﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20013339</id><updated>2024-04-10T14:34:58Z</updated><additionalIndexing>08;politische Gewalt;diplomatische Beziehungen;Asylbewerber/in;wirtschaftliche Zusammenarbeit;Verbrechen gegen die Menschlichkeit;Algerien</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2282</code><gender>m</gender><id>56</id><name>de Dardel Jean-Nils</name><officialDenomination>de Dardel Jean-Nils</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische 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Angelegenheiten</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2001-06-20T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2003-06-20T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2373</code><gender>m</gender><id>309</id><name>Cavalli Franco</name><officialDenomination>Cavalli</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2143</code><gender>m</gender><id>172</id><name>Rechsteiner Paul</name><officialDenomination>Rechsteiner Paul</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2520</code><gender>m</gender><id>497</id><name>Mugny 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Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>01.3339</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Es tauchen immer mehr Fakten auf, welche die Mitverantwortung der Generäle der algerischen Armee und der Unsicherheitskräfte in ihren Diensten für die Massaker beweisen, die in Algerien seit vielen Jahren stattfinden und die das Regime in Algier ausschliesslich dem islamischen Terrorismus zuschreibt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Vor kurzem ist es General Nezzar gelungen, wenige Stunden bevor er von der französischen Justiz aufgrund einer gegen ihn gerichteten Strafklage festgenommen worden wäre, aus Frankreich zu fliehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Seit April 2001 nehmen die Demonstrationen der Bevölkerung gegen das Regime auf eine aussergewöhnliche Weise immer mehr zu. Sie spiegeln die totale Ablehnung des Militärregimes wider, welchem vorgeworfen wird, für Folterungen und Massaker verantwortlich zu sein und sich die Reichtümer des Landes anzueignen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Beobachter der Situation in Algerien nehmen an, dass das Militärregime eine pseudo-demokratische Fassade aufrechterhält und dass die politischen Parteien der Regierungskoalition, die Abgeordneten dieser Parteien, die Minister und der Staatspräsident nur die Befehle der eigentlichen Machthaber ausführen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die Einführung eines Zusammenarbeitssystems, wenn möglich in Form eines Rückübernahmeabkommens, zwischen der Schweiz und Algerien ist eine der obersten Prioritäten des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes. Die Kriterien für diesen Entscheid sind indessen nicht auf die Anzahl der eingereichten Asylanträge beschränkt. Sie berücksichtigen insbesondere auch das Migrationspotenzial in Algerien sowie die Probleme, die mit diesem Staat in Fragen der Rückführung aufgetreten sind. Diesbezüglich ist daran zu erinnern, dass die restriktive Praxis der algerischen Behörden im Bereich der Rückübernahme dem völkergewohnheitsrechtlichen Grundsatz widerspricht, nach dem ein Staat verpflichtet ist, seine eigenen Staatsangehörigen wieder aufzunehmen, wenn sich Letztere in irregulärer Situation auf dem Gebiet eines Drittstaates aufhalten. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Weiter betont der Bundesrat, dass sich aus dem Abschluss von Rückübernahmeabkommen zwischen der Schweiz und anderen Staaten an sich keine Verpflichtung zur Beurteilung der von einer Regierung betriebenen Menschenrechtspolitik ergibt; es wird aber vorausgesetzt, dass in Anwendung der genannten Abkommen eine Beurteilung der Situation bei jedem Rückführungsdossier vorgenommen wird. Der Bundesrat weist vielmehr darauf hin, dass das schweizerische Asylverfahren, entsprechend dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951, erlaubt, das Schutzbedürfnis des einzelnen Asylsuchenden objektiv und umfassend abzuklären, um gegebenenfalls auf eine Rückführung zu verzichten, falls Gefahr besteht, dass eine Person durch die staatlichen Behörden oder durch Dritte der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung unterworfen wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Das Kolloquium, dass der Afrikanität und der Universalität des heiligen Augustinus gewidmet war, geht auf eine Idee zurück, die Bundesrat Joseph Deiss anlässlich eines Besuches in Algier im Oktober 1999 von Präsident Abdelaziz Bouteflika unterbreitet worden war. Das Projekt war indessen nicht auf wissenschaftliche Kreise beschränkt und wurde über eine Wanderausstellung und Konferenzen, die für die breite Öffentlichkeit in mehreren Städten Algeriens von Teilnehmern des Kolloquiums in arabischer und französischer Sprache abgehalten wurden, auch der Bevölkerung zugänglich gemacht. Das Echo des Publikums und der Medien unterschiedlichster Couleur war in der Regel sehr positiv. Zudem hat dieses kulturelle Projekt selbst in der Zivilgesellschaft und in regierungskritischen Kreisen eine erhebliche politische Wirkung entfaltet. Die vom Kolloquium diskutierten Themen - Versöhnung mit der Vergangenheit, Öffnung gegenüber der Welt oder auch Frieden, wie ihn der heilige Augustinus verstand - stehen nicht losgelöst von den gegenwärtigen Problemen Algeriens und haben diese auch keineswegs verschleiert . &lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Bundesrat hat über hundert Investitionsförderungs- und Investitionsschutzabkommen unterzeichnet und ratifiziert. Diese Abkommen gewährleisten eine nichtdiskriminierende Behandlung der Investoren und ihrer Investitionen. Ferner sehen sie ein Entschädigungssystem im Fall von Enteignung oder Verstaatlichung vor. Der Abschluss eines solchen Abkommens mit Algerien dient allem voran zur Förderung der Schweizer Wirtschaft, deren Investitionen durch die Zurverfügungstellung geeigneter Rahmenbedingungen begünstigt werden. Mit einem Verzicht auf eine Ratifizierung des im vergangenen März in Algier unterzeichneten Abkommens würde letztendlich nur den Schweizer Unternehmen Schaden zugefügt, die in diesen Ländern Investitionen tätigen möchten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Übrigen ist zu bemerken, dass die Abkommen über den Investitionsschutz gemäss dem vereinfachten Verfahren nach Artikel 1 des Bundesbeschlusses vom 27. September 1963 betreffend den Abschluss von Abkommen über den Schutz und die Förderung von Kapitalinvestitionen (SR 975) abgeschlossen werden und folglich nicht der Genehmigung des Parlamentes bedürfen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die Parlamentsdelegation hat sich auf Einladung des Präsidenten der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates vom 17. bis 21. Juni in der Schweiz aufgehalten. Diese Einladung erfolgte im Anschluss an den Besuch der Delegation der APK im Oktober 2000 in Algier. Was die Zusammensetzung der algerischen Parlamentsdelegation angeht, so obliegt diese allein den zuständigen Organen der Nationalversammlung. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die Schweizer Botschaft in Algier seit ihrer Wiedereröffnung 1998 darum bemüht ist, die Kontakte auf politischer Ebene, einschliesslich derjenigen zu den Mitgliedern der Opposition, zu intensivieren. Der Vorsteher des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten hat es zudem nicht unterlassen, anlässlich seiner kurzen Unterredung mit der algerischen Parlamentsdelegation die Bedeutung zu bekräftigen, welche die Schweiz der Achtung der Menschenrechte, dem Pluralismus und den demokratischen Prinzipien, d. h. also den Werten, die auch von der Opposition in Algerien verteidigt werden, beimisst.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die Krise, die Algerien erschüttert, ist die Folge der bewegten Geschichte dieses Landes und spiegelt gleichzeitig die widersprüchlichen Entwicklungstendenzen in der algerischen Gesellschaft wider. Die seit dem 20. April 2001 andauernden Unruhen in der Kabylei sind grösstenteils auf die sozio-ökonomische Lage, die hohe Arbeitslosigkeit und den Wohnungsmangel zurückzuführen. Die Identitätsfrage bzw. die Anerkennung der Sprache und Kultur der Berber stellt daher nur eine Komponente der Frustration bei den Jugendlichen dar. Die Schweiz hat Algerien im Rahmen ihrer bilateralen Beziehungen dazu ermutigt, auf einen verbesserten Schutz der Menschenrechte und eine breitere Anerkennung der kulturellen Vielfalt hinzuwirken. Darüber hinaus ist die Schweiz auch um die Weiterentwicklung ihrer wirtschaftlichen Beziehungen zu Algerien bemüht, zumal Wirtschaftswachstum und ein erhöhter sozialer Zusammenhalt als unabdingbare Voraussetzungen für eine mittel- bis langfristige Konsolidierung der politischen Stabilität anzusehen sind. In Bezug auf die Situation der Kabylen ist zu bemerken, dass sich das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten bereits seit langer Zeit zugunsten der Rechte der Minderheiten und indigenen Bevölkerungsgruppen, zu denen auch die Berber der Kabylei gehören, einsetzt.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;1. Wie kann der Bundesrat angesichts der Tatsache, dass über 900 algerische Asylsuchende in der Schweiz leben, ein Rückübernahmeabkommen mit einem Regime schliessen wollen, dem Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Empfindet der Bundesrat kein Unbehagen darüber, dass er an einem Kolloquium über den heiligen Augustinus unter der Schirmherrschaft eines solchen Regimes teilgenommen hat? Ist es nicht unwürdig, sich einer so bedeutenden geschichtlichen Persönlichkeit in einer derart schlechten Gesellschaft zu erinnern?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Bedauert er es nicht, dass er im März in Algier ein Abkommen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen mit diesem Militärregime unterzeichnet hat? Würde er nicht besser darauf verzichten, dieses Abkommen dem Parlament zur Ratifizierung zu unterbreiten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die Delegation algerischer Parlamentarier, die sich zwischen dem 17. und dem 21. Juni 2001 in der Schweiz aufgehalten hat, bestand ausschliesslich aus Abgeordneten von Parteien der Regierungskoalition. Es gab keinen einzigen Abgeordneten der demokratischen Opposition. Hätten die Schweizer Behörden angesichts des derzeitigen Volksaufstandes in Algerien nicht besser daran getan, nur eine Delegation der demokratischen Opposition oder zumindest eine ausgewogene, sowohl aus Anhängern der Regierung als auch Vertretern der Opposition bestehende Delegation zu empfangen? Ist es nicht unwürdig, algerische Abgeordnete zu empfangen, die erst kürzlich gegen die Medien gerichtete Strafbestimmungen beschlossen haben, welche regimekritische Journalisten mit Gefängnis bedrohen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Warum begnügt sich der Bundesrat mit beschwichtigenden Erklärungen über das Regime in Algier, während die EU und Frankreich stattdessen ihr Verständnis für die revoltierende Bevölkerung kundtun?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Algerien. Vertraut der Bundesrat den Generälen?</value></text></texts><title>Algerien. Vertraut der Bundesrat den Generälen?</title></affair>