{"id":20013511,"updated":"2024-04-10T10:01:38Z","additionalIndexing":"66;Terrorismus;Ausstieg aus der Kernenergie;sanfte Energie;nukleare Sicherheit;Reaktorkühlung;radioaktive Verseuchung;Kernkraftwerk;Kraftwerksstilllegung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2412,"gender":"m","id":348,"name":"Rechsteiner Rudolf","officialDenomination":"Rechsteiner-Basel"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-10-03T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4609"},"descriptors":[{"key":"L04K17030102","name":"Ausstieg aus der Kernenergie","type":1},{"key":"L04K17010113","name":"Kraftwerksstilllegung","type":1},{"key":"L04K17030201","name":"Kernkraftwerk","type":1},{"key":"L02K1705","name":"sanfte Energie","type":1},{"key":"L04K17030106","name":"nukleare 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September haben die Verletzlichkeit von Atomanlagen bei terroristischen Angriffen offengelegt. Bislang wurde nach der Formel gehandelt \"Schwerwiegende Folgen mal geringe Wahrscheinlichkeit gleich akzeptables Risiko\". Der Absturz einer Passagiermaschine auf einen Atomreaktor wurde bisher mit der Wahrscheinlichkeit von eins zu zehn Millionen als sehr gering eingeschätzt, sodass auch der Bau und Betrieb von Werken bewilligt wurde, die dem Absturz eines oder mehrerer vollgetankter Grossflugzeuge nicht standhalten. Es wurden nur Flugunfälle, nicht aber terroristische Akte im Ausmass gezielter Selbstmordattacken berücksichtigt.<\/p><p>Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat nach anfänglichen Dementis eines Terrorrisikos am 20. September 2001 schriftlich erklärt, Kernkraftwerke seien \"nicht gegen die Auswirkungen kriegerischer Einwirkungen und terroristischer Angriffe aus der Luft geschützt\". Die Schweizer AKW können dem Angriff von zwei vollbetankten Grossflugzeugen heute und in Zukunft nicht standhalten. Besonders gefährdet erscheinen neben den Reaktoren die Abklingbecken für radioaktive Brennelemente, wo ein Vielfaches an gefährlichen Isotopen lagert, verglichen mit jenen Mengen, die beim Unfall von Tschernobyl freigesetzt wurden.<\/p><p>Gemäss HSK-Richtlinie R-11 ist ein Atomkraftwerk so auszulegen, \"dass bei einem Unfall nach konservativer Berechnung für Einzelpersonen der Bevölkerung in der Umgebung keine höhere Dosis als 100 MilliSievert erwartet wird\". Diese Norm wird heute von keinem einzigen Schweizer Atomkraftwerk mehr erfüllt. Würde sich die HSK an die selber festgesetzten Richtlinien halten, würde sie nun gestützt auf HSK-Richtlinie R-11 vom Mai 1980 die Schliessung der Werke selber verfügen und die sichere Verbringung der radioaktiven Materialien veranlassen. Will die Schweiz den Willen zum Schutz und zur Verteidigung des Landes wahren, müssen die Atomrisiken so rasch wie möglich beseitigt werden. Dies ist der wesentlichste Beitrag zum Schutz der Bevölkerung und des Landes, den der Bundesrat heute leisten kann. Folgerichtig sind die Massnahmen zum Schutz vor Terrorismus, soweit nicht die Betreiber dafür aufkommen können, durch das VBS zu finanzieren.<\/p><p>\"Was die bestehenden Kernkraftwerke betrifft, so sollen diese weiter betrieben werden, solange ihre Sicherheit gewährleistet ist\", heisst es in Kapitel 2.4.2 der Botschaft des Bundesrates zum Kernenergiegesetz. Gemäss HSK sind technische Nachrüstungen nicht in der Lage, die geforderte Sicherheit für A-Werke herzustellen. Deshalb entspricht die rasche Schliessung der A-Werke der bundesrätlichen Logik und ist zwingend notwendig, um die geltenden Richtlinien zu erfüllen und den Schutz der Bevölkerung vor Atomunfällen zu gewährleisten.<\/p><p>Dass Atomkraftwerke (z. B. Three Mile Island) Ziel von Selbstmordattentaten sein werden, haben die Attentäter auf das World Trade Center bereits beim ersten Attentat im Jahre 1993 angekündigt (vgl. www.tmia.com\/threat.html sowie \"US News &amp; World Report\" vom 17. September 2001). Die Sachschäden eines solchen Attentats werden vom Bundesamt für Zivilschutz auf über 4300 Milliarden Fanken beziffert. Die menschlichen Kosten sind nicht bezifferbar. Angriffe auf Atomkraftwerke entsprechen insofern einer destruktiven Logik, als es sich um Ziele mit maximalem Schadenspotenzial handelt; wegen der Langzeitwirkung der Radioaktivität sind solche Anschläge viel zerstörerischer als etwa der Angriff auf eine Staumauer. Laut Untersuchungen des Sandia National Laboratory ist der Gebrauch von Flugzeugen nicht zwingend. Es genügten Lastwagenbomben (wie in Oklahoma gezündet), um - neben dem Kraftwerksgelände zur Explosion gebracht - Kühlung und Notkühlung von Atomreaktoren ausser Funktion zu setzen. Es wäre falsch, einzig die Gefahren durch Flugzeuge als mögliches Risiko zu thematisieren.<\/p><p>Grosse Gefahren bestehen auch bei den Atomanlagen in den Nachbarländern der Schweiz. André Claude Lacoste, Sprecher der französischen Atomindustrie, hat erklärt, dass französische AKW bei Abstürzen von Grossflugzeugen nicht geschützt seien (AFP-Meldung vom 12. September 2001). Französische Atomreaktoren könnten nur gerade dem Absturz einer Cessna oder eines Lear Jets standhalten. Der Leiter der deutschen Reaktorsicherheitskommission, Lothar Hahn, erklärte, eine Attacke wie auf das World Trade Center könnte in deutschen A-Werken eine Kernschmelze auslösen (\"Frankfurter Rundschau\" vom 13. September 2001).<\/p><p>Das nutzbare Potenzial an Windenergie und Wärmekraft-Kopplung ist gross genug, um die nötigen Umstellungen innert kurzer Frist und zu vertretbaren Kosten zu bewerkstelligen. Die Bundesrepublik erstellt derzeit Windkraftwerke in einem Tempo, dass die Produktion des AKW Mühleberg alle vier Monate ersetzt werden kann. In der Nord- und Ostsee sind Windkraftwerke in Planung und im Bau, die bereits bis im Jahr 2007 der Leistung von 12 bis 15 Atomkraftwerken von der Grösse Leibstadt oder Gösgen entsprechen.<\/p><p>Die Schweiz soll sich an dieser Entwicklung beteiligen; in der Schweiz sind namhafte Zulieferer der Windindustrie ansässig, die auch wirtschaftlich profitieren könnten. Würden Schweizer Windfarmen beispielsweise vor der holländischen Küste errichtet (Flächenbedarf zum Ersatz aller AKW rund 1000 Quadratkilometer, entspricht etwa dem Genfersee), könnte der Strom mittels Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungskabel (HGÜ) in die Schweiz geleitet werden (z. B. via Rheinbecken), ohne dass Elektrosmog, grössere Leitungsverluste oder prohibitive Kosten entstünden. HGÜ gibt es in vielen Teilen der Erde, z. B. in Kanada, China, Kongo usw. Kosten für Stromübertragung: rund 1,5 Rappen pro Kilowattstunde für eine Distanz von 2000 Kilometern.<\/p><p>Im Übrigen beziffert die UCTE die aktuellen laufenden Leistungsreserven im europäischen Netz auf 56,8 GW beziffert (entsprechend 56 Atomkraftwerken Typ Gösgen), dazu gibt es Betriebs- und Kaltreserven von 27,3 GW und Kraftwerke in Revision mit einer Leistung von 39,6 GW, genug um die 3-GW-Leistung des schweizerischen Atomparks herunterzufahren und die Schweizer Bevölkerung wirksam zu schützen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Allgemeines<\/p><p>Die schweizerischen Sicherheitsbehörden haben sich sofort nach den Terroranschlägen in den USA mit der Frage auseinandergesetzt, wie gross das Risiko eines Terroranschlages auf eine Kernanlage sein könnte. Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) veröffentlichte am 21. September 2001 einen Bericht zum Schutz der schweizerischen Kernkraftwerke gegen Flugzeugabsturz. Die HSK kommt in ihrem Bericht zur Einschätzung, dass die Kernanlagen einen von Anlage zu Anlage unterschiedlich hohen Schutz gegen Flugzeugabstürze aufweisen. Die Schweiz ist neben Deutschland eines der wenigen Länder, das Sicherheitskriterien gegen Flugzeugabstürze vorschreibt. Mit der Einhaltung dieser Kriterien wird die Gefährdung eines Kernkraftwerkes auch bei einem Flugzeugabsturz weitgehend begrenzt. Einen absoluten Schutz gegen jeden denkbaren Absturz oder gegen terroristische Anschläge gibt es aber nicht.<\/p><p>Um eine Gefährdung der Bevölkerung bei einem gezielten Flugzeugabsturz auf ein Kernkraftwerk genauer zu erfassen, hat die HSK verschiedene Studien veranlasst. Insbesondere sollen darin die Höhe des Schutzgrades und die Wahrscheinlichkeit einer Freisetzung radioaktiver Stoffe bei einem gezielten Angriff mit einem Flugzeug auf eine Kernanlage vertieft untersucht werden. Die HSK wird zu diesen Themen eigene Überlegungen anstellen und diese mit den Resultaten ausländischer Behörden vergleichen. Sie hat ferner die Betreiber der schweizerischen Kernanlagen aufgefordert, diese Fragen aus ihrer Sicht zu beantworten.<\/p><p>Die mit der Sicherung von Kernanlagen und -materialien gegen Sabotage beauftragte Dienststelle des Bundesamtes für Energie (BFE) hat die Betreiber von Kernanlagen zudem aufgefordert, verschiedene vorbeugende Massnahmen zu treffen.<\/p><p>Das BFE verfolgt die Lage auf internationaler Ebene und beteiligt sich am Informationsaustausch zu Sicherheitsfragen und Sabotagerisiken von Kernanlagen und beim Transport von Kernmaterialien auf bilateraler Ebene und im Rahmen internationaler Gremien. Es hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die zusammen mit den zuständigen Bundesstellen die aktuelle Lage und die Massnahmen zum Schutz der Kernanlagen in europäischen Ländern verfolgt. Nötigenfalls werden das BFE oder die HSK gestützt auf Vorschläge dieser Arbeitsgruppe weitere Massnahmen für die schweizerischen Kernanlagen anordnen.<\/p><p>In der HSK-Richtlinie R-11 sind ausgehend von Bestimmungen der Strahlenschutzgesetzgebung zur Vorsorge gegen Störfälle die Anforderungen für die so genannten Auslegungsstörfälle festgelegt. Auslegungsstörfälle sind angenommene Störfallabläufe, gegen die die Anlage ausgelegt ist und bei deren Eintreten es nicht zu unzulässigen Dosisbelastungen in der Umgebung kommt.<\/p><p>Störfälle mit einer Eintretenswahrscheinlichkeit von weniger als ein Mal in einer Million Jahren gehören gemäss HSK-Richtlinie R-100 nicht zu den Auslegungsstörfällen. Ein unfallbedingter Flugzeugabsturz direkt auf das Reaktorgebäude einer Kernanlage ist wegen seiner äusserst geringen Eintretenswahrscheinlichkeit (im Bereich von ein Mal in 10 Millionen Jahren) kein Auslegungsstörfall, auch wenn für dieses Ereignis begrenzende Vorsorgemassnahmen vorhanden sind. Für solche so genannten auslegungsüberschreitenden Unfälle ist die R-11 nicht anwendbar. Dies hat die HSK in allen Gutachten und Stellungnahmen zur Sicherheit von Kernanlagen immer wieder erklärt. Dass Kernanlagen, wie die überwiegende Zahl technischer Einrichtungen, nicht gegen Terroranschläge aus der Luft und gegen kriegerische Einwirkungen ausgelegt sind bzw. für diese Ereignisse keinen absoluten Schutz bieten, hat der Direktor der HSK auch anlässlich eines Interviews am 12. September 2001 erwähnt.<\/p><p>Als Auslegungsstörfall gilt zwar nicht ein Flugzeugabsturz auf das Reaktorgebäude, aber auf das übrige Areal einer Kernanlage. Bei einem solchen Absturz kann es zu Beschädigungen an Gebäuden kommen. Dabei können Behälter und Systeme, die radioaktive Stoffe enthalten, zerstört werden. Die Auswirkungen auf die Umgebung müssen begrenzt bleiben, und die in der Richtlinie R-11 vorgeschriebene Dosis für Personen darf nicht überschritten werden. Die HSK überprüft jeweils in ihren Gutachten die entsprechenden Nachweise der Kernanlagenbetreiber.<\/p><p>Stellungnahme zu den einzelnen Ziffern der Motion<\/p><p>1. Nach den Ereignissen vom 11. September 2001 in den USA haben terroristische Anschläge eine neue Dimension erhalten. Trotzdem ist das Risiko eines Flugzeugabsturzes auf eine Kernanlage nach wie vor sehr klein. Die technischen Barrieren gegen terroristische Anschläge in schweizerischen Kernanlagen sind hoch. Allfällige weitere Sicherheits- und Sicherungsmassnahmen werden geprüft.<\/p><p>Der vom Bundesrat vorgeschlagene Entwurf zu einem Kernenergiegesetz und die beiden Volksinitiativen \"Moratorium Plus\" und \"Strom ohne Atom\" geben dem Parlament und den Stimmberechtigten erneut Gelegenheit, über die Nutzung der Kernenergie grundsätzlich zu diskutieren und langfristige Entscheide zu treffen.<\/p><p>Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat den Erlass eines Stilllegungsgesetzes ab.<\/p><p>2. Damit erübrigt sich eine Regelung der Sicherstellung von ungedeckten Kosten aus einer vorzeitigen Stilllegung der Kernkraftwerke. Im Übrigen ist das Risiko einer finanziellen Belastung der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit dem Betrieb von Kernkraftwerken seit der Schaffung des Stilllegungs- und neuerdings des Entsorgungsfonds wesentlich verkleinert worden. Der Bundesrat hat sodann im Entwurf zu einem Kernenergiegesetz zusätzliche Massnahmen vorgeschlagen, um dieses Risiko weiter zu vermindern (insbesondere Nachschusspflicht).<\/p><p>3. Zur Frage, wie eine Umstellung von der nuklearen Elektrizitätserzeugung auf nicht nukleare Energiequellen erfolgen kann, hat sich der Bundesrat in der Botschaft vom 28. Februar 2001 zu den Volksinitiativen \"Moratorium Plus\" und \"Strom ohne Atom\" geäussert. Es zeigt sich, dass die erneuerbaren Energien wie Holz, Sonne, Wind und Biomasse bis 2030 aufgrund der absehbaren Entwicklung nur einen kleinen Anteil an der Stromversorgung übernehmen können. Die Wasserkraftproduktion kann aufgrund der bereits weitgehend genutzten Möglichkeiten nicht mehr nennenswert gesteigert werden. Einen grösseren Beitrag zur Elektrizitätserzeugung im Inland könnte die mit fossilen Energien betriebene Wärmekraftkoppelung liefern. Durch verstärkte Sparmassnahmen müssten die dadurch verursachten CO2-Emissionen kompensiert werden. Wesentliche Massnahmen zur Förderung der inländischen Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energien sieht das Elektrizitätsmarktgesetz vor.<\/p><p>Die vom Motionär angeregten Massnahmen stimmen mit den Anliegen der Volksinitiative \"Strom ohne Atom\" überein. Das vorgeschlagene gesetzlich geregelte Ausschreibeverfahren für neue nicht nukleare, CO2-neutrale Langzeitbezugsverträge würde Finanzierungsfragen stellen und den Marktmechanismus in erheblichem Masse beeinträchtigen, sofern ausschliesslich Elektrizität aus erneuerbaren Energien angeboten werden darf.<\/p><p>Wie in der Botschaft vom 28. Februar 2001 erwähnt, wäre eine Zertifikatslösung im Vergleich zu den anderen Instrumenten geeignet, eine bestimmte Quote der Elektrizitätsproduktion aus erneuerbaren Energien marktkonform durchzusetzen. Erforderlich wäre allerdings beim Einbezug des Elektrizitätsaussenhandels eine internationale Harmonisierung der Massnahmen. Bisher bestehen noch wenig Erfahrungen mit derartigen Instrumenten. Das Inkrafttreten des Elektrizitätsmarktgesetzes ist zudem für die Beteiligung der Schweiz an einem EU-Markt eine wesentliche Voraussetzung, weil nur mit dem Elektrizitätsmarktgesetz eine gleichberechtigte Teilnahme am europäischen Strommarkt gewährleistet ist (Grundsatz der Reziprozität).<\/p><p>Gegenwärtig weist die Windenergie vor allem in Küstengebieten der Nord- und Ostsee grosse Zubauraten auf. Es ist denkbar, dass auch Schweizer Elektrizitätswerke Abnehmer der an windbegünstigten Standorten produzierten Elektrizität werden könnten. Der Entscheid liegt dabei bei den Werken selber. Zu berücksichtigen ist auch, dass in der EU die Nachfrage nach Windenergie als Beitrag zur Erfüllung der Klimaschutzziele stark gestiegen ist. Mit steigender Nachfrage wäre mit Preiserhöhungen zu rechnen.<\/p><p>Im Übrigen stellt sich die Frage, ob eine derartige Beschränkung des Abschlusses solcher Langzeitbezugsverträge auf gewisse Energieformen verfassungskonform ist.<\/p><p>4. Die Nutzung der Kernenergie ist auch in unseren Nachbarländern Gegenstand politischer Auseinandersetzungen. Solange die Schweiz selber Kernkraftwerke betreibt, steht es ihr nicht zu, andere Staaten zu Massnahmen zu bewegen, die in deren eigener Zuständigkeit und Verantwortung liegen. Die Schweiz würde sich das auch nicht gefallen lassen. Im Übrigen besteht insbesondere mit Frankreich und Deutschland aufgrund bilateraler Abkommen ein regelmässiger Informationsaustausch betreffend die Sicherheit grenznaher kerntechnischer Einrichtungen sowie betreffend Vorkehren bei radiologischen Notfällen.<\/p> Der Bundesrat beantragt, die Ziffern 1, 2 und 4 der Motion abzulehnen und Ziffer 3 in ein Postulat umzuwandeln"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, angesichts des unkalkulierbaren Risikos von Selbstmordanschlägen, eine Botschaft folgenden Inhaltes abzufassen:<\/p><p>1. Es ist ein Stilllegungsgesetz zu erlassen, wonach alle Schweizer Atomkraftwerke innert einer gesetzlich zu definierenden Frist stillgelegt und die oberirdischen exponierten Bauten mit radioaktiven Elementen soweit technisch möglich zu beseitigen sind. Die Schliessung soll so rasch wie möglich, nach Massgabe des Vorhandenseins von nicht nuklearen Ersatzkapazitäten erfolgen, beginnend mit den Werken mit dem schlechtesten Containment (Beznau I und II, Mühleberg). Die radioaktiven Substanzen sind flugzeug- und terrorsicher zu verwahren.<\/p><p>2. Die ungedeckten Kosten für die Stilllegung und Beseitigung radioaktiver Abfälle sollen zulasten der Bundeskasse, des VBS, der militärischen Sicherheit, gedeckt werden, soweit nicht die Betreiber haftbar sind und für die Kosten aufkommen.<\/p><p>3. Mittels eines gesetzlich geregelten Ausschreibeverfahrens sollen Langzeitbezugsverträge für neue, nichtnukleare, CO2-neutrale Kapazitäten zur Befriedigung des Strombedarfes im schweizerischen Versorgungsgebiet abgeschlossen werden, soweit dieser Bedarf nicht durch Investitionen in vermehrte Stromeffizienz befriedigt werden kann. Damit es zu keinem Zeitpunkt zu Angebotslücken kommt, soll es während einer Übergangszeit von zehn Jahren erlaubt sein, auf die fossilen Kapazitäten zur Stromerzeugung im In- und Ausland zurückzugreifen. Spätestens nach zehn Jahren soll sämtlicher Atomstrom CO2-neutral ersetzt sein, vornehmlich durch erneuerbare Energien aus dem In- und Ausland (z. B. Windfarmen on- und offshore, geothermische Stromerzeugung) oder durch Wärmekraft-Kopplung kombiniert mit Wärmepumpen.<\/p><p>4. Der Bundesrat wird gesetzlich darauf verpflichtet, sich in den Nachbarländern, insbesondere Frankreich, mit allen rechtlichen und diplomatischen Mitteln für die Schliessung aller Atomanlagen einzusetzen, um das Risiko radioaktiver Verseuchungen durch terroristische Akte zu senken. Werke in Grenznähe, z. B. die A-Werke in Fessenheim bei Basel, sollen als erste geschlossen werden.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Atomkraft. Stilllegungsgesetz"}],"title":"Atomkraft. Stilllegungsgesetz"}