﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20021016</id><updated>2025-06-24T22:30:46Z</updated><additionalIndexing>09;Militärpflichtersatz;Militärdiensttauglichkeit;Militärdienstpflicht;Armeeangehöriger</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2530</code><gender>m</gender><id>508</id><name>Schneider-Ammann Johann N.</name><officialDenomination>Schneider</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-03-14T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4612</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K04020303</key><name>Armeeangehöriger</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0402031002</key><name>Militärdienstpflicht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0402031006</key><name>Militärpflichtersatz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0402031003</key><name>Militärdiensttauglichkeit</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2002-05-22T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>VBS</abbreviation><id>6</id><name>Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2002-03-14T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2002-05-22T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2530</code><gender>m</gender><id>508</id><name>Schneider-Ammann Johann N.</name><officialDenomination>Schneider</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>02.1016</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat teilt die Sorge des Fragestellers um die in den letzten Jahren gewachsene Zahl an "Aussteigern" aus der Armee, die zur Hauptsache medizinisch begründet ist. Er gibt jedoch zu bedenken, dass aufgrund einzelner Presseartikel nicht auf die Gesamtheit der Ausfälle aus der Armee geschlossen werden kann. Nach Ansicht des Bundesrates ist eine differenzierte Betrachtung angezeigt:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Seit Beginn der Neunzigerjahre hat die Quote der Dienstuntauglichen kontinuierlich zugenommen. Wurden 1990 anlässlich der Aushebung rund 12 Prozent der Stellungspflichtigen für dienstuntauglich erklärt, waren es im Jahr 2001 bereits 18 Prozent.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der gleichen Zeitspanne stieg auch die Zahl der vorzeitig aus den Rekrutenschulen Entlassenen von 12 Prozent (1990) auf 18 Prozent (2001) der Eingerückten an.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass durch Entscheide der Untersuchungskommission für Ausexerzierte jährlich durchschnittlich 1,7 Prozent der Armeeangehörigen eines Jahrganges aus der Armee ausscheiden, was einen Ausfall von etwa 7000 eingeteilten Angehörigen der Armee pro Jahr ergibt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die konkreten Fragen beantwortet der Bundesrat wie folgt:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Neben physischen Krankheiten - vorab des Bewegungsapparates - verursachen immer häufiger auch psychische Gründe eine Dienstuntauglichkeit und damit eine Entlassung aus der Armee. Die Armee ist damit mit einem schwierigen und komplexen Problem konfrontiert, bei dem die Ursachen im gesellschaftlichen Umfeld zu suchen sind. Die Umstellung des Lebensstils während einer Militärdienstleistung - das ungewohnte Leben in einer Gemeinschaft und die damit verbundene Einschränkung der individuellen Handlungs- und Bewegungsfreiheit - bedarf in der heutigen Gesellschaft grösserer Überwindung und Anpassung, als dies früher der Fall war, und kann damit zu einer erhöhten psychischen Belastung des Einzelnen führen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Übrigen können in den Streitkräften unserer Nachbarländer ähnliche Entwicklungen bezüglich Diensttauglichkeit beobachtet werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Wehrpflichtersatzabgabe beträgt heute 2 Prozent des taxpflichtigen Einkommens, mindestens aber 150 Franken. Im Rahmen der Armeereform XXI wird eine vom Ständerat bereits gutgeheissene Änderung des Bundesgesetzes über den Wehrpflichtersatz angestrebt, wobei eine Erhöhung der Abgaben auf 3 Prozent bzw. mindestens 200 Franken vorgesehen ist. Die Erhöhung wird damit begründet, dass die im Vergleich zu "Armee 95" ungefähr gleich bleibende Gesamtdienstleistungspflicht in der "Armee XXI" in kürzerer Zeit zu erbringen sein wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist der Meinung, dass von der Höhe der Wehrpflichtersatzabgabe kaum eine abschreckende Wirkung ausgeht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Bundesrat hat am 10. April 2002 eine neue Verordnung über die Rekrutierung verabschiedet, welche am 1. Mai 2002 in Kraft getreten ist und die bisherige Aushebung ablöst. Die Stellungspflichtigen werden künftig am Ende der Rekrutierung entsprechend ihrem Leistungsprofil entweder der Armee oder dem Zivilschutz zugeteilt. Wer diensttauglich erklärt wird, aber Gewissensgründe gegen den Militärdienst geltend macht, dessen Gewissensgründe werden im Anschluss an die Beurteilung seiner Diensttauglichkeit durch die Zivildienstbehörden beurteilt. Es wird nach wie vor keine freie Wahl möglich sein. Gegenüber der bis jetzt praktizierten Aushebung wird es keine differenzierte Tauglichkeit mehr geben. Bisher als reduziert tauglich eingestufte Stellungspflichtige werden:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- für den Militärdienst tauglich erklärt, wenn eine Funktion mit entsprechendem Anforderungsprofil besteht und eine Einteilung möglich ist;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- zivilschutztauglich erklärt, wenn eine Zivilschutzfunktion mit entsprechendem Anforderungsprofil besteht und eine Einteilung möglich ist;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- militärdienst- oder zivilschutzuntauglich erklärt, wenn kein bestehendes Anforderungsprofil erfüllt werden kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hält fest, dass viele Dienstuntaugliche tatsächlich physisch oder psychisch krank sind, und er zieht unser System mit der Militärdienst- und Zivilschutzpflicht, dem Zivildienst und dem Wehrpflichtersatz grundsätzlich nicht in Zweifel. Er ist sich aber auch bewusst, dass Missbräuche schwer nachzuweisen sind und sich damit in Einzelfällen Probleme mit der Dienstgerechtigkeit stellen können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Am Ertrag des Wehrpflichtersatzes sind die Kantone mit einer Bezugsprovision von 20 Prozent beteiligt; 80 Prozent des Ertrages fliessen in die allgemeine Bundeskasse.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Mit der Verabschiedung der bereits erwähnten Verordnung über die Rekrutierung hat der Bundesrat eine wichtige Massnahme getroffen, um die Ausfälle aus der Armee zu verringern. Die neue Rekrutierung wird maximal drei Tage dauern. Die Beurteilung der Diensttauglichkeit der Stellungspflichtigen in physischer und psychischer Hinsicht wird gründlicher vorgenommen werden können als bisher. Militärdiensttaugliche, welche ein Gesuch für einen zivilen Ersatzdienst stellen, werden nach einer Anhörung und dem entsprechenden Entscheid dem Zivildienst zugewiesen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die gegenüber heute verfeinerte Beurteilung wird eine den Bedürfnissen, der Leistungsfähigkeit und der Diensttauglichkeit des Einzelnen gerechter werdende Einteilung in die Armee ermöglichen. Damit wird der Grundsatz "Der richtige Mann/die richtige Frau am richtigen Ort" noch gezielter als bisher umgesetzt werden können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat erhofft sich von der neuen Rekrutierung, die ab 2005 ihre volle Wirkung entfalten wird, sie möge zu einer Verringerung der späteren Ausstiege aus der Armee beitragen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat wird, sobald die notwendigen Entscheide im Zusammenhang mit den Reformen von Armee und Bevölkerungsschutz gefällt und umgesetzt sind, die Frage der Dienstgerechtigkeit neu beurteilen und prüfen, ob und wie die Dienstuntauglichen im Interesse der Gemeinschaft in eine Dienstpflicht zurückgeführt werden können.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Dieser Tage wurde bekannt, dass bis zu 50 Prozent der Militärdienstpflichtigen aus der Armee aussteigen - zum Zeitpunkt der Stellung, vor Beginn der RS, zu RS-Beginn und später. Diese Situation kann keinesfalls hingenommen werden, auch kann sie nicht mit den Unsicherheiten rund um die "Armee XXI" bzw. mit gesellschaftlichen Entwicklungen begründet werden. Einer Entwicklung in Richtung einer diesbezüglichen Zweiklassengesellschaft muss dringlich Einhalt geboten werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich frage den Bundesrat an:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie kommt es, dass sich die Aussteigerquote derart hoch beziffert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Sind die Militärpflichtersatzkosten eine Einladung dazu oder wirken sie hemmend?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie verhält es sich in Sachen Gerechtigkeit, wenn Zivildienstpflichtige sich einer Dienstzeit von 1,3 bis 1,5 unterziehen müssen und die grosse Masse sich wegkaufen kann?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Was geschieht mit dem Geld des Militärpflichtersatzes?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Was gedenkt er zu tun, um die schlechte Entwicklung zu korrigieren? Bis wann kann mit Korrekturwirkung gerechnet werden?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Armee. Aussteigerquote</value></text></texts><title>Armee. Aussteigerquote</title></affair>