{"id":20013746,"updated":"2024-04-10T13:17:25Z","additionalIndexing":"66;nukleare Sicherheit;Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen;Kernkraftwerk","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2412,"gender":"m","id":348,"name":"Rechsteiner Rudolf","officialDenomination":"Rechsteiner-Basel"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-12-13T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4611"},"descriptors":[{"key":"L04K17030106","name":"nukleare Sicherheit","type":1},{"key":"L04K17030201","name":"Kernkraftwerk","type":1},{"key":"L05K0804070101","name":"Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-03-22T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2002-02-27T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1008198000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1016751600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2412,"gender":"m","id":348,"name":"Rechsteiner Rudolf","officialDenomination":"Rechsteiner-Basel"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"01.3746","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) toleriert auch in einem liberalisierten Strommarkt keine Abstriche bei der Sicherheit von Kernanlagen. Es ist ihr ein zentrales Anliegen, dass die Sicherheitskultur bei den schweizerischen Kernanlagen weiterhin einen hohen Stand aufweist. Sie verfolgt deshalb in jeder schweizerischen Kernanlage den Einfluss der Elektrizitätsmarktöffnung auf die nukleare Sicherheit und damit auch auf Personal und Organisation.<\/p><p>Ein ausreichender Bestand an fachlich gut ausgewiesenen Mitarbeitern ist ein wichtiges Element zum sicheren Betrieb einer Kernanlage. Die HSK hat dem Kernkraftwerk (KKW) Leibstadt gerade deshalb ihre Bedenken über die im laufenden Jahr überraschend hohe Zahl von Abgängen von lizenziertem Personal mitgeteilt. Der Personalbestand ist aber nach wie vor ausreichend und erfüllt die vorgeschriebene Mindestzahl an lizenzierten Mitarbeitern.<\/p><p>Es gehört zur Aufsichtsphilosophie der HSK, auf mögliche sicherheitstechnische Probleme aufmerksam zu machen, bevor diese wirklich zu einem ernsthaften Problem werden und Massnahmen erfordern. In diesem Sinne ist auch der in der \"SonntagsZeitung\" vom 9. Dezember 2001 zitierte Brief der HSK an die Werksleitung des KKW Leibstadt zu verstehen.<\/p><p>Zu den einzelnen Fragen:<\/p><p>1.\/2. Die HSK überprüft die nukleare Sicherheit der schweizerischen Kernanlagen. Das KKW Leibstadt hat die gesetzlichen Anforderungen an die Sicherheit bisher immer erfüllt. Es ist nicht Aufgabe der Bundesbehörden, die Wirtschaftlichkeit der KKW sicherzustellen.<\/p><p>Mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen hat die HSK ausreichende Kompetenzen, um die nukleare Sicherheit der KKW auch in einem liberalisierten Strommarkt zu beaufsichtigen und durchzusetzen. Eine Ausdehnung ihrer Kompetenzen ist nicht erforderlich. Die HSK wird weiterhin darauf achten, dass die für die Sicherheit erforderlichen Massnahmen getroffen werden. Die HSK hat die Betreiber der KKW darauf aufmerksam gemacht. <\/p><p>3. Die Arbeitsgesetzgebung gilt auch in den schweizerischen KKW. Damit ist eine angemessene Ruhe- bzw. Erholungszeit des Personals gewährleistet. <\/p><p>Die HSK prüft die Ausbildung und Qualifikation des lizenzierten Personals. Diese weist in allen schweizerischen KKW einen hohen Stand auf. Die Festlegung der Gehälter ist hingegen Sache der Betreiber der KKW.<\/p><p>4. Die HSK informiert die Medien und Öffentlichkeit stets umfassend über Vorfälle in schweizerischen Kernanlagen. Dies war auch bei den während der Revision im KKW Leibstadt aufgetretenen Vorkommnissen der Fall.<\/p><p>5. Fragen der Sicherheitskultur stellen sich nicht nur in einem liberalisierten Markt. Die HSK diskutiert die damit zusammenhängenden Aspekte seit Jahren regelmässig mit den Betreibern der Kernanlagen, um sicherzustellen, dass die Sicherheitskultur in allen Werken auf einem hohen Stand bleibt. <\/p><p>Bei der HSK befasst sich die Sektion \"Mensch, Organisation und Sicherheitskultur\" mit Fragen der menschlichen Zuverlässigkeit. Sie prüft auch die Anordnung nötiger Massnahmen in den Werken. Im Weiteren arbeitet sie in internationalen Gremien mit, die sich vertieft mit diesem Problemkreis auseinandersetzen.<\/p><p>Auch die verwaltungsexterne Eidgenössische Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA) misst der Sicherheitskultur grosse Bedeutung bei. Diesbezügliche Fragen werden insbesondere in deren Ausschuss \"Personal und Organisation\" behandelt. Bei Bedarf gibt die KSA entsprechende Stellungnahmen und Empfehlungen ab.<\/p><p>6. Bei den Arbeiten während der Jahresrevision 2001 im KKL, bei denen zwei Operateure Checklisten fälschten, handelte es sich um Nachkontrollen im Bereich des Kühl- und Reinigungssystems des Brennelementlagerbeckens. Dank den Qualitätssicherungsmassnahmen hat die Betreiberin die Verfehlungen schnell aufgedeckt und von sich aus der HSK ordnungsgemäss gemeldet. <\/p><p>7.\/9. Alle technisch und menschlich bedingten Vorkommnisse werden von der Aufsichtsbehörde ernst genommen und analysiert. Falls angezeigt, ordnet sie entsprechende Massnahmen an. Das Konzept der gestaffelten Barrieren in den KKW verhindert, dass menschliches Fehlverhalten zu unkontrollierbaren Folgen führt.<\/p><p>Es gibt derzeit keine Hinweise, dass die Sicherheit im KKW Leibstadt nicht mehr gewährleistet wäre.<\/p><p>8. Die KKW Leibstadt AG hat die beiden Operateure, welche Checklisten gefälscht haben, entlassen. <\/p><p>Widerhandlungen gegen das Atomgesetz liegen nicht vor. Die zuständigen aargauischen Untersuchungsbehörden kamen zum Schluss, dass auch keine strafbaren Handlungen nach dem Strafgesetzbuch vorliegen.<\/p><p>Der Bundesrat, das UVEK und die HSK haben der Sicherheit der KKW immer oberste Priorität eingeräumt, und sie werden dies auch in Zukunft tun.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gemäss einem Bericht der \"SonntagsZeitung\" vom 9. Dezember 2001 haben sich im laufenden Jahr bereits zehn so genannte Zwischenfälle im Atomkraftwerk Leibstadt ereignet, darunter \"Fälschungen von Checklisten\" durch Operateure und drei Brände; die HSK musste eine strapazierte Dotation des Kommandoraumes mit ausgebildetem Personal bemängeln. Gemäss dem Bericht von HSK-Chef Jeschki werden die Vorkommnisse als \"erhebliches Defizit der generellen Sicherheitskultur\" gewertet, \"was durch weitere Vorkommnisse (Brände im Stillstand) und den Umstand, dass immer mehr Unterlagen verspätet und mit ungenügender Qualität eingereicht werden, erhärtet wird\". Dies scheint in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der europäischen Öffnung der Strommärkte zu stehen. \"Im liberalisierten Markt muss der Betreiber sparen, dies verursacht Unmut bei der Belegschaft\", erklärte Herr Jeschki dem Fragesteller am Telefon. \"Wir haben das Werk darauf hingewiesen, dass bei weiteren Abgängen der Betrieb eingestellt werden müsste\", liess sich HSK-Pressechef Anton Treier dazu vernehmen.<\/p><p>Ich frage den Bundesrat:<\/p><p>1. Das AKW Leibstadt hat seit seiner Betriebsaufnahme noch nie rentiert. Sind die Betreiber der Anlage bzw. deren Muttergesellschaften nicht mehr willens oder nicht mehr in der Lage, die Geldmittel aufzubringen, um die Anlage vorschriftsmässig zu betreiben? Wie steht es um die Liquidität und um die Zahlung wettbewerbsfähiger Löhne?<\/p><p>2. Erwägt der Bundesrat, die Kompetenzen der HSK im Umfeld der Liberalisierung der europäischen Strommärkte zu erweitern, sodass von den Aktionären eine angemessene Unterlegung mit Eigenmitteln eingebracht wird, die das Sparen bei der Sicherheit verhindern?<\/p><p>3. Genügen die geltenden Bestimmungen, damit angemessene Ruhezeiten der Operateure und eine anständige Bezahlung dermassen sichergestellt sind, dass gutes Personal mit den notwendigen hohen Qualifikationen hinsichtlich Zuverlässigkeit und Reaktionsfähigkeit gefunden wird?<\/p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, das Parlament und die Öffentlichkeit ohne Verzögerung und umfassend über die Vorkommnisse im Atomkraftwerk Leibstadt zu informieren?<\/p><p>5. Wie gedenkt er, dem laut HSK \"erheblichen Defizit der generellen Sicherheitskultur\" im liberalisierten europäischen Strommarkt zu begegnen?<\/p><p>6. Gemäss HSK wurden Checklisten gefälscht. Welche Sicherheitsbereiche (Abfälle\/Primärkreislauf\/Reaktor\/Sekundärkreislauf) waren davon betroffen?<\/p><p>7. Gehören für den Bundesrat Vorfälle wie Fälschungen von Sicherheitsprotokollen, Brände, Unterdotation im sensiblen Kommandobereich zum Courant normal beim Betrieb einer Atomanlage? Kann der Betrieb angesichts der Häufung der Vorkommnisse noch als sicher gelten?<\/p><p>8. Wie werden die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen? Besteht die Absicht, Geldbussen oder Haftstrafen angesichts der nicht geprüften Ventile durchzusetzen?<\/p><p>9. Ist sich der Bundesrat bei seinen Entscheiden bewusst, welche katastrophale Folgen \"menschliches Versagen\" im Falle von Leibstadt nach sich ziehen kann?<\/p><p>10. Orientiert er seine Entscheide an objektiven Kriterien, oder werden die Spielregeln jeweils situativ der Finanzkraft der Betreiber oder (wie bei der Ablehnung von Überflugverboten) der \"Kleinräumigkeit des Landes\" angepasst?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"AKW Leibstadt. Sicherheitserosion"}],"title":"AKW Leibstadt. Sicherheitserosion"}