﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20013322</id><updated>2024-04-10T12:40:55Z</updated><additionalIndexing>2831;Bericht;Musik;Kulturförderung;Kunsterziehung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2391</code><gender>m</gender><id>328</id><name>Gysin Remo</name><officialDenomination>Gysin Remo</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2001-06-20T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4608</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K01060407</key><name>Musik</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01060307</key><name>Kulturförderung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K13020104</key><name>Kunsterziehung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K020206</key><name>Bericht</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2001-10-05T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-04-16T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2001-08-29T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2001-06-20T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2002-04-16T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2368</code><gender>f</gender><id>303</id><name>Bangerter Käthi</name><officialDenomination>Bangerter Käthi</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2516</code><gender>f</gender><id>494</id><name>Meier-Schatz Lucrezia</name><officialDenomination>Meier-Schatz</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2426</code><gender>f</gender><id>363</id><name>Vermot-Mangold Ruth-Gaby</name><officialDenomination>Vermot-Mangold</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2391</code><gender>m</gender><id>328</id><name>Gysin Remo</name><officialDenomination>Gysin Remo</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>01.3322</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Allgemeines&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Zuständigkeit des Bundes in der Kulturförderung ist gegenüber jener der Kantone subsidiär. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Grundlagen für die Umsetzung des Kulturartikels mit den Kantonen, aber auch mit den Städten und den kulturellen Organisationen zu erarbeiten. Dabei haben die Kantone eine besondere Stellung als Partner des Bundes. Aus diesem Grund haben die Vorsteherin des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI) und der Präsident der Dchweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) am 26. Juni 2001 ein gemeinsames Umsetzungsmandat unterzeichnet. Dieses sieht die Einsetzung einer Projektorganisation Bund/Kantone unter Beteiligung der Städte sowie der kulturellen Organisationen und Einrichtungen vor. Aus der Vorarbeit an diesem Mandat haben sich die Arbeiten an den erwähnten parlamentarischen Vorstössen verzögert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Projektorganisation obliegt es, bis Ende 2002 den Verfassungsauftrag zu beurteilen und dabei die einschlägigen parlamentarischen Vorstösse zu berücksichtigen. Besonders hat die Organisation zu erheben, welche Ausbildungsbedürfnisse im Bereich der Kultur nicht oder unzulänglich abgedeckt sind und wo aus kulturpolitischer Sicht Handlungsbedarf besteht; sie erarbeitet ein Konzept zur Deckung des Handlungsbedarfes. Erwartet wird zuhanden des EDI ein erläuterter Gesetzvorentwurf für die vom Bund zu treffenden Fördermassnahmen sowie für allfällige Anpassungen bestehender Erlasse. Es ist vorgesehen, nach Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens die im Bericht vom 1. März 2000 über die Legislaturplanung 1999-2003 als Richtliniengeschäft angekündigte Kulturförderungsvorlage Ende 2003 dem Parlament zu unterbreiten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Das Postulat steht in der Reihe anderer Vorstösse, welche die Umsetzung von Artikel 69 der Bundesverfassung namentlich mit Bezug auf die Musik im Bereich der Ausbildung verlangen. In die gleiche Richtung gehen die identischen Postulate Danioth (99.3502) und Bangerter (99.3528) zur Förderung der Musikausbildung, aber auch das frühere Postulat Suter (98.3473) zu einer eidgenössischen Akademie der musischen Künste. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für die Behandlung aller erwähnten Vorstösse ist folgendes Vorgehen vorgesehen: Zusammen mit dem Bundesamt für Bildung und Wissenschaft, dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie sowie der EDK erhebt das Bundesamt für Kultur in der zweiten Hälfte 2001 und Anfang 2002, welche Ausbildungsbedürfnisse ungenügend oder unerfüllt sind und wo mehr Ressourcen benötigt werden. Der daraus resultierende Bericht soll 2002 vom Bund und von den Kantonen gemeinsam sachlich und politisch gewürdigt werden. Wenn sich Handlungsbedarf ergibt, soll er primär in bestehenden Erlassen oder laufenden Reformen im Bildungsbereich umgesetzt werden. Nur wo keine bildungsrechtliche Umsetzungsmöglichkeit besteht, ist eine kulturpolitische Realisierung vorzusehen. Wenn immer möglich, soll die Realisierung im Rahmen der Umsetzung von Artikel 69 der Bundesverfassung erfolgen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die neue Zuständigkeit des Bundes nach Artikel 69 Absatz 2 der Bundesverfassung, Kunst und Musik im Bereich der Ausbildung zu fördern, erstreckt sich auf den gesamten Bereich der Künste und alle Ausbildungsstufen von der Primarstufe bis zur quartären (Weiterbildung). "Ausbildung" bedeutet entsprechend:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Ausbildung in Kunst und Musik innerhalb von Ausbildungsgängen aller Stufen (Kunst und Musik als Bildungsstoff);&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Ausbildung zu einem künstlerischen Beruf (Kunst und Musik als Bildungsziel);&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- ausserschulische Ausbildung in Kunst und Musik (z. B. an Musikschulen);&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Ausbildung von Kunstausbildnern und Kunstausbildnerinnen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Bestimmung schafft eine Handlungsmöglichkeit des Bundes, die von den Zuständigkeiten der Kantone im Bildungswesen nicht klar abgegrenzt ist. Als Kann-Bestimmung muss sie nicht verpflichtend umgesetzt werden. Erforderlich ist jedoch, dass der Bund prüft, ob Handlungsbedarf besteht und gegebenenfalls dann handelt. Die Prüfung erfolgt wie zu Frage 1 dargelegt. Wenn einmal der Handlungsbedarf feststeht, wird zu bestimmen sein, wo der Bund aktiv wird. Erst in diesem Zusammenhang stellt sich die Frage einer allfälligen Kompetenzüberschneidung mit der kantonalen Schulhoheit. Eine Regelung wird im konkreten Fall einvernehmlich zu suchen sein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die erwähnten Postulate Danioth (99.3502) und Bangerter (99.3528) sehen auf Bundesebene gesetzliche Grundlagen für eine landesweite und ganzheitliche Förderung der Musikausbildung vor und nennen zu diesem Zweck präzise Massnahmen wie das Singen in der Schule, die Ausbildung der Lehrkräfte und die Bildung einer Fachgruppe gegebenenfalls eines schweizerischen Kurszentrums Musik. Die Vorstellungen werden in dem zu Frage 1 dargelegten Zusammenhang und Vorgehen geprüft.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die Förderung des internationalen Kulturaustausches, auch im Bereich der Musik, ist auf Bundesebene grundsätzlich eine Aufgabe der Stiftung Pro Helvetia. Sie nimmt diese Aufgabe wahr, indem sie Auslandtourneen von Jugendchören und weiterer Jugendensembles fördert. Dazu richtet Pro Helvetia einen jährlichen Förderpreis für besondere Verdienste im Bereich Jugend und Musik aus. Nach ihren Richtlinien ist die Stiftung äusserst zurückhaltend, wenn es wesentlich um Aus- und Weiterbildung in künstlerischen Tätigkeiten geht. Hier liegt die Zuständigkeit in erster Linie bei den Kantonen. Das 7. Europäische Jugendmusikfestival wird entsprechend von mehreren Kantonen mitfinanziert. Im Sinne der Förderung des Kulturaustausches wird das 7. Europäische Jugendmusikfestival von Pro Helvetia mit 100 000 Franken unterstützt. Eine Bundesbeteiligung an den Durchführungskosten ist mangels einer gesetzlichen Grundlage nicht möglich. Im Rahmen der Ausschüttung des Prägegewinnes 2002 ist indes ein ausserordentlicher Beitrag von 200 000 Franken in Aussicht gestellt worden. Die Arbeit an der Umsetzung von Artikel 69 der Bundesverfassung wird weisen, ob für eine künftige Beteiligung an derartigen Veranstaltungen eine Rechtsgrundlage geschaffen und ein Kredit eingestellt werden soll.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;In der neuen Bundesverfassung erhält der Bund mit dem Kulturartikel 69 die Kompetenz zur Förderung der Musik. Mit der Überweisung des Postulates 99.3507 hat der Bundesrat den Auftrag erhalten "bis spätestens Ende 2000 einen Bericht zur Musikförderung des Bundes vorzulegen". Darin soll aufgezeigt werden, wie der Bundesrat Artikel 69 der Bundesverfassung umzusetzen gedenkt. Da dieser Bericht Mitte 2001 noch immer aussteht und hiermit die Musikförderung durch den Bund blockiert bleibt, bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie sehen das Konzept und der Zeitplan zur Erstellung des erwähnten Berichtes aus? Bis wann kann das Parlament mit der Erfüllung seines Auftrages rechnen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bundesrat hat einerseits Massnahmen im Sinne von Artikel 69 Absatz 2 der Bundesverfassung (Förderung der Kunst und Musik, insbesondere im Bereich der Ausbildung) zu ergreifen, andererseits hat er die kantonale Schulhoheit nach Artikel 62 der Bundesverfassung zu respektieren. Wie gedenkt er beiden Aspekten gleichzeitig gerecht zu werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Plant er dem Parlament ein eidgenössisches Gesetz zur Musikförderung vorzulegen? Gibt es dazu bereits inhaltliche und terminliche Vorstellungen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Gedenkt er den internationalen Musikaustausch zu fördern? Ist er z. B. bereit, das 7. Europäische Jugendmusikfestival, das im nächsten Jahr in der Schweiz stattfindet, grosszügig und in ähnlicher Weise zu unterstützen, wie das andere Durchführungsländer getan haben?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Musikförderung durch den Bund</value></text></texts><title>Musikförderung durch den Bund</title></affair>