﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20013688</id><updated>2025-11-14T07:25:16Z</updated><additionalIndexing>48;Ostschweiz;Hochgeschwindigkeitsverkehr;Graubünden;Fahrplan;Schienenverkehr;internationaler Verkehr;Österreich</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2354</code><gender>f</gender><id>273</id><name>Gadient Brigitta M.</name><officialDenomination>Gadient</officialDenomination></councillor><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2001-11-26T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4611</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L03K180302</key><name>Schienenverkehr</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K18010209</key><name>Hochgeschwindigkeitsverkehr</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K18010105</key><name>internationaler Verkehr</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K03010114</key><name>Österreich</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K18010207</key><name>Fahrplan</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L07K08070102010703</key><name>Ostschweiz</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0301010108</key><name>Graubünden</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-03-22T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2002-02-27T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2001-11-26T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2002-03-22T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2448</code><gender>f</gender><id>395</id><name>Fässler-Osterwalder Hildegard</name><officialDenomination>Fässler Hildegard</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2476</code><gender>m</gender><id>452</id><name>Bigger Elmar</name><officialDenomination>Bigger</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2189</code><gender>m</gender><id>367</id><name>Widrig Hans Werner</name><officialDenomination>Widrig</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2298</code><gender>m</gender><id>105</id><name>Hämmerle Andrea</name><officialDenomination>Hämmerle</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2482</code><gender>m</gender><id>458</id><name>Decurtins Walter</name><officialDenomination>Decurtins Walter</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2264</code><gender>m</gender><id>14</id><name>Bezzola Duri</name><officialDenomination>Bezzola Duri</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2497</code><gender>m</gender><id>473</id><name>Hassler Hansjörg</name><officialDenomination>Hassler</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2354</code><gender>f</gender><id>273</id><name>Gadient Brigitta M.</name><officialDenomination>Gadient</officialDenomination></councillor><type>author</type></role></roles><shortId>01.3688</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Mit der von den SBB geplanten Führung der Eurocityzüge von Zürich nach Innsbruck über St. Margrethen wird die Reisezeit gegenüber der Führung dieser Züge über Sargans um mindestens 30 Minuten verlängert. Zudem fallen diese Züge auch für die Verbindung in den Kanton Graubünden (mit Umsteigen in Sargans) weg.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wie sich am Beispiel der Swissair gezeigt hat, können nicht alle Verkehrsaufgaben einer privaten Unternehmung überlassen werden. Deshalb muss bei den grenzüberschreitenden Bahnverbindungen auch der Bund seine Interessen und die der betroffenen Kunden und Regionen wahren. Dies ist heute besonders wichtig, denn mit den tiefgreifenden Änderungen im Luftverkehr werden zahlreiche direkte Flugverbindungen in die Schweiz wegfallen. Dies bringt für den schweizerischen Tourismus, für die Schweizer, die ins Ausland reisen, und für die ganze Wirtschaft grosse Nachteile. Eine der Möglichkeiten, diese negativen Folgen zu reduzieren, besteht in besseren grenzüberschreitenden Bahnverbindungen. Eine Förderung des Strassenverkehrs ist keine Alternative dazu.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit der Übergangsbestimmung zu Artikel 87 der Bundesverfassung hat der Bund die Möglichkeit, aus dem Fonds für Eisenbahngrossprojekte neben der Neat und "Bahn 2000", den Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz zu finanzieren. Ein solches Netz ist aber nirgends definiert. Hingegen besteht das von der EG im Jahre 1996 mit der "Entscheidung Nr. 1692/96/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes" festgelegte transeuropäische Eisenbahnnetz. Dieses umfasst Hochgeschwindigkeits-Eisenbahnverbindungen und konventionelle Eisenbahnverbindungen. Beide Kategorien sollen eine wichtige Rolle im Eisenbahn-Personenfernverkehr spielen. Folgende Zufahrten zur Ostschweiz gehören z. B. in diesem Netz zu den konventionellen Linien:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Innsbruck-Feldkirch-Buchs;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- München-Lindau-Bregenz-St. Margrethen;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Stuttgart-Singen-Schaffhausen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein Anschluss an das transeuropäische Netz könnte mit gezielten Massnahmen für eine Ausdehnung des schweizerischen Intercity-Konzeptes auf Städte und Flughäfen im benachbarten Ausland realisiert werden, z. B.: &lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Zürich-Sargans-Feldkirch (Anschluss nach Innsbruck);&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Zürich-St. Margrethen-Bregenz-Lindau (Anschluss nach Ulm und München);&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Bern/Zürich-Basel-Strassburg (Anschluss an TGV nach Paris).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für diese Züge kommt ein Stunden- oder Zweistundentakt infrage. Wichtig ist, dass die Zeitverluste beim Grenzübergang reduziert werden und bei den Umsteigeorten schlanke Anschlüsse an die Züge der benachbarten Bahnen möglich sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auch so genannte Flügelzüge, die z. B. Zürich-Sargans als ein Zug fahren und anschliessend als getrennte Züge nach Chur und Feldkirch fahren, sind zu prüfen. Die heute üblichen direkten Eurocityzüge sollen weiterhin geführt werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die Vernehmlassungsvorlage für die Botschaft über den Anschluss an das im Osten und im Westen der Schweiz liegende Eisenbahn-Hochleistungsnetz wird sich - mit Bezug auf den Ostanschluss - auf die Korridore Zürich-St. Gallen-München und Zürich-Schaffhausen-Stuttgart konzentrieren und die Anbindung der Ostschweiz in der Fläche an diese Korridore über die so genannte Ostschweizer Spange sicherstellen. In München und Stuttgart wird ans europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz Richtung Wien, Berlin, Hamburg, Frankfurt und Köln angeschlossen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Verbindung Zürich-Innsbruck, deren grosse Bedeutung hinsichtlich grenzüberschreitendem Verkehrsaufkommen dem Bundesrat bekannt ist, schliesst langfristig an die geplante Brennerlinie an. Die dadurch beschleunigten Verbindungen Ostschweiz-Südtirol-Verona-Venezia dürften eine gewisse regionale Bedeutung erlangen. Für den Wirtschaftsraum Zürich und die weiteren Landesteile dürften die genannten Verbindungen aber hauptsächlich via Gotthard/Milano und nicht via Innsbruck sichergestellt werden. Wesentliche Anschlüsse an ein Hochgeschwindigkeitsnetz Richtung Arlberg kann es somit aus topografischen und verkehrsgeografischen Gründen nicht geben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Verbindung Zürich-Innsbruck dürfte auch langfristig im regionalen Bereich von Bedeutung bleiben. Durch die mittelfristige Konzentration des Fernverkehrs nach Wien via München werden am Arlberg zusätzliche Kapazitäten für den Güterverkehr frei. Das Eingangstor Buchs/SG wird demzufolge seine Rolle im Güterverkehr beibehalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit Blick auf diese Ausgangslage wird die Botschaft zum HGV-Anschluss die Verbindungen Zürich-Innsbruck via Bregenz und/oder via Sargans am Rande ansprechen. Im Zusammenhang mit der Ostschweizer Spange wird zudem auf den Abschnitt Sargans-Buchs/SG(-Feldkirch), der auf der Linie Zürich-Innsbruck via Sargans liegt, näher eingegangen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Grenzüberschreitende Fernverkehrsverbindungen wie Zürich-Innsbruck gehören in den Bereich, der von den Bahnen nach marktwirtschaftlichen Kriterien geführt wird. Der Bund bestellt aus diesem Grund keine Angebote des Fernverkehrs. Gemäss SBB AG sind durch eine engere Anbindung der Hauptstadt Vorarlbergs (Bregenz) sowie der grösseren Siedlungsgebiete im Unteren Rheintal (u. a. Dornbirn) an den Raum Zürich spürbare Mehrverkehre zu erwarten. Dies hat die Bahnen (ÖBB und SBB) bewogen, künftig die EC-Züge über St-Gallen-Bregenz anstatt über Sargans-Buchs zu führen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Bei der Übergangsbestimmung zu Artikel 87 der Bundesverfassung (Art. 196 Ziff. 3 BV) geht es um den Anschluss ans europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz. Darunter werden Neu- und Ausbaustrecken für den Personenfernverkehr und für den Güterverkehr verstanden, auf welchen Reisegeschwindigkeiten von über 250 bzw. 200 Stundenkilometern gefahren werden. Das transeuropäische Verkehrsnetz umfasst neben Neubau- und Ausbaustrecken auch konventionelle Strecken, zu welchen u. a. die Arlberglinie gehört. Verbesserungen zum Anschluss an konventionelle Strecken, welche keine Verbindung zu einer für die Schweiz wichtigen HGV-Linie sicherstellen, sowie zum Anschluss an weitere Teile der Bahnnetze in unseren Nachbarländern fallen deshalb nicht unter die eingangs erwähnte HGV-Botschaft.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Aus verschiedenen Presseinformationen ist zu erfahren, dass die SBB beabsichtigen, ab 2005 oder 2006 die Eurocityzüge von Zürich nach Innsbruck über St. Gallen und nicht mehr über Sargans zu führen. Dies bringt für die Reisenden nach Österreich längere Reisezeiten, und die Fahrmöglichkeiten von Zürich nach Chur werden dadurch ebenfalls reduziert. Mit der Übergangsbestimmung zu Artikel 87 der Bundesverfassung hat der Bund die Möglichkeit, aus dem Fonds für Eisenbahngrossprojekte neben der Neat und "Bahn 2000" den Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz zu finanzieren. Der Bundesrat beabsichtigt, den Vorentwurf für das Bundesgesetz betreffend diese Anschlüsse in die Vernehmlassung zu geben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist er bereit, in der Vorlage für die Anschlüsse an das Eisenbahn-Hochleistungsnetz besonders auf die Frage der Verbindungen Zürich-Innsbruck einzugehen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist er bereit, in Anbetracht der enormen Summen, die der Bund für das Netz der SBB zur Verfügung stellt, nötigenfalls darauf einzuwirken, dass Entscheide über wichtige internationale Reisezugsverbindungen nicht den Interessen des Bundes für bessere grenzüberschreitende Bahnverbindungen zuwiderlaufen, wie dies bei der geplanten Führung der Züge Zürich-Innsbruck der Fall ist?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist er bereit, die Umsetzung der Übergangsbestimmung zu Artikel 87 der Bundesverfassung in dem Sinne zu prüfen, dass der Anschluss an das von der EG beschlossene transeuropäische Eisenbahnnetz mit baulichen und betrieblichen Massnahmen sichergestellt wird?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Bahnverbindungen ins benachbarte Ausland</value></text></texts><title>Bahnverbindungen ins benachbarte Ausland</title></affair>