﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20013566</id><updated>2024-04-10T13:01:28Z</updated><additionalIndexing>2811;15;Migrationspolitik;Schwarzarbeit;Arbeitskräftebedarf;Arbeitserlaubnis;Aufenthalt von Ausländern/-innen;Ausländerkontingent;Fremdarbeiter/in</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2479</code><gender>m</gender><id>455</id><name>Chevrier Maurice</name><officialDenomination>Chevrier</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische 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beantragt, die Motion abzulehnen.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2001-10-04T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2003-10-03T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2541</code><gender>m</gender><id>519</id><name>Walter 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vorliegende Motion hat vor allem zum Ziel, den betroffenen Wirtschaftszweigen die personellen Ressourcen zu liefern, die es ihnen ermöglichen, ihre Aufgaben auch im verschärften internationalen Wettbewerb zu erfüllen. Mit andern Worten zielt die Motion darauf ab, die Einwanderungspolitik auf die tatsächlichen gegenwärtigen Bedürfnisse der Wirtschaft abzustimmen und so einen effektiv inakzeptablen Zustand mindestens teilweise zu beheben. Es geht keineswegs darum, ins Extrem zu verfallen und nach allen Seiten willkürlich Aufenthaltsbewilligungen zu verteilen, sondern darum, eine Scheinheiligkeit zu beenden und den Kantonen, deren Bedarf erwiesen ist, die Möglichkeit zu geben, um zusätzliche Kontingente nachzusuchen und diese auch zu erhalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese einfache und gezielte Massnahme wird zur Folge haben, dass Schwarzarbeit sowie Anstellungsverhältnisse in einer rechtlichen Grauzone  unwürdige Zustände für ein Land wie die Schweiz  abnehmen werden. Selbstverständlich gilt es bei der Anstellung der betreffenden Arbeitskräfte die Kollektivverträge und die von den verschiedenen Wirtschaftszweigen erstellten Musterverträge zu berücksichtigen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Motion verlangt eine vorgezogene Änderung des geltenden Gesetzes (ANAG). Sie zielt darauf ab, dass die Kantone nach den Bedürfnissen ihrer Wirtschaft zusätzliche Aufenthaltsbewilligungen von ausserhalb der EU/EFTA-Staaten beanspruchen können. Gleichzeitig will sie namentlich dem Tourismus und der Landwirtschaft ausländische Hilfskräfte zukommen lassen. Diese Motion geht somit in die gleiche Richtung wie etwa die Motion Fattebert (00.3506) oder die dringliche Interpellation Cornu (01.3283), welche der Bundesrat ablehnend beantwortet hatte. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Durch die Öffnung des Arbeitsmarktes wird die Schweizer Arbeitgeberschaft europaweit bald unbürokratischen Zugang zu weit über 150 Millionen qualifizierten und auch weniger qualifizierten Arbeitskräften mit befristetem oder dauerhaftem Aufenthalt haben. Die jüngste konjunkturelle Abkühlung der Weltwirtschaft wird ferner auch an der EU, so etwa Deutschland, nicht spurlos vorübergehen. Diese Entwicklung sowie der Umstand, dass mit der Einführung der Personenfreizügigkeit gegenüber der EU unsere Aufenthaltsregelung wieder attraktiver wird, dürften auch in diesen Branchen etwas zur Entspannung der Lage auf dem Arbeitsmarkt beitragen. Entgegen allen Klagen aus den Saisonbranchen konnte beispielsweise allein die Beschäftigung von Saisonniers (das Statut gilt nur noch für EU/EFTA - Staatsangehörige) innert zwei Jahren per Ende August 2001 kontinuierlich um nahezu 30 Prozent erhöht werden. Und der Bestand der portugiesischen Saisonniers beispielsweise hat in der gleichen Periode genau um einen Drittel zugenommen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die bevorstehende Einführung des Freien Personenverkehrs mit der EU einerseits erfordert aus volkswirtschaftlichen und staatspolitischen Überlegungen jedoch Zurückhaltung gegenüber der Arbeitskräftezulassung aus Nicht-EU-/EFTA-Ländern andererseits, mit andern Worten einen kontrollierten Zugang von qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten. Dies rechtfertigt sich umso mehr angesichts der schnellen konjunkturellen Änderungen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese Grundhaltung wurde im Vorfeld zur Abstimmung über die Initiative zur Begrenzung der Zahl der Ausländer in der Schweiz (18 Prozent-Initative) deutlich gemacht und nach der Abstimmung vom Bundesrat bestätigt. Die Initiative wurde vom Bundesrat und den eidgenössischen Räten u. a. auch deshalb zur Ablehnung empfohlen, weil gegenüber Drittstaaten eine klare Beschränkung der Zulassung auf dringend benötigte, gut qualifizierte Arbeitskräfte in Aussicht gestellt wurde. Auch der Entwurf zu einem neuen Bundesgesetz für Ausländerinnen und Ausländer (AuG), den der Bundesrat gestützt auf die Vernehmlassungsergebnisse überarbeitet und zuhanden des Parlaments verabschieden wird, übernimmt dieses Konzept. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ziel dieser Ausländerpolitik gegenüber Drittstaaten wird es sein, eine Zuwanderung von Arbeitskräften zu gestatten, die sozial- und gesellschaftspolitisch verträglich ist und nachhaltig für einen ausgewogenen Arbeitsmarkt sorgt. Die Beschäftigung von Drittausländern soll demzufolge dort möglich sein, wo dies im längerfristigen gesamtwirtschaftlichen und staatspolitischen Interesse liegt. Dies bedeutet somit, dass aus Nicht-EU-Staaten grundsätzlich qualifizierte und spezialisierte Arbeitskräfte zugelassen werden sollen. In diesem Zusammenhang verweist der Bundesrat auf seine Antwort zur Einfachen Anfrage Rennwald (01.1057). Eine Ausweitung des Arbeitskräfteangebots durch Zuwanderung von wenig qualifizierten Erwerbstätigen begünstigt ein Wachstum unserer Volkswirtschaft in die Breite, dies jedoch ohne den nötigen Produktivitätszuwachs, der für die Sicherstellung unseres Wohlstandsniveaus erforderlich wäre. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist aus diesen Gründen nicht bereit, zum heutigen Zeitpunkt, bevor erste Auswirkungen des Freizügigkeitsabkommens absehbar sind in einer zentralen Grundsatzfrage der Ausländerpolitik eine entsprechende Revision einzuleiten und dem laufenden Gesetzgebungsverfahren zum AuG vorzugreifen. Er weist die Motion deshalb zurück.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Ich beauftrage den Bundesrat, eine Änderung des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) in die Wege zu leiten. Die Revision soll es den Kantonen ermöglichen, entsprechend den Bedürfnissen ihrer Wirtschaftszweige um zusätzliche Aufenthaltsbewilligungen für Angehörige aus Nicht-EU-Staaten zu ersuchen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Zusätzliche Aufenthaltsbewilligungen für die Kantone</value></text></texts><title>Zusätzliche Aufenthaltsbewilligungen für die Kantone</title></affair>