungen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0803040102</key><name>private Einkünfte der Parlamentsmitglieder</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020311</key><name>Interessenvertretung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K080701010104</key><name>Ausstandspflicht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08030402</key><name>gebundenes Mandat</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2001-12-14T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2001-09-17T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>Parl</abbreviation><id>1</id><name>Parlament</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2001-06-05T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2001-12-14T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2276</code><gender>f</gender><id>33</id><name>Bühlmann Cécile</name><officialDenomination>Bühlmann Cécile</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>01.3272</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Jedes Land hat seine eigenen Traditionen und die entsprechenden Gesetzesvorschriften.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;So müssen beispielsweise die Mitglieder des britischen Unterhauses Folgendes offen legen: bezahlte Leitungsmandate; Erwerbstätigkeit, Büro, Beruf usw.; Auftraggeber; finanzielle oder materielle Zuwendungen; Spenden, Begünstigungen und Einladungen in Grossbritannien; Auslandbesuche; Begünstigungen und Geschenke aus dem Ausland; Grundstücke und Vermögen; börsennotierte Wertpapiere; Verschiedenes und unbezahlte Tätigkeiten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus der in der Interpellation erwähnten Homepage kann man beispielsweise entnehmen, dass Premierminister Blair neun Gratiskarten für die Neujahrsfeier im Londoner Millenium Dome erhielt oder dass er mit seiner Familie zwei Tage bei einem italienischen Politiker in der Toskana zu Gast war, dass dem Oppositionsführer W. Hague von verschiedenen Personen rund dreissigmal ein Flugzeug oder Helikopter zur Verfügung gestellt wurde, dass er vom Sultan von Brunei ein Geschenk und vom Botschafter von Katar eine Kiste Champagner erhielt oder dass Paddy Ashdown, dem ehemaligen Chef der Liberalen, für Ansprachen gelegentlich Honorare bezahlt wurden usw.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese Praxis entspricht nicht den Gepflogenheiten unseres Landes, und das Büro gedenkt deshalb nicht, den gleichen Weg wie das britische Parlament einzuschlagen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei der Beratung des neuen Parlamentsgesetzes bietet sich dem Parlament die Gelegenheit, gesetzliche Bestimmungen zur Verbesserung der Transparenz von Interessenbindungen einzuführen. Somit würde das Bedürfnis nach einer solchen Regelung klar aufgezeigt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Fragen beantwortet das Büro wie folgt:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Dem Parlament liegt seit dem 1. März 2001 ein Entwurf zum Parlamentsgesetz vor. Das Büro des Nationalrates hat bereits darauf hingewiesen, dass es den neuen Artikel 12 begrüsse. Darin wird bezüglich Interessenbindungen auf das einschränkende Wort "wichtig" verzichtet, was bedeutet, dass sämtliche Interessenbindungen angegeben werden müssen. Es liegt nun am Plenum, sich zum genauen Wortlaut dieses Artikels zu äussern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Es ist nach Auffassung des Büros nicht sinnvoll, einerseits zu anerkennen, dass ein Parlamentsmandat mit einem Verwaltungsratssitz grundsätzlich vereinbar ist, andererseits aber die Anzahl der Verwaltungsratsmandate oder die daraus erzielten Einkünfte einzuschränken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Das Büro ist nicht dafür, dass den Ratsmitgliedern nach ihrer Wahl die Annahme neuer Verwaltungsratsmandate verboten wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Das Büro hat sich bereits in seiner Stellungnahme zur Motion Zisyadis 01.3270, "Mandatsverbot für Parlamentsmitglieder", gegen ein Verwaltungsratsverbot für Parlamentsmitglieder ausgesprochen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Es liegt nicht in der Kompetenz des Büros, sich in die Tätigkeiten der Ratsmitglieder als Beiräte von Unternehmen einzumischen. Die Ratsmitglieder sind bei ihren Entscheiden an keine externen Instruktionen gebunden und müssen bei der Ausübung ihres Parlamentsmandats dem Allgemeininteresse dienen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Dem Büro steht es nicht zu, die Höhe der an Beiräte entrichteten Honorare zu beurteilen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Das Büro konnte sich im Zusammenhang mit seiner Stellungnahme auf das Postulat Rennwald davon überzeugen, dass die seinerzeit gegen die Offenlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ratsmitglieder vorgebrachten Argumente nach wie vor vollumfänglich gültig sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Für die Erstellung eines Registers über die im Bundeshaus zugelassenen Interessengruppen bedarf es einer Rechtsgrundlage. Diese soll mit Artikel 5 des neuen Parlamentsgesetzes geschaffen werden. Das Parlament wird Gelegenheit haben, sich zwischen der Variante der Kommissionsmehrheit (Kann-Vorschrift) und denjenigen zweier Minderheiten (Muss-Vorschrift bzw. keine gesetzliche Regelung) zu entscheiden. Die Kommentare zu diesem Artikel finden sich auf Seite 3522 des Berichtes zum Parlamentsgesetz. Bei Annahme von Artikel 5 müsste die Bundesversammlung diese Akkreditierung in einer Verordnung regeln.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Die Personen, welche über Ratsmitglieder Zugang zum Bundeshaus erhalten, gehören ganz unterschiedlichen Kategorien an. In gewissen Fällen kann es sich um Mitglieder der Familie des Ratsmitgliedes oder seines Sekretariates handeln. Die Interessenvertreter und -vertreterinnen, die von Ratsmitgliedern Zutrittsbewilligungen erhalten, wären im Register der Lobbyisten einzutragen. Die Liste der direkt Akkreditierten könnte jedenfalls bei den Parlamentsdiensten eingesehen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;10. Jedes Ratsmitglied muss selbst beurteilen, ob seine persönlichen Interessen von einem Geschäft unmittelbar betroffen sind. Absatz 4 des vorgeschlagenen neuen Artikels 12 besagt: "Ratsmitglieder, die durch einen Beratungsgegenstand in ihren persönlichen Interessen unmittelbar betroffen sind, weisen auf diese Interessenbindung hin, wenn sie sich im Rat oder in einer Kommission äussern." Diese Bestimmung entspricht dem geltenden Artikel 3quinquies des Geschäftsverkehrsgesetzes, der anlässlich der Revision vom 23. März 1984 eingeführt wurde. Der Bericht vom 10. November 1981 (BBl 1982 I 1118) sah die Einführung der Ausstandspflicht vor; der Ständerat entschied sich indessen für die Offenlegung der persönlichen Interessenbindungen (AB 1983 S 484). Der Berichterstatter Edouard Debétaz begründete dies wie folgt: "Es ist Sache des Ratsmitgliedes, seine persönlichen Interessenbindungen offen zu legen; tut es dies nicht, kann es dafür nicht bestraft werden. Jedes Ratsmitglied muss sich seiner Pflichten und ihrer Bedeutung bewusst sein; es geht hier um eine Frage der Berufsethik." Der Nationalrat schloss sich dieser Sichtweise an (AB 1983 N 1798).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;11. Ein Parlamentsmitglied ist dann in seinen "persönlichen Interessen unmittelbar" betroffen, wenn es selbst, ein nächster Angehöriger oder ein privater Auftraggeber von einem Ratsbeschluss unmittelbar begünstigt wird. Wo es um allgemein verbindliche, abstrakte Regeln geht, besteht für das Ratsmitglied keine Offenlegungspflicht. In Zweifelsfällen sollten nach Auffassung des Büros die Interessenbindungen offen gelegt werden.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die heftige Diskussion im Zusammenhang mit den Verwaltungsratsmandaten von Nationalratspräsident Peter Hess hat gezeigt, dass die Öffentlichkeit generell mehr Transparenz über die Tätigkeiten von Politikerinnen und Politikern verlangt. In anderen Ländern ist die Offenlegung aller Interessenbindungen von Volksvertretern längst selbstverständlich (vgl. z. B. Grossbritanien: http://www.publications.parliament.uk/pa/cm200001/cmregmem/memi02.htm).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Büro wird gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Stützt das Büro eine verbindliche Regelung der Offenlegung aller Interessenbindungen im neuen Parlamentsgesetz? Ist das Büro nicht auch der Meinung, dass eine Auflistung der Verwaltungsratsmandate allein wenig aussagekräftig ist, sondern dass die finanziellen Einkünfte, die aus dieser Verwaltungsratstätigkeit erworben werden und eine bestimmte Summe, z. B.10 000 Franken, übersteigen, deklariert werden müssen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Was sagt das Büro zu einer Begrenzung der Verwaltungsratsmandate auf eine bestimmte Anzahl oder bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Was hält das Büro von der Idee, dass Parlamentsmitglieder nach ihrer Wahl keine neuen Mandate mehr annehmen dürfen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Was hält das Büro von einem generellen Verbot von Verwaltungsratstätigkeiten für Ratsmitglieder?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Was hält das Büro von der Tätigkeit von Parlamentsmitgliedern als Beiräte von Unternehmen? Ist das Büro nicht auch der Meinung, dass deren im Verhältnis zum Aufwand unverhältnismässigen Entschädigungen (z. B. CS-Beirat: 120 000 Franken für zwei bis vier Sitzungen pro Jahr) eine an Bestechung grenzende Beeinflussung von Parlamentsmitgliedern ist, welche nicht mit der parlamentarischen Unabhängigkeit vereinbar ist? Was gedenkt das Büro dagegen zu unternehmen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Was hält das Büro davon, angesichts der neuesten Entwicklungen nochmals auf die Frage einer generellen Offenlegungspflicht der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Parlamentsmitglieder, wie sie auch im Postulat Rennwald 01.3124 gefordert wird, zurückzukommen? Ist es nicht auch der Meinung, ein Verweis auf die 1991 geführte Debatte, das sind immerhin zehn Jahre, sei etwas zu billig?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Wäre es möglich, die Einführung eines Registers für im Bundeshaus tätige Berufslobbyisten, wie es im neuen Parlamentsgesetz vorgesehen ist, vorzuziehen und ein solches nicht erst mit der Revision des Parlamentsgesetzes in Kraft zu setzen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Nach bisheriger Praxis kann jedes Ratsmitglied zwei Ausweise für den Zugang zum Bundeshaus abgeben. Was hält das Büro davon, die Namen der Personen und der von ihnen vertretenen Organisationen im Sinne der Offenlegung der Interessenbindungen zu veröffentlichen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Weiss das Büro überhaupt, welche Lobbyisten heute Zugang zum Bundeshaus haben?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;10. Wie könnte die Einhaltung von Artikel 3quinquies des Geschäftsverkehrsgesetzes besser kontrolliert werden, und wie könnte die Nichteinhaltung sanktioniert werden? ("Ratsmitglieder, deren persönliche Interessen von einem Geschäft unmittelbar betroffen sind, weisen auf diese Interessenbindung hin, wenn sie sich in einer Kommission oder im Rat äussern.")&lt;/p&gt;&lt;p&gt;11. Gibt es eine präzise Auslegung, was unter "persönlichen Interessen" und unter "unmittelbar" zu verstehen ist?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Interessenbindungen. Transparenz und Kontrolle der Offenlegung</value></text></texts><title>Interessenbindungen. Transparenz und Kontrolle der Offenlegung</title></affair>