{"id":20013776,"updated":"2024-04-10T16:43:25Z","additionalIndexing":"55;Erhaltung der Ressourcen;Freisetzungsversuch;pflanzliche Erzeugung;Saatgut;Schutz der Pflanzenwelt;gentechnisch veränderte Organismen;Pflanzenzucht","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2569,"gender":"f","id":806,"name":"Graf Maya","officialDenomination":"Graf Maya"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-12-14T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4611"},"descriptors":[{"key":"L08K0706010501040202","name":"gentechnisch veränderte Organismen","type":1},{"key":"L05K1401080205","name":"Saatgut","type":1},{"key":"L05K1401010113","name":"Pflanzenzucht","type":1},{"key":"L04K06010406","name":"Erhaltung der Ressourcen","type":1},{"key":"L04K14010101","name":"pflanzliche Erzeugung","type":1},{"key":"L08K0706010501040201","name":"Freisetzungsversuch","type":2},{"key":"L04K06010415","name":"Schutz der Pflanzenwelt","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-03-22T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2002-02-27T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1008284400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1016751600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2544,"gender":"f","id":522,"name":"Wyss Ursula","officialDenomination":"Wyss Ursula"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2520,"gender":"m","id":497,"name":"Mugny Patrice","officialDenomination":"Mugny Patrice"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2268,"gender":"m","id":9,"name":"Baumann Ruedi","officialDenomination":"Baumann Ruedi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2300,"gender":"f","id":113,"name":"Hollenstein Pia","officialDenomination":"Hollenstein"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2457,"gender":"f","id":407,"name":"Genner Ruth","officialDenomination":"Genner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2481,"gender":"m","id":457,"name":"Cuche Fernand","officialDenomination":"Cuche"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2276,"gender":"f","id":33,"name":"Bühlmann Cécile","officialDenomination":"Bühlmann Cécile"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2517,"gender":"f","id":495,"name":"Menétrey-Savary Anne-Catherine","officialDenomination":"Menétrey-Savary"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2422,"gender":"f","id":359,"name":"Teuscher Franziska","officialDenomination":"Teuscher"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2288,"gender":"m","id":76,"name":"Fasel Hugo","officialDenomination":"Fasel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2569,"gender":"f","id":806,"name":"Graf Maya","officialDenomination":"Graf Maya"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"01.3776","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Mexiko ist das Ursprungsland des Mais. Die alten Sorten von Kulturmais gelten als unverzichtbare genetische Ressource für zukünftige Züchtungen. Im Rahmen einer Untersuchung dieser alten Maissorten wurde festgestellt, dass die alten Maissorten gentechnisch verändert waren, d. h., dass in ihrem Erbgut Gene von gentechnisch verändertem Mais, z. B. Bt-Mais, nachgewiesen werden konnte. Dies ist umso erstaunlicher, als Mexiko seit 1998 ein Anbauverbot für gentechnisch veränderten Mais kennt.<\/p><p>Das bestätigt, dass ein grosser Genfluss von Kulturpflanzen aus der industrialisierten Landwirtschaft hin zu den Ursprungsrassen stattfindet. In diesem Ausmass wurde das von der Seite der Hersteller gentechnisch veränderter Pflanzen immer mit den Argumenten bestritten, die Verbreitung der neuen Erbinformation durch Pollen sei gut bekannt. Beim Mais sei eine Verbreitung der neuen Gene durch Pollenflug nur im Umfeld von maximal 200 Metern zu erwarten.<\/p><p>Offensichtlich entsprechen diese Distanzen nicht der Realität, denn die Gebiete, in denen die untersuchten Maispflanzen wuchsen, lagen mehrere Tausend Kilometer von Anbaugebieten von transgenem Mais entfernt.<\/p><p>Wie sich die Gene in dieser \"neuen Umgebung\" verhalten, ist unbekannt. Zu erwarten ist hingegen, dass es ohne besondere Massnahmen bald nicht mehr möglich sein wird, Saatgut ohne gentechnische Veränderungen zu entwickeln. Die Ursprungsgebiete für die wichtigen Kulturpflanzen bilden eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung von Pflanzen, um die Ernährung einer wachsenden Weltbevölkerung in Zukunft sicherzustellen. Sie sollen heute vor Verunreinigungen geschützt werden.<\/p><p>Auch in der Schweiz werden Sorten gezüchtet, die für die einheimische Landwirtschaft wertvoll sind bzw. für die Bedürfnisse des wachsenden Biolandbaus entwickelt werden müssen. Diese Anstrengungen verdienen einen speziellen Schutz.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Produktion und das Inverkehrbringen von pflanzlichem Vermehrungsmaterial ist durch die Saatgut-Verordnung vom 7. Dezember 1998 geregelt. Um auf den Markt gebracht werden zu können, muss eine Sorte insbesondere bezüglich ihrer Sortenreinheit eine Reihe von Anforderungen erfüllen. Die minimale Sortenreinheit wird für jede Art entsprechend ihren jeweiligen Vermehrungseigenschaften festgelegt. Die Sortenreinheit wird gewährleistet durch einen Isolationsabstand zwischen den Ackerflächen, die für die Erzeugung von zertifiziertem Saatgut genutzt werden. So beträgt beispielsweise die minimale Sortenreinheit beim Mais 98 Prozent, während der Isolationsabstand auf 200 Meter festgelegt ist.<\/p><p>Der Verunreinigung mit gentechnisch veränderten Organismen wird in Artikel 14a der Saatgut-Verordnung gesondert Rechnung getragen. Saatgut, das weniger als 0,5 Prozent Material einer nicht bewilligten gentechnisch veränderten Sorte enthält, darf dann in Verkehr gebracht werden, wenn die gentechnisch veränderte Sorte im vom Bundesamt für Landwirtschaft am 5. September 2000 veröffentlichten Verzeichnis (BBl 2000, 4745) aufgeführt ist. Derzeit enthält dieses Verzeichnis neben Soja Roundup Ready auch die Maissorten Bt-11, Bt-176 und MON810. Bei Arten, für die eine minimale Sortenreinheit von mehr als 99,5 Prozent gilt, verringert sich die Toleranz entsprechend.<\/p><p>Die Schweiz ist das erste Land, das auf diesem Gebiet spezifische Toleranzwerte festgelegt hat. Diese Normen gelten allgemein als streng, denn für die Mehrheit der angebauten Arten beträgt die minimale Sortenreinheit weniger als 99,5 Prozent. Um diese Anforderungen zu erfüllen, muss bei der Auslese sichergestellt werden, dass das verwendete Zuchtmaterial so erhalten wird, dass jegliche unerwünschte Kreuzung auszuschliessen ist. Die Saatgut-Verordnung schreibt jedoch nicht nur Toleranzwerte vor, sondern sie verpflichtet darüber hinaus die Händler, sämtliche verfügbaren Massnahmen zu ergreifen, um eine Verunreinigung mit gentechnisch veränderten Organismen zu verhindern.<\/p><p>2. Auf internationaler Ebene steht mit dem im Januar 2000 in Montreal verabschiedeten Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt ein Instrument zur Verfügung, das hauptsächlich auf eine Reglementierung des grenzüberschreitenden Transports gentechnisch veränderter Organismen abzielt, die sich nachteilig auf die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung der Artenvielfalt auswirken könnten.<\/p><p>In diesem Zusammenhang kommt dem Schutz der Ursprungsgebiete von Kulturpflanzen besondere Bedeutung zu. Der Bundesrat hat sich aktiv für eine rasche Verabschiedung und Umsetzung dieses Protokolls eingesetzt und dem Parlament am 27. Juni 2001 seine Botschaft betreffend die Ratifizierung des Protokolls vorgelegt.<\/p><p>Das Protokoll sieht eine Reihe von Massnahmen vor, die sicherstellen sollen, dass zur Freisetzung in die Umwelt vorgesehene gentechnisch veränderte Organismen nur dann exportiert werden dürfen, wenn die Behörden des Einfuhrlandes die Einwilligung dazu gegeben haben. Diese basiert auf der Bewertung der Risiken für die Artenvielfalt. Darüber hinaus enthält das Protokoll verschiedene Sonderbestimmungen bezüglich rechtswidrigem grenzüberschreitendem Transport. Im Falle einer Schädigung kann das betroffene Land vom Herkunftsland der rechtswidrigen Lieferung verlangen, die fraglichen Organismen auf eigene Kosten zu eliminieren.<\/p><p>Eine weitere potenzielle Gefahrenquelle ist die Nutzung von zur Verwendung als Lebens- oder Futtermittel bestimmtem Material als Saatgut. Um dies zu verhindern, muss das Material gemäss Protokoll eine eindeutige Kennzeichnung tragen, aus der hervorgeht, dass das Material nicht zur absichtlichen Freisetzung in die Umwelt bestimmt ist.<\/p><p>Das Protokoll tritt in Kraft, sobald es von fünfzig Staaten ratifiziert worden ist. Für seine effektive Umsetzung sind jedoch auf internationaler Ebene zusätzliche Arbeiten nötig, etwa in Bezug auf die Definition der möglichen negativen Auswirkungen auf die Erhaltung der Artenvielfalt oder hinsichtlich Material, das frei von gentechnisch veränderten Organismen ist und somit den Bestimmungen des Protokolls nicht unterliegt. Dazu dürften auch Verhandlungen über die Festlegung notwendiger internationaler Toleranzwerte für die Verunreinigung mit gentechnisch veränderten Organismen erforderlich werden.<\/p><p>3. Der Bundesrat legt seit jeher grosses Gewicht darauf, die einheimische Zucht von qualitativ hochstehendem Saatgut zu gewährleisten, das den Bedürfnissen der Schweizer Landwirtschaft entspricht. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass unter den gegebenen Umständen die geltenden Bestimmungen der Saatgut-Verordnung ausreichen, um dieses Ziel zu verwirklichen. Im Gegensatz zu Mexiko ist die Schweiz kein Ursprungsland einer Kulturpflanze. Dennoch wird der Bundesrat auch weiterhin die Arbeiten auf diesem Gebiet, insbesondere im Rahmen des Protokolls von Cartagena, der FAO und der Europäischen Union, aufmerksam verfolgen. Je nach den künftigen Entwicklungen wird der Bundesrat erneut prüfen, ob eine Überarbeitung der Bestimmungen der Saatgut-Verordnung notwendig ist, um ihre Kompatibilität auf internationaler Ebene sicherzustellen, oder ob zusätzliche Verfügungen erlassen werden müssen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>1. Was unternimmt der Bundesrat heute, um gentechnische Verunreinigungen von Pflanzensorten, die zur Zucht verwendet werden, zu überwachen und zu verhindern?<\/p><p>2. Steht er im Rahmen internationaler Verhandlungen für den Schutz der gentechnischen Ressourcen ein?<\/p><p>3. Ist er bereit, dem Schutz der Saatgutzucht eine hohe Priorität innerhalb der Gesetzgebung einzuräumen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Gentechnische Verunreinigungen von Pflanzensorten"}],"title":"Gentechnische Verunreinigungen von Pflanzensorten"}