{"id":20013358,"updated":"2024-04-10T12:03:59Z","additionalIndexing":"24;Steuersenkung;Staatsquote;direkte Steuer;Steuerbelastung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-06-21T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4608"},"descriptors":[{"key":"L04K11080109","name":"Staatsquote","type":1},{"key":"L04K11070308","name":"Steuerbelastung","type":1},{"key":"L04K11070203","name":"direkte Steuer","type":1},{"key":"L04K11070307","name":"Steuersenkung","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-06-20T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2001-09-21T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(993074400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1056060000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2530,"gender":"m","id":508,"name":"Schneider-Ammann Johann N.","officialDenomination":"Schneider"},"type":"speaker"}],"shortId":"01.3358","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Eine nachhaltige, wachstumsorientierte Finanzpolitik ist gekennzeichnet durch eine tiefe Verschuldungsquote, den Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben, effiziente Staatsleistungen sowie eine wirtschaftsfreundliche und gerechte Steuerpolitik. Dies gilt besonders für rohstoffarme Binnenländer. Effizienz der Staatsleistungen bedingt dreierlei: effiziente Arbeitsteilung zwischen Markt und Staat, effiziente Arbeitsteilung zwischen den staatlichen Ebenen und effiziente Erbringung der staatlichen Leistungen auf jeder einzelnen Ebene. Die langfristige Senkung der Fiskal- und Staatsquote des Bundes darf allerdings nicht dazu führen, dass Bundesaufgaben auf die Kantone abeschoben werden. <\/p><p>Für die Aufgabenteilung zwischen Markt und Staat gilt: soviel Markt wie möglich, soviel Staat wie nötig. Eine tiefe Steuerquote impliziert eine tiefe Staatsquote. Der Staat kann sich nicht um alles und jedes kümmern. Er muss sich auf seine Kernaufgaben beschränken. Länder mit einer geringen Fiskal- und Staatsquote weisen in der Regel einen schlanken, effizienten Staat auf und im Verhältnis dazu einen stärker ausgebauten, dynamischeren Privatsektor. Eine relativ tiefe Fiskal- und Staatsquote ist auch aus der Sicht des internationalen Standortwettbewerbs von Bedeutung. Da zahlreiche Länder ihre Fiskal- und Staatsquoten kontinuierlich senken, muss die Schweiz eine fiskalpolitische Strategie entwickeln, die dieser Entwicklung Rechnung trägt. <\/p><p>In einem ersten Schritt in die richtige Richtung wird mit der Schuldenbremse ein neuer finanzpolitischer Mechanismus vorgeschlagen, der den Haushaltausgleich über einen Konjunkturzyklus sicherstellt. Um zu vermeiden, dass letzterer über steigende Steuern und damit steigende Fiskal- und Staatsquoten erkauft wird, bedarf es in einem zweiten Schritt flankierender institutioneller Mechanismen. Analog dem Instrumentarium zur Begrenzung der Verschuldung des Bundes (Haushaltziel 2001\/Schuldenbremse) müssen deshalb Spielregeln entwickelt werden, welche dazu führen, dass sich das Verhältnis aller Fiskaleinnahmen (einschliesslich Sozialversicherungsbeiträge) zum Bruttoinlandprodukt tendenziell verringert; vergleichbare Regeln müssen zur Stabilisierung der Staatsquote entwickelt werden. <\/p><p>Das Gesamtinteresse und die Gesamtbelastung im Auge, sucht die FDP-Fraktion eine signifikante Entlastung der mittleren\/oberen Einkommen und Vermögen, da diese im internationalen Quervergleich in unserem Land sehr stark belastet sind. Eine Abwanderung von Kapital und Personen soll durch die Steigerung der Steuerattraktivität vermieden werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat hat in seinem Finanzleitbild vom 4. Oktober 1999 ähnliche Ziele wie die Motionärin formuliert (Z 12, S. 12f.): Die Staats-, Fiskal- und Steuerquoten sollen zu den tiefsten in der OECD gehören, wobei dem Entwicklungsstand der in den Vergleich einbezogenen Länder Rechnung zu tragen ist. Gemäss Finanzleitbild sind die Quoten ferner zu stabilisieren und längerfristig zu senken.<\/p><p>Die Motion fordert, dass die Schweiz im Vergleich mit den fortgeschrittenen Länder der OECD zu den drei Ländern mit den tiefsten Quoten gehört. Misst man \"fortgeschritten\" am kaufkraftbereinigten Bruttoinlandprodukt (BIP) pro Kopf, so kommt man mit Bezug auf die schweizerischen Quoten zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen, je nachdem, wo bei den 29 OECD-Staaten die Trennlinie der fortgeschrittenen Länder gezogen wird. Gemäss OECD-Statistiken belegt die Schweiz in der Wohlstandspyramide nach Luxemburg, den USA und Norwegen den vierten Rang (1998). Unter den zehn \"fortgeschrittensten\" Mitgliedländern figurierte die Schweiz 1998 bei der Fiskalquote auf dem vierten Rang. Länder, welche vor der Schweiz liegen, sind Japan, die USA, und Island. Werden die zwanzig reichsten OECD-Länder in den Vergleich einbezogen, verschlechtert sich die Position der Schweiz bei der Fiskalquote um zwei Ränge. Mit Bezug auf die Staatsquote liegt die Schweiz bei beiden Stichproben auf dem vierten Rang.<\/p><p>Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass mit diesem Leistungsausweis die Schweiz den Zielen der Motionärin sehr nahe kommt. Weder die Genauigkeit der Zahlen noch der Zusammenhang zwischen Steuerbelastung und Standortattraktivität vermögen vor dem Hintergrund der konkreten Zahlen einen kurzfristigen Handlungsbedarf hinreichend zu begründen. So ist zum einen neben der Höhe der Staats- und Fiskalquote auch die Zusammensetzung der Ausgaben und Einnahmen von Bedeutung. Zum andern misst die Staatsquote nur jenen Teil der staatlichen Aktivität, der sich in Ausgaben niederschlägt. Die Regulierungsdichte, als eine für die Standortattraktivität wichtiger Bestimmungsfaktor, wird durch die Staatsquote nicht abgebildet. <\/p><p>Vergleiche über Fiskal- und Staatsquoten werden sinnvollerweise auf der aggregierten Ebene angestellt. Für die Umsetzung von globalen Vorgaben ergeben sich in jenen Ländern Grenzen, in denen der Zentralstaat nur einen Teil der Einnahmen und Ausgaben kontrolliert und die Gliedstaaten in der Festsetzung ihrer Steuern und Ausgaben autonom sind. Massnahmen für die Reduktion der Staats- und Steuerquote auf Bundesebene sind in solchen Fällen weder notwendig noch hinreichend, um globale Zielvorgaben zu erreichen.<\/p><p>Ohne den föderalistischen Aufbau der Schweiz in Frage zu stellen, ist der Bundesrat deshalb aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht in der Lage, Massnahmen und Instrumente vorzuschlagen, welche direkt an den globalen Steuer- und Staatsquoten ansetzen.<\/p><p>Was die Belastung der natürlichen Personen durch direkte Steuern betrifft, so machte der Anteil bei der direkten Bundessteuer an den Einkommenssteuern von Bund, Kantonen und Gemeinden 1999 lediglich 16,3 Prozent (bzw. 11,4 Prozent exklusive Kantonsanteile) aus. Trotz unbestreitbar ausgeprägter Progression der direkten Bundessteuer sind somit in erster Linie die Kantone und Gemeinden angesprochen, wenn die Belastung der natürlichen Personen mit direkten Steuern nachhaltig gesenkt werden soll. Kommt hinzu, dass im Rahmen des Steuerpaketes 2001 die natürlichen Personen von 2003 an nach dem Willen des Bundesrates um 1,3 Milliarden Franken jährlich entlastet werden sollen. Mit wachsender Bemessungsgrundlage wird diese Entlastung zudem ansteigen. Mit Bezug auf das Jahr 2003 bewirkt die Reform der Familienbesteuerung eine Reduktion des Steuerertrages um gut 20 Prozent.<\/p><p>Die Verankerung der Höchstsätze der wichtigsten Bundessteuern in der Verfassung ist eine implizite Fiskalquotenbremse. Sie war in der Vergangenheit allerdings nicht hinreichend, um weder das Entstehen struktureller Defizite noch deren Beseitigung ohne Anhebung der Steuerlast zu gewährleisten. Die Schuldenbremse ist die Strategie, mit welcher der Bundesrat das Entstehen neuer struktureller Defizite verhindern will. Ohne Massnahmen auf der Einnahmenseite - Steuererhöhungen oder Steuersenkungen - führt die Schuldenbremse zu einer Stabilisierung der Bundessteuer- und Bundesstaatsquote. <\/p><p>Gemäss dem Konzept der Schuldenbremse sollen konjunkturbedingte Defizite hingenommen werden und durch Überschüsse in der Hochkonjunktur ausgeglichen werden, sodass auch von dieser Seite keine Gefahr einer steigenden Steuer- und Fiskalquote droht.<\/p><p>Die Schuldenbremse enthält aber auch die nötige Flexibilität für Änderungen der Steuer- und Staatsquote, sollte dies dem Wunsch der Mehrheit von Parlament und Volk - bei einer allfälligen Volksabstimmung - entsprechen. Die Schuldenbremse ist staats- und fiskalquotenneutral. <\/p><p>Steuersenkungen sind im Konzept der Schuldenbremse ohne weiteres möglich, wenn sich das Parlament und - bei einem allfälligen Referendum - auch das Volk darauf einigen kann, welche Ausgaben im Gegenzug zu den Steuersenkungen entsprechend gekürzt werden sollen. <\/p><p>Wie eingangs erwähnt, verfolgt der Bundesrat mit seinem Finanzleitbild ähnliche Ziele wie die Motionärin. Nach Auffassung des Bundesrates besteht zurzeit indes keine Dringlichkeit, die Schuldenbremse durch eine Staats- und Fiskalquotenbremse zu ergänzen. Er ist aber bestrebt, im Rahmen der bestehenden Instrumente das mit der Motion angestrebte Ziel ernsthaft zu verfolgen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Mit der Zielsetzung, eine Fiskal- und Staatsquote zu erreichen, welche zu den drei tiefsten innerhalb der fortgeschrittenen Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gehört, wird der Bundesrat damit beauftragt, Massnahmen und Instrumente vorzusehen, welche dies sicherstellen. Dabei ist nicht nur die Gesamtbelastung zu berücksichtigen, sondern insbesondere auch diejenige der natürlichen Personen durch direkte Steuern.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Einführung einer Staats- und Fiskalquotenbremse für den Bund"}],"title":"Einführung einer Staats- und Fiskalquotenbremse für den Bund"}