﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20021020</id><updated>2025-06-24T22:55:57Z</updated><additionalIndexing>34;Post;Unternehmenspolitik;privates Unternehmen;Unternehmensführung;Mobiltelefon;öffentliches Unternehmen</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2370</code><gender>m</gender><id>305</id><name>Berberat Didier</name><officialDenomination>Berberat</officialDenomination></councillor><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-03-18T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4612</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K12020202</key><name>Post</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806011001</key><name>öffentliches Unternehmen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07030403</key><name>Unternehmenspolitik</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703050103</key><name>Unternehmensführung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L07K12020201010201</key><name>Mobiltelefon</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703060109</key><name>privates Unternehmen</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2002-06-14T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2002-03-18T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2002-06-14T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2370</code><gender>m</gender><id>305</id><name>Berberat Didier</name><officialDenomination>Berberat</officialDenomination></councillor><type>author</type></role></roles><shortId>02.1020</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Post darf gestützt auf Artikel 9 des Postgesetzes so genannte Wettbewerbsdienste erbringen. Es handelt sich um Dienstleistungen, die die Post über den Universaldienst hinaus anbietet. Insbesondere ist es der Post gemäss Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b erlaubt, Produkte und Dienstleistungen im Auftrage Dritter anzubieten, soweit dies der üblichen Nutzung der Infrastruktur entspricht. Gemäss Artikel 9 Absatz 3 des Postgesetzes ist die Post im Bereich der Wettbewerbsdienste denselben Regeln unterstellt wie private Anbieter. Es wäre unter wettbewerbsrechtlichen Aspekten problematisch, wenn die Post nur die Produkte der Swisscom vertreiben und den übrigen Anbietern ihr Vertriebsnetz nicht zur Verfügung stellen würde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Post führt seit 1999 Produkte der drei Dienstleister Orange, Sunrise und Swisscom in ihrem Drittprodukte-Angebot. Die Post verkauft Produkte aller drei Anbieter über ihr Poststellennetz und generiert damit einen Kostendeckungsbeitrag für das Poststellennetz. Im vergangenen Jahr sind mit allen Drittprodukten, die die Post über ihr Netz anbietet, insgesamt 100 Millionen Franken erwirtschaftet worden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Es trifft nicht zu, dass die Post eine Anbieterin bevorzugt. Der Werbeauftritt erfolgt jeweils entweder mit allen drei Anbietern gemeinsam oder je nach Wunsch eines Partners mit diesem allein. Die Post hat im ersten Quartal 2002 denn auch Werbeangebote für alle drei Anbieter lanciert. Der Bundesrat begrüsst es, dass die Post ihr Vertriebsnetz allen drei Telecom-Anbietern zur Verfügung stellt. Sie verschafft sich damit einerseits Kostendeckungsbeiträge für das Poststellennetz und andererseits haben die Postkunden die Möglichkeit, die verschiedenen Angebote direkt miteinander zu vergleichen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2./3. Das Verhalten der Post ist sowohl mit dem Postgesetz als auch mit den strategischen Zielen des Bundesrates vereinbar. Die Post muss versuchen, mit den Wettbewerbsdiensten neue Geschäftsfelder zu erschliessen und damit einen Beitrag zur Kostendeckung der Grundversorgung zu leisten. Der Bundesrat hat diese im Postgesetz vorgesehene Möglichkeit denn auch in seine strategischen Ziele aufgenommen. Er hat die Post dazu angehalten, im postnahen Bereich neue Wachstumsquellen zu erschliessen, damit sie dem Substitutionsrisiko bei ihren klassischen Produkten begegnen und die Kundenbindung festigen kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es ist Aufgabe der Post, die Wettbewerbsdienste im Rahmen dieser Vorgaben auszugestalten. Der Bundesrat prüft im Übrigen jährlich, ob die Post die strategischen Ziele erreicht hat oder nicht. Gestützt auf diese Prüfung besteht für den Bundesrat kein Anlass, bei der Post zu intervenieren.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Leserinnen und Leser der Schweizer Sonntagspresse fanden kürzlich als Beilage zu ihrem Lieblingsblatt einen Werbeprospekt der Post mit dem Titel "Brandheisse Angebote mit Orange! Natürlich bei der Post".&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der achtseitige Prospekt wirbt für Mobiltelefone und Zubehör, die bei verschiedenen schweizerischen Poststellen gekauft werden können, wenn ein Abonnementsvertrag mit Orange abgeschlossen wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zur Erinnerung sei darauf hingewiesen, dass im neuen Postorganisationsgesetz, das seit dem 1. Januar 1998 in Kraft ist, festgehalten ist, dass "Die Schweizerische Post" eine selbständige Anstalt des öffentlichen Rechtes ist, die zu 100 Prozent dem Bund gehört.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es sei ebenfalls daran erinnert, dass die Swisscom eine Aktiengesellschaft ist, deren Kapital zu 62,7 Prozent im Besitz des Bundes ist. Der Bund ist also Mehrheitsaktionär der Swisscom. Orange hingegen ist ein reines Privatunternehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wenn ich mir diese Fakten vor Augen halte, wundere ich mich doch sehr über die Politik, welche die Post bei der Mobiltelefonie verfolgt. Ich verstehe wirklich nicht, dass ein Unternehmen, das dem Bund gehört, eine Vereinbarung mit einer privaten Mobiltelefoniegesellschaft abschliesst und damit unweigerlich eine Aktiengesellschaft, deren Mehrheitsaktionär der Bund ist, konkurrenziert. Es muss sich wieder einmal um eine ausgeklügelte Strategie des gelben Riesen handeln, die nur der Verwaltungsrat und die Konzernleitung nachvollziehen können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Findet er es angebracht, dass ein Unternehmen, das voll und ganz dem Bund gehört, ein rein privates Mobiltelefonieunternehmen bevorzugt und damit eine Mobiltelefoniegesellschaft, die mehrheitlich dem Bund gehört, konkurrenziert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist die Politik der Post in diesem Bereich im Einklang mit den strategischen Zielen, die der Bundesrat für dieses Unternehmen festgelegt hat?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Gedenkt der Bundesrat in dieser Angelegenheit einzugreifen oder ist ihm die Entwicklung der Post völlig gleichgültig?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Rolle der Post in der Mobiltelefonie</value></text></texts><title>Rolle der Post in der Mobiltelefonie</title></affair>