{"id":20013640,"updated":"2025-06-25T01:51:17Z","additionalIndexing":"32;15;Wiedereinstieg ins Berufsleben;Frauenförderung;Weiterbildung;Ankurbelung der Wirtschaft;Erwachsenenbildung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"committee":{"abbreviation":"WBK-NR","id":5,"name":"Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR","abbreviation1":"WBK-N","abbreviation2":"WBK","committeeNumber":5,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-10-26T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4610"},"descriptors":[{"key":"L04K13030203","name":"Weiterbildung","type":1},{"key":"L04K13030202","name":"Erwachsenenbildung","type":1},{"key":"L05K0702030305","name":"Wiedereinstieg ins Berufsleben","type":1},{"key":"L04K01010401","name":"Frauenförderung","type":1},{"key":"L05K0704010201","name":"Ankurbelung der Wirtschaft","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-12-06T00:00:00Z","text":"Die Motion wird in Form eines Postulates überwiesen","type":18}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2001-11-21T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1004047200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1007593200000+0100)\/","id":209,"name":"Überwiesen an den Bundesrat"},{"date":"\/Date(1308088800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[{"id":20000072,"priorityCode":"N","shortId":"00.072"}],"roles":[{"committee":{"abbreviation":"WBK-NR","id":5,"name":"Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR","abbreviation1":"WBK-N","abbreviation2":"WBK","committeeNumber":5,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"type":"author"}],"shortId":"01.3640","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Ausgangslage<\/p><p>An beruflich orientierten Kursen nehmen in der Schweiz knapp 20 Prozent der Frauen und etwa 30 Prozent der Männer zwischen 20 und 74 Jahren teil. Dabei investieren Frauen weniger Zeit in Weiterbildung, absolvieren Angebote von durchschnittlich kürzerer Dauer und haben einen deutlich geringeren Zugang zu individuellen Lernformen. Sie investieren zudem häufiger ihre Freizeit in die berufliche Weiterbildung und kommen häufiger selbst für die Kurskosten auf als Männer. In Anbetracht der Tatsache, dass die Frauenlöhne nach wie vor deutlich unter den Männerlöhnen liegen, erfahren Frauen damit eine doppelte Benachteiligung. Ausserdem sind sie auch in der Rolle als Arbeitnehmerin benachteiligt, da sie meist teilzeitbeschäftigt sind und damit nicht in den Genuss einer betrieblichen Weiterbildung kommen und diese Weiterbildung im Vergleich zu den Vollbeschäftigten privat zu erfolgen hat.<\/p><p>Frauen werden deshalb seltener finanziell unterstützt (gemäss Sake-Studie vom BfS etwa 20 Prozent im Vergleich zu 40 Prozent bei den Männern) und bezahlen 70 Prozent der Kosten selber.<\/p><p>Hinzu kommt, dass sich Frauen weniger als Männer als Erwerbslose melden und dadurch keinen Zugang zu den von den Arbeitslosenkassen unterstützten Massnahmen haben.<\/p><p>Anzumerken ist auch, dass an typischen \"Frauenarbeitsplätzen\" vonseiten der Vorgesetzten häufig kein Weiterbildungsbedarf wahrgenommen wird, da weder Aufstiegschancen noch Entwicklungsperspektiven damit verbunden sind.<\/p><p>Der Zugang zur Weiterbildung hängt neben dem Geschlecht auch vom erreichten Bildungsabschluss und von der beruflichen Position ab. Gefördert werden vor allem Personen in Kaderpositionen, und diese Positionen werden wiederum mehrheitlich mit Männern besetzt. Das heisst, dass Wiedereinsteigerinnen, die sich nicht gezielt weitergebildet haben und nicht auf einer früher erreichten beruflichen Position aufbauen können, sowohl Schwierigkeiten darin haben, den Zugang zu geeigneter Weiterbildung zu finden, als auch darin, auf dem Arbeitsmarkt einen ihrer Qualifikation angemessenen Wiedereinstieg zu erreichen.<\/p><p>Hinzu kommen die generell ungünstigen Rahmenbedingungen und die mangelnde Vereinbarkeit von Familie und Beruf.<\/p><p>Ziel des Impulsprogrammes<\/p><p>Ziel ist es, Frauen während oder nach einer Familienphase zu ermöglichen, ihre beruflichen Kompetenzen zu erneuern und zu erweitern, damit sie beruflich auf ihrem Qualifikationsniveau wieder einsteigen können.<\/p><p>(Hinweis: Für die Förderung besonders tief qualifizierter Männer und Frauen sind spezielle Massnahmen notwendig, wie sie die Motion Fetz vom 14. September 2001 verlangt).<\/p><p>Massnahmen<\/p><p>Standortbestimmung: Diese Motion schlägt vor, bestehende standardisierte Verfahren zur Erfassung und Anerkennung von Kompetenzen zu stärken und deren Verbreitung gezielt in der ganzen Schweiz zu fördern. Es existieren erprobte und erfolgreiche Verfahren, die es erlauben, Kompetenzen zu erfassen, die in allen Lebens- und Arbeitsbereichen erworben wurden. Dies ist besonders wichtig für Frauen, die bestimmte Phasen ihres Lebens ganz oder teilweise der Familienarbeit widmen. Es trägt dazu bei, den bei zeitweisem Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt drohenden beruflichen Abstieg aufzufangen und die bestehenden Kompetenzen und Fähigkeiten sichtbar zu machen.<\/p><p>Entsprechende Standortbestimmungen können auch gruppenweise vorgenommen werden. <\/p><p>Diese Verfahren eignen sich speziell auch für Ausländerinnen, um das Niveau ihrer Ausbildung mit dem in der Schweiz zu vergleichen.<\/p><p>In diesem Bereich soll die Kooperation mit Institutionen gesucht werden, die Erfahrung haben in der Entwicklung und Anwendung der genannten Verfahren.<\/p><p>Modulare Weiterbildungsangebote für den beruflichen Anschluss und weitere Entwicklung der Wiedereinstiegskurse<\/p><p>Da sich der Arbeitsmarkt rasch wandelt, sind Angebote nötig, die es ermöglichen, gezielt spezifische Fachkenntnisse auf den aktuellen Stand zu bringen und durch anerkannte Zwischenabschlüsse bestätigen zu lassen. <\/p><p>Diese Motion schlägt vor:<\/p><p>- Solche modularen und standardisierten Angebote sind insbesondere in den traditionellen Frauenberufen zu schaffen (kaufmännische Berufe, Verkaufs- und Pflegeberufe). <\/p><p>- In Ansätzen sind solche Angebote vorhanden (z. B. Informatik), sie müssen jedoch ausgebaut, besser auf die künftigen beruflichen Tätigkeiten zugeschnitten und allen interessierten Wiedereinsteigerinnen zugänglich gemacht werden. <\/p><p>- Die Angebote müssen in standardisierter Form, modular und stufengerecht angeboten werden, unter Einbezug von E-Learning.<\/p><p>- Die Angebote müssen anerkannte (Zwischen-)Abschlüsse ermöglichen.<\/p><p>Es sollte die Kooperation mit Weiterbildungsanbietern, Betrieben (KMU) und Sozialpartnern gesucht werden.<\/p><p>Verbreitung<\/p><p>Es wird vorgeschlagen, eine breit angelegte Informationskampagne zu starten, um das Impulsprogramm bei den Interessenten und Interessentinnen, Sozialpartnern und Unternehmen bekannt zu machen. Die Mittel können z. B. sein: Infobroschüren und weitere Drucksachen, Beratungstelefon, Begleitung durch Laufbahnberater und -beraterinnen usw.<\/p><p>Finanzierung und Gesetzgebung<\/p><p>Das Impulsprogramm wird vom Bund getragen. Grundlage dafür sind die Artikel 36, 55 und 56 des NBBG. Das Impulsprogramm ist so zu koordinieren, dass es von den Kantonen, den Anbietern von Weiterbildung sowie von den Sozialpartnern unterstützt wird und damit auch Drittmittel auslöst.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Absichten der Motion entsprechen weitgehend denjenigen, die der Bundesrat bereits in seiner Botschaft zum neuen Berufsbildungsgesetz geäussert hat. Deshalb begrüsst der Bundesrat den Vorstoss grundsätzlich. Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie wird die angemessenen Schritte zum Erreichen der geforderten Ziele unternehmen, sobald das neue Berufsbildungsgesetz in Kraft tritt und somit die erforderlichen Rechtsgrundlagen vorliegen werden.<\/p><p>Die Begründung zur Motion enthält nun allerdings bereits viele Massnahmen, die in einem Impulsprogramm umgesetzt werden könnten, z. B. standardisierte Verfahren zur Erfassung und Anerkennung von Kompetenzen; modulare und standardisierte Angebote, insbesondere in den traditionellen Frauenberufen; Einbezug von E-Learning; anerkannte (Zwischen-)Abschlüsse. Auf diese Massnahmen will sich der Bundesrat heute nicht festlegen lassen. Deshalb zieht er die Umwandlung in ein Postulat der Überweisung als Motion vor.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Impulsprogramm zur Weiterbildung von Wiedereinsteigerinnen zu lancieren.<\/p><p>Das Impulsprogramm weist zwei Schwerpunkte auf: <\/p><p>1. die Standortbestimmung und Anerkennung von Kompetenzen; <\/p><p>2. die modularen Weiterbildungsangebote für den beruflichen Anschluss.<\/p><p>Für die Planung und Umsetzung des Impulsprogrammes soll die Zusammenarbeit mit Weiterbildungsanbietern, Sozialpartnern und der Wirtschaft gesucht werden.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Impulsprogramm zur Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs von Frauen"}],"title":"Impulsprogramm zur Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs von Frauen"}