﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20013597</id><updated>2024-04-10T13:27:54Z</updated><additionalIndexing>2841;steuerähnliche Abgabe;Krankenkassenprämie;Selbstbehalt</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2534</code><gender>f</gender><id>512</id><name>Sommaruga Simonetta</name><officialDenomination>Sommaruga Simonetta</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2001-10-05T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4609</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0104010903</key><name>Krankenkassenprämie</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1110011303</key><name>Selbstbehalt</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070204</key><name>steuerähnliche Abgabe</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2003-10-03T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2001-12-07T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2001-10-05T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2003-10-03T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2534</code><gender>f</gender><id>512</id><name>Sommaruga Simonetta</name><officialDenomination>Sommaruga Simonetta</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>01.3597</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die heute geltenden Kopfprämien in der Grundversicherung sind unsozial. Die Belastung für tiefere und mittlere Einkommen sowie für Familien stossen an Grenzen. Das vorgesehene Prämienentlastungssystem durch die Kantone funktioniert ungenügend und ist aufwändig. Die Schweiz ist in ganz Europa das einzige Land, das bei den Krankenversicherungsprämien die wirtschaftliche Situation der Versicherten nicht bzw. kaum berücksichtigt. Eine sozialere Ausgestaltung der Krankenversicherungsprämien ist unabdingbar.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Einkommens- und vermögensabhängige Prämien sind eine Möglichkeit, um eine sozialere Verteilung der Lasten zu erreichen. Einkommensabhängige Jahresfranchisen haben den Vorteil, dass sie die wirtschaftliche Situation der Versicherten berücksichtigen, gleichzeitig aber auch das Kostenbewusstsein der Versicherten stärken. Einkommensabhängige Jahresfranchisen sollen den Einkommensverhältnissen linear entsprechen. Es kann eine obere Begrenzung vorgesehen werden. Mit der maximalen Jahresfranchise von 200 Franken bei tiefen Einkommen sowie der Aufhebung der Jahresfranchise für Kinder ist für eine sozial verträgliche Lösung gesorgt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Allenfalls könnte für bestimmte Krankheiten, deren Behandlung über Jahre hinweg sehr hohe Kosten verursacht, eine Ausnahmeregelung vorgesehen werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat ist sich der zunehmenden Belastung der Versicherten und insbesondere der Familien durch die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bewusst. Die Prämienverbilligung stellt beim geltenden individuellen Kopfprämiensystem das zentrale soziale Korrektiv dar, welches sicherstellt, dass die Prämienlast der Versicherten sozial abgefedert wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Damit dieses Ziel tatsächlich erreicht und die finanzielle Belastung der Versicherten noch weiter gesenkt werden kann, hat der Ständerat im Rahmen der laufenden Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung einen Ausbau des Prämienverbilligungssystems beschlossen. Die Bundesbeiträge zur Verbilligung der Krankenkassenprämien sollen nach dem Beschluss des Ständerates um 300 Millionen Franken erhöht werden, damit die maximale Prämienbelastung auf 8 Prozent des Haushaltseinkommens limitiert werden kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat lehnt die Motion aus grundsätzlichen Überlegungen ab. Er weist gleichzeitig darauf hin, dass die mit der Motion verlangte Einführung einkommensabhängiger Franchisen nicht problemlos durchführbar wäre. Durch die erforderliche Erfassung von Einkommen und Vermögen aller Versicherten würden der Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten beträchtlich zunehmen. Zudem müssten besonders schützenswerte Personendaten - insbesondere die Angaben zur finanziellen Situation - für die Weitergabe an die Versicherer von einer zuverlässigen Datenschutzgarantie begleitet sein. Schliesslich müssten wohl auch die 26 verschiedenen Prämienverbilligungssysteme aufeinander abgestimmt werden.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird aufgefordert, in der Grundversicherung einkommensabhängige Jahresfranchisen einzuführen. Höhere, einkommensabhängige Franchisen führen zu keiner Prämiensenkung. Für einkommensschwache Versicherte soll die Jahresfranchise maximal 200 Franken (Stand 2000) betragen. Kinder sind von der Jahresfranchise zu befreien.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Einkommensabhängige Jahresfranchisen</value></text></texts><title>Einkommensabhängige Jahresfranchisen</title></affair>