﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20013607</id><updated>2024-04-10T16:07:10Z</updated><additionalIndexing>12;Eindämmung der Kriminalität;Feuerwaffe;Gesetz;Waffenbesitz</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2001-10-05T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4609</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K05010209</key><name>Waffenbesitz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01040202</key><name>Eindämmung der Kriminalität</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0503010102</key><name>Gesetz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0402040202</key><name>Feuerwaffe</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2003-10-03T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2001-11-21T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2001-10-05T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2003-10-03T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2489</code><gender>m</gender><id>465</id><name>Fehr Mario</name><officialDenomination>Fehr Mario</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>01.3607</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement mit Beschluss vom 16. März 2001 beauftragt, eine Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über Waffen, Waf-fenzubehör und Munition (WG; SR 514.54) auszuarbeiten. Zu diesem Zweck wurde unter   der Leitung des Bundesamtes für Polizei eine Expertenkommission zusammengestellt, die   sich aus Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Departemente, der Kantone und verschiedener interessierter Verbände zusammensetzt. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Expertenkommission nahm am 26. April 2001 ihre Arbeit auf. Sie wird auch die von der SP-Fraktion aufgelisteten Punkte zu überprüfen haben. Kernpunkte der Revision sind insbesondere der private Waffenhandel und die rechtliche Regelung von Soft Air Guns und Imita-  tionswaffen. Es ist vorgesehen, das Vernehmlassungsverfahren Anfang nächsten Jahres  durchzuführen. Zudem prüft das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport auch die Bestimmungen über die Abgabe der persönlichen Waffen  sowie über die Hinterlegung von Armeewaffen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die in unserer Gesellschaft verfügbaren Waffen sind immer gefährlicher geworden. Die Verfügbarkeit der Waffen in der Schweiz muss daher grundsätzlich überdacht und eingeschränkt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Einerseits muss dazu das geltende Waffengesetz verschärft werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Andererseits muss die bestehende Praxis bei der Abgabe der persönlichen Waffen an Angehörige der Armee überprüft werden, dies einerseits, weil die militärische Notwendigkeit hiezu nicht mehr besteht und andrerseits vor allem das Sturmgewehr 90 eine sehr gefährliche Waffen darstellt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Interesse der Sicherheit müssen beide Problemkreise neu überdacht werden. Die Schweiz darf auch nicht länger ein Waffen-Selbstbedienungsladen sein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Sozialdemokratische Fraktion fordert den Bundesrat auf, in der kommenden Revision des Waffengesetzes zumindest folgende Bestimmungen zu verbessern:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Bei allen Bewilligungen muss die zuständige Behörde bei der Zentralstelle Waffen des Bundesamtes für Polizei (BAP) rückfragen, ob gegen den Gesuchsteller aufgrund der Register (Zentralstrafregister inklusive laufende Verfahren) etwas Nachteiliges vorliegt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ein Waffenerwerbsschein kann nur von Bürgerinnen und Bürgern erworben werden, die keine Verbrechen begangen haben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Veräusserung von Waffen unter Privaten darf nur noch erfolgen, wenn vom Käufer mindestens diejenigen Kriterien erfüllt sind, die für einen Kauf im Waffengeschäft nötig sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Waffen dürfen nur durch Erbgang übernommen werden, falls vom Erbenden mindestens diejenigen Kriterien erfüllt sind, die ein Käufer in einem Waffengeschäft erfüllen muss.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Der Erwerb von Munition für eine bestimmte Waffe ist nur möglich, wenn nachgewiesen wird, dass die Waffe rechtens im Besitze der betreffenden Person ist und wenn der Zweck für die Munition deklariert ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Der Verkauf von Imitationswaffen ist verboten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Der Verkauf von Soft-Air-Guns an Minderjährige ist verboten. Der Gebrauch dieser Waffen wird nur an hiefür geeigneten Orten zugelassen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Die Einziehung von Waffen durch die Polizei ist umgehend der Zentralsstelle Waffen zu melden. Diese baut eine entsprechende Datenbank auf, die vor Erteilen von Bewilligungen zu konsultieren ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat wird darüber hinaus eingeladen, einen Vorschlag für die Aenderung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen vorzulegen, damit &lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die Lagerung der persönlichen Waffe der Wehrmänner an einem sicheren Ort durch die Armee erfolgt und die Abgabe nach Hause nicht mehr stattfindet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Nach dem Ausscheiden aus der Armee wird die persönliche Waffe nur abgegeben, wenn mindestens diejenigen Kriterien erfüllt sind, die für einen Erwerb im Waffengeschäft nötig wären.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Mehr Sicherheit mit weniger Waffen</value></text></texts><title>Mehr Sicherheit mit weniger Waffen</title></affair>