﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20013567</id><updated>2025-11-14T07:02:52Z</updated><additionalIndexing>52;Berggebiet;Wolf;biologische Vielfalt;Schutz der Tierwelt</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2359</code><gender>m</gender><id>275</id><name>Maissen Theo</name><officialDenomination>Maissen</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2001-10-04T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4609</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0603030702</key><name>Wolf</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06030306</key><name>biologische Vielfalt</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06010408</key><name>Schutz der Tierwelt</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06030102</key><name>Berggebiet</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2001-12-13T00:00:00Z</date><text>Annahme</text><type>20</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2003-06-02T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2001-11-21T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations><preConsultation><committee><abbreviation>UREK-NR</abbreviation><id>7</id><name>Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR</name><abbreviation1>UREK-N</abbreviation1><abbreviation2>UREK</abbreviation2><committeeNumber>7</committeeNumber><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><date>2001-10-04T00:00:00Z</date><registrations /></preConsultation></preConsultations><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2001-10-04T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2001-12-13T00:00:00</date><id>11</id><name>Motion an 2. Rat</name></state><state><date>2003-06-02T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs><relatedAffair><id>20023393</id><priorityCode>N</priorityCode><shortId>02.3393</shortId></relatedAffair></relatedAffairs><roles><role><councillor><code>2357</code><gender>m</gender><id>276</id><name>Brändli Christoffel</name><officialDenomination>Brändli</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2356</code><gender>m</gender><id>277</id><name>Bieri Peter</name><officialDenomination>Bieri</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2458</code><gender>m</gender><id>408</id><name>Jenny This</name><officialDenomination>Jenny</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2557</code><gender>m</gender><id>537</id><name>Escher Rolf</name><officialDenomination>Escher Rolf</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2286</code><gender>m</gender><id>72</id><name>Epiney Simon</name><officialDenomination>Epiney</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2443</code><gender>m</gender><id>372</id><name>Inderkum Hansheiri</name><officialDenomination>Inderkum</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2236</code><gender>m</gender><id>195</id><name>Schmid-Sutter Carlo</name><officialDenomination>Schmid-Sutter Carlo</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2434</code><gender>m</gender><id>375</id><name>Paupe Pierre</name><officialDenomination>Paupe</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2460</code><gender>m</gender><id>403</id><name>Hofmann Hans</name><officialDenomination>Hofmann Hans</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2459</code><gender>m</gender><id>409</id><name>Hess Hans</name><officialDenomination>Hess Hans</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2284</code><gender>m</gender><id>60</id><name>Dettling Toni</name><officialDenomination>Dettling</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2561</code><gender>m</gender><id>540</id><name>Lombardi Filippo</name><officialDenomination>Lombardi</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2338</code><gender>m</gender><id>85</id><name>Frick Bruno</name><officialDenomination>Frick</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2438</code><gender>m</gender><id>379</id><name>Wicki Franz</name><officialDenomination>Wicki</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2359</code><gender>m</gender><id>275</id><name>Maissen Theo</name><officialDenomination>Maissen</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>01.3567</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><isMotionInSecondCouncil>true</isMotionInSecondCouncil><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Vor kurzem hat der Bund ein "Konzept Wolf Schweiz" in die Vernehmlassung gegeben. Dieses soll als Grundlage dienen, um den Wolf auf Dauer im schweizerischen Berggebiet wiederum anzusiedeln. Begründet wird dies damit, dass die Schweiz aufgrund ihrer geographischen Lage einen Beitrag zur langfristigen Erhaltung einer lebensfähigen Wolfspopulation leisten müsse. Dazu ist vorweg zu fragen, ob dies aus der Sicht der Arterhaltung erforderlich ist. Eine solche Notwendigkeit ist eindeutig nicht gegeben, denn beim Wolf handelt es sich nicht um eine weltweit gefährdete Tierart. So leben allein in den grossflächigen Wäldern Rumäniens rund 2500 Wölfe, in Russland 30 000 und in der Mongolei 25 000 Wölfe. Weitere Wolfspopulationen hat es in Finnland, Polen, Schweden und in mehreren anderen Ländern. Ein möglicher Beitrag der Schweiz zur Arterhaltung ist ganz offensichtlich marginal und letztlich vernachlässigbar.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das in einem Entwurf vorliegende Konzept des Bundes sieht nun vor, dass in der vorgesehenen Einwanderungsphase der Abschuss eines Wolfes erst bewilligt würde, wenn von diesem Tier während der Sömmerungszeit mindestens 50 Nutztiere getötet worden sind. Neben den damit verursachten materiellen Schäden ist aus ethischer Sicht zu bedenken, dass es für ein Haustier wohl eine der qualvollsten Möglichkeiten des Sterbens ist, von einem Grossraubtier lebendigen Leibes gerissen zu werden. Zu Recht werden heute an die Tierhaltung strenge tierschützerische Anforderungen gestellt. Wie passen dazu Konzepte, mit denen man willentlich Nutztiere derart qualvoll leiden lässt? Dazu kommt, dass auch mit Lateralschäden zu rechnen ist, indem verängstigte Tiere sich in Zäunen verfangen oder auf Alpweiden abstürzen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es trifft zwar zu, dass der Mythos des Wolfes als ein für den Menschen äusserst gefährliches Tier in das Reich der Märchen gehört. Doch wird auch nicht bestritten, dass Kleinkinder durch ihre geringe Grösse und ihr Verhalten (Weglaufen, hohe Schreie usw.) vom Wolf nicht als Mensch erkannt, sondern als Beute eingestuft werden. Über einen Fall aus der jüngsten Vergangenheit berichtete am 19. September 1998 die Zeitschrift "Toronto Star": In Kanada hat ein Wolf einen neunzehn Monate alten Jungen auf einem Campingplatz angegriffen und verletzt. Mag dies auch ein seltener Fall sein, so ist doch zu fragen, wie ältere hungrige und kranke Wölfe reagieren, wenn spielende Kinder in die Nähe kommen. Oder wie reagiert ein Muttertier mit Jungen, wenn unverhofft ein Wanderer in ihren Schutzbereich eindringt? In Betracht zu ziehen ist auch das psychologisch begründete Verhalten der Menschen. Denn wenn auch der Wolf als ungefährlich einzustufen wäre, bleiben die archetypisch bedingten Ängste. So sind Lateralunfälle wahrscheinlich, wenn eine wandernde Person in unwegsamem Gelände einem Wolf begegnet und beim Fliehen unglücklich ausgleitet und lebensgefährlich stürzt. In unseren touristisch genutzten Gebieten könnten wenige solche Vorfälle verheerende Konsequenzen für die lokale Wirtschaft haben. So ist von ausländischen Gebieten, wo Grossraubtiere heimisch sind, bekannt, dass von den Einheimischen gegenüber den Touristen entsprechende Warnungen ausgesprochen werden. Der schweizerische Alpenraum ist zu eng, zu dicht besiedelt und zu wichtig als touristischer Erholungsraum, als dass wir uns auf solche Experimente, die nur für einige wenige Spezialisten und Beamte von Interesse sind, einlassen dürften. Völlig unfruchtbare Auseinandersetzungen, die materielle und geistige Kräfte binden würden, wären auf Dauer unvermeidbar. Der Bund tut besser daran, anstatt sich um die Ansiedlung von Grossraubtieren zu kümmern, die nun einmal in unserem knappen Raum keinen Platz mehr haben, sich mit mehr Engagement dem Verfassungsauftrag für die Erhaltung einer dezentralen Besiedlung unserer Berggebiete mit Menschen zu widmen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Seit 1995 sind in der Schweiz nahezu jedes Jahr ein bis zwei Wölfe auf der Alpensüdseite nachgewiesen worden. Es handelt sich - dies ergaben genetische Analysen - um Tiere aus der Wolfspopulation Italiens. Die Zahl der Wölfe nimmt in Italien (wo der Wolf anders als in der Schweiz nie ausgerottet wurde) seit zwanzig Jahren stetig zu. Junge Tiere wandern auf der Suche nach neuen Lebensräumen ab. Bisher haben diese Wölfe grosse Teile der französischen Alpen besiedelt und dringen dabei vereinzelt auch bis in die Schweiz vor.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Beim Auftauchen von einzelnen Wölfen in der Schweiz handelt es sich demnach nicht um eine Wiederansiedlung von Wölfen, also eine aktive Aussetzung von Tieren; vielmehr ist dies die Folge der natürlichen Einwanderung von Tieren aus Italien und Frankreich, also einer Wiederbesiedelung. Diese natürliche Einwanderung des Wolfes in die Schweiz wird, sofern sich die Politik in Frankreich und Italien gegenüber dem Wolf nicht grundlegend verändert, nicht unterbunden werden können. Es ist daher nur eine Frage der Zeit, bis sich auch in der Schweiz eine Wolfspopulation etablieren kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit dem "Konzept Wolf Schweiz" strebt der Bund keine aktive Förderung der Wölfe in der Schweiz mittels Freisetzungen oder Ansiedlungen an. Stattdessen will er damit die Rahmenbedingungen für die Koexistenz von Direktbetroffenen und Wölfen schaffen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das "Konzept Wolf Schweiz" gründet auf Artikel 10 Absatz 6 der Verordnung über die Jagd und den Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel (JSV; SR 922.01). In diesem Artikel wird das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) beauftragt, Konzepte für bestimmte geschützte Tierarten, u. a. auch für den Wolf, zu erstellen, welche namentlich Grundsätze über den Schutz, den Abschuss oder Fang, die Verhütung und Ermittlung von Schäden sowie Entschädigungen von Verhütungsmassnahmen enthalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Jahre 1986 wurde im Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel (JSG; SR 922.0) der Wolf unter Schutz gestellt (Art. 7 in Verbindung mit Art. 2 JSG). Aufgrund von Artikel 13 Absatz 4 JSG übernehmen Bund und Kantone die Entschädigung von Schäden durch bestimmte geschützte Arten. In Artikel 10 Absatz 1 JSV sind diese Arten, darunter auch der Wolf, aufgelistet. Dadurch werden die Schäden, die durch Wölfe verursacht werden, von der öffentlichen Hand (80 Prozent Bund, 20 Prozent Kanton; Art. 10 Abs. 1 JSV) vergütet. Im Weiteren fördert der Bund Massnahmen in lokalen Projekten, die Schäden durch Grossraubtiere verhindern helfen (Art. 10 Abs. 4 JSV).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nach Artikel 10 Absatz 5 JSV kann das Buwal bewilligen, dass Wölfe, die untragbare Schäden verursachen, ausnahmsweise abgeschossen oder eingefangen werden. Vorbehalten ist Artikel 21 Absatz 3 JSV, der den Kantonen versuchsweise die Kompetenz zur Erteilung dieser Abschussbewilligungen bis Ende 2003 überträgt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Abschuss eines einzelnen Schaden stiftenden Wolfes, wie dies in der Vergangenheit in der Schweiz verschiedentlich bewilligt wurde, gefährdet den Bestand nicht. Die in der Schweiz aufgetauchten Wölfe, alles junge Männchen, bilden keinen Bestand und sind für die Population in Norditalien ohne oder nur von geringer Bedeutung. Damit widerspricht dieses Vorgehen nicht dem Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wild lebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention vom 19. September 1979; SR 0.455; für die Schweiz seit dem 1. Juli 1982 in Kraft). Nach Artikel 9 können die im Anhang II der Konvention aufgeführten Tiere nur getötet werden, wenn es keine befriedigende Alternative gibt und dies dem Bestand der betreffenden Population nicht schadet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit der Unterzeichnung und Ratifizierung der Berner Konvention anerkennt die Schweiz, zusammen mit über 40 weiteren europäischen Staaten, dass wild lebende Pflanzen und Tiere ein Naturerbe von ästhetischem, wissenschaftlichem, kulturellem, erholungsbezogenem, wirtschaftlichem und ideellem Wert darstellen, das erhalten und an künftige Generationen weitergegeben werden muss. Zudem anerkennt die Schweiz, dass wild lebende Pflanzen und Tiere eine wichtige Rolle für die Erhaltung biologischer Gleichgewichte spielen (s. Präambel der Berner Konvention). Eine Kündigung der Berner Konvention durch die Schweiz, wie sie der Motionär fordert, entspricht nicht der Politik des Bundesrates. Ebenso würde ein Vorbehalt gegenüber dem Wolf in den angrenzenden Ländern mit Wolfsbeständen auf grosses Unverständnis stossen, haben doch weder Deutschland, Italien noch Frankreich einen solchen Vorbehalt angebracht.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, das "Konzept Wolf Schweiz" betreffend die Wiederansiedelung des Wolfes in Berggebieten nicht umzusetzen und der Bundesversammlung die notwendigen Gesetzesänderungen vorzulegen, damit der Wolf aus der Liste der geschützten Tiere gestrichen wird. Der Bundesrat hat dazu die notwendigen Schritte einzuleiten, welche die Schweiz aus den internationalen Verpflichtungen löst, nach denen die Schweiz den Wolf als schützenswertes Tier anzuerkennen hat.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Erlebnis Natur. Ohne Wölfe</value></text></texts><title>Erlebnis Natur. Ohne Wölfe</title></affair>