{"id":20013691,"updated":"2024-04-10T15:08:54Z","additionalIndexing":"48;Sozialplan;nationales Recht;Gleichbehandlung;Ausland;Swissair;Finanzierungsplan","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-11-27T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4611"},"descriptors":[{"key":"L05K0702040108","name":"Sozialplan","type":1},{"key":"L05K1801021104","name":"Swissair","type":1},{"key":"L05K1109020103","name":"Finanzierungsplan","type":2},{"key":"L04K05030205","name":"nationales Recht","type":2},{"key":"L04K05020303","name":"Gleichbehandlung","type":2},{"key":"L03K100103","name":"Ausland","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-12-19T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2002-02-27T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1006815600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1071788400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2129,"gender":"f","id":487,"name":"Leutenegger Oberholzer Susanne","officialDenomination":"Leutenegger Oberholzer"},"type":"speaker"}],"shortId":"01.3691","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Task Force Swissair Personal unter der Leitung von J.-L. Nordmann, Direktor für Arbeit, ist in intensiven Verhandlungen, um für die Finanzierung der Sozialpläne der in Nachlassstundung befindlichen Unternehmungen der SAir Group eine Lösung zu finden. An der Sitzung der Task Force vom 26. November 2001 haben sich die Sozialpartner bezüglich eines Zahlungsplanes der Personalabbaukosten geeinigt. Dieser beträgt rund 50 Millionen Franken und deckt Lohnfortzahlungen für Kündigungsfristen bis drei Monate und weitere Ansprüche aus Arbeitsvertrag sowie Sozialplanleistungen (Abgangsentschädigungen bis maximal 5 Monatslöhne). Dabei haben vor allem die höher verdienenden Mitarbeitenden Konzessionen gemacht. Dieser Lösungsvorschlag sollte so rasch als möglich erste Zahlungen erlauben. Jedoch hat der Sachwalter an der Task Force Swissair Personal Sitzung vom 10. Dezember 2001 mitgeteilt, dass eine definitive Beurteilung der Aktiven erst nach dem Winterflugplan im Frühling 2002 erfolgen kann, womit die Vorfinanzierung der Personalabbaukosten durch die Banken bis zu dieser Beurteilung aufgeschoben wird. Am 21. Dezember 2001 erklärte sich die Credit Suisse Group zur weiteren Entlastung besonders betroffener und in Not geratener ehemaliger Swissair-Angestellter bereit, an die Betroffenen Überbrückungshilfen zulasten der Kündigungs- und Sozialplanguthaben zu leisten. Im Dezember 2001 wurde eine andere Finanzierungsvariante, die so genannte Incentive-Vereinbarung, erarbeitet. <\/p><p>Diese sieht vor, dass Einsparungen des Bundesdarlehens von 1 Milliarde Franken teilweise zur Finanzierung von Personalabbaukosten verwendet werden können. Diese Mittel müssen aus Mehreinnahmen aus dem reduzierten Flugbetrieb bis zum 29. März 2002 oder durch Kosteneinsparungen erzielt werden. Die Hälfte des nicht beanspruchten Bundesdarlehens fliesst an den Bund zurück, die andere Hälfte des verfügbaren Betrages, jedoch maximal 50 Millionen Franken, wird für die während des Winterflugplanes 2001\/02 effektiv noch arbeitenden Angestellten, für Sozialplankosten sowie für den Flight Attendants-Fonds und für Personen aus der Option 96 (seit 1996 bei 70 Prozent Lohn freigestellte Mitarbeiter, die seit Oktober 2001 keine oder nur noch stark reduzierte Renten erhalten) verwendet. Mit der Incentive-Vereinbarung wird für die Mitarbeitenden ein Anreiz gesetzt, mit einer möglichst guten und kundenfreundlichen Verkaufs- und Arbeitsleistung in der Übergangsphase ein möglichst gutes finanzielles Ergebnis zu erzielen. Das so erreichte bessere Resultat soll je zur Hälfte dem Bund und dem Personal zukommen (Win-Win-Situation). Das heisst: Die Sozialpläne werden mit Geld finanziert, das sonst gar nicht vorhanden wäre. Im Übrigen tritt der Bund für die Finanzierung dieser Leistungen in die Rechte der Arbeitnehmer ein. Die Nachlassstundung und die Weiterführung des Flugbetriebes wären ohne diese Vereinbarung erheblich gefährdet gewesen.<\/p><p>2. In der Botschaft über die Finanzierung des Redimensionierungskonzeptes für die nationale Zivilluftfahrt wurde darauf hingewiesen, dass die Rechtslage im Ausland bezüglich Sozialplänen sehr unterschiedlich und zuverlässiges Zahlenmaterial noch nicht vorhanden sei. Die im Ausland erfolgten Zahlungen für die Personalabbaumassnahmen dienten der Aufrechterhaltung des Flugbetriebes. Die Swissair hat in verschiedenen Ländern Aussenstationen, insgesamt rund siebzig. Im Zusammenhang mit den Entlassungen von Mitarbeitenden dieser Aussenstationen werden Lohnfortzahlungen fällig. Diese Zahlungen richten sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen der einzelnen Länder. Bei Nichtzahlung hätte die Gefahr bestanden, dass das Swissair-Personal im Ausland arrestiert, die Flugzeuge beschlagnahmt oder die Landerechte verweigert worden wären. Der Sachwalter und die Eidgenössische Finanzkontrolle haben vor jeder Auszahlung deren Notwendigkeit zur Durchführung des Flugprogrammes überprüft. Auch muss man sich der Schwierigkeit bei der Klärung der Rechtslage bewusst sein, insbesondere in den asiatischen Ländern und in Südamerika. Die Swissair klärt zurzeit ab, in welchen Ländern die gesetzlichen Verpflichtungen im Sinne von Sozialplänen bezahlt werden müssen und wie hoch die gesetzlich notwendigen Zahlungen ausfallen. Bis Ende Januar 2002 wurden 40,6 Millionen Franken im Ausland freigegeben, davon 6,6 Millionen bis zum Beginn der ausserordentlichen Session, ohne mit abschliessender Sicherheit sagen zu können, inwieweit es sich um gesetzliche Verpflichtungen im Sinne von Sozialplankosten oder Schliessungskosten handelt. Der Bundesrat war über die Notwendigkeit dieser Zahlungen für die Sicherstellung der Swissair-Aktivitäten zum Zeitpunkt der Ratsdebatten nicht im Bilde.<\/p><p>3. Der Bundesrat ist grundsätzlich der Meinung, dass Swissair-Angestellte im Vergleich zu anderen durch staatliche Massnahmen weder besser noch schlechter gestellt werden dürfen. Mit der Incentive-Lösung wurde eine neue Finanzierungsvariante entwickelt, welcher eine zweifache Zielsetzung zugrunde liegt: Einerseits soll damit der Bundesbeitrag reduziert, andererseits das verbesserte Resultat den noch mitarbeitenden Angestellten, den Entlassenen und den frühzeitig Pensionierten zukommen. So konnte durch rasches und verbindliches Handeln die unterbruchsfreie Aufrechterhaltung des Flugbetriebes und die Weiterführung der Nachlassstundung erreicht werden.<\/p><p>4. In der Schweiz besteht für offene Lohnforderungen für vor der Nachlassstundung geleistete Arbeit ein Anspruch auf Insolvenzentschädigung gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz. Die Insolvenzentschädigung deckt die Lohnforderungen der letzten vier Monate des Arbeitsverhältnisses. Andererseits haben die Versicherten, falls nach gewährter Nachlassstundung das Arbeitsverhältnis vorzeitig aufgelöst wird bzw. der Arbeitgeber definitiv keine Arbeit mehr zur Verfügung stellen kann, ab diesem Zeitpunkt Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, sofern sie sich der Vermittlung zur Verfügung stellen. Im Weiteren sind die Beträge der 1. und der 2. Säule der Swissair-Angestellten sichergestellt. Sozialplanleistungen sind gemäss schweizerischem Recht freiwillig, und der Bundesrat hat nicht die Absicht, ein Obligatorium auf gesetzgeberischem Weg einzuführen. Immerhin hat das Bundesamt für Justiz seither rechtsvergleichende Abklärungen in Auftrag gegeben, um allfällige Defizite der schweizerischen Gesetzgebung und die im Ausland gemachten Erfahrungen aufzuzeigen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>In Bezug auf die Finanzierung der Sozialpläne des Swissair-Personals der in Nachlassstundung befindlichen Unternehmungen hat sich politisch die Situation seit der Sondersession zur Redimensionierung der Zivilluftfahrt grundlegend geändert. Den beiden Räten war anlässlich der Ratsdebatte nicht bekannt, dass im Ausland aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen richtigerweise aus dem Überbrückungskredit finanzielle Mittel für die Finanzierung von Sozialplänen bereitgestellt worden sind. In der Schweiz harrt die Sozialplanfinanzierung noch immer einer Lösung. Anlässlich der Sondersession haben die beiden Räte den Bundesrat beauftragt, auf dem Verhandlungsweg die Vorfinanzierung der Sozialpläne zu realisieren.<\/p><p>Der Bundesrat wird in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:<\/p><p>1. Welche Schritte hat er zur Erfüllung der Postulate der beiden Räte in Bezug auf die Finanzierung der Sozialpläne eingeleitet? Liegen bereits konkrete Zusicherungen zur Vorfinanzierung der Sozialpläne vor? Hat der Bundesrat auch mit den verantwortlichen Verwaltungsräten und -rätinnen entsprechende Verhandlungen geführt?<\/p><p>2. Warum hat er das Parlament anlässlich der Sondersession nicht darüber informiert, dass im Ausland aus dem Überbrückungskredit Mittel für die Finanzierung von Sozialplänen bereitgestellt worden sind?<\/p><p>3. Teilt er die Ansicht, dass die Finanzierung der Sozialpläne der Swissair-Mitarbeitenden auch in der Schweiz umgehend gesichert werden muss?<\/p><p>4. Was kehrt er vor, damit die Lohnabhängigen in der Schweiz in Bezug auf die Sicherung von Sozialplänen den gleichen sozialen Schutz geniessen wie Lohnabhängige in anderen Staaten? Was hat er zur Erfüllung des Postulates Rechsteiner Paul 97.3095, das am 10. Oktober 1997 überwiesen worden ist, vorgekehrt?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Swissair. Sozialpläne"}],"title":"Swissair. Sozialpläne"}