﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20013526</id><updated>2025-11-14T07:15:39Z</updated><additionalIndexing>09;Rüstungsindustrie;Verkauf;Staatseigentum;Verkauf mit Preisnachlass;Armeematerial;öffentliches Unternehmen</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2565</code><gender>m</gender><id>801</id><name>Abate Fabio</name><officialDenomination>Abate</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2001-10-04T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4609</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K04020203</key><name>Rüstungsindustrie</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K04020305</key><name>Armeematerial</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806011001</key><name>öffentliches Unternehmen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05070116</key><name>Staatseigentum</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0701010201</key><name>Verkauf</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070101020106</key><name>Verkauf mit Preisnachlass</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2001-12-14T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2001-11-21T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>VBS</abbreviation><id>6</id><name>Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2001-10-04T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2001-12-14T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2565</code><gender>m</gender><id>801</id><name>Abate Fabio</name><officialDenomination>Abate</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>01.3526</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die Armeereform führt dazu, dass Teile des Materialbestandes nicht mehr benötigt werden, weil sie den Anforderungen einer effizienten und modernen Armee nicht mehr entsprechen. Zudem müssen bereits heute routinemässig gewisse Teile des Materialbestandes ersetzt werden, und dies nicht nur aus Gründen der Abnutzung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zum jetzigen Zeitpunkt steht es den Rüstungsunternehmen des Bundes als Gesellschaft des privaten Rechtrs gemäss Gesetz (SR 934.21) frei, zu ersetzendes Material gegen Entgelt zu veräussern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Vorausgesetzt, dass das besagte Material mit vom Parlament bewilligten Krediten gekauft wurde, ist es nicht in Ordnung, dass daran interessierte öffentliche Unternehmen dafür bezahlen müssen. Man denke bloss an Zivilschutztruppen und der Feuerwehr der Gemeinden, deren Hilfe sehr oft beansprucht wird, die aber zeitweise in derartigen finanziellen Engpässen stecken, dass sie sich keine komplette Ausrüstung leisten können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Insbesondere in Bergregionen, die sich strukturbedingt in Schwierigkeiten befinden, hat die Häufigkeit der Einsätze massiv zugenommen. Dadurch sind die finanziellen und materiellen Zusatzbelastungen für alle Beteiligten gestiegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In Anbetracht dieser Sachlage ist es gerechtfertigt, dass öffentliche Unternehmen, die Material der Ruag Suisse SA erwerben wollen, bevorzugt behandelt werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Im Zusammenhang mit der Liquidation von Material der Armee ergeben sich regelmässig Anfragen zur unentgeltlichen Abgabe an öffentliche und private Organisationen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Liquidation von Armeematerial verläuft - mit Einschränkungen bei Laboreinrichtungen der Gruppe Rüstung und der Betriebe der Ruag Holding - nach einem in der militärischen Gesamtplanung definierten Prozess. Dieser Prozess beinhaltet Planungs- und Entscheidungsverfahren, nach welchen schliesslich die Liquidation vollzogen wird. Diesen Planungs- und Entscheidungsverfahren liegen gesetzliche, politische, militärische, ökonomische und ökologische Vorgaben zugrunde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Rahmen des Ablaufes dieses Liquidationsprozesses wird bereits heute Material für die Nachwelt (historisches Material), für humanitäre Zwecke sowie für VBS-interne und externe Zweitverwendungen ausgeschieden. Die verbleibende Restmenge eines Artikels gelangt schliesslich zentral über die "Ruag Munitions" zur Entsorgung bzw. zum gewinnorientierten Verkauf.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der nicht unbeträchtliche Verkaufserlös aus Materialliquidationen (jährlich rund 20 Millionen Franken) wird für die Entsorgung obsoleter Munition verwendet. Wird der Erlös durch die kostenlose Abgabe von Armeematerial kleiner, müssen seitens des VBS im Budget entsprechend höhere Kredite für die Munitionsentsorgung eingestellt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gerade im Bereich der vom Motionär hervorgehobenen Katastrophenhilfe (Unterstützung von Zivilschutz und Feuerwehren der Gemeinden) zeigen die Mitte der Neunzigerjahre von der Regierungskonferenz für die Koordination im Feuerwehrwesen geschaffenen "Koordinationsorgane Rettung und Brandbekämpfung" beispielhafte Wirkung für die Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden. In diesen Organen werden die Materialbedürfnisse der an der Katastrophenhilfe beteiligten Partner aller Stufen koordiniert und haben auch entsprechenden Einfluss auf die Liquidationsplanung für Armeematerial.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für jedes einzelne Liquidationsgut wird also angestrebt, eine optimale Lösung zu finden und dabei die Interessen aller Beteiligtern weitestgehend zu berücksichtigen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, die Massnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um eine unentgeltliche Veräusserung von Material der Rüstungsunternehmen des Bundes (Ruag Suisse SA) an öffentliche Unternehmen zu ermöglichen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Ruag. Veräusserung von Material</value></text></texts><title>Ruag. Veräusserung von Material</title></affair>