{"id":20013342,"updated":"2024-04-10T14:07:13Z","additionalIndexing":"52;Nationalpark;Public Relations;Tessin","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2565,"gender":"m","id":801,"name":"Abate Fabio","officialDenomination":"Abate"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-06-20T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4608"},"descriptors":[{"key":"L05K0601041201","name":"Nationalpark","type":1},{"key":"L04K12010203","name":"Public Relations","type":2},{"key":"L05K0301010117","name":"Tessin","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-10-05T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2001-09-28T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(992988000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1002232800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2354,"gender":"f","id":273,"name":"Gadient Brigitta M.","officialDenomination":"Gadient"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2526,"gender":"m","id":503,"name":"Robbiani Meinrado","officialDenomination":"Robbiani"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2533,"gender":"f","id":511,"name":"Simoneschi-Cortesi Chiara","officialDenomination":"Simoneschi-Cortesi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2456,"gender":"m","id":406,"name":"Antille Charles-Albert","officialDenomination":"Antille Charles-Albert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2522,"gender":"m","id":499,"name":"Pedrina Fabio","officialDenomination":"Pedrina"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2264,"gender":"m","id":14,"name":"Bezzola Duri","officialDenomination":"Bezzola Duri"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2497,"gender":"m","id":473,"name":"Hassler Hansjörg","officialDenomination":"Hassler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2565,"gender":"m","id":801,"name":"Abate Fabio","officialDenomination":"Abate"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"01.3342","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat hat in Beantwortung der Motion Berberat 00.3374 vom 23. Juni 2000 seine Bereitschaft zu einer Revision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) erklärt, um die gesetzliche Grundlage zur Unterstützung von Regionalparks und anderen grossen Schutzgebieten zu schaffen. Zu diesen gehören auch die Nationalparks. Die zentralen Elemente dieser Revision des NHG sind die Definition der einzelnen Schutzgebietskategorien, die quantitativen und qualitativen Anforderungen an die verschiedenen Gebietstypen, die Freiwilligkeit, die Anerkennung durch den Bund (Label) sowie die finanzielle Unterstützung des Bundes.<\/p><p>Die Vorarbeiten an der Revision des NHG sind im Gange. Die Vernehmlassung ist in der ersten Jahreshälfte 2002 vorgesehen. Die im NHG vorgesehenen Rahmenbestimmungen werden auf Verordnungsstufe konkretisiert.<\/p><p>Nach den Überlegungen, die dem Projekt für die Revison des NHG zugrunde liegen, können die einzelnen Fragen wie folgt beantwortet werden.<\/p><p>1. Der Bundesrat wird für die Anerkennung der Nationalparks zuständig sein.<\/p><p>2. Die Initiative für einen Nationalpark soll von der betroffenen Region ausgehen. Der Vorschlag wird dann vom Standortkanton beim Bund eingereicht. Die fachliche Prüfung erfolgt unter Federführung des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft. Den formellen Entscheid trifft der Bundesrat auf Antrag des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation.<\/p><p>3. Die Ziele neuer Nationalparks sind die Bewahrung eines Stücks schweizerischen Naturerbes (Schutz von Ökosystemen sowie wertvollen Kulturlandschaften) und, diesem Oberziel untergeordnet, die Möglichkeit der Erholung und des Naturerlebnisses für die Menschen. Die Besonderheiten jedes neuen Nationalparks sind von dessen Lage abhängig.<\/p><p>4. Der bestehende Nationalpark ist nach der internationalen Einstufung ein reines Wildnisgebiet. Das heisst, die Natur ist vollständig sich selber überlassen. Es sind keine Eingriffe gestattet. Für die Besucherinnen und Besucher gilt ein Wegegebot. Neue Nationalparks müssen aus einer solchen Kernzone mit einem vergleichbaren Schutzregime sowie einer Umgebungszone bestehen. Für die Umgebungszone gilt allerdings nicht der gleich strenge Schutz. Vorrangiges Ziel ist hier die Erhaltung und nachhaltige Entwicklung der vom Menschen gestalteten Landschaft.<\/p><p>5. Da ein Nationalpark neben dem Schutz von Ökosystemen auch der Erholung dienen soll, wird es sich nicht um ein Schutzgebiet ohne Zutritt handeln. Die detaillierten Bestimmungen werden für die Kern- und die Umgebungszone unterschiedlich sein. In der Kernzone ist die Begehbarkeit insbesondere dann einzuschränken, wenn es zum Schutz von störungsempfindlichen Tierarten erforderlich ist. Neue Infrastrukturanlagen sollen in der Kernzone keine gebaut werden. In der Umgebungszone hingegen ist eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen (wie durch die Land- und Forstwirtschaft) sowie die Bereitstellung der dafür erforderlichen Infrastruktur möglich oder gar erwünscht.<\/p><p>6. Nationalparks sind raumrelevant im Sinne des Raumplanungsgesetzes (SR 700). Sie sind in den Richt- und Nutzungsplänen der Kantone und Gemeinden zu verankern, d. h., die vertraglich vereinbarten Nutzungsbeschränkungen sind auch raumplanerisch umzusetzen. Änderungen des Raumplanungsrechtes sind nicht vorgesehen.<\/p><p>7. Die Organisationsstruktur eines Nationalparks wird vom Bund gemeinsam mit dem Standortkanton, basierend auf den im NHG und im Verordnungsrecht formulierten Bestimmungen, festgelegt.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Pro Natura hat drei Gebiete in der Schweiz ausgewählt, bei denen geprüft werden soll, ob sie sich als Nationalpark eignen würden. Das Ergebnis dieser Prüfung soll die Grundlage für einen genauen und detaillierten Vorschlag eines zweiten Nationalparks an den Bundesrat sein.<\/p><p>Zwei der ausgewählten Gebiete befinden sich im Tessin. Daher wurde mit den notwendigen Vorstudien für ein qualitativ hoch stehendes Projekt begonnen.<\/p><p>Eine Grundvoraussetzung für ein glaubwürdiges Projekt ist die Zustimmung der Bevölkerung. Ihr muss dieses Projekt mittels einer gezielten und transparenten Informationskampagne näher gebracht werden, damit Spekulationen, Vorurteile, allzu oberflächlicher Enthusiasmus und vielleicht auch Konflikte vermieden werden können.<\/p><p>Daher stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:<\/p><p>1. Welches sind die Zuständigkeiten des Bundesrates im Zusammenhang mit dem Projekt eines neuen Nationalparks?<\/p><p>2. Welche formellen Schritte werden eingeleitet, wenn der Vorschlag von Pro Natura eingereicht ist?<\/p><p>3. Welche Besonderheiten und Ziele hätte der neue Nationalpark?<\/p><p>4. Inwiefern würde er sich vom bestehenden Nationalpark unterscheiden?<\/p><p>5. Wären Aktivitäten oder Infrastrukturen im neuen Nationalpark vorgesehen, oder würde es sich um ein Schutzgebiet ohne Zutritt handeln?<\/p><p>6. Welche Änderungen bei der Raumplanung wären vorgesehen?<\/p><p>7. Wer würde die Leitung des neuen Nationalparks übernehmen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Neuer Nationalpark"}],"title":"Neuer Nationalpark"}