{"id":20013576,"updated":"2024-04-10T12:40:35Z","additionalIndexing":"09;Terrorismus;polizeiliche Zusammenarbeit;Bankgeheimnis;wirtschaftliche Auswirkung;Staatsschutz","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2558,"gender":"m","id":539,"name":"Fünfschilling Hans","officialDenomination":"Fünfschilling"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2001-10-04T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4609"},"descriptors":[{"key":"L04K04030108","name":"Terrorismus","type":1},{"key":"L04K07040404","name":"wirtschaftliche Auswirkung","type":1},{"key":"L04K11040208","name":"Bankgeheimnis","type":2},{"key":"L04K10010205","name":"polizeiliche Zusammenarbeit","type":2},{"key":"L04K04030303","name":"Staatsschutz","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2001-12-10T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2001-11-21T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1002146400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1007938800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2558,"gender":"m","id":539,"name":"Fünfschilling Hans","officialDenomination":"Fünfschilling"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"01.3576","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Es handelt sich vorliegend um eine sehr komplexe Fragestellung, zu deren Beantwortung derzeit noch nicht alle Elemente vorliegen; gewisse Punkte werden voraussichtlich gar erst in historischer Rückschau schlüssig beurteilt werden können.<\/p><p>Die Lagebeurteilungen des Bundes sind schon bisher laufend departementsübergreifend und koordiniert im Rahmen der Lenkungsgruppe und des Sicherheitsausschusses, auch unter Einbezug weiterer Departemente, erfolgt. Der Sicherheitsausschuss hat seine Beurteilungen an den Bundesrat weitergegeben und - soweit möglich - wurde auch die Öffentlichkeit orientiert.<\/p><p>Der Bundesrat sieht vor, eine umfassende Lagebeurteilung vorzunehmen, wenn genügend Fakten und eine gewisse Distanz zu den unmittelbaren Ereignissen vorliegen. Im Rahmen der aktuellen parlamentarischen Vorstösse zur Terrorlage ist eine Berichterstattung bis zur nächsten Frühjahrssession der eidgenössischen Räte vorgesehen.<\/p><p>2. Die Weltkonjunktur hat im bisherigen Verlauf des Jahres 2001 erheblich an Schwung eingebüsst. Den entsprechenden Anstoss zur weltweiten Konjunkturabkühlung hatten die Wirtschaftsabschwächung in den USA und der starke Anstieg der Erdölpreise gegeben. Mit der sich global verlangsamenden Inlandnachfrage ging Hand in Hand eine akzentuierte Wachstumsverlangsamung des Welthandels einher.<\/p><p>Die Terroranschläge vom 11. September in den USA brachten ein zusätzliches Element der Unsicherheit über die zukünftige Wirtschaftsentwicklung. Die direkten Verluste an Wirtschaftsaktivität, ausgenommen bei der Zivilluftfahrt und im Tourismus, sind eher gering einzuschätzen, hingegen erlitt das Vertrauen der Haushalte und Unternehmungen in den weiteren Wirtschaftsverlauf Einbussen. Es ist mit einer vermehrt abwartenden Haltung zu rechnen. Anzumerken ist indessen, dass die Geld- und Finanzpolitik, erstere allerdings schon vor den Anschlägen vom 11. September, mit expansiv wirkenden Massnahmen reagierten.<\/p><p>Gemäss den verfügbaren Prognosen darf davon ausgegangen werden, dass insbesondere die US-Wirtschaft, aber auch die übrigen Volkswirtschaften des OECD-Raums, in der zweiten Jahreshälfte 2002 wieder spürbare Wachstumsraten verzeichnen werden.<\/p><p>Für die Schweiz als stark mit der Weltwirtschaft verflochtene Volkswirtschaft gehen die Prognostiker von einem grundsätzlich gleichen Konjunkturprofil wie im OECD-Raum aus. Im Jahre 2002 ist mit einem vergleichsweise langsamen Wachstum, aber kaum substanziellen Beschäftigungsproblemen zu rechnen. Nach Stagnationstendenzen beim Export infolge der weltweiten Konjunkturflaute sollten sich im Jahresverlauf wieder deutliche Besserungstendenzen einstellen.<\/p><p>Von den Terroranschlägen am härtesten betroffen sind zweifellos die Luftfahrt und die Flugzeugindustrie sowie der Tourismus als unmittelbar nachgelagerter Wirtschaftszweig. Die Experten rechnen in den USA mit einem einmaligen Rückgang von etwa 13 Prozent der Reise- und Tourismusausgaben. Der Schweizer Hotelierverein meldet einen Buchungsrückgang in den Hotels von etwa 10 Prozent.<\/p><p>Die negativen Auswirkungen werden insbesondere im Jahr 2001 und zu Beginn des nächsten Jahres eintreten. Die Luftfahrt und der Tourismus werden sich wahrscheinlich rascher erholen als zunächst angenommen. Man geht von einem V-förmigen Branchenkonjunkturverlauf aus. Ende des nächsten Jahres dürften Luftfahrt und Tourismus wieder auf den Wachstumspfad zurückkehren, sofern keine weiteren gewichtigen Ereignisse eintreten.<\/p><p>Ausgehend von der Annahme, dass von politischen und militärischen Entwicklungen keine bedeutenden Einflüsse ausgehen, dürften die Attentate - für sich allein genommen - mittel- und längerfristig keine bedeutenden Auswirkungen auf die Wirtschaftsentwicklung haben. Der Verlust an Menschen und Sachwerten ist zweifellos erheblich, doch sind sie in Relation zu setzen mit anderen Katastrophen, die in der Vergangenheit bisweilen schwerwiegendere Folgen gehabt haben. Die Unsicherheiten sind aber wegen des Kampfes gegen den Terrorismus, der zurzeit schwergewichtig in Afghanistan geführt wird, und der bleibenden Bedrohung durch den Terrorismus beträchtlich.<\/p><p>3. Aufgrund der Beliebtheit des Schweizer Finanzplatzes gibt es immer wieder Gerüchte, aber auch konkrete Hinweise, wonach terroristische Organisationen Schweizer Finanzinstitute für ihre Zwecke missbrauchen. Soweit es sich um strafrechtlich konkretisierte Verdachtslagen handelt, die im Rahmen von internationalen Rechtshilfeersuchen in Strafsachen oder von eigenen schweizerischen Strafermittlungen untersucht werden können, stellt das Bankkundengeheimnis für die Behörden keine Hürde dar.<\/p><p>Bei nachrichtendienstlichen Verdachtslagen und bei der Abklärung von Gefährdungslagen sind allerdings den Präventionsbehörden enge Schranken gesetzt. Den Staatsschutzorganen ist es nicht erlaubt, bei rein fiskalischen Interessen Informationen an das Ausland weiterzugeben. Im Rahmen der bereits angelaufenen Überprüfungen zum geltenden Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) wird den Möglichkeiten der präventiven Informationsbeschaffung nachgegangen und diese mit den infrage stehenden Grundrechten, aber auch den Kontrollmöglichkeiten abgewogen. Der Bundesrat wird den eidgenössischen Räten gegebenenfalls eine Botschaft zur Revision des BWIS unterbreiten, das einen entsprechenden Regelungsentwurf enthält.<\/p><p>4. Bei der Bekämpfung des Terrorismus ist die internationale Zusammenarbeit von herausragender Bedeutung. Dabei stehen namentlich multinationale bzw. supranationale Zusammenschlüsse und Organisationen im Vordergrund, die sich bei der Prävention und Bekämpfung des Terrorismus engagieren.<\/p><p>Im kriminalpolizeilichen Bereich auf globaler Ebene gilt es Interpol zu erwähnen, die seit den Terroranschlägen vom 11. September eine ständige Task Force eingerichtet hat. Die Generalversammlung von Interpol hat am 25. September 2001 eine Resolution verabschiedet, welche die Anschläge in den USA verurteilt. Gleichzeitig wurde ein Massnahmenpaket angeregt, wie sich Interpol künftig vermehrt in der Bekämpfung des internationalen Terrorismus engagieren kann.<\/p><p>Die Schweiz arbeitet seit Jahren intensiv mit Interpol zusammen. Sie verfolgt die künftige Entwicklung von Interpol bei der angesprochenen Terrorismusbekämpfung und wird, entsprechend den eigenen Prioritäten und Ressourcen im jeweiligen Einzelfall, einen aktiven Beitrag in Arbeitsgruppen oder auf strategischer Ebene leisten.<\/p><p>Auf europäischer Ebene ist namentlich Europol zu erwähnen. Für das Jahr 2002 hat Europol sein Jahresprogramm dahin gehend ergänzt, dass die Bekämpfung des Terrorismus als eine der höchsten Prioritäten eingestuft worden ist. Zudem erhält Europol ab dem kommenden Jahr operative Befugnisse in dem Sinn, dass die Organisation gemeinsame Ermittlungsteams mit den Mitgliedstaaten bilden kann.<\/p><p>Für die Schweiz ist eine Mitgliedschaft bei Europol nicht möglich, da deren Statuten hierfür die EU-Mitgliedschaft vorsehen. Europol hat jedoch durch den Rat der Justiz- und Innenminister der EU ein Mandat erhalten, mit Drittstaaten ein Kooperationsabkommen zu vereinbaren. Die Schweiz und Europol haben die Verhandlungen hinsichtlich eines Kooperationsabkommens am 18. September 2001 erfolgreich beendet. Es ist vorgesehen, dass das Abkommen nach der Behandlung in den zuständigen EU-Gremien 2002 unterzeichnet wird. Eine Zusammenarbeit mit Europol wird erst nach der Ratifizierung möglich sein. <\/p><p>Im Bereich der nachrichten- und sicherheitsdienstlichen Zusammenarbeit ist die Schweiz seit langem sehr gut in die internationalen Zusammenarbeitsformen eingebunden. Die Zusammenarbeit der Sicherheits- und Nachrichtendienste, welche die europäischen Innenminister nach dem 11. September vereinbart haben, findet auf Basis dieser bestehenden informellen Gremien statt. Der schweizerische Dienst für Analyse und Prävention ist auch hier als assoziierter Partner integriert.<\/p><p>Daneben gibt es eine Reihe weiterer Organisationen wie beispielsweise die Uno oder die OSZE, die sich bei der Bekämpfung und Prävention des Terrorismus engagieren. So führen namentlich die OSZE und die UN ODCCP in Bischkek, Kirgistan, am 13. und am 14. Dezember 2001 gemeinsam eine internationale Counter-Terrorismus-Konferenz durch. Die Schweiz beteiligt sich an solchen Organisationen nach Massgabe ihrer Bedeutung und der schweizerischen Möglichkeiten.<\/p><p>Eine Sonderkommission der Uno, welche aufgrund der Resolution Nr. 51\/210 der Generalversammlung gegründet wurde, prüft derzeit die Einberufung einer Konferenz auf hohem Niveau zur Diskussion der weiteren internationalen Reaktion auf den Terrorismus in allen seinen Formen. Derzeit ist hierzu noch kein Entscheid in der Uno gefallen. Eine separate Initiative der Schweiz ist bei dieser Sachlage nach Auffassung des Bundesrates nicht sinnvoll.<\/p><p>5. Zu Usis: Der Bericht Usis I mit einer Analyse des Ist-Zustandes und einer Darstellung der Stärken und Schwächen des heutigen Systems konnte der Öffentlichkeit am 5. April 2001 vorgestellt werden, nachdem er vorgängig durch den Bundesrat und die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) zur Kenntnis genommen worden war.<\/p><p>Am 24. Oktober 2001 wurde der Bericht Usis II vom Bundesrat zur Kenntnis genommen. Der Bundesrat hat über das weitere Vorgehen im Projekt Usis Beschlüsse gefasst und die in Koordination mit der KKJPD weiter zu verfolgenden groben Sollvarianten für die Zukunft und die Sofortmassnahmen festgelegt. Am 8. November 2001 hat sich auch die KKJPD inhaltlich zum Bericht Usis II ausgesprochen und über die gleichen Fragen entschieden.<\/p><p>Vom Zeitplan her wird im Herbst 2002, also in einem Jahr, die detaillierte Ausarbeitung der gewählten Sollvarianten vorliegen. Im Frühling 2003 liegt dann der Schlussbericht zu Usis vor. Bis zum heutigen Zeitpunkt ist es im Projekt Usis gelungen, Experten von Bund (EFD, EJPD, EDA und VBS) und Kantonen zu integrieren und gesamthafte Lösungen gemeinsam zu suchen.<\/p><p>Die Projektorganisation hat sich also bewährt und es geht darum, Usis im Rahmen des - im Verhältnis zum sehr umfassenden Auftrag - zweifellos engen Zeitplanes konsequent weiter zu verfolgen. Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass sich keine Änderungen des Projektes Usis aufdrängen, weil im Rahmen von Usis II bereits über die zeitlich vorzuziehenden dringlichen Massnahmen, die so genannten Sofortmassnahmen, entschieden werden konnte. Es ist von grosser Bedeutung, dass der Bundesrat im Rahmen der Umsetzung der Sofortmassnahmen, die Anfang 2002 anlaufen wird, auch die nötige Unterstützung seitens des Parlamentes erhält.<\/p><p>Zu den Vorwarnzeiten: Das Spektrum der möglichen Bedrohungen umfasst verschiedene Gewaltstufen: vom zwischenstaatlichen Krieg über Auswirkungen der Raketenproliferation bis zu extremistischer oder terroristischer Gewalt. Diese Bedrohungen betreffen die Schweiz in sehr unterschiedlichem Ausmass. Als Tendenz ist festzustellen, dass jene Bedrohungen und Gefahren, die am wahrscheinlichsten sind, die Schweiz nicht in ihrer Existenz bedrohen, obwohl sie Teile der Bevölkerung massiv treffen können.<\/p><p>Zwischenstaatliche Kriege, die in manchen Weltregionen weiterhin an der Tagesordnung sind, sind im direkten Umfeld der Schweiz auf absehbare Zeit nicht zu erwarten. Es ist zu berücksichtigen, dass die Schweiz von demokratischen Staaten umgeben ist, deren Politik weder durch kontinentale Machtansprüche oder militärisches Konkurrenzdenken geprägt ist - Bestrebungen, welche in der europäischen Vergangenheit wiederholt zu kontinentalen Kriegen geführt haben.<\/p><p>Zudem gehören unsere Nachbarstaaten mehrheitlich Europas einzigem Militärbündnis an. Dieses hätte ein äusserer Angreifer vor einem terrestrischen Angriff auf die Schweiz zu überwinden. Einer grundsätzlichen Änderung dieser Umstände müssten vergleichbare Umwälzungen im sicherheitspolitischen Umfeld der Schweiz vorangehen. Die Zeitdauer, in der sich solche Veränderungen effektiv zu einer ernst zu nehmenden Kriegsgefahr entwickeln könnten, dürfte länger sein als alle Vorwarnzeiten, mit welchen die Schweiz im letzten Jahrhundert rechnen konnte.<\/p><p>Die Schweiz ist aber von zwischenstaatlichen und innerstaatlichen Konflikten an der Peripherie Europas oder ausserhalb Europas indirekt betroffen. Dasselbe gilt auch für dadurch ausgelöste extremistische und terroristische Aktivitäten. Die Schweiz läuft Gefahr, als Transitland und rückwärtige Basis von Terroristen genutzt werden. Auf ihrem Boden können Anschläge gegen ausländische Interessen erfolgen, auch wenn die Schweiz an sich nicht zu den direkten Zielen der Terroristen gezählt werden muss. Schliesslich besteht das Risiko, dass Schweizer Bürgerinnen und Bürger im Ausland ohne gezielte Absicht zu Opfern solcher Anschläge werden.<\/p><p>Im Bezug auf die Vorwarnzeit muss zwischen der klassischen Kriegsgefahr und den direkten oder indirekten Auswirkungen von extremistischer und terroristischer Gewalt ein grundsätzlicher Unterschied gemacht werden. Im ersten Fall geht es um eine strategische Vorwarnung oder sogar Früherkennung. Im Falle von Terroranschlägen geht es um eine taktische Vorwarnung. Die Frage ist dann nicht mehr, ob bestimmte Gruppierungen Gewalt anwenden werden, sondern nur mehr wann und wo. Falls die Terroristen entsprechend kurzfristig ihre Anschläge planen, kann sich dabei auch die theoretisch maximale Vorwarnzeit auf Tage reduzieren.<\/p><p>6. Zum Schutz von Anlagen und Institutionen, welche in Bezug auf eine terroristische Bedrohung ein Gefährdungspotenzial aufweisen, bestanden schon bisher Sicherheitskonzepte. Trotzdem fordern die jüngsten innen- wie aussenpolitischen Ereignisse Handlungsbedarf. So hat es die aktuelle Lage mit sich gebracht, dass die Gefährdung für die einzelnen Anlagen und Institutionen neu beurteilt und die bisher angeordneten Sicherheitsmassnahmen überprüft und wo notwendig angepasst werden. Für die ausländischen Vertretungen und der internationalen Organisationen wurden die Schutzmassnahmen markant erhöht. Insbesondere werden die kantonalen Polizeikorps zurzeit durch militärische Formationen unterstützt, um das vom Bund angeordnete umfangreiche Sicherheitsdispositiv über längere Zeit aufrecht erhalten zu können.<\/p><p>Die Erkenntnisse aus den Vorfällen in den Vereinigten Staaten und in Zug werden in zukünftigen Sicherheitskonzepten zweifelsohne ihren Niederschlag finden. Trotz aller Vorkehrungen wird dennoch in Bezug auf kriminelle und terroristische Anschläge stets ein Restrisiko bestehen bleiben.<\/p><p>7. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung der nationalen und internationalen Bedrohungslage im Bereich der atomaren, biologischen und chemischen Waffen mit grosser Aufmerksamkeit. Auf Stufe Bund wurden zeit- und lagegerecht die nötigen Massnahmen eingeleitet. Es liegen zu allen drei Bereichen Konzepte für ein effizientes Management bei einem ABC-Ereignisfall vor. Verschiedene Fachkommissonen decken mit den dort konzentrierten Spezialisten den Handlungsbedarf zum Schutze der Bevölkerung ab. Dies geschieht unter der Verantwortung und Führung des Bundesrates.<\/p><p>So ist z. B. als Reaktion auf die aktuell erhöhte Bedrohungslage im B-Bereich eine B-Fachkommission einberufen worden, welche Schlüsselpersonen aus Bund und Kantonen und die führenden Fachexperten des Landes vereinigt. Unter der Koordination dieser B-Fachgruppe erarbeiteten und verbreiteten das Bundesamt für Gesundheit und das Labor Spiez, in Zusammenarbeit mit der Kantonsärztevereinigung und dem Bundesamt für Polizei, ein Informationsblatt für die Bevölkerung sowie verschiedene Vorgehensempfehlungen für die Kantone. <\/p><p>Im Auftrag des Bundesrates hat die B-Fachkommission dafür zu sorgen, dass genügend Impfstoffe verfügbar sind. Sie prüft lagegerecht die Frage der Notwendigkeit von Impfungen von hoch exponiertem Fachpersonal oder der Gesamtbevölkerung.<\/p><p>Bei der Bewältigung von Katastrophen und Notlagen tritt nötigenfalls auch die Zivilschutzorganisation des VBS in Aktion, die eng mit den Fachpartnern in Bund und Kantonen zusammenarbeitet und mit ihren Mitteln (wie z. B. Schutzräume, AC-Schutzmaterial usw.) wichtige Aufgaben übernehmen kann.<\/p><p>Die Kantone verfügen sodann mit ihren in verschiedenen Departementen tätigen Fachleuten (Ärzte\/Tierärzte, Biologen, Chemiker, Physiker, Polizei, Rettungsdienste) und anderen Spezialisten über Instanzen, welche die zuständigen politischen Behörden und Krisenstäbe bei einem ABC-Ereignisfall und auch in dessen Vorfeld bezüglich Lagebeurteilung und Handlungsanträgen im Bereich Sofortmassnahmen, Information, Prävention, Intervention und Eventualplanung zum Schutz der Bevölkerung beraten.<\/p><p>8. Der Bundesrat verweist hierzu auf die bereits vor dem 11. September angelaufenen Arbeiten zur Überprüfung des präventiven Instrumentariums und die Beteiligung der Schweiz an den internationalen Gremien im Bereich der nachrichten- und sicherheitsdienstlichen, aber auch der kriminalpolizeilichen Zusammenarbeit.<\/p><p>Die zuständigen Schweizer Dienste arbeiten im Rahmen der aktuellen gesetzlichen Grundlagen, vor allem des BWIS und - im Fall von strafrechtlichen Verdachtslagen - der Bundesstrafprozessordnung. Zur Verbesserung der Möglichkeiten der Informationsbeschaffung im Bereich der Prävention hat der Bundesrat ausserdem am 7. November 2001 von seiner gesetzlichen Kompetenz Gebrauch gemacht und die Auskunftspflichten von Behörden, Amtsstellen und Organisationen mit öffentlichen Aufgaben gegenüber den Staatsschutzorganen ausgedehnt. Damit wurden namentlich erweiterte Voraussetzungen geschaffen, bei Vorliegen konkreter Informationen notwendige Abklärungen zu treffen, die für die Wahrung der inneren Sicherheit erforderlich sind. Mit dem Verbot der \"Al-Qaïda\" hat er ferner die strafrechtliche Erfassung terroristischer Bestrebungen verbessert.<\/p><p>Zur \"Schläfer\"-Problematik und den Anschlägen vom 11. September ist anzumerken, dass in keinem betroffenen Land konkrete Terrorvorbereitungen erkannt wurden. \"Schläfer\" kennzeichnen sich gerade dadurch, dass sie lange Zeit keine deliktischen Handlungen unternehmen und erst schlagartig aktiv werden. Dieses Verhalten ist besonders aus der Spionageabwehr seit langem bekannt. Die Schweiz verfolgt nun die Anstrengungen, weitere verborgene Strukturen zu erkennen, im von den Terrorzellen betroffenen Ausland aufmerksam.<\/p><p>Allfällige weiter gehende Massnahmen zur Erkennung von \"Schläfern\", als diese gegenwärtig in den schweizerischen Rechtsgrundlagen vorgesehen sind, müssen auf ihre Nützlichkeit, ihre Verhältnismässigkeit und insbesondere ihre Grundrechtsverträglichkeit beurteilt werden. Der Wunsch nach öffentlicher Sicherheit darf und wird nicht zu einem Überwachungsstaat führen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Terroranschläge vom 11. September 2001 gegen die USA haben die Weltöffentlichkeit schockiert. Es muss davon ausgegangen werden, dass die anhaltende Unsicherheit über die Vereinigten Staaten hinaus auch in der Schweiz politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen haben wird. In einigen Bereichen werden sich Korrekturen aufdrängen, um die Verunsicherung zu überwinden und die Sicherheit zu erhöhen.<\/p><p>1. Bisher hat der Bundesrat begrüssenswerte sektorielle Stellungnahmen zu konkreten Folgen der Terroranschläge vorgenommen. In welcher Form gedenkt er gegenüber der Schweizer Bevölkerung eine umfassende Lagebeurteilung bezüglich der Sicherheit in der Schweiz und der erwarteten Auswirkungen der Terroranschläge vorzunehmen?<\/p><p>2. Welche volkswirtschaftliche Auswirkungen direkter und indirekter Art erwartet der Bundesrat, insbesondere für die Exportwirtschaft, die Tourismuswirtschaft und die Luftfahrtunternehmungen?<\/p><p>3. Nachrichtendienste und Strafverfolgungsbehörden müssen bezüglich der Finanzierung von Terroranschlägen und Organisationen auch Finanztransaktionen überwachen können. Gleichzeitig muss das Bankkundengeheimnis gegenüber allen übrigen Kreisen integral erhalten bleiben. Mit welchen Massnahmen stellt der Bundesrat sicher, dass die Privatsphäre unbescholtener Bürgerinnen und Bürger gewahrt werden kann und das Bankkundengeheimnis nicht unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung unterhöhlt wird?<\/p><p>4. In welchen Bereichen und welchen europäischen und internationalen Organisationen kann sich die Schweiz nach Ansicht des Bundesrates stärker in der Terrorismusprävention und -bekämpfung engagieren? Ist er nicht auch der Meinung, dass die Schweiz die Initiative für eine internationale Anti-Terror-Konferenz ergreifen sollte?<\/p><p>5. Teilt der Bundesrat meine Ansicht, dass sich eine Gesamtsicherheitskonzeption Schweiz aufdrängt und das Usis-Projekt zu beschleunigen sind? Wie lange schätzt der Bundesrat die Vorwarnzeit bezüglich kriegerischer und kriegsähnlicher Bedrohungen heute ein?<\/p><p>6. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat konkret vor, um die Sicherheit gefährdeter Anlagen und Institutionen gegenüber terroristischen Bedrohungen zu optimieren?<\/p><p>7. Wie beurteilt der Bundesrat den heutigen Vorbereitungsgrad der Bevölkerung bezüglich der Bewältigung von atomaren, biologischen und chemischen Katastrophen in der Schweiz oder im benachbarten Ausland, die durch Terroranschläge ausgelöst werden könnten?<\/p><p>8. Im Zusammenhang mit den Fahndungen nach den Verantwortlichen der Terroranschläge sind so genannte \"Schläfer\" aufgetaucht. Ausgebildete Terroristen, die jahrelang legal, integriert und unauffällig auch in unserem Land leben. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen im Staatsschutz, insbesondere in den Bereichen Prävention, internationale Zusammenarbeit, Datenaustausch und -aufbewahrung und bezüglich des \"Schläfer\"-Phänomens?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Lagebeurteilung nach den Terroranschlägen"}],"title":"Lagebeurteilung nach den Terroranschlägen"}