{"id":20013617,"updated":"2024-04-10T13:30:09Z","additionalIndexing":"09;Deutsche Demokratische Republik;Nachrichtendienst;Informationsverbreitung;Staatsschutz;Industriespionage","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2369,"gender":"m","id":304,"name":"Baumann J. Alexander","officialDenomination":"Baumann J. 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Der im Jahre 1987 eingeschleuste Illegale reiste unter der Legende eines echten Schweizer Bürgers, dessen Urgrossvater im vergangenen Jahrhundert nach Deutschland auswanderte, in die Schweiz ein. Er war vom Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR für den Einsatz in der Schweiz gründlich ausgebildet worden. Der DDR-Illegale, der seit 1988 an der Universität von Fribourg studierte, nahm seit seiner Einschleusung in die Schweiz zahlreiche Treffen mit seinem Führungsoffizier in Ostberlin und im benachbarten Ausland wahr. Die Verbindung mit der Zentrale wurde zusätzlich mittels einer einseitigen Funkverbindung aufrecht erhalten. Am 21. Dezember 1990 wurde der Beschuldigte zu 16 Monaten Gefängnis bedingt und zu zehn Jahren Landesverweisung verurteilt.<\/p><p>Ein Schweizer Bürger und ehemaliges Mitglied des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt wurde verdächtigt, Anfang der Achtzigerjahre durch den militärischen Nachrichtendienst der DDR, die Verwaltung Aufklärung, nachrichtendienstlich angeworben worden zu sein. Zwischen Juli 1983 und Dezember 1984 konnten mehrere Treffen zwischen dem Schweizer und dessen Führungsoffizier festgestellt werden. Dabei dürfte er diesen über innenpolitische Belange informiert haben. Die nachrichtendienstlichen Handlungen wurden später auch durch einen befreundeten Dienst bestätigt, welcher in den Akten der Nationalen Volksarmee der DDR entsprechende Einträge des unter einem Decknamen tätigen aktiven Regionalpolitikers aufdeckte. Daraus war ersichtlich, dass sich der Schweizer auch bereit erklärt hatte, operative Einsätze und Ausspähungsaufträge auszuführen. Der Schweizer Bürger verstarb jedoch, bevor er den Strafverfolgungsbehörden hätte zugeführt werden können.<\/p><p>Eine im Mai 1979 aus der DDR in die BRD übergesiedelte DDR-Bürgerin war 1974 von der Hauptabteilung I des MfS als \"inoffizielle Mitarbeiterin\" angeworben worden. 1984 meldete sie sich in die Schweiz ab, wo sie 1988 einen Schweizer Bürger heiratete. Seit ihrer Wohnsitznahme in der Schweiz nahm sie verschiedene Treffen mit Führungsoffizieren des MfS wahr. Der Kontakt zur Zentrale wurde auch mittels A3-Funk aufrechterhalten. Ebenso schrieb sie mindestens zwei Briefe in latenter Schrift an eine Deckadresse der MfS-Zentrale in der DDR. In der Einvernahme bestätigte sie diese Treffen, erklärte jedoch, von ihrem Führungsoffizier keine konkreten nachrichtendienstlichen Aufträge erhalten zu haben. Sie habe lediglich den Auftrag erhalten, sich in der Schweiz zu assimilieren und über ihr persönliches Umfeld zu berichten. Das Verfahren musste schliesslich wegen Verjährung eingestellt werden.<\/p><p>Ein mit einer Schweizerin verheirateter und in die Schweiz übergesiedelter DDR-Bürger wurde anlässlich seines Ausreiseantrages aus der DDR vom MfS zur Mitarbeit (hauptamtlicher inoffizieller Mitarbeiter) verpflichtet. In der Folge nahm er zwischen 1984 und 1989 insgesamt sechs Treffen mit seinen Führungsoffizieren im Ausland wahr, bei denen er allgemeine Informationsbeschaffungsaufträge erhielt. Er betonte jedoch, dass er in der Schweiz nie nachrichtendienstliche Handlungen ausgeübt, noch ND-Hilfsmittel wie Funk, \"Tote Briefkästen\", Radio usw. eingesetzt habe. Das Ermittlungsverfahren wurde wegen Verjährung eingestellt.<\/p><p>In einem gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahren wurde bekannt, dass ein Schweizer Bürger Ende der Siebzigerjahre durch die Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) des MfS der ehemaligen DDR nachrichtendienstlich angeworben worden war. Der Schweizer gelangte im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit an der Internationalen Fachmesse Ineltec in Basel erstmals in Kontakt zu Messebesuchern aus Ostberlin. Ein Jahr später wurde er kontakiert und zwecks Aufnahme geschäftlicher Kontakte nach Ostberlin eingeladen. In der Folge reiste der Schweizer bis zur Wende im Jahre 1989 jährlich zwei- bis dreimal zu Gesprächen nach Ostberlin. Anlässlich dieser Treffen verlangte seine Kontaktperson von ihm die Übergabe von Unterlagen, Beschreibungen und Mustern aus dem Bereich der industriellen Elektronik. Als Gegenleistung für die gelieferten Dokumente erhielt er von seinem Führungsoffizier die Reisekosten und sonstige Auslagen, d. h. insgesamt zwischen 70 000 und 80 000 Deutsche Mark, zurück erstattet. Er behauptete, dass er nie bewusst für die HVA des MfS gearbeitet habe. Obwohl durch die Übergabe der erwähnten Unterlagen der Tatbestand des verbotenen Nachrichtendienstes zugunsten der ehemaligen DDR erfüllt sein dürfte, musste das Verfahren gegen den Schweizer wegen Verjährung eingestellt werden.<\/p><p>Die Fragen des Interpellanten können im Einzelnen wie folgt beantwortet werden.<\/p><p>1. Die in Zusammenarbeit mit ausländischen Partnerdiensten durchgeführten Abklärungen der aus den Stasi-Akten resultierenden Hinweise auf weitere 50 Personen haben in keinem Fall zur Eröffnung von Strafverfahren geführt. Die mutmasslichen strafbaren Handlungen waren ohnehin verjährt. Die Abklärungen haben ergeben, dass die 50 Personen vom DDR-MfS bewusst oder unbewusst als Informanten genutzt wurden. Davon wurden gemäss Quellenmeldungen sieben aufgrund einer förmlichen Verpflichtung auf finanzieller Basis durch eigentliche Führungsoffiziere geführt; die übrigen wurden als so genannte Kontaktperson genutzt. Die meisten waren sich dessen wohl kaum bewusst. Einige Fälle wurden weiter beobachtet, um sicherzustellen, dass keine \"Nutzung\" durch andere Nachrichtendienste erfolgte.<\/p><p>2-4. Da sich die Unterlagen der Bundespolizei im Bundesarchiv befinden und für die Verwaltung gemäss Artikel 26 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Archivierung (SR 152.1) kein Zugriffsrecht mehr besteht, kann die Zahl der betroffenen Firmen durch die Verwaltung nicht eruiert werden. Allerdings lag das Schwergewicht der DDR-Spionage in der Schweiz nicht vorwiegend im Wirtschaftsbereich, sondern massgeblich bei militärischen und politischen Zielen. Von Ausforschungsbemühungen betroffene Firmen werden in allen Fällen in die Abklärungen mit einbezogen und über die Gefahren informiert. Darüber hinaus führte die Bundespolizei und heute der Dienst für Analyse und Prävention ein Programm zur Orientierung und Sensibilisierung gefährdeter Unternehmen.<\/p><p>5. Der Bundesrat folgt seit Jahren der Praxis, die Öffentlichkeit wo immer möglich auch über aufgedeckte Spionagefälle zu informieren. Die öffentliche Orientierung über die 50 Fälle erfolgte im Staatsschutzbericht 1995\/96, Seiten 91f, entsprechend ihrer Bedeutung. Eine detailliertere Darstellung der einzelnen Fällen rechtfertigt sich nicht oder ist aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht möglich.<\/p><p>Die Unterlagen stehen interessierten Personen im Rahmen der Archivgesetzgebung für Nachforschungen zur Verfügung.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Im Rahmen der Debatte über die Parlamentarische Initiative Frey Walter (95.410, Stasi-Tätigkeit in der Schweiz) am 20. März 2001 habe ich die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) ersucht, die bereits in der vorangegangenen Debatte im Ständerat (19. September 2000) von Herrn Reimann gestellten Fragen betreffend 50 im Staatsschutzbericht 1995\/96 erwähnten Spionagefälle zu beantworten (S. 91-92). <\/p><p>Ich habe die Vorsteherin des EJPD ersucht, der Schweizer Bevölkerung diesbezüglich reinen Wein einzuschenken, nachdem diese ein eminentes Interesse daran habe, darüber informiert zu werden, welche Kräfte eingesetzt worden sind, um unseren Staat zu destabilisieren. Weil es sich dem Vernehmen nach bei den 50 Fällen mehrheitlich um Wirtschaftsspionage handelt, habe ich auch die Frage gestellt, ob die betroffenen Unternehmungen über die Aktivitäten der DDR-Kundschafter gegen ihren Betrieb orientiert worden sind.<\/p><p>Frau Bundesrätin Metzler hat geantwortet: \"Herr Baumann stellt in diesem zusammenhang neue Fragen und wirft auch auf, dass ich zu Detailfragen im Ständerat nicht sofort Stellung nehmen konnte. Herr Baumann, ich muss Ihnen sagen, ich bin kein wandelndes Lexikon, bei dem man die Staatsschutzberichte der vergangenen Jahre einfach auf Knopfdruck abrufen kann. So ergeht es mir auch heute, was Ihre weiteren Detailfragen betrifft.\"<\/p><p>Ich stelle fest, dass diese Fragen leider bis heute nicht beantwortet worden sind. Ich ersuche daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:<\/p><p>1. Sind die im Staatsschutzbericht aufgeführten Fälle weiter beobachtet worden, und haben sich diesbezüglich Entwicklungen ergeben?<\/p><p>2. Wie viele Unternehmungen sind betroffen?<\/p><p>3. Sind diese Firmen von den Behörden über die Tatsachen orientiert worden?<\/p><p>4. Falls noch nicht, bis wann wird dies nachgeholt?<\/p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, über diese etwa 50 Spionagefälle - wie bei solchen Fällen üblich - detailliert öffentlich zu orientieren oder die Unterlagen interessierten Historikern zugänglich zu machen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Spionagefälle gegen die Schweizer Wirtschaft durch die ehemalige DDR"}],"title":"Spionagefälle gegen die Schweizer Wirtschaft durch die ehemalige DDR"}