﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20013623</id><updated>2024-04-10T09:11:02Z</updated><additionalIndexing>2811;Aufenthalt von Ausländern/-innen;Fremdarbeiter/in;Papierlose/r</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2001-10-05T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4609</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0506010402</key><name>Papierlose/r</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05060101</key><name>Aufenthalt von Ausländern/-innen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702020109</key><name>Fremdarbeiter/in</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2001-12-10T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2001-11-21T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2001-10-05T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2001-12-10T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2478</code><gender>f</gender><id>454</id><name>Chappuis Liliane</name><officialDenomination>Chappuis</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>01.3623</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die Diskussion über die Situation der Menschen, die zum Teil seit Jahren ohne legalen Aufenthaltsstatus in der Schweiz leben, ist durch die Kirchenbesetzungen und die Berichte darüber ins breite öffentliche Bewusstsein gerückt. Dabei kann festgestellt werden, dass diese Personen zum Teil seit Jahren in der Schweiz leben, hier einer Erwerbstätigkeit nachgehen und Kinder haben, die zur Schule gehen. Die Ursachen für die Papierlosigkeit sind unterschiedlich und bedürfen - ebenso wie die Frage, wie viele Menschen davon betroffen sind -, näherer Abklärungen. Statt neue ausländische Arbeitskräfte zu rekrutieren, sollen zuerst diejenigen berücksichtigt werden, die bereits im Lande leben, nach dem Grundsatz des Inländervorrangs, wie er ja auch sonst bei der Frage der Zulassung ausländischer Arbeitskräfte gilt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ebenso nötig ist das Schnüren eines Massnahmenpaketes, mit dem das Problem wenn nicht gelöst, so doch wesentlich entschärft werden kann. Dieses sollte sowohl den Aufenthaltsproblemen der betroffenen Ausländerinnen und Ausländern als auch ihren Arbeitsbedingungen Rechnung tragen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;In den Stellungnahmen zur Motion Fankhauser 97.3577, "Amnestie für Papierlose", vom 9. Dezember 1997, zur Interpellation Hubmann 00.3370, "Regularisierung der 'sans-papiers'", vom 23. Juni 2000 und zur Motion Zisyadis 01.3149, "Aufenthaltsbewilligung für Papierlose in der Schweiz", vom 22. März 2001 legte der Bundesrat seine Haltung hinsichtlich der "sans-papiers" ausführlich dar und bestätigte sie bei der Beantwortung von zahlreichen parlamentarischen Vorstössen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Anlässlich der Konferenz der Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) vom 8. bis 9. November 2001 sprachen sich die Vertreter der Kantonsregierungen ebenfalls einstimmig gegen eine allgemeine Amnestie und insbesondere auch gegen besondere Kontingente für illegal anwesende Ausländerinnen und Ausländer aus. Darüber hinaus wurden die Schaffung eines "runden Tisches" und ein Moratorium beim Vollzug von Wegweisungen abgelehnt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass in begründeten Härtefällen im Rahmen des geltenden Rechtes bereits heute Lösungen angeboten werden können, ohne dass dafür die Schaffung eines neuen Kontingents erforderlich wäre. Auf eine zahlenmässige Beschränkung von Härtefallbewilligungen wurde bisher bewusst verzichtet, da nach einer Ausschöpfung der Höchstzahl auch in schwerwiegenden Härtefällen letztlich eine Wegweisung erfolgen müsste. Die Zahl der rechtswidrig anwesenden Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz ist zudem nicht bekannt. Es wäre daher nicht möglich, die notwendige Höhe des vorgeschlagenen Kontingents auch nur annähernd nach objektiven Gesichtspunkten festzulegen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gemäss Artikel 4 des Bundesgesetzes vom 26. März 1931 über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer entscheidet die zuständige kantonale Behörde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Verträge mit dem Ausland nach freiem Ermessen über die Bewilligung von Aufenthalt und Niederlassung. Es besteht somit grundsätzlich kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung. An dieser Ausgangslage würde auch die Einführung des geforderten Kontingents für die Bewilligungserteilung an rechtswidrig anwesende Ausländerinnen und Ausländer durch den Bundesrat nichts ändern. Für eine einheitliche Anwendung der geforderten Regelung in allen Kantonen wäre somit die Schaffung eines gesetzlichen Anspruches erforderlich, der dem Referendum untersteht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Schaffung eines besonderen Kontingents für rechtswidrig anwesende Ausländerinnen und Ausländer bis zum Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes durch den Bundesrat hätte zur Folge, dass Personen, die die ordentlichen Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllen, gleichwohl eine Bewilligung "ersitzen" können, wenn sie genügend lange unentdeckt bleiben und die übrigen in der Motion erwähnten Voraussetzungen erfüllen. Eine solche Regelung gefährdet daher eine kohärente und glaubwürdige Migrationspolitik. Zudem würde sie zu einer nicht nachvollziehbaren Ungleichbehandlung von Personen führen, die sich rechtmässig in der Schweiz aufhalten, aber nach einer bestimmten Zeit wieder ausreisen müssen (z. B. Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene, Studierende und andere Personen mit einem vorübergehenden Aufenthalt).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Vordergrund muss jedoch eine umfassende Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles stehen. Das Bundesgericht hat festgehalten, dass eine schematische Beurteilung der Gesuche nicht möglich ist; jeder Fall ist individuell zu prüfen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für die Beurteilung des Einzelfalles sind insbesondere folgende Kriterien massgebend: die Dauer des Aufenthaltes, die soziale und berufliche Integration, die familiäre und gesundheitliche Situation sowie die näheren Umstände, die zum illegalen Aufenthalt geführt haben. Die zuständigen Bundesämter (Bundesamt für Ausländerfragen und Bundesamt für Flüchtlinge) haben diese Praxis in einem Schreiben näher erläutert, das den Kantonsregierungen zur Stellungnahme unterbreitet wurde. Ziel dieses Rundschreibens ist es, Transparenz zu schaffen: bei den kantonalen Behörden, aber auch bei den betroffenen Personen. Anlässlich der bereits erwähnten Konferenz der KKJPD wurde dieses Vorgehen ausdrücklich begrüsst. Zudem wird die Durchführung einer wissenschaftlichen Studie geprüft, die genauere Aussagen über die Situation und die Zahl von rechtswidrig anwesenden Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz erlaubt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus diesen Überlegungen lehnt es der Bundesrat ab, bis zum Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes besondere Kontingente für rechtswidrig anwesende Ausländerinnen und Ausländer festzulegen. Die bisherige Praxis bei der Bewilligungserteilung in Härtefällen ist nachhaltig, ermöglicht angemessene Lösungen im Einzelfall und ist mit einer gesamtheitlichen Migrationspolitik vereinbar.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird ersucht, bis zum Inkrafttreten eines neuen Ausländergesetzes ein jährliches Kontingent von Ausnahmebewilligungen zum Erwerb einer Aufenthaltsbewilligung B für Menschen zu schaffen, die ohne geregelten Aufenthalt in der Schweiz leben, und die dafür nötigen Kriterien zu erarbeiten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für die gruppenweise Aufnahme sollen insbesondere:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- die Dauer des Aufenthaltes;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- die Integration in den Arbeitsmarkt; oder&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- die Beziehungen zu hier lebenden Verwandten massgeblich sein.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Ausnahmebewilligungen für Papierlose</value></text></texts><title>Ausnahmebewilligungen für Papierlose</title></affair>