{"id":20013697,"updated":"2024-04-10T12:50:18Z","additionalIndexing":"32;04;Geschichtswissenschaft;Bericht;Expertenkommission;Unterrichtsprogramm;Unterrichtsmaterial;Informationsverbreitung;Zweiter Weltkrieg;Lehrerbildung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2407,"gender":"f","id":343,"name":"Müller-Hemmi Vreni","officialDenomination":"Müller-Hemmi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-11-28T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4611"},"descriptors":[{"key":"L05K0201010409","name":"Zweiter 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Einbezogen in die Untersuchung waren auch die Nachkriegszeit sowie die staatlichen Massnahmen zur Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte. <\/p><p>Nach der Veröffentlichung der ersten acht Studien im September folgen ab November die letzten 17 Studien; den Schlussbericht wird die Kommission dem Bundesrat Ende Jahr abliefern. Diese Synthese soll im März 2002 zuhanden der Öffentlichkeit in vier Sprachen publiziert werden.<\/p><p>Die intensive Aufarbeitung des untersuchten Zeitraumes hat verschiedenste neue Erkenntnisse und Korrekturen betreffend die jüngere schweizerische Vergangenheit gebracht. Daher ist es nun auch im Interesse des Auftraggebers, dass die Ergebnisse der von ihm veranlassten Forschungsarbeit der breiten schweizerischen Öffentlichkeit gut zugänglich gemacht werden. Eine spezielle Führungs- und Koordinationsaufgabe kommt dem Bund zu, bei der jetzt notwendigen raschen Umsetzung der Forschungsergebnisse in der Ausbildung der jungen Generation an den Schulen aller Stufen, besonders an den Berufs- und Mittelschulen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Am 13. Dezember 1996 verabschiedete das Parlament den Bundesbeschluss betreffend die historische und rechtliche Untersuchung des Schicksals der infolge der nationalsozialistischen Herrschaft in die Schweiz gelangten Vermögenswerte, und am 19. Dezember desselben Jahres ernannte der Bundesrat die Mitglieder der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz\/Zweiter Weltkrieg (UEK). Der Forschungsauftrag der UEK gründet somit auf der Entschlossenheit des Parlamentes, gewisse Aspekte der Geschichte der Schweiz zur Zeit des Zweiten Weltkrieges einer unabhängigen historischen und juristischen Untersuchung zu unterziehen.<\/p><p>Die Frage der Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg war selbstverständlich schon vor der Einsetzung der UEK ein Thema, mit dem sich die Geschichtsforschung befasst hat. Die öffentliche Diskussion hatte natürlich bereits vor der Einsetzung der UEK begonnen. Seit der Ernennung der Mitglieder der UEK konzentriert sich das Interesse der Öffentlichkeit jedoch auf die geplanten Veröffentlichungen dieser Kommission. In ihrem fünfjährigen Mandatszeitraum hat die UEK die Ergebnisse ihrer Forschungsarbeiten in verschiedenen Zwischenberichten vorgestellt, welche die Auseinandersetzung und die öffentliche Diskussion um das Geschichtsbild der Schweiz angeregt haben. Die Forschung ist mit den Arbeiten der UEK nicht abgeschlossen. Im Gegenteil, diese werden zweifellos weitere Untersuchungen nach sich ziehen.<\/p><p>Anzufügen ist, dass einem breiteren Publikum in verschiedenen Bundesinstitutionen - insbesondere in der Landesbibliothek, im Bundesarchiv und in der Militärbibliothek - umfangreiche Dokumentationen an Archivmaterial und Publikationen zum Thema Schweiz im Zweiten Weltkrieg zur Verfügung stehen.<\/p><p>Wie er es wiederholt betont hat, betrachtet der Bundesrat diesen Prozess als sehr positiv und beabsichtigt, ihn zu fördern. Er ist der Ansicht, dass die Arbeiten der UEK einen wichtigen Beitrag zu einem besseren Verständnis der schweizerischen Geschichte liefern, und er ist erfreut über das breite Echo, das die Arbeiten der Historikerinnen und Historiker in Fachkreisen und in einer breiten Öffentlichkeit ausgelöst haben. Zur Erinnerung: Der Zwischenbericht zur schweizerischen Flüchtlingspolitik im Zweiten Weltkrieg erschien in einer Auflage von 13 000 Exemplaren. Der Bundesrat hofft, dass der Schlussbericht ein noch zahlreicheres Publikum interessieren wird. Das grosse Echo im In- und Ausland zeigt, wie wesentlich die Aufarbeitung der Vergangenheit für ein Land und ein Gemeinwesen ist.<\/p><p>Bei der Umsetzung und der Verbreitung der Erkenntnisse aus den Arbeiten der UEK spielen die Schulen eine wichtige Rolle. Der Bundesrat begrüsst deshalb ein entsprechendes Engagement der Kantone und ist gerne bereit, diese im Rahmen seiner beschränkten Kompetenzen und finanziellen Möglichkeiten bei der Realisierung der geplanten Massnahmen zu unterstützen.<\/p><p>Im Rahmen seines Kompetenzbereiches hat der Bundesrat seinerseits Konsequenzen gezogen. Anlässlich der Veröffentlichung des ersten Berichtes \"Die Schweiz und die Flüchtlinge zur Zeit des Nationalsozialismus\" der UEK hat er die Hoffnung ausgedrückt, dass der in Gang gekommene Bewusstwerdungsprozess es ermöglichen solle, mit Blick auf die Zukunft Lehren aus der Geschichte zu ziehen, damit die Fehler aus der Vergangenheit niemals wiederholt werden. Er beschloss daher mit Entscheid vom 6. Dezember 1999, sich - unter Berücksichtigung der kantonalen Kompetenzen - vermehrt im Bereich der Sensibilisierung für die Menschenrechte und gegen Rassismus zu engagieren. Konkreter Ausdruck dieses Willens ist der am 21. Februar 2001 ins Leben gerufene Fonds Projekte gegen Rassismus und für Menschenrechte. Mit 15 Millionen Franken, verteilt und beschränkt auf fünf Jahre (2001-2005) sollen Bildungs-, Sensibilisierungs- und Präventionsprojekte sowie Opfer- und Konfliktberatungsstellen, insbesondere auch im schulischen Bereich, unterstützt werden.<\/p><p>Zu den Fragen der Interpellantin nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:<\/p><p>1. Die Ergebnisse der Forschungsarbeiten der UEK werden von zwei verschiedenen Stellen herausgegeben: Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL, ehemals EDMZ) publiziert die Zwischenberichte (\"Die Schweiz und die Flüchtlinge zur Zeit des Nationalsozialismus\" und \"Die Schweiz und die Flüchtlinge zur Zeit des Nationalsozialismus\", samt ihren Anhängen), während die übrigen Publikationen - 25 Studien und Beiträge zur Forschung - im Chronos-Verlag erscheinen.<\/p><p>Die Preise der vom BBL herausgegebenen Publikationen sind relativ niedrig, und die Berichte sind auf dem Internet abrufbar. Eine Gratisabgabe an Bibliotheken, Forschungsstellen und einen erweiterten interessierten Personenkreis konnte durchgeführt werden.<\/p><p>Der Chronos-Verlag kann aus kommerziellen und Produktionskostengründen verständlicherweise nicht dieselben Preisbedingungen und Internet-Zugriffsmöglichkeiten bieten. Chronos hat den Parlamentsdiensten jedoch einen Posten der Gesamtreihe mit 60 Prozent Rabatt zur Verfügung gestellt. Beim Kauf aller Bände wird ebenfalls ein Vorzugspreis gewährt. Nach Aussage von Chronos verläuft der Absatz bei den Bibliotheken erfreulich und hält dem Vergleich mit anderen wissenschaftlichen Werken durchaus stand.<\/p><p>Der rund 600-seitige Schlussbericht (Synthese) wird in vier Sprachen herausgegeben und zum Preis von 48 Franken verkauft werden. Die UEK äusserte den Wunsch, dass dieser über einen privaten Verlag vertrieben werden soll. Der Bundesrat hat diesem Wunsch stattgegeben, sorgte aber nach Absprache mit der UEK für einen Passus im Vertrag zwischen dem BBL und dem Pendo-Verlag, der festhält, dass gleichzeitig mit der Herausgabe des Schlussberichtes ein Internet-Zugang verfügbar sein wird. Der Vertrag gestattet zudem die Produktion von gekürzten Versionen, welche sich klar vom Originalbericht abheben. (Vorgesehen ist zudem die Gratisabgabe an alle Parlamentarier und Parlamentarierinnen; 1000 weitere Gratisexemplare werden der Bundesverwaltung zur Verfügung stehen).<\/p><p>Einer möglichen kostenlose Angabe der Arbeiten der UEK sind somit aus verlegerischen und Produktionsgründen klare Grenzen gesetzt. Der Bundesrat kann also keine Gratisabgabe für die Öffentlichkeit garantieren, er setzt sich jedoch für möglichst günstige Vertriebsbedingungen ein. In seiner Antwort auf eine Einfache Anfrage de Dardel (99.1191) und eine Motion Koch (00.3066) verwies der Bundesrat bereits auf die praktischen Probleme im Zusammenhang mit einer Abgabe an alle Haushalte. Obschon er die Motion Koch ablehnte, erklärte sich der Bundesrat einverstanden, gebührenfreie Exemplare des Flüchtlingsberichtes an die Schulen auszuliefern. In derselben Antwort gab der Bundesrat zu bedenken, dass eine flächendeckende Verteilung derart voluminöser, pädagogisch wenig geeigneter Werke kaum nutzdienlich wäre. Diese Bedenken treffen weiterhin zu. In diesem Sinne begrüsst er gezielte Initiativen im pädagogischen Bereich.<\/p><p>2. Entgegen der Annahme der Interpellation ist es nicht Aufgabe des Bundes, sicherzustellen, dass Forschungserkenntnisse in die Geschichtsschreibung und Geschichtsvermittlung einfliessen. Einerseits muss der Bundesrat prinzipiell jede eindimensionale oder gar staatlich vermittelte Geschichtsschreibung ablehnen, andererseits sind für die Lehrplangestaltung der Schulen die Kantone zuständig. Der Bund hat im Bereich der Berufsbildung eine gewisse Einflussmöglichkeit. Dieser beschränkt sich allerdings auf den Erlass von Rahmenlehrplänen, die aber naturgemäss wesentlich weniger detailliert gefasst sind als die Lehrpläne selber.<\/p><p>Insgesamt wird im vorliegenden Zusammenhang der Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte eine wichtige Rolle zugemessen werden müssen, denn von der Initiative der Lehrkräfte im Alltag wird es entscheidend abhängen, ob und in welchem Ausmass die hier anstehenden Fragestellungen in den Unterricht einfliessen. Dies gilt natürlich nicht nur für die Berufsbildung, sondern für alle Bildungsstufen.<\/p><p>Der Bundesrat stellt im Übrigen mit Befriedigung fest, dass durch die breite öffentliche Diskussion der Thematik auch das entsprechende Interesse der Lehrer- und Schülerschaft offenkundig gestiegen ist. Er ist davon überzeugt, dass dies einen direkten Einfluss auf die Gestaltung des Geschichtsunterrichtes und mithin auch auf die Schaffung neuer oder die Überarbeitung bestehender Lehrpläne und Lehrmittel haben wird. Die bereits vorliegenden konkreten Beispiele sprechen dafür.<\/p><p>3. Der Bundesrat ist mit der Interpellantin der Meinung, dass bezüglich der Umsetzung der Erkenntnisse aus den Berichten der UEK Handlungsbedarf besteht. Gespräche zwischen den zuständigen Bundesstellen und der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) haben seit Einsetzen der UEK bereits mehrmals stattgefunden. Beide Seiten sind sich darin einig, dass bei der Umsetzung allfälliger Massnahmen die bestehenden Zuständigkeiten zu beachten sind. Angesichts der primären Zuständigkeit der Kantone für das Bildungswesen kann demnach die Hauptverantwortung nicht beim Bund liegen.<\/p><p>Es kann deshalb nicht Sache des Bundes sein, ein Massnahmenpaket für die Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte bzw. der Lehrmittel zu entwickeln. Der Bund begrüsst aber alle diesbezüglichen Initiativen und ist gerne bereit, im Rahmen seiner beschränkten Kompetenzen und finanziellen Möglichkeiten aktiv zu deren Gelingen beizutragen. Diese Haltung belegen die von ihm bereits unternommenen Schritte:<\/p><p>- 1999 konnte ein an einen Grossteil der schweizerischen Lehrerschaft verteiltes Sonderheft (Total der Auflage: 60 400) zum Thema \"Schweiz im Zweiten Weltkrieg\" in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachpublikationen publiziert werden: \"Schweizerische Lehrerzeitung\" Nr. 2\/99 (Auflage 40 000), \"Educateur\" vom Dezember 1999 (Auflage 12 300), \"Scuola Ticinese\" No 232 (Auflage 8100).<\/p><p>- Bildung und insbesondere Schule sind zentrale Bereiche, in denen Projekte durch den Fonds Projekte gegen Rassismus und für Menschenrechte unterstützt werden sollen. In Absprache mit der EDK ist der Stiftung Bildung und Entwicklung das Mandat erteilt worden, Projekte im schulischen Bereich zu betreuen. Dazu stehen der Stiftung 500 000 Franken pro Jahr bzw. ein Sechstel der jährlich vom Parlament bewilligten Gesamtsumme zur Verfügung. Die Stiftung wird über die nächsten fünf Jahre hinaus für die Themen Rassismus und Menschenrechte der in der ganzen Schweiz tätige Ansprechpartner im schulischen Bereich bleiben.<\/p><p>Bereits 2001 konnten im schulischen Bereich für zwölf innovative und breit abgestützte Projekte eine Gesamtsumme von etwa 240 000 Franken gesprochen werden, auch im ausserschulischen Bereich werden zahlreiche Projekte mit pädagogischer Ausrichtung unterstützt, die sich an Jugendliche wenden. Bei den Projekten handelt es sich um Bildungsangebote und pädagogische Publikationen, die sich mit den Themen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und dem Flüchtlingswesen befassen, sowie um Konfliktprävention und interaktive Theaterprojekte, als Interventionsinstrument gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus. Für die Ausschreibung 2002 wurde als Leitthema für den ausserschulischen Bereich festgelegt: \"Projekte von und mit Jugendlichen und Kindern.\" <\/p><p>- Die im Herbst 2001 im Generalsekretariat des EDI etablierte Fachstelle für Rassismusbekämpfung hat zur Aufgabe, Massnahmen gegen Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit innerhalb der Bundesverwaltung zu koordinieren sowie die Auseinandersetzung mit der Problematik in Zusammenarbeit mit den Kantonen, Gemeinden und interessierten Dritten zu fördern und auf internationaler Ebene abzusprechen. Der Fachstelle obliegt auch die Verwaltung des Fonds Projekte gegen Rassismus und für Menschenrechte. Sie begleitet und evaluiert die mit Bundesgeldern unterstützten Projekte und sichert die Öffentlichkeitsarbeit.<\/p><p>4.\/5. Es ist nicht Aufgabe des Bundesrates, sondern der Kommission selbst, die Arbeiten der UEK vorzustellen. Die Kommission wird am 22. März eine Pressekonferenz abhalten, um ihren Schlussbericht (Synthese) vorzulegen. Bei dieser Gelegenheit wird der Bundesrat - wie er es am 30. August 2001 angekündigt hat - zu sämtlichen veröffentlichten Arbeiten der UEK Stellung nehmen. Im Übrigen begrüsst der Bundesrat die Initiativen, die zu einer Verbreitung der Ergebnisse beitragen. So bereitet die UEK - unterstützt von der Bundeskanzlei - gerade eine Ausstellung vor, in der die Arbeiten der UEK präsentiert werden. In diesem Rahmen sollen auch öffentliche Diskussionsveranstaltungen und Begegnungen mit Zeitzeugen des Zweiten Weltkrieges stattfinden, unter dem Leitthema der Frage nach dem Verhältnis zur eigenen Geschichte. Die Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung durch den Bund werden zurzeit geprüft.<\/p><p>Die Frage der Interpellantin zum Schweizerischen Landesmuseum möchte der Bundesrat mit dem Hinweis beantworten, dass das Projekt \"Museum21\" im Zuge der Neugestaltung des Schweizerischen Landesmuseums vorsieht, der jüngsten Vergangenheit der Schweiz wesentlich mehr Bedeutung einzuräumen. Im Übrigen erachtet es der Bundesrat als selbstverständlich, dass die Erkenntnisse aus den Arbeiten der UEK in die geplanten Ausstellungsprojekte der Museen der Musée-Suisse-Gruppe einfliessen.<\/p><p>Schliesslich besteht die Möglichkeit, Projekte, die den Kriterien des Fonds Projekte gegen Rassismus und für Menschenrechte entsprechen, finanziell zu unterstützen. Der Bundesrat begrüsst daher ausdrücklich eine breite Teilnahme an den jeweiligen Fonds-Ausschreibungen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:<\/p><p>1. Mit welchen konkreten Massnahmen sorgt der Bundesrat dafür, dass die Forschungsergebnisse der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz\/Zweiter Weltkrieg für die schweizerische Bevölkerung insgesamt wie auch speziell für Schulen aller Stufen sowie Lehrer- und Lehrerinnenausbildungsinstitutionen leicht zugänglich sind? Ist insbesondere sichergestellt, dass der Schlussbericht einfach und gratis bezogen werden kann?<\/p><p>2. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass es nach Abschluss der Auftragsarbeit der UEK nun Aufgabe des Bundes ist, sicherzustellen, dass die Forschungserkenntnisse rasch in die schweizerische Geschichtsschreibung und -vermittlung aller Bildungsstufen, besonders an Berufsschulen und Gymnasien, einfliessen? Was gedenkt er konkret zu tun?<\/p><p>3. Wird er speziell das Eidgenössische Departement des Innern beauftragen, zusammen mit der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren ein Massnahmenpaket zu schnüren, das die Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte sowie die Lehrmittel betrifft?<\/p><p>4. Wann und in welcher Form wird der Bundesrat die Ergebnisse der Öffentlichkeit und dem Parlament vorstellen, und wird er auch spezielle weitere Informationsmassnahmen der UEK bzw. den UEK-Mitgliedern übertragen (u. a. Tagungen für speziell interessierte Kreise)? Könnte z. B. auch das Schweizerische Landesmuseum eine Aufarbeitung für eine breite Öffentlichkeit besorgen?<\/p><p>5. Drängen sich nach Meinung des Bundesrates aus der Arbeit und den Erkenntnissen der UEK weitere Massnahmen bzw. Konsequenzen für den Bund auf?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Umsetzung der Forschungsergebnisse der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz\/Zweiter Weltkrieg"}],"title":"Umsetzung der Forschungsergebnisse der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz\/Zweiter Weltkrieg"}