﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20013769</id><updated>2025-11-14T08:34:05Z</updated><additionalIndexing>24;Finanzplanung;Schuldenbremse;Staatsverschuldung;öffentlicher Schuldendienst</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2321</code><gender>m</gender><id>198</id><name>Schmied Walter</name><officialDenomination>Schmied Walter</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2001-12-13T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4611</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L03K110803</key><name>Staatsverschuldung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11080303</key><name>öffentlicher Schuldendienst</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11080305</key><name>Schuldenbremse</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11080104</key><name>Finanzplanung</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-03-22T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2002-02-20T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2001-12-13T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2002-03-22T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2321</code><gender>m</gender><id>198</id><name>Schmied Walter</name><officialDenomination>Schmied Walter</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>01.3769</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der Selbstkostensatz für die gesamten Geld- und Kapitalmarktschulden des Bundes betrug im Jahr 2001 3,8 Prozent. Die OECD rechnet in der Schweiz für das laufende Jahr 2002 mit Langfristzinssätzen (für 10-Jahres-Staatsanleihen) von durchschnittlich 3,2 Prozent und innerhalb der Euro-Zone von 4,8 Prozent (Economic Outlook, Dezember 2001).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine Studie der Eidgenössischen Finanzverwaltung über die "Zinsinsel Schweiz" hat in der Tat gezeigt, dass sich seit Beginn der Neunzigerjahre eine ausgeprägte Konvergenz zwischen langfristigen Nominal- und Realzinsen in der Schweiz und anderen europäischen Ländern abzeichnet. Bei den langfristigen Realzinsen kommt die Konvergenz zustande, weil diese Zinsen in der Schweiz eine steigende und in den anderen Ländern eine sinkende Tendenz aufweisen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Sinne einer Faustregel geht man derzeit davon aus, dass ein Anstieg der Nominalzinsen um ein Prozent die Passivzinszahlungen des Bundes um rund 500 Millionen Franken erhöht, teilweise mit zeitlicher Verzögerung. Bei der präzisen Ermittlung muss die im jeweiligen Zeitpunkt geltende Schuldenstruktur (kurz- und langfristige Verpflichtungen, Zinsen "alter" Langfristschulden) berücksichtigt werden; ausserdem muss in Rechnung gestellt werden, dass eine Erhöhung der Zinsen auch den Vermögensertrag ansteigen lässt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Eine Tabelle (Bezug bei der Dokumentationszentrale, Parlamentsgebäude, 3003 Bern) zeigt die Schuldenentwicklung in den Neunzigerjahren: Neben dem Saldo der Finanzrechnung und diversen kleineren Einflüssen (z. B. Veränderung bei den laufenden Guthaben, Abgrenzungen am Jahresende) lässt sich die Veränderung der Bundesschuld in zwei weitere Komponenten zerlegen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. Veränderung der Tresoreriemittel: Der Bund hält Tresoreriemittel, um die Zahlungsbereitschaft aufrecht zu erhalten. Mit dem Übergang zu den Defiziten in der Finanzrechnung Anfang der Neunzigerjahre kam es zu einem unbeabsichtigten Abfluss an Tresoreriemitteln, der in den Jahren 1992 und 1993 wieder kompensiert werden musste. 1998 wurden die Tresoreriemittel angesichts der tiefen Zinsen, des hohen Ausfinanzierungsbedarfes und aus der Überlegung, den Kapitalmarkt in einem Jahr nicht übermässig zu belasten, temporär aufgestockt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. Bilanzoperationen SBB, PTT, Ruag, PKB:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Die Gewährung von Tresoreriedarlehen (u. a. ALV für Kantone, FinöV) führt zu einem Aktiventausch in der Bilanz. Die Darlehen nehmen zu und die Tresoreriemittel ab. Dieser Abfluss zieht - um einen gewünschten Stand an Tresoreriemitteln zu erhalten - in der Regel eine zusätzliche Verschuldung nach sich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Die Verselbstständigung der ehemaligen Regiebetriebe des Bundes (SBB, Swisscom, Post und Ruag) erforderte eine angemessene Kapitalausstattung und die Ausfinanzierung der Deckungslücke bei den Pensionskassen. Um die laufende Finanzrechnung nicht zu belasten, wurden in den gesetzlichen Spezialbestimmungen Sondernormen geschaffen, welche eine Verbuchung der einmaligen Refinanzierungen über die Erfolgsrechnung oder sogar nur über die Bilanz des Bundes erlaubten: Die Übernahme der Deckungslücken führte zu einer Erhöhung der Verschuldung, die sich aber erst durch die Abschreibung in den Folgejahren auch auf den Bilanzfehlbetrag auswirkte (bzw. noch auswirken wird, vgl. Ziff. 3).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Aufgrund von bis Ende 2001 beschlossenen Massnahmen wirken sich die Verselbstständigung von Bundesbetrieben und -anstalten in den kommenden Jahren mit insgesamt 12,7 Milliarden Franken auf den Bilanzfehlbetrag aus. Dieser Betrag entsteht im Wesentlichen durch die Übernahme der Deckungslücken der Pensionskasse der SBB (2,6 Milliarden Franken), der Post (3,5 Milliarden Franken) und des Bundes (5,4 Milliarden Franken). Die Verschuldung wird jedoch aus den genannten Beträgen für die Pensionskasse der SBB und die PKB nicht mehr zunehmen, weil sie in der Bilanz des Bundes bereits erfasst wurden und nun sukzessive abgeschrieben werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Hinzu kommen noch zu beschliessende Massnahmen betreffend Post und Skyguide, die zu einer weiteren Verschlechterung des Bilanzfehlbetrages um 3,4 Milliarden Franken führen werden und - alles andere gleich bleibend - auch die Verschuldung in diesem Ausmass ansteigen lassen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Mit der Annahme von Volk und Ständen am 2. Dezember 2001 sind die Verfassungsbestimmungen über die Schuldenbremse (Art. 126 und 159 Abs. 3 Bst. c und Abs. 4 BV) formell in Kraft getreten (vgl. Art. 195 BV). Deshalb wird bereits der Voranschlag 2003 unter Berücksichtigung der Schuldenbremse erstellt. Noch ausstehend sind allerdings die gesetzlichen Ausführungsvorschriften zur Schuldenbremse. Diese regeln insbesondere den Ausgleich allfälliger Defizite in der Staatsrechnung. Die Bundesversammlung hat eine entsprechende Änderung des Finanzhaushaltgesetzes am 22. Juni 2001 verabschiedet. Dieser Beschluss wird nach Erwahrung der Volksabstimmung vom 2. Dezember 2001 amtlich publiziert. Alsdann läuft die ordentliche Referendumsfrist. Wird das Referendum nicht ergriffen oder das Gesetz in einer allfälligen Referendumsabstimmung angenommen, können die Änderungen des Finanzhaushaltgesetzes in Kraft gesetzt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Angesichts des markanten Anstieges der Bundesschuld in den Neunzigerjahren ist es das prioritäre Ziel des Bundesrates, diese Dynamik zu brechen und die Schulden nominal zu stabilisieren. Mit anhaltendem Wirtschaftswachstum führt dies zu einer Senkung der Schuldenquote - die Verschuldung der öffentlichen Hand verliert an gesamtwirtschaftlicher Relevanz, weil die produktive Kraft des Landes zum Tragen dieser Schuldenlast zunimmt. Der Bundesrat erachtet es deshalb als angemessen, von einem eigentlichen Schuldenabbau abzusehen: Im Lichte der Erfahrungen der letzten Dekade mit grossen Defiziten, die nur mit grosser Anstrengung zu beseitigen waren, und angesichts der noch verbleibenden Altlasten ist die langfristige nominelle Stabilisierung der Verschuldung bereits ein ehrgeiziges Ziel.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Das Instrument der Schuldenbremse leistet einen Beitrag zur nominellen Stabilisierung der Bundesschuld: Die Ausgaben haben sich - mittelfristig, d. h. über einen ganzen Konjunkturzyklus hinweg - nach den Einnahmen zu richten. Damit werden strukturelle Defizite eliminiert, so dass es auf Dauer zu keinem defizitbedingten Anstieg der Verschuldung kommen kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Grundsätzlich erlaubt das Regelwerk der Schuldenbremse auch ein ehrgeizigeres Vorgehen: Die Schuldenbremse gibt zulässige Höchstausgaben vor. Es steht dem Parlament zu, ein Budget mit tieferen Ausgaben zu verabschieden. Dies führte - alles andere gleich bleibend - zu einer Senkung der Schulden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine Senkung gemäss den Vorstellungen des Interpellanten erfordert jährliche strukturelle Überschüsse von einer Milliarde Franken. Angesichts der Tatsache, dass der aktuelle Finanzplan 2003-2005 das Bild eines strukturell überlasteten Bundeshaushaltes zeichnet, scheint die Forderung nicht realistisch. Bereits die Einführung der Schuldenbremse wird nur mit namhaften Einsparungen zu realisieren sein; eine weitere Senkung der Ausgaben um eine Milliarde Franken ist in dieser Situation nicht möglich, ohne dass der Bund seine Tätigkeiten in einem politisch nicht mehr tragfähigen Umfang einschränken müsste.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Indessen sollen ausserordentliche Einnahmen zur Tilgung von Schulden eingesetzt werden. So wird der Erlös des Bundes durch seine Beteiligung am Rückkauf von Swisscom-Aktien gemäss dem Beschluss des Bundesrates vom 11. Februar 2002 vollumfänglich dem Schuldenabbau dienen. In Zukunft wird dies von der Schuldenbremse indirekt vorgeschrieben, weil ausserordentliche Einnahmen den für die Ausgabenbemessung relevanten Einnahmen nicht zugerechnet werden dürfen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Schulden des Bundes und deren jährliche Belastung für die Allgemeinheit haben sich in den letzten zehn Jahren fast verdreifacht. Diese Entwicklung wird die künftigen Generationen unweigerlich benachteiligen, zumal mittelfristig eine kräftige Zinserhöhung infolge der fortschreitenden Annäherung der Schweiz an die EU zu befürchten ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Daher bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Welches ist gegenwärtig der mittlere Zinssatz für die Zinsen, die wir für die Gesamtheit der Bundesschulden bezahlen, und welches ist zum Vergleich der übliche Zinssatz in den EU-Mitgliedstaaten? Wie hoch wäre die zusätzliche Schuldzinsbelastung unseres Landes, wenn der EU-Zinssatz angewendet würde?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Es ist bekannt, dass der Anstieg der jährlichen Defizite des Bundes von 1991 bis 2001 den gleichzeitigen Schuldenanstieg nur zur Hälfte erklärt. Daher möchte ich sowohl das Bundesrechnungsdefizit als auch den Schuldenanstieg für jedes einzelne Jahr erfahren. Lässt sich diese unausgewogene Entwicklung gesamthaft erklären, und gibt es Lehren daraus zu ziehen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Im Jahr 2000 stiegen die Schulden des Bundes trotz eines Einnahmenüberschusses von 4,5 Milliarden Franken um weitere 6 Milliarden Franken, während der Bilanzfehlbetrag nur gerade um 1,5 Milliarden Franken sank. Offensichtlich hatte die zusätzliche Deckung der Fehlbeträge der Pensionskassen des Personals von Bund, Post und SBB einen Einfluss auf diese Zahlen. Wie hoch sind nach heutiger Schätzung die Altlasten, die der Bund noch abzubauen hat, und welches werden die Auswirkungen auf die Verschuldung und den Bilanzfehlbetrag für die kommenden fünf Jahre sein?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Der vom Volk am 2. Dezember 2001 angenommene Grundsatz der Schuldenbremse betrifft nur den Bundeshaushalt. Er kann jedoch einen Schuldenanstieg aufgrund bestimmter Mechanismen ausserhalb des Bundeshaushaltes nicht ohne weiteres verhindern. Kann wirklich davon ausgegangen werden, dass sich der Schuldenanstieg in naher Zukunft stoppen lässt? In welchem Jahr wird sich der Bundesrat aktiv engagieren und die Einführung der Schuldenbremse in die Tat umsetzen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Ist es nicht an der Zeit, einen Abbau der Bundesschulden ins Auge zu fassen? Gibt es nicht genug Gründe, ein Programm für den Schuldenabbau auszuarbeiten, damit die Schuldenlast für die kommenden Generationen erträglicher wird?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Warum beschliesst man nicht, während der nächsten 70 Jahre den Bundeshaushalt jährlich mit einer Milliarde Franken zugunsten des Schuldenabbaus zu belasten, damit die Bundesschulden sukzessive auf den Stand von 1991 gesenkt werden?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Schuldenabbau beim Bund</value></text></texts><title>Schuldenabbau beim Bund</title></affair>