{"id":20013788,"updated":"2025-06-25T01:53:30Z","additionalIndexing":"28;Bericht;Sozialpolitik;sozialstatistische Erhebung;Sozialversicherung;sozialer Schutz","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"councillor":{"code":2527,"gender":"m","id":504,"name":"Rossini Stéphane","officialDenomination":"Rossini"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-12-14T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4611"},"descriptors":[{"key":"L02K0104","name":"sozialer Schutz","type":1},{"key":"L03K010402","name":"Sozialpolitik","type":1},{"key":"L03K010401","name":"Sozialversicherung","type":1},{"key":"L03K020206","name":"Bericht","type":2},{"key":"L04K01090304","name":"sozialstatistische 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Im Rahmen dieses Forschungsprogrammes wurde unter der Leitung von Professor Pierre Gilliand das Projekt \"Sozialbudget\" realisiert.<\/p><p>Im Rahmen dieses Projektes, dem der Begriff der Transparenz zugrunde lag, wurden die folgenden Schritte als notwendig bezeichnet:<\/p><p>- Es sollte eine qualitativ hochstehende und politisch legitimierte Sozialstatistik zur Verfügung stehen, damit Entscheide auf der Basis einer genauen Kenntnis des Sozialbereiches getroffen werden können.<\/p><p>- Die zur Verfügung stehenden Ressourcen sollten optimal eingesetzt werden, das heisst: Nicht nur die Wirksamkeit der sozialen Massnahmen, sondern auch deren Effizienz sollte angestrebt werden.<\/p><p>- Die Finanzströme zwischen allen öffentlichen und privaten Partnern im Bereich der Sozialen Sicherheit sollten genau analysiert werden, um eine Gesamtschau sowie ein Urteil über die Anpassungen und Änderungen hinsichtlich der Zuständigkeiten zu ermöglichen. <\/p><p>- Es sollte eine ausreichende Menge an zuverlässigen Daten über die begünstigten Personen und die Leistungsbezügerinnen und -bezüger zur Verfügung stehen, da die Auswirkungen nur so messbar sind.<\/p><p>- Es sollten langfristige Sozialindikatoren sowie Evaluations- und Planungsinstrumente geschaffen werden.<\/p><p>- Es sollten interkantonale und internationale Vergleiche angestellt werden können.<\/p><p>Zu den Regimes der Sozialen Sicherheit existieren einige fundierte Studien. Die wichtigsten Problemfelder, die bis anhin bearbeitet worden sind, sind folgende:<\/p><p>- methodisches Konzept zur Ausarbeitung eines Sozialbudgets und Integration der Kennzahlen, die das Europäische Statistische Amt für den Bereich der Sozialen Sicherheit festgelegt hat (Essoss-Methodik);<\/p><p>- Analyse des Ist-Zustandes bei den Regimes der Sozialen Sicherheit;<\/p><p>- Rolle der privaten Versicherungen im System der Sozialen Sicherheit;<\/p><p>- Analyse der sozialen Übertragungen und der Transfers zwischen einzelnen Regimes der Sozialen Sicherheit;<\/p><p>- Thematik der Sozialberufe;<\/p><p>- Synthese der familienpolitischen Gegebenheiten und Schätzungen der dazugehörigen Finanzströme;<\/p><p>- Synthese der Fragenkomplexe betreffend die Armutsstatistik;<\/p><p>- Rolle der privaten nicht gewinnorientierten Institutionen im Bereich der Sozialen Sicherheit;<\/p><p>- Untersuchung der Sozialhilfekosten und der Zusammenhänge zwischen kantonalen und eidgenössischen Sozialhilfestatistiken;<\/p><p>- Entwicklung und gegenwärtiger Stand der Statistik der beruflichen Vorsorge;<\/p><p>- vertiefte statistische Untersuchungen zu verschiedenen Aspekten des Gesundheitsbereiches;<\/p><p>- Zahlen zum Sozialbudget der Schweiz: Erarbeitung von drei finanzstatistischen Ansätzen.<\/p><p>Das Hauptziel dieser Studien bestand darin, auf methodischer, begrifflicher, quantitativer und qualitativer Ebene zu neuen Erkenntnissen zu gelangen.<\/p><p>In den letzten Jahren sind im Bereich der Sozialstatistik zahlreiche Verbesserungen erzielt worden, namentlich im Rahmen der Arbeiten über das Sozialbudget. Das Bundesamt für Statistik und das Bundesamt für Sozialversicherung haben aktiv zu diesen Verbesserungen beigetragen. Quantitative Fortschritte, namentlich im Bereich der finanziellen Statistiken, sind evident. So hat das Bundesamt für Statistik eine Sektion Soziale Sicherheit ins Leben gerufen; dadurch hat es seine Strukturen gefestigt und ist nun besser in der Lage, aussagekräftige Daten zum Sozialbereich zu liefern. Hervorzuheben ist insbesondere die Veröffentlichung der \"Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit\" im Februar 2001; mit dieser Publikation ist eine bedeutende Lücke der schweizerischen Sozialstatistik geschlossen worden. Ferner hat das Schwerpunktprogramm \"Zukunft Schweiz\" im Jahre 2000 einen \"Sozialbericht\" veröffentlicht, der eine Reihe von sozialen, politischen und kulturellen Indikatoren umfasst. Es handelt sich dabei um einen ersten Schritt, der als Grundlage für ein periodisch angepasstes System von Sozialindikatoren dienen kann. Schliesslich wird auch das NFP 45 \"Probleme des Sozialstaates\" wertvolle Angaben über die Entwicklung des Sozialschutzsystems liefern.<\/p><p>Die statistischen Daten (Zeitreihen, Indikatoren usw.) stehen im Zentrum des fortschreitenden Erkenntnisgewinns und müssen Gegenstand einer periodischen Veröffentlichung sein, die bei bestimmten Daten im Jahresrhythmus, bei anderen einmal pro Legislaturperiode realisiert werden sollte. Es geht darum, über die derzeitigen Datensammlungen und Publikationen hinauszugehen,; denn diese dienen in erster Linie zu Aufsichtszwecken und lassen sich nur partiell in einen Erkenntnisprozess einbauen. Konkreter ausgedrückt: Punktuelle Untersuchungen (z. B. sektorielle Evaluationen und spezielle Forschungsarbeiten sowie Beobachtungen oder Erfahrungen der Kantone) und Reflexionen zu Evaluations- oder Planungsfragen vermögen die Sozialstatistik zu ergänzen. Manche dieser Arbeiten sollten mehrmals durchgeführt werden, und die Ergebnisse wären untereinander zu vergleichen (z. B. Untersuchungen über soziale Ausgrenzung bzw. über Armut, die Wirksamkeit der Pflegebereiche, die Kosten des Gesundheitssystems, die finanziellen Perspektiven der Sozialversicherungen, die Auswirkungen des demografischen Wandels). Jedes Evaluations- und Planungsvorhaben setzt voraus, dass vorgängig politische Ziele allgemeiner oder sektorieller Art festgelegt werden. Solche Ziele sind bisher weder genau formuliert noch systematisch aufgestellt worden.<\/p><p>Die derzeitigen Prozesse im Hinblick auf mehr Transparenz verfolgen das Ziel, politische Perspektiven und statistische Erfassbarkeit in einer und derselben kohärenten Dynamik zu vereinen. Ziel ist die periodische Veröffentlichung eines \"Sozialberichtes\", der sowohl sozialpolitische Ziele bezeichnet als auch quantitative und qualitative Daten präsentiert und der sowohl die zur Verfügung stehenden Mittel als auch die finanziellen Resultate sämtlicher zur Sozialen Sicherheit der Schweiz beitragender Regimes ausweist. Es geht um die Schaffung eines Instrumentes, das im Dienste der Transparenz der Ziele und Ergebnisse staatlicher Politik steht.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, einmal pro Legislaturperiode einen \"Sozialbericht\" zu erstellen. Dieser Bericht soll enthalten:<\/p><p>- die von den verschiedenen Regimes der Sozialen Sicherheit angestrebten politischen Ziele;<\/p><p>- die Gesamtheit der \"Sozialindikatoren\", die quantitative und qualitative Informationen liefern, und zwar auf aggregierter Ebene wie auch auf der Ebene der einzelnen Regimes (Finanzen, soziale Übertragungen, Auswirkungen auf die Bezügerinnen und Bezüger, direkte und indirekte Auswirkungen der Sozialleistungen usw.).<\/p><p>Der Sozialbericht soll dem Management, der Evaluation und der Planung der Sozialpolitik dienen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Legislatur. \"Sozialbericht\""}],"title":"Legislatur. \"Sozialbericht\""}