﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20020465</id><updated>2024-04-10T09:33:16Z</updated><additionalIndexing>28;freie Schlagwörter: Alimenteninkasso;Unterhaltspflicht;Familienzulage;Kompetenzregelung;Alleinerziehende/r;Existenzminimum</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Pa. Iv.</abbreviation><id>4</id><name>Parlamentarische Initiative</name></affairType><author><councillor><code>2422</code><gender>f</gender><id>359</id><name>Teuscher Franziska</name><officialDenomination>Teuscher</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-11-28T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4616</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K01040204</key><name>Existenzminimum</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01030108</key><name>Unterhaltspflicht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01040108</key><name>Familienzulage</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01030303</key><name>Alleinerziehende/r</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K080704</key><name>Kompetenzregelung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2003-11-25T00:00:00Z</date><text>Zurückgezogen</text><type>17</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal /><index>0</index><links /><preConsultations><preConsultation><committee><abbreviation>SGK-NR</abbreviation><id>6</id><name>Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR</name><abbreviation1>SGK-N</abbreviation1><abbreviation2>SGK</abbreviation2><committeeNumber>6</committeeNumber><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><date>2002-11-28T00:00:00Z</date><registrations /></preConsultation></preConsultations><references /><relatedDepartments /><states><state><date>2002-11-28T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2003-11-26T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2422</code><gender>f</gender><id>359</id><name>Teuscher Franziska</name><officialDenomination>Teuscher</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><sequentialNumber>244</sequentialNumber><shortId>02.465</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Wenn sich Eltern scheiden, trennen oder getrennt und unverheiratet leben, dann ist das Kind von den Alimenten des anderen Elternteils abhängig. Bei der Alimentenbezahlung gibt es häufig Probleme, weil der alimentenpflichtige Elternteil diese nicht bezahlen kann oder will. Daher leben gerade Kinder in Einelternfamilien häufig in Armut, wie die Statistiken zeigen. 84 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen (Bundesamt für Statistik, BfS, 1996). 20 Prozent der Alleinerziehenden in der Schweiz sind arm, wenn die Einkommensgrenze für den Bezug von Ergänzungsleistungen zur AHV als Massstab genommen wird (Armutsstudie 1997).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Laut neueren Untersuchungen leben in der Schweiz bis zu 10 Prozent der Bevölkerung unter der Armutsgrenze. Der eben erschienene Sozialbericht des BfS, "Wohlstand und Wohlbefinden. Lebensstandard und soziale Benachteiligung in der Schweiz", zeigt, dass gerade Alleinerziehende sowohl objektiv in Bezug auf die äusseren Lebensbedingungen als auch subjektiv in Bezug auf die Zufriedenheit mit dem Leben besonders schlecht gestellt sind. Ergänzungsleistungen vermögen die finanzielle Situation der Einelternfamilien nicht genügend zu verbessern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ursachen für die besondere Armutsbetroffenheit von Einelternfamilien sind spezifische Benachteiligungen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- So ist die elterliche Verantwortung speziell im finanziellen Bereich zwischen getrennt lebenden Eltern einseitig verteilt, dies zulasten der Alleinerziehenden und der Kinder.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Kinderalimente fehlen oder sind ungenügend. Zudem wird der finanzielle Ausfall des nicht sorgeberechtigten Elternteils durch Alimentenbevorschussung und -inkasso ungenügend ausgeglichen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Zudem fallen Kinderkosten in einem Haushalt mit nur einem Elternteil um rund 50 Prozent mehr ins Gewicht als in einem Paarhaushalt mit Kindern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Praxis des Bundesgerichtes belässt dem unterhaltsverpflichteten Elternteil das Existenzminimum unter allen Umständen. Daher bekommen Kinder häufig keine Alimente. Falls Alimente ausbezahlt werden, sind diese häufig zu niedrig, um die Lebensunterhaltskosten eines Kindes nur annähernd zu decken. Das heutige System der Alimentenbevorschussung und des Inkassos hilft gerade denjenigen am wenigsten, die Unterstützung am meisten brauchen: Ohne vertraglich oder vom Richter bzw. der Richterin festgelegte Alimente gibt es keine Bevorschussung, und die Vorschüsse dürfen nicht höher sein als die festgelegten Alimente. Alimenteninkasso und -bevorschussung sind zudem kantonal unterschiedlich geregelt, was zu einer ungleichen Behandlung der Betroffenen führt. Manche Kantone kennen Einkommensgrenzen für die Bevorschussung von Kinderalimenten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wenn Kinder einen Elternteil durch Tod verlieren, erhalten sie eine Waisenrente und damit einen sozialversichrungsrechtlichen Schutz. Auf die Alimente besteht hingegen kein Rechtsanspruch. Damit werden Kinder in Einelternfamilien (Halbwaisen, Kinder von Rentnern und Rentnerinnen, Kinder geschiedener und nicht verheirateter Eltern) bezüglich ihrer sozialen Sicherung unterschiedlich behandelt. Diese ungleiche Behandlung der Kinder von Alleinerziehenden widerspricht dem Diskriminierungsverbot der Konvention über die Rechte des Kindes.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Daher muss auf Bundesebene die Existenz für Kinder in Einelternhaushalten gesichert werden. Die Alimentenbevorschussung muss sich analog der Waisenrente am Lebensbedarf des Kindes orientieren. Zudem muss ein einheitliches Alimenten-Inkassoverfahren eingeführt werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die gesetzlichen Grundlagen sind so anzupassen, dass der Lebensunterhalt von Kindern in Einelternfamilien wie folgt gesichert wird:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Für jedes in einer Einelternfamilie lebende Kind, zu dessen Lebensunterhalt der andere Elternteil nicht oder ungenügend beiträgt, muss ein existenzsicherndes Grundeinkommen eingeführt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Die Alimentenbevorschussung und das -inkasso sind auf Bundesebene einzuführen und in das Sozialversicherungssystem einzugliedern.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Gesicherter Lebensunterhalt für Kinder in Einelternfamilien</value></text></texts><title>Gesicherter Lebensunterhalt für Kinder in Einelternfamilien</title></affair>