{"id":20013558,"updated":"2024-04-10T08:14:07Z","additionalIndexing":"15;Hauswirtschaft;Untergrundwirtschaft;Arbeitskräftebedarf;Arbeitserlaubnis;Aufenthalt von Ausländern\/-innen;Ausländerkontingent;Fremdarbeiter\/in","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2294,"gender":"f","id":94,"name":"Goll Christine","officialDenomination":"Goll"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische 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Die Illegalität führt zu Lohndumping und einer Entrechtung der Betroffenen. Hausangestellte sind deshalb oft in prekären Arbeitsverhältnissen tätig, dies zeigen auch Erfahrungen in Genf und Bern. Der Bundesrat vergibt jährlich Kontingente für neu einreisende ausländische Arbeitskräfte und stützt sich dabei auf die Nachfrage der Schweizer Wirtschaft. Berücksichtigt werden dabei u. a. das Bau- und Gastgewerbe, nicht jedoch die Versorgungswirtschaft, zu der auch die Haushaltsbranche gehört. Die private Versorgungswirtschaft ist für das Funktionieren unserer Gesellschaft und die Lebensqualität wichtig und die Nachfrage nach Hausangestellten gross. Aus der Perspektive des Gleichstellungsauftrages kann die Haushaltsbranche mit ihren fast ausschliesslich weiblichen Arbeitnehmerinnen nicht mehr weiter ausgeblendet werden.<\/p><p>Um der weiteren Entwicklung eines rechtslosen Bereiches der Schattenwirtschaft entgegenzuwirken, muss bei der Vergabe der Kontingente die Nachfrage im Hausarbeitsbereich erfasst und in entsprechende Bewilligungsvergaben umgesetzt werden. Damit wird verhindert, dass ein gesamter Wirtschaftsbereich am geltenden Arbeitsrecht vorbei funktioniert und die darin Beschäftigten vom Schutz des Rechtsstaates ausgeschlossen sind. Die Bewilligungseteilung für Hausangestellte muss dem Bau- und Gastgewerbe gleichgestellt werden. Zudem müssen Frauen, die bereits heute ohne Aufenthaltsbewilligung in privaten Haushalten arbeiten, die Möglichkeit haben, ihren Status zu legalisieren. Der Bundesrat muss deshalb auch Massnahmen erarbeiten, damit die Vergabe von Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen im Haushaltsbereich nicht auf Angehörige der EU- und Efta-Staaten beschränkt bleibt.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Personalrekrutierung in gewissen Bereichen, so u. a. auch in der Haushaltsbranche, schwieriger geworden ist. Er verweist zum heutigen Zeitpunkt auf die Position, die er namentlich zur Motion Fattebert 00.3506 und zur Einfachen Anfrage Rennwald 01.1057 vertreten hat.<\/p><p>Durch die Öffnung des Arbeitsmarktes wird die Schweizer Arbeitgeberschaft europaweit bald unbürokratisch Zugang zu weit über 150 Millionen qualifizierten und auch weniger qualifizierten Arbeitskräften mit befristetem oder dauerhaftem Aufenthalt haben. Die bevorstehende Einführung des freien Personenverkehrs gegenüber der EU einerseits erfordert aus volkswirtschaftlichen und staatspolitischen Überlegungen jedoch Zurückhaltung gegenüber der Arbeitskräftezulassung aus Nicht-EU\/Efta-Ländern andererseits, mit andern Worten, einen kontrollierten Zugang von qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten. Der Grossteil der schweizerischen Parteien teilte mit dem Bundesrat dieses ausländerpolitische Ziel. Diese Grundhaltung wurde im Vorfeld zur Abstimmung über die Initiative zur Begrenzung der Zahl der Ausländer in der Schweiz (18-Prozent-Initative) deutlich gemacht und nach der Abstimmung vom Bundesrat bestätigt. Die Initiative wurde vom Bundesrat und von den eidgenössischen Räten u. a. auch deshalb zur Ablehnung empfohlen, weil ausserhalb der EU- und Efta-Staaten eine klare Beschränkung der Zulassung auf dringend benötigte qualifizierte Arbeitskräfte in Aussicht gestellt wurde. Auch der Entwurf zu einem neuen Bundesgesetz für Ausländerinnen und Ausländer (AuG), den der Bundesrat gestützt auf die Vernehmlassungsergebnisse überarbeitet und zuhanden des Parlamentes verabschieden wird, übernimmt dieses Konzept.<\/p><p>Ziel dieser Ausländerpolitik ist es, eine Zuwanderung von Arbeitskräften aus Nicht-EU-Staaten zu gestatten, die sozial- und gesellschaftspolitisch verträglich ist und nachhaltig für einen ausgewogenen Arbeitsmarkt sorgt. Die Beschäftigung von Drittausländern soll demzufolge ermöglicht werden, wo dies im längerfristigen gesamtwirtschaftlichen und staatspolitischen Interesse liegt. Dies bedeutet aber, dass aus Nicht-EU-Staaten grundsätzlich nur spezialisierte oder qualifizierte Arbeitskräfte zugelassen werden sollen.<\/p><p>Eine Erweiterung der Möglichkeit zur Beschäftigung von Drittausländerinnen und Drittausländern in Haushalten würde im Ergebnis zu Zweierlei führen: erstens zu einer generellen Öffnung des schweizerischen Arbeitsmarktes für jedermann, unbesehen der Qualifikationen; zweitens zu einem massiven Druck auf die Zulassung von Drittausländerinnen und Drittausländern. Eine solche Politik läge nicht im Interesse unseres Landes und würde von der Mehrheit der Bevölkerung nicht getragen.<\/p><p>Der Bundesrat ist deshalb nicht bereit, bevor erste Auswirkungen des Freizügigkeitsabkommens absehbar sind, in einer wesentlichen ausländerpolitischen Frage einen solchen Grundsatzentscheid zu treffen und damit dem laufenden Gesetzgebungsverfahren zum AuG vorzugreifen. Solche Anliegen werden im Rahmen der parlamentarischen Debatte beraten werden können.<\/p><p>Der Schwarzarbeit will das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement im Auftrag des Bundesrates demnächst mit Massnahmen begegnen. Ein entsprechendes Gesetz ist in Vorbereitung. Aufgrund der dezentralen Struktur und der besonderen Problematik wird auch hier die Frage der ausländischen Arbeitskräfte in Haushalten einbezogen.<\/p><p>Die Arbeitslosenzahlen für die Schweiz zeigen zudem auf, dass es trotz der bisher angespannten Arbeitsmarktlage weiterhin einen beträchtlichen Bestand an arbeitslosen Schweizern und Ausländern gibt. Und die jüngste konjunkturelle Abkühlung der Weltwirtschaft wird auch an der Schweiz nicht spurlos vorüber gehen. Im Hinblick auf die Personenfreizügigkeit sollten daher alle potenziellen Ressourcen auf dem inländischen Arbeitsmarkt bzw. aus dem gesamten EU\/Efta-Raum ausgeschöpft werden, um die Bedürfnisse nach Hilfskräften, darunter Haushaltsangestellte, zu decken. Mit einer zurückhaltenden Zulassung von Personen aus Drittstaaten soll insbesondere den integrationspolitischen Anliegen Rechnung getragen werden. Dies auch, um absehbaren Schwierigkeiten im Bereich der Arbeitsverhältnisse vorzubeugen. Ein wesentliches Problem der Beschäftigung von Haushaltsangestellten liegt in der Tatsache, dass sie in der Regel wenig qualifiziert, teilweise der Sprache nicht mächtig und als erste der Arbeitslosigkeit und damit erschwerten sozialen Bedingungen ausgesetzt sind.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit bei der Kontingentierung der neu aufzunehmenden Immigrantinnen und Immigranten die Nachfrage nach Arbeitskräften in der Haushaltsbranche berücksichtigt wird.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Nachfrage nach Arbeitskräften in der Haushaltsbranche"}],"title":"Nachfrage nach Arbeitskräften in der Haushaltsbranche"}