{"id":20013704,"updated":"2024-04-10T12:03:37Z","additionalIndexing":"09;Terrorismus;Extremismus;öffentliche Ordnung;Staatsschutz","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-12-04T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4611"},"descriptors":[{"key":"L04K04030108","name":"Terrorismus","type":1},{"key":"L03K040303","name":"öffentliche Ordnung","type":1},{"key":"L04K08020204","name":"Extremismus","type":1},{"key":"L04K04030303","name":"Staatsschutz","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":1,"name":"Bekämpft"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-03-22T00:00:00Z","text":"Bekämpft. 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September 2001 gipfelten, bestätigen die Tendenz zu brutaler und undifferenzierter Gewaltanwendung auch gegen völlig Unbeteiligte. Die Vorbereitungen dazu konnten lange Zeit unerkannt auch in Europa getroffen werden. Dies lässt auf Schwächen in der Arbeit der verantwortlichen Behörden schliessen.<\/p><p>Die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Kantone sind in ihren Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung und Bearbeitung im Vergleich zum Ausland deutlich eingeschränkt. Das führt zu Risiken und Problemen in der internationalen Zusammenarbeit. Die Schweiz darf wegen ihrer milderen Gesetzgebung nicht zum Zufluchts- und Aktionsort von Personen und Gruppen werden, die im Ausland wegen ihrer Gewaltakte verboten sind oder unter Kontrolle gehalten werden. Es liegt auch nicht im Interesse der Sicherheit der Schweiz und ihrer Bewohner, wenn von der Schweiz aus durch Aktivitäten einzelner oder ganzer Gruppierungen die Sicherheit anderer Staaten gefährdet wird (s. Interpellation Leu vom 21. Juni 2001 sowie Motion Leu vom 5. Oktober 2001).<\/p><p>Liegen die Voraussetzungen für ein Strafverfahren nicht vor, können Abklärungen mangels Rechtsgrundlage vielfach nicht durchgeführt werden. Dies führt zu gefährlichen Sicherheitslücken, die auch die internationale nachrichtendienstliche Zusammenarbeit behindert. Mängel in der Schweiz bestehen vor allem in der Fähigkeit zur Erkennung klandestiner Infiltrationen, in der Kontrolle Einreisender, in den Kompetenzen zur präventiven Überwachung von Personen, in der Möglichkeit zur Abhörung von Kommunikationen und in den Auskunftspflichten von Privaten. Hierzu sind auch datenschutzrechtliche Barrieren zu überprüfen. Datenschutz darf nicht zu weniger Sicherheit führen.<\/p><p>Das BWIS ist zudem mit wirkungsvollen präventiven Massnahmen so zu ergänzen, dass Massnahmen gegen gewalttätige und terroristische Gruppen auf gesetzlicher Grundlage getroffen werden können. Im gleichen Kontext ist auch die Einführung des Tatbestandes der terroristischen Vereinigung im Strafgesetz zu prüfen.<\/p><p>Die Mitwirkung der Kantone im Vollzug der präventiven Massnahmen des Bundes ist uneinheitlich. Einige Kantone setzen gar zu wenig Personal ein. Hier sind Massnahmen zu treffen, da sonst Sicherheitslücken drohen.<\/p><p>Die Güterabwägung zwischen der Freiheit und der Sicherheit ist zugunsten der Sicherheit in eine bessere Balance zu bringen, da ohne Sicherheit auch keine Freiheit sein kann. Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Einzelnen sind dort gerechtfertigt, wo Gefahren für die Allgemeinheit drohen.<\/p><p>Im gleichen Mass, wie die Mittel der präventiven Polizei verbessert werden, muss auch deren parlamentarische Kontrolle intensiviert werden. Der Geschäftsprüfungsdelegation sind deshalb die notwendigen Mittel zu bewilligen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Motion geht in die Richtung der vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zur Überprüfung und Verbesserung der Gesetzgebung und mehrerer anderer parlamentarischer Vorstösse nach dem tragischen 11. September 2001.<\/p><p>Der Bundesrat verweist zudem auf die schon vorher angelaufenen Arbeiten zur Überprüfung des präventiven Instrumentariums und die Beteiligung der Schweiz an internationalen Gremien im Bereiche der nachrichten- und sicherheitsdienstlichen, aber auch der kriminalpolizeilichen Zusammenarbeit.<\/p><p>In allen Bereichen, wo sich ein Handlungsbedarf aufgrund einer Lagebeurteilung als notwendig erweist, wird der Bundesrat Vorschläge unterbreiten. Damit wird namentlich dem Begehren nach Güterabwägung zwischen Freiheit und Sicherheit entsprochen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die bestehenden Lücken in der Gesetzgebung zur Früherkennung und Verhinderung von Gefährdungen durch den Terrorismus und Extremismus rasch zu schliessen. Zu beheben sind namentlich die Mängel des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) in der Beschaffung von Informationen durch die Sicherheitsbehörden. Gleichzeitig sind Massnahmen zu treffen zur Verbesserung der zu knappen Ressourcenlage und zur besseren Durchsetzung des Gesetzes in den Kantonen. Die parlamentarische Kontrolle ist ebenfalls anzupassen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Beseitigung von Schwachstellen in der Terrorismusprävention"}],"title":"Beseitigung von Schwachstellen in der Terrorismusprävention"}