{"id":20013626,"updated":"2024-04-10T09:50:38Z","additionalIndexing":"09;Terrorismus;öffentliche Ordnung;Nachrichtendienst;Staatsschutz","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2306,"gender":"m","id":131,"name":"Leu Josef","officialDenomination":"Leu Josef"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-10-05T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4609"},"descriptors":[{"key":"L05K0402031401","name":"Nachrichtendienst","type":1},{"key":"L04K04030303","name":"Staatsschutz","type":1},{"key":"L03K040303","name":"öffentliche Ordnung","type":1},{"key":"L04K04030108","name":"Terrorismus","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":1,"name":"Bekämpft"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-12-14T00:00:00Z","text":"Bekämpft. 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Juni 2001 (01.3388, Weitergehende Massnahmen im Umgang mit albanischen Extremisten) stellt der Bundesrat fest, dass er für die Bekämpfung von terroristischen und gewalttätigen Gruppierungen vor allem über \"einzelfallspezifische Kompetenzen\" verfügt, welche in erster Linie verwaltungsrechtliche Massnahmen erlauben. Ferner werden diese Kompetenzen durch Artikel 121 Absatz 2, Artikel 184 Absatz 3 und Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung ergänzt, welche der Exekutive beschränkte Möglichkeiten zum Eingreifen geben.<\/p><p>Bei diesem Arsenal fällt auf, dass die präventivpolizeilichen Kompetenzen fast vollständig fehlen. Nach der Fichenaffäre wurde mit dem BWIS ein Gesetz in Kraft gesetzt, das praktisch jede präventive nachrichtendienstliche Tätigkeit des Bundes verbietet.<\/p><p>Nachdem die Schweiz in den letzten Jahren wiederholt von ausländischen Staaten unter Druck gesetzt wurde, endlich etwas gegen die Finanzierung und logistische Unterstützung ausländischer Terrorgruppen zu unternehmen (LTTE, PKK, UCK), wird die ganze Problematik seit dem 11. September 2001 noch viel akuter: Plötzlich stellt man fest, dass weitere ausländische Gruppen wie die Muslimbrüderschaft in der Schweiz ihre logistischen Aktivitäten entfalten. Was dies im heutigen internationalen Kontext für die Schweiz und für ihren Finanzplatz bedeutet, leuchtet eigentlich ein. Die vollständige Unterbindung präventivpolizeilicher Aktivitäten stellt somit nicht nur für die innere Sicherheit der Schweiz, sondern auch für ihre Beziehungen zum Ausland (und namentlich zu den Vereinigten Staaten) eine beträchtliche Gefahr dar. <\/p><p>Die im Usis-Bericht dargestellten Probleme im Bereich des Datenaustausches zeigen aber auch, dass sich datenschutzrechtliche Bestimmungen zum Nachteil der eigentlich zu schützenden Rechtsgüter, nämlich der individuellen und kollektiven Freiheit und Sicherheit, auswirken können. Deshalb sollte auch hier nach den Exzessen der Neunzigerjahre eine gewisse Vernunft angewendet werden.<\/p><p>Der vom Bundesrat eingeschlagene Weg der nachrichtendienstlichen Koordination (als Gegensatz zur Schaffung eines integrierten Landesnachrichtendienstes) wird in anderen europäischen Ländern und seit kurzem auch in den USA praktiziert. Die Weisungen des Bundesrates vom 3. November 1999 haben aber offensichtlich noch keine griffige Lösung dieses Problems erlaubt. Deshalb ist das Parlament in die Weiterentwicklung dieses Instrumentes mit einzubeziehen.<\/p><p>Die Erweiterung der präventivpolizeilichen Kompetenzen setzt aber eine Verstärkung der demokratischen Kontrolle der Nachrichtendienste voraus. Deshalb sollte der Aufbau einer griffigen, mit professionellen Mitarbeitern ausgestatteten parlamentarischen Kontrolle forciert werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Im Interesse der inneren Sicherheit der Schweiz und zur Wahrung des aussenpolitischen Image unseres Landes ersuche ich den Bundesrat, die eingeleiteten Revisionsarbeiten am Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS), die Wiedereinführung des abgeschafften Propagandaverbotes sowie die Überprüfung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beschleunigen, um die präventivpolizeilichen Kompetenzen des Bundes wiederherzustellen. <\/p><p>Der Bundesrat soll ausserdem die ersten Erfahrungen mit der nachrichtendienstlichen Koordination in die für Ende 2001 geplante Evaluation einfliessen lassen, um sicherzustellen, dass die Nachrichtendienste des Bundes optimal eingesetzt werden. Die Terroranschläge gegen die USA haben gezeigt, wie wichtig die Vernetzung von Informationen aus dem In- und Ausland für eine Risikobeurteilung geworden ist.<\/p><p>Ferner ersuche ich den Bundesrat, parallel zu diesen gesetzgeberischen Aktivitäten den Aufbau einer griffigen parlamentarischen und exekutiven Kontrolle der Nachrichtendienste in die Wege zu leiten.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Neue nachrichtendienstliche Kultur für neue Herausforderungen"}],"title":"Neue nachrichtendienstliche Kultur für neue Herausforderungen"}