{"id":20013557,"updated":"2025-06-25T01:56:21Z","additionalIndexing":"24;Kapitalgewinnsteuer;Vermögenssteuer;Betriebseinstellung;Kapitaleinkommen;Steuerrecht","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2379,"gender":"m","id":315,"name":"Eberhard Toni","officialDenomination":"Eberhard"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-10-04T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4609"},"descriptors":[{"key":"L05K0703040201","name":"Betriebseinstellung","type":1},{"key":"L05K0704050208","name":"Kapitaleinkommen","type":1},{"key":"L03K110705","name":"Vermögenssteuer","type":1},{"key":"L04K11070406","name":"Kapitalgewinnsteuer","type":1},{"key":"L04K11070312","name":"Steuerrecht","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-03-22T00:00:00Z","text":"Die Motion wird in Form eines Postulates überwiesen","type":18}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2002-02-27T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1002146400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1016751600000+0100)\/","id":209,"name":"Überwiesen an den Bundesrat"},{"date":"\/Date(1149804000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2512,"gender":"m","id":490,"name":"Lustenberger Ruedi","officialDenomination":"Lustenberger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2395,"gender":"m","id":332,"name":"Imhof Rudolf","officialDenomination":"Imhof"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2541,"gender":"m","id":519,"name":"Walter Hansjörg","officialDenomination":"Walter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2399,"gender":"m","id":336,"name":"Kunz Josef","officialDenomination":"Kunz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2306,"gender":"m","id":131,"name":"Leu Josef","officialDenomination":"Leu Josef"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2474,"gender":"f","id":450,"name":"Bader Elvira","officialDenomination":"Bader Elvira"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2408,"gender":"m","id":344,"name":"Oehrli Fritz Abraham","officialDenomination":"Oehrli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2511,"gender":"m","id":489,"name":"Loepfe Arthur","officialDenomination":"Loepfe"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2347,"gender":"m","id":264,"name":"Weyeneth Hermann","officialDenomination":"Weyeneth"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2476,"gender":"m","id":452,"name":"Bigger Elmar","officialDenomination":"Bigger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2386,"gender":"m","id":322,"name":"Freund Jakob","officialDenomination":"Freund"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2414,"gender":"m","id":351,"name":"Sandoz Marcel","officialDenomination":"Sandoz Marcel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2382,"gender":"m","id":318,"name":"Engelberger Edi","officialDenomination":"Engelberger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2562,"gender":"m","id":543,"name":"Walker Felix","officialDenomination":"Walker Felix"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2419,"gender":"m","id":356,"name":"Speck Christian","officialDenomination":"Speck"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2497,"gender":"m","id":473,"name":"Hassler Hansjörg","officialDenomination":"Hassler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2381,"gender":"m","id":317,"name":"Ehrler Melchior","officialDenomination":"Ehrler Melchior"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2485,"gender":"m","id":461,"name":"Estermann Heinrich","officialDenomination":"Estermann Heinrich"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2379,"gender":"m","id":315,"name":"Eberhard Toni","officialDenomination":"Eberhard"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"01.3557","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Selbstständigerwerbenden verfügen in vielen Fällen über keine oder nur eine bescheidene berufliche Vorsorge. Für sie stellen stille Reserven im Betrieb einen wichtigen Teil der Altersvorsorge dar. Durch die heute übliche harte Besteuerung der bei der Betriebsaufgabe resultierenden Gewinne auf dem Geschäftsvermögen wird die Altersvorsorge der Selbstständigerwerbenden über Gebühr beeinträchtigt. Diese Liquidationsgewinne sollten im Umfang des Kapitalbetrages, der für die Finanzierung einer angemessenen beruflichen Vorsorge im Rahmen der 2. Säule nötig wäre, nach den gleichen Grundsätzen besteuert werden, wie wenn es sich um eine Kapitalauszahlung aus einer Vorsorgeeinrichtung handeln würde. Bei der Bemessung der so zu besteuernden Liquidationsgewinne sollen allenfalls vorhandene Guthaben in der 2. Säule und der Säule 3a mitberücksichtigt werden. Damit wird keine Privilegierung der Selbstständigerwerbenden verlangt, sondern lediglich eine Gleichstellung mit jenen Personen erreicht, welche über eine gut ausgebaute berufliche Vorsorge verfügen. Einige Kantone (z. B. Bern, Solothurn, Schwyz) haben dieses Problem erkannt und haben ihre Steuergesetze im erwähnten Sinne ausgestaltet.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Am 21. September 2001 hat der Bundesrat dem Eidgenössischen Finanzdepartement den Auftrag erteilt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Unternehmenssteuerreform II auszuarbeiten. Im Zentrum dieser Reform steht die steuerliche Förderung des Risikokapitals, die einerseits durch Beseitigung der wirtschaftlichen Doppelbelastung von Unternehmensgewinnen beim Aktionär und andererseits durch Ersatzmassnahmen zugunsten von Personenunternehmen bewerkstelligt werden soll. Den nachstehenden Erläuterungen kann entnommen werden, dass die betreffenden Ersatzmassnahmen zugunsten von Personenunternehmen im Wesentlichen den Zielsetzungen des Motionärs entsprechen dürften.<\/p><p>2. Gemeinsam mit Vertretern der Schweizerischen Steuerkonferenz sind im Rahmen der Vorbereitung der Unternehmenssteuerreform II verschiedene Massnahmen zugunsten von Personenunternehmen bearbeitet worden. Im Vordergrund steht die steuerliche Behandlung des bei altersbedingter Aufgabe der Erwerbstätigkeit tatsächlich erzielten Liquidationsgewinnes. Diesbezüglich stehen steuertechnisch zwei Hauptkonzepte (Varianten) zur Verfügung, die in Zusammenarbeit mit den Vertretern der Schweizerischen Steuerkonferenz noch näher geprüft werden sollen:<\/p><p>- Der tatsächlich erzielte Liquidationsgewinn wird zusammen mit dem übrigen Einkommen besteuert. Satzbestimmend ist jedoch nicht der gesamte Liquidationsgewinn, sondern bloss ein noch festzulegender reduzierter Teil des Liquidationsgewinnes.<\/p><p>- Der Liquidationsgewinn wird getrennt vom übrigen Einkommen besteuert. Dadurch könnte erreicht werden, dass in zahlreichen Fällen die Besteuerung des Liquidationsgewinnes ähnlich ausfallen würde, wie beim Bezug einer Kapitalauszahlung aus der beruflichen Vorsorge (Art. 38 DBG).<\/p><p>Gewisse Kantone kennen bereits ähnliche Lösungen. So wird im Kanton Schwyz der ganze Liquidationsgewinn zwar zusammen mit dem übrigen Einkommen, aber bloss zum Rentensatz besteuert, und im Kanton Bern wird ein Liquidationsgewinn von maximal 250 000 Franken wie eine BVG-Leistung besteuert, der Rest normal. Im Kanton Solothurn gibt es Bestrebungen, die eigene Lösung jener des Kantons Bern anzugleichen.<\/p><p>Allen diesen Lösungen ist gemeinsam, dass sie nicht speziell danach differenzieren, ob bereits Vorsorgeguthaben der 2. Säule oder der Säule 3a bestehen und in welcher Höhe.<\/p><p>3. Aus diesen Darlegungen erhellt, dass sich Massnahmen, die den Anliegen des Motionärs Rechnung tragen, derzeit bereits in Prüfung befinden. Die unter Ziffer 2 hiervor skizzierten Massnahmenvarianten dürften sich weitgehend mit der vom Motionär in Anlehnung an das BVG angestrebten Lösung decken. Bei dieser Gelegenheit ist auch zu prüfen, ob eine privilegierte Besteuerung von Liquidationsgewinnen, unabhängig vom Bestand und von der Höhe von Vorsorgeguthaben der 2. und 3. Säule, dem Grundsatz der Rechtsgleichheit entspricht.<\/p><p>4. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass im Rahmen der gegenwärtigen Arbeiten zur Vorbereitung der Unternehmenssteuerreform II insbesondere auch Massnahmen in Prüfung sind, welche mit der Stossrichtung der vorliegenden Motion übereinstimmen. Allerdings dürften nicht sämtliche Begehren der Motion gänzlich erfüllt werden können. Jedenfalls ist es sinnvoll und zweckmässig, wenn ein gewisser Gestaltungsspielraum offen gehalten werden kann. Der Bundesrat schlägt daher vor, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird ersucht, das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden so rasch wie möglich in dem Sinne zu ändern, dass ein Liquidationsgewinn, der bei Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit infolge von Invalidität oder nach dem vollendeten 55. Altersjahr entsteht, analog wie eine Kapitalauszahlung aus der beruflichen Vorsorge besteuert wird. Das Gleiche gilt, wenn nach einem Todesfall der überlebende Ehegatte das geerbte Geschäft innerhalb von zwei Jahren seit dem Todesfall veräussert. Dabei soll die separate Besteuerung für den Teil des Liquidationsgewinnes erfolgen, der zur Erhaltung einer angemessenen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge aus der beruflichen Vorsorge nötig wäre. Bestehende Vorsorgeguthaben innerhalb der 2. Säule und der Säule 3a sollen bei der Berechnung des der separaten Besteuerung unterliegenden Betrages berücksichtigt werden.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Besteuerung der Kapitalgewinne bei Betriebsaufgabe"}],"title":"Besteuerung der Kapitalgewinne bei Betriebsaufgabe"}