﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20013351</id><updated>2024-04-10T11:53:52Z</updated><additionalIndexing>2841;Gesundheitsförderung;Suchtprävention;Tabakkonsum;Gesundheitswesen;Kosten des Gesundheitswesens;Tabaksteuer</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2526</code><gender>m</gender><id>503</id><name>Robbiani Meinrado</name><officialDenomination>Robbiani</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2001-06-21T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4608</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K140202010401</key><name>Tabakkonsum</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K010505070201</key><name>Suchtprävention</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070108</key><name>Tabaksteuer</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01050501</key><name>Kosten des Gesundheitswesens</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01050507</key><name>Gesundheitsförderung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K01050511</key><name>Gesundheitswesen</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2001-10-05T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2001-08-29T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2001-06-21T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2001-10-05T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2526</code><gender>m</gender><id>503</id><name>Robbiani Meinrado</name><officialDenomination>Robbiani</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>01.3351</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Es entspricht dem Verursacherprinzip, wenn ein Teil der Tabaksteuer zur Deckung der Kosten im Gesundheitsbereich verwendet wird. Eine solche Regelung wirft immer Fragen auf und ist nicht problemlos. Darum wäre es angebracht zu wissen, ob diese Option schon in Betracht gezogen wurde und was für oder gegen eine solche Lösung spricht.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Für das Jahr 1995 wurden die Behandlungskosten, die durch tabakbedingte Krankheiten verursacht werden, beziffert. Gemäss den Ergebnissen einer Studie von Professor C. Jeanrenaud beliefen sie sich auf 1,2 Milliarden Franken. Dazu kommen die Kosten für den Produktivitätsverlust (3,8 Milliarden Franken) und den Verlust an Lebensqualität (etwa 5 Milliarden Franken). &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine Aufteilung der Einnahmen aus der Tabaksteuer nach den durch den Tabakkonsum verursachten Kosten scheint nicht angezeigt. Gemäss Artikel 112 Absatz 5 der Bundesverfassung ist der Reinertrag aus der Tabaksteuer und der Steuer aus gebrannten Wassern für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung zu verwenden. Zudem gibt es tabakbedingte Kosten unterschiedlicher Art (siehe oben), die sowohl zulasten der Öffentlichkeit, der Unternehmen als auch einzelner Personen (Rauchende und Mitglieder ihrer Familien) gehen. Eine gerechte Umverteilung der Einnahmen aus der Tabaksteuer unter den geschädigten Subjekten gestaltet sich daher problematisch. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei der Steuer auf gebrannten Wassern wird ein Zehntel des Reinertrages an die Kantone zur Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen süchtig machender Substanzen überwiesen (Art. 131 Abs. 3 BV). Auch hier ist eine Änderung der Bundesverfassung erforderlich, wenn diese Einnahmen anders verwendet werden sollen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Einzig die Verwendung der Einnahmen aus der Biersteuer ist in der Bundesverfassung nicht näher festgelegt. Eine Zweckbindung der Einnahmen aus der Biersteuer macht auch keinen Sinn, solange die Einnahmen aus der Tabak- und Alkoholsteuer nicht zumindest teilweise zur Deckung der Krankenversicherungs- bzw. Gesundheitskosten verwendet werden. Kommt dazu, dass der Wein, der ebenfalls Sozialkosten verursacht, nicht besteuert wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei der Finanzierung der Gesundheitskosten nach dem Verursacherprinzip vorzugehen ist problematisch. Man müsste nämlich festlegen, wo die Grenze zu ziehen ist. Als Beispiel sei hier der Herzinfarkt genannt, der durch Tabakkonsum, mangelnde körperliche Betätigung und/oder falsche Ernährung verursacht werden kann. Zudem würde die Solidarität, ein Grundprinzip in diesem Bereich, durch eine Generalisierung des Verursacherprinzips in schwerer Weise gefährdet. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Bundesverfassung in ihrem heutigen Wortlaut lässt keine andere Verwendung der Einnahmen aus der Tabaksteuer und der Steuer aus gebrannten Wassern zu. Ausserdem wäre eine solche Massnahme aufgrund der Hindernisse, die sich bei der Umsetzung in die Praxis stellen würden, nicht angebracht.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Im Rahmen des nationalen Programms zur Tabakprävention ist auch eine Ausweitung der Kompetenzen des Bundesrates in Sachen Tabakbesteuerung vorgesehen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Da die Nikotinsucht u. a. erhebliche Kosten im Bereich der Gesundheit verursacht (manche Studien beziffern diese auf einige Milliarden Franken), bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wäre es möglich, einen Teil der Mehreinnahmen, die sich aus der Erhöhung der Tabaksteuer ergeben könnten, den Krankenkassen zukommen zu lassen, oder allgemeiner, zur Deckung der Gesundheitskosten zu verwenden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Könnte eine derartige Regelung auch auf andere Produkte ausgeweitet werden, die eine nachweisliche und bezifferbare Erhöhung der Gesundheitskosten verursachen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Bekämpfung des Tabakkonsums und Finanzierung des Gesundheitswesens</value></text></texts><title>Bekämpfung des Tabakkonsums und Finanzierung des Gesundheitswesens</title></affair>