﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20013693</id><updated>2025-11-14T06:57:53Z</updated><additionalIndexing>48;Strassentunnel;Nutzfahrzeug;Graubünden;Güterverkehr auf der Strasse;Sicherheit im Strassenverkehr;Fahrpersonal</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2001-11-27T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4611</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1802020301</key><name>Sicherheit im Strassenverkehr</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L07K18020202010102</key><name>Strassentunnel</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1803010103</key><name>Nutzfahrzeug</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1801020204</key><name>Güterverkehr auf der Strasse</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0301010108</key><name>Graubünden</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1801020502</key><name>Fahrpersonal</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-03-22T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2002-02-27T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2001-11-27T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2002-03-22T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2298</code><gender>m</gender><id>105</id><name>Hämmerle Andrea</name><officialDenomination>Hämmerle</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>01.3693</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat nimmt den Vorfall im Gotthardtunnel und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Verkehrsablauf zum Anlass, grundsätzliche Systemüberlegungen anzustellen, wie der Verkehr möglichst effektiv, umweltschonend und sicher abgewickelt werden kann. Er ist nach wie vor der Meinung, dass in dieser Hinsicht die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene langfristig die einzig vernünftige Lösung darstellt. Zur Erreichung dieses Zieles haben Parlament und Volk ein ganzes Paket von Massnahmen beschlossen, die schrittweise umgesetzt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nach dem Unglück im Gotthardtunnel sind in allen Alpenländern intensive Diskussionen über die Verbesserung der Verkehrssicherheit geführt worden. An der Verkehrsministerkonferenz vom 30. November 2001 in Zürich ist eine gemeinsame Plattform für die zukünftige Verkehrspolitik im Alpenraum verabschiedet worden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gestützt auf diese Plattform wurde die Wiedereröffnung des Gotthard-Strassentunnels mit einer Reihe von flankierenden Massnahmen verbunden. Im Zentrum stehen dabei die Dosierung des Schwerverkehrs und die Vorbereitung von verkehrslenkenden Massnahmen. Diese Massnahmen werden laufend ausgewertet und bei Bedarf optimiert. Selbstverständlich haben sich die Massnahmen an die geltende Rechtsordnung zu halten und dürfen nicht diskriminierend sein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist der Auffassung, dass diese Massnahmen insgesamt zu einer spürbaren Senkung der Unfallwahrscheinlichkeit und damit zur Hebung der Verkehrssicherheit führen. Als Nebeneffekt leisten sie auch einen Beitrag zur Reduktion des alpenquerenden Transitverkehrs auf der Strasse und zur Verlagerung dieses Verkehrs auf die Schiene.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat beantwortet die einzelnen Fragen wie folgt:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Der Bundesrat ist bereit, für den San Bernardino längerfristig eine Dosierungsvorschrift für den Schwerverkehr zu erlassen. Wie diese aussehen wird - namentlich was die Länge einer allfälligen Einbahnregelung anbelangt - wird die Analyse der heutigen durch den Kanton als Sofortmassnahme eingeführten Regelung zeigen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bundesrat kann heute keine bestimmte Zahl von schweren Motorwagen als oberste Limite für den San Bernardino festlegen. Die Verkehrssituation ist gesamthaft anzuschauen und nicht begrenzt auf einen Alpenübergang. Der Bundesrat anerkennt aber, dass der San Bernardino für den Schwerverkehr weniger geeignet ist als andere Übergänge.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Zwecks Umsetzung der flankierenden Massnahme der Mindestgeschwindigkeit lancierte der Bund das Projekt Minge. Die entsprechenden Arbeiten sind in der Zwischenzeit abgeschlossen. Die Schlussfolgerung war, auf die Massnahme zu verzichten. Die Festlegung von Mindestgeschwindigkeiten wäre zwar aus verkehrstechnischer Sicht möglich, bei der konkreten Umsetzung ergäben sich jedoch erhebliche Schwierigkeiten. Insbesondere wird die Massnahme als nicht vollzugstauglich beurteilt, da der rechtliche Nachweis der Nichteinhaltung einer Mindestgeschwindigkeit nur mit grossem Aufwand zu erbringen ist. Darüber hinaus müsste von der effektiv gefahrenen Geschwindigkeit abstrahiert werden, um ein Fahrzeug zur Umkehr zwingen zu können. Ein Kriterium, das den Umkehrzwang begründen könnte, konnte aber nicht evaluiert werden (Zusammenhang zwischen Nutz-/Motorenleistung und der erreichbaren Geschwindigkeit auf Gebirgsstrecken konnte nicht in ausreichendem Masse nachgewiesen werden).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Schlussbericht werden Alternativen aufgezeigt, mit denen jene Ziele, die mit der Mindestgeschwindigkeit angestrebt worden sind, optimaler erreicht werden können. Das Bundesamt für Strassen ist dabei ermächtigt, auf Gesuch des Kantons Graubünden einen kantonalen Versuch mit einer Mindestmotorenleistung auf der A13 zu bewilligen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Der Gotthard-Strassentunnel konnte dank den grossen Anstrengungen der Kantone Uri und Tessin bereits am 21. Dezember 2001 wieder für den Verkehr freigegeben werden. Die Tunnelinfrastruktur weist gegenüber dem Standard vor dem Unfall in etwa das gleiche Sicherheitsniveau auf. Im Einvernehmen mit den Kantonen Uri und Tessin wurde der Gotthard-Strassentunnel mit Blick auf die aus Sicherheitsgründen ausserordentliche Lage auf der San-Bernardino-Route auch für den Schwerverkehr wieder geöffnet. Als flankierende Massnahme wurde die Einführung von Dosierungsmassnahmen wie beim San Bernardino in die Wege geleitet. Konkret wird der Schwerverkehr am Gotthard in Warteräume eingewiesen und anschliessend jeweils während einer bestimmten Zeit nur in einer Fahrtrichtung durch den Tunnel gelassen. Zudem gelten für den Schwerverkehr inskünftig auch im Gotthardtunnel Mindestabstände von 150 Metern. Was weiter die baulichen Massnahmen - insbesondere die Lüftung - anbelangt, so können diese Arbeiten mit nächtlichen Schliessungen bis im Frühjahr erledigt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Der Bundesrat kann sich nicht auf eine bestimmte Maximalzahl festlegen, er ist aber wie erwähnt bereit, die Sicherheit am Gotthard durch Dosierungsmassnahmen zu steigern. Für eine weiter gehende mengenmässige Kontingentierung fehlt indessen die Rechtsgrundlage.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. siehe oben&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Die Bahnen haben ihr Angebot unmittelbar nach dem Ereignis auf allen Ebenen ausgebaut. So wurden der Autoverlad am Gotthard reaktiviert und die Kapazitäten im Güterverkehr (rollende Landstrasse, Containerverkehr) erhöht. Seit dem 12. November ist zudem eine zusätzliche rollende Landstrasse zwischen Brunnen und Lugano in Betrieb. Die Bahnangebote haben sich als Notmassnahmen bewährt und wurden gesamthaft gut benützt; allerdings haben sich die Frequenzen der rollenden Landstrasse Brunnen-Lugano nach der Wiedereröffnung des Gotthardtunnels stark verschlechtert. Gegenwärtig wird geprüft, ob und unter welchen Bedingungen die zusätzlichen Bahnangebote aufrecht erhalten werden sollen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Transporte gefährlicher Güter auf der Strasse sind auch in der Schweiz durch die international gültigen Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SR 0.741.621) geregelt. Diese legen fest, unter welchen Bedingungen gefährliche Güter auf der Strasse transportiert werden dürfen (z. B. höchstzulässige Mengen, Art der Verpackung, Ausrüstung der Fahrzeuge). Für den Transport gefährlicher Güter durch gewisse Tunnels in der Schweiz, insbesondere die alpenquerenden Tunnels, bestehen mit der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SR 741.621) noch strengere Vorschriften. In diesen Tunnels ist der Transport gewisser gefährlicher Güter verboten, und die höchstzulässigen Mengen sind tiefer als auf den übrigen Strassen. Diese Vorschriften werden ständig - insbesondere in internationalen Gremien - daraufhin überprüft, ob sie nicht noch weiter verschärft werden müssen, indem Störfälle im In- und Ausland ausgewertet werden und der neueste Stand der Sicherheitstechnik berücksichtigt wird. Für eine zwangsweise Verlagerung gefährlicher Güter auf die Schiene besteht indessen keine gesetzliche Grundlage.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Der San-Bernardino-Tunnel wird in Bezug auf die Selbstrettung mit einem Fluchtstollen nachgerüstet; diese Arbeiten dürften etwa 2005 beendet sein. Der Schlussbericht der Tunnel Task Force weist aus, dass die Tunnels entlang der A13 national und international gesehen einen ausreichenden Sicherheitsstandard aufweisen. Andere einröhrige Nationalstrassentunnel - nicht nur im Kanton Graubünden - sind gegenüber dem Gotthardtunnel deutlich kürzer und wesentlich weniger belastet, weshalb die Situation in diesen Tunnel nicht einfach mit dem Gotthardtunnel verglichen werden kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Als wichtige Massnahme zur Umsetzung des Landverkehrsabkommens wurde die Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen eingeführt. Das entsprechende Konzept wird seit dem 1. Januar 2001 umgesetzt. In der ersten Phase wurde die Zahl der Schwerverkehrskontrollen erhöht, wobei der Bund die zusätzlichen finanziellen Aufwendungen der Kantone übernimmt. In concreto wurden mit den Kantonen Leistungsvereinbarungen abgeschlossen. Das vereinbarte Leistungsziel 2001 von zusätzlichen 62 000 Mannstunden wurde um rund 10 000 Stunden übertroffen. Für 2002 wird etwa die gleich grosse Anzahl an Kontrollstunden vereinbart. Der Bund stellt 2002 rund 20 Millionen Franken für diese Kontrolltätigkeit zur Verfügung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Durchgeführt werden diese Kontrollen durch mobile Teams der Kantonspolizeien. Kontrolliert werden hauptsächlich Gewicht, Ruhezeit und Ladung. Es wird keine lückenlose Überprüfung, sondern ständige Präsenz angestrebt. In der zweiten Phase wird eine technische und materielle Unterstützung durch Kompetenzzentren entlang der Transitachsen geprüft. Die Vorarbeiten dazu sind in Angriff genommen worden und Vorentscheide bezüglich Standorte in den Kantonen Uri, Tessin, Graubünden, Solothurn, Waadt und Wallis sind gefallen. Weitere Standorte werden zurzeit mit den politischen Behörden der Kantone geprüft.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Das Unglück im Gotthardtunnel vom 24. Oktober 2001 ist das dritte derartige Ereignis in einem grossen Alpentunnel (nach Montblanc und Tauern) innert weniger Jahre. Jedesmal waren LKW massgeblich an den Unfällen beteiligt. Eine der Hauptursachen für diese Unfälle ist der ständig steigende Schwerverkehr auf allen Strassentransitachsen. Das Problem liegt in der Menge. Der Gotthardtunnel ist voraussichtlich monatelang gesperrt. Der Strassentransitverkehr rollt zurzeit zum grössten Teil über die vor allem für den Schwerverkehr absolut ungeeignete San-Bernardino-Route.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Unterzeichneten stellen dem Bundesrat hierzu folgende Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die Bündner Regierung hat in Absprache mit dem Bundesrat drei Massnahmen angeordnet: abwechslungsweiser Einbahnverkehr für LKW im San-Bernardino-Tunnel, Überholverbot für LKW zwischen Reichenau und Mesocco, Distanzvorschrift 150 Meter zwischen LKW. Die erste Massnahme bewährt sich, die beiden anderen sind kaum zu kontrollieren und durchzusetzen. Allerdings ist die Sicherheit nur mit einem zwischen Reichenau und Mesocco durchgehenden abwechslungsweisen Einbahnverkehr für LKW merklich zu verbessern. Ist der Bundesrat bereit, diese Massnahme in Zusammenarbeit mit der Bündner Regierung vorzuschreiben?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Vor dem Unglück am Gotthard verkehrten auf der San-Bernardino-Route 500 bis 700 LKW pro Tag. Heute sind es über 3000. Damit ist die Kapazitätsgrenze weit überschritten, was gravierende Konsequenzen für die Sicherheit hat. Ist der Bundesrat bereit, dafür zu sorgen, dass nicht mehr als 1000 LKW pro Tag die San-Bernardino-Route befahren?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Im Strassenverkehrsgesetz (Art. 54 Abs. 1bis) ist vorgesehen, dass LKW, welche an steilen Rampen die vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit nicht erreichen, zur Umkehr gezwungen werden können. Dieser Artikel wurde bisher nicht angewendet. Wann gedenkt der Bundesrat entsprechende Vorschriften zu erlassen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Es ist unklar, wann der Gotthard-Strassentunnel wieder geöffnet wird. Welche Kriterien sind für den Entscheid massgebend, den Tunnel für den Verkehr freizugeben? Welche Sicherheitsanforderungen müssen erfüllt sein? Wann und wie ist die Erneuerung der Lüftungsanlage geplant? Wann rechnet der Bundesrat aus heutiger Sicht mit der Wiedereröffnung? Wie stellt er sich zum Tessiner Begehren - das von Graubünden klar abgelehnt wird -, eine gestaffelte Inbetriebnahme des Gotthardtunnels vorzunehmen (zuerst der Personenverkehr, dann der Schwerverkehr)?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Der Gotthardtunnel wurde vor dem Unglück von weit über 4000 LKW pro Tag durchfahren, was eindeutig unakzeptabel ist. Ist der Bundesrat bereit, aus Sicherheitsgründen dafür zu sorgen, dass der Gotthardtunnel auch nach der Wiederinbetriebnahme von nicht mehr als 2000 LKW pro Tag befahren wird, was  zusammen mit dem Schwerverkehr auf den übrigen Alpenübergängen immer noch deutlich über der Zielsetzung des Verkehrsverlagerungsgesetzes liegt (650 000 verbleibende Fahrten zwei Jahre nach Eröffnung des Lötschbergbasistunnels)?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Nach dem Unglück im Gotthard wurden auf der San-Bernardino-Route verschiedene Sicherheitsmassnahmen entwickelt (siehe Frage 1). Ist der Bundesrat bereit, diese und weitere künftig auch auf der Gotthardroute und den übrigen Alpenübergängen einzuführen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Die Bahnen (SBB und BLS) haben nach dem Unglück im Gotthardtunnel rasch und unbürokratisch mit zusätzlichen Angeboten reagiert. Leider wurden sie nicht vollständig genutzt. Ist der Bundesrat bereit, darauf hinzuwirken, dass diese Zusatzangebote auch nach Wiederinbetriebnahme des Gotthard-Strassentunnels beibehalten und genutzt werden? Sieht er - in Anbetracht der offensichtlichen Sicherheitsproblematik und gestützt auf das Verkehrsverlagerungsgesetz - die Möglichkeit, mindestens gefährliche Transporte auf die Schiene zu zwingen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Kein einziger Tunnel der San-Bernardino-Route entspricht dem Sicherheitsstandard des Gotthard-Strassentunnels. Wann ist damit zu rechnen, dass diese Diskrepanz behoben ist?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Welches Kontrollkonzept für den Schwerverkehr hat der Bundesrat inzwischen entwickelt (Kontrolle von Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten der Chauffeure, technischer Zustand der Fahrzeuge, Masse, Gewichte und Geschwindigkeiten)?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Was tun nach dem Unglück im Gotthard-Strassentunnel?</value></text></texts><title>Was tun nach dem Unglück im Gotthard-Strassentunnel?</title></affair>