{"id":20013678,"updated":"2025-06-25T01:52:33Z","additionalIndexing":"24;Finanzplanung;Sparmassnahme;Haushaltsdefizit;Haushaltspolitik;Haushaltsausgabe","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"committee":{"abbreviation":"FK-NR","id":2,"name":"Finanzkommission NR","abbreviation1":"FK-N","abbreviation2":"FK","committeeNumber":2,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-11-16T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4610"},"descriptors":[{"key":"L03K110203","name":"Haushaltsausgabe","type":1},{"key":"L04K11020502","name":"Haushaltsdefizit","type":1},{"key":"L03K110801","name":"Haushaltspolitik","type":1},{"key":"L04K11080104","name":"Finanzplanung","type":1},{"key":"L04K11080108","name":"Sparmassnahme","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-12-05T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2002-03-11T00:00:00Z","text":"Die Motion wird in Form eines Postulates beider Räte überwiesen","type":19}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2001-11-30T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"FK-SR","id":15,"name":"Finanzkommission SR","abbreviation1":"FK-S","abbreviation2":"FK","committeeNumber":15,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"date":"2001-11-16T00:00:00Z","registrations":[]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1005865200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1007506800000+0100)\/","id":11,"name":"Motion an 2. 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Diese unerfreuliche Entwicklung ist darauf zurückzuführen, dass in der Finanzplanperiode 2003-2005 die Ausgaben beschleunigt zunehmen. Die Zunahme der Ausgaben gemäss Finanzplan beträgt nominell 4,1 Prozent pro Jahr, obwohl das reale Wachstum lediglich 1,5 Prozent und die Teuerung 1,8 Prozent betragen. Dieser Zuwachs von 4,1 Prozent ist höher als das für die gleiche Periode geschätzte nominelle Wirtschaftswachstum von 3,3 Prozent. Dadurch würde die Staatsquote des Bundes von 11,6 Prozent im Jahre 2001 auf 11,9 Prozent im Jahre 2005 ansteigen. <\/p><p>In der vergangenen Wintersession 2000 wurden sowohl im National- als auch im Ständerat Motionen der jeweiligen Finanzkommission, welche die merkliche Reduktion der Staatsquote im Finanzplan unter Ausklammerung des Demographieeinflusses auf AHV und IV verlangten, als Postulat überwiesen. Mit den neuen Finanzplanzahlen 2003-2005 werden diese Postulate unter den Teppich gekehrt. Mit der Beschränkung des Ausgabenwachstums im Finanzplan 2003-2005 auf nominell 3,3 Prozent pro Jahr kann zumindest eine reale Stabilisierung der Ausgaben erreicht werden.<\/p><p>Die in konjunkturell günstigeren Zeiten erzielbaren Einnahmenüberschüsse dürfen nicht gleich wieder durch höhere Ausgaben eliminiert werden. Dies ist finanzpolitisch nicht verantwortbar und widerspricht auch dem Prinzip der Schuldenbremse, die wir bald einführen wollen. Es ist mehr als wünschenswert, dass wir auch ohne verfassungsmässigen Zwang Selbstbeschränkung üben.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat verfolgt in seinem Finanzleitbild eine ähnliche Zielsetzung: mit einem tieferen Ausgabenwachstum ist die Staatsquote (Gesamtausgaben in Prozenten des BIP) unter Ausklammerung der demographiebedingten Zusatzlasten kürzerfristig zu stabilisieren und längerfristig zur Erhaltung und Steigerung der Standortattraktivität zu senken. Gemäss gültigem Finanzplan beträgt das jährliche Ausgabenwachstum durchschnittlich 4,1 Prozent (V01-FP05). Unter Ausschluss der Demographieeffekte reduziert es sich auf 2,6 Prozent. Die Vorgabe einer kürzerfristigen Stabilisierung und einer längerfristigen Senkung der Staatsquote wird unter der genannten Restriktion erfüllt.<\/p><p>Wird der Motion stattgegeben, ergibt sich nach Abzug der Anteile der AHV\/IV an den Mehrwertsteuerprozenten für die restlichen Ausgaben bei einem auf 3,3 Prozent limitierten Durchschnittswachstum lediglich noch eine Zunahme von 1,8 Prozentpunkte, was genau der für diesen Zeitraum erwarteten jährlichen Teuerung entspricht. Mit anderen Worten: es stünden für die restlichen Ausgaben real keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung. Mittelfristig - wie im Vorstoss gefordert - wären im Vergleich zum Finanzplan des Bundesrates in den Jahren 2004 und 2005 Einsparungen in der Grössenordnung von jährlich rund 1,5 Milliarden erforderlich. Aufgrund der bisher gemachten Erfahrungen ist die Motion aus realpolitischer Sicht kaum umsetzbar. Erstens reichen Effizienzsteigerungen und Sparübungen mit einzelnen Eingriffen und punktuellen Gesetzesanpassungen in Anbetracht des Ausmasses des Kürzungsbedarfs bei weitem nicht aus. Eine Neuauflage eines Stabilisierungsprogramms wäre die Folge. Zweitens müsste eine solche Kürzungsrunde naturgemäss in den wichtigsten Aufgabengebieten Soziale Wohlfahrt, Verkehr, Landesverteidigung und Landwirtschaft ansetzen und würde damit die staatliche Aufgabenerfüllung in diesen Bereichen substanziell treffen.<\/p><p>Es sind daher langfristig ausgerichtete Konzepte mit der Fortsetzung einer nachhaltigen Finanzpolitik notwendig, so wie es die von Bundesrat und Parlament beschlossene Schuldenbremse vorsieht. Angesichts der sich abzeichnenden Veränderungen, die den eingeschlagenen Sanierungspfad gefährden, ist das Instrument der Schuldenbremse nötiger denn je: das Wachstum der Ausgaben ist an die Einnahmen zu koppeln, um die Staatsquote auf tiefem Niveau zu halten. Es braucht daher in den nächsten Jahren weitere Ausgabendisziplin und Zurückhaltung bei der Übernahme neuer Aufgaben oder bei zusätzlichen Steuersenkungen. Mit der Einhaltung des Finanzplanes 2003-2005 durch das Parlament wäre schon viel erreicht. Unmittelbarer Handlungsbedarf besteht daher zur Zeit nicht, weshalb der Bundesrat die Umwandlung der Motion in ein Postulat beantragt.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, das Ausgabenwachstum im Finanzplan 2003-2005 (01.048) so zu begrenzen, dass die Ausgaben pro Planjahr im Vergleich zum Vorjahr um nicht mehr als nominell 3,3 Prozent zunehmen; darin sind die 1,5 Prozent Ausgabenwachstum, die durch die Wirkung der demographischen Entwicklung auf AHV und IV bedingt sind, inbegriffen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Ausgabenwachstum im Finanzplan 2003-2005"}],"title":"Ausgabenwachstum im Finanzplan 2003-2005"}