{"id":20015087,"updated":"2024-04-10T14:50:05Z","additionalIndexing":"10;12;Jagdvorschrift;Feuerwaffe;Personenkontrolle an der Grenze;Waffenbesitz","affairType":{"abbreviation":"Fra.","id":14,"name":"Fragestunde. Frage"},"author":{"councillor":{"code":2189,"gender":"m","id":367,"name":"Widrig Hans Werner","officialDenomination":"Widrig"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-06-18T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4608"},"descriptors":[{"key":"L04K05010209","name":"Waffenbesitz","type":1},{"key":"L05K0402040202","name":"Feuerwaffe","type":1},{"key":"L06K070104040202","name":"Personenkontrolle an der Grenze","type":1},{"key":"L05K0601040801","name":"Jagdvorschrift","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(992815200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2189,"gender":"m","id":367,"name":"Widrig Hans Werner","officialDenomination":"Widrig"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"01.5087","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Grundlage für die allfälligen, kommenden Verhandlungen mit der EU ist der Schengener Acquis. Die Schengener Vertragsstaaten legen besonderen Wert darauf, dass der Schengener Acquis nur als Ganzes übernommen wird. Die EU lässt ein Rosinenpicken also nicht zu.<\/p><p>Schengen enthält auch Vorschriften zur Harmonisierung des Waffenrechtes unter den Mitgliedstaaten. Die Schengener Regelungen über Feuerwaffen zielen darauf ab, die missbräuchliche Verwendung von Waffen zu bekämpfen. So wie das ja bereits auch die bestehende schweizerische Gesetzgebung regelt.<\/p><p>Je nach Gefährlichkeit für die öffentliche Sicherheit besteht im Schengener Recht für den Erwerb, den Besitz und den Vertrieb solcher Waffen entweder eine blosse Meldepflicht, eine allgemeine Erlaubnispflicht oder das Erfordernis einer Ausnahmebewilligung.<\/p><p>Auch die schweizerische Waffengesetzgebung enthält ein Kontrollsystem, welches in bestimmten Fällen eine Bewilligung verlangt. Die Kontrollbehörden müssen aufgrund der Buchführungspflicht des Waffenhandels jederzeit die Identität des Erwerbers feststellen können. Vom System her gibt es deshalb keine unlösbaren Fragen für eine Übernahme der Schengener Waffenbestimmungen.<\/p><p>Das bedeutet also:<\/p><p>Ein Bürger kann auch unter Schengen weiterhin eine Waffe zum Selbstschutz erwerben. Das Gros dieser Waffen würde dabei einer blossen Meldepflicht (ohne Bedürfnisnachweis) unterstehen.<\/p><p>Weder Jäger, Sportschützen noch Waffensammler werden durch Schengen in der Ausübung ihrer Tätigkeit wesentlich eingeschränkt; allenfalls bestünde für gewisse Waffen eine Erlaubnis- oder Meldepflicht, wie dies für bestimmte Waffen bereits unter dem schweizerischen Waffengesetz vorgesehen ist.<\/p><p>Die Schengener Regelungen überlassen die konkrete Umsetzung der Erlaubnis- und Meldepflichten den einzelnen Vertragsstaaten. Die damit verbundenen Formalitäten dürften sich im Rahmen der bisherigen schweizerischen Vorschriften bewegen und keinen unverhältnismässigen administrativen Aufwand auslösen.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Bei der Übernahme des Schengener Übereinkommens gibt es keine Ausnahmeregelungen für die Schweiz. Würde bei einer Übernahme der verschärfte Bedürfnisnachweis den Erwerb und Besitz von Waffen zum Selbstschutz des freien Bürgers weiterhin zulassen? Was hat die Beschränkung des Waffenbesitzes und -erwerbes für Auswirkungen bei Jägern und Schützen? Sind für den Erwerb und Besitz der Strumgewehre 57 und 90 sowie für den Karabiner 31 Ausnahmebewilligungen notwendig? Wird mit der Melde- und Registraturpflicht aller Waffen der Papierkrieg ausgebaut?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Schengener Übereinkommen und Schweizer Waffenrecht"}],"title":"Schengener Übereinkommen und Schweizer Waffenrecht"}