﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20021027</id><updated>2025-06-24T23:23:03Z</updated><additionalIndexing>09;Bevölkerungsschutz;Armeereform;Koordination;Polizei</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2386</code><gender>m</gender><id>322</id><name>Freund Jakob</name><officialDenomination>Freund</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-03-20T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4612</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K04020306</key><name>Armeereform</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K040302</key><name>Bevölkerungsschutz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K04030304</key><name>Polizei</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020314</key><name>Koordination</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2002-05-22T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>VBS</abbreviation><id>6</id><name>Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2002-03-20T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2002-05-22T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2386</code><gender>m</gender><id>322</id><name>Freund Jakob</name><officialDenomination>Freund</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>02.1027</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Wie der Sicherheitspolitische Bericht 2000 hervorhebt, kommt der Sicherheitskooperation im Inland ein hoher Stellenwert zu. Die Kooperation im Inland wird erleichtert, wenn die territorialen Gliederungen der verschiedenen Sicherheitsinstrumente möglichst übereinstimmen. Diesem Ziel sind allerdings Grenzen gesetzt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Armeeleitbild XXI schlägt vor, die Gebietseinteilung der heutigen sechs Territorialdivisionen und -brigaden auf neu vier Territorialregionen zu reduzieren. Die Grenzen dieser Territorialregionen, wie sie das Armeeleitbild zeigt, sind weitmöglichst auf die Grenzen ziviler Partnerorganisationen abgestimmt. Die Territorialregionen sind das Bindeglied der Armee zu den Kantonen. Sie führen die subsidiären Armeeeinsätze im Inland. Sie haben aber auch Aufgaben im Rahmen von Raumsicherung und Verteidigung. Die letztgenannten Aufgaben werden noch akzentuiert, falls die Territorialregionen - im Sinne der Beschlüsse des Ständerates zur Revision der Militärgesetzgebung in der Frühjahrssession 2002 - zu eigentlichen Divisionen oder Divisionsführungsstäben ausgebaut werden sollten. In diesem Fall müsste auch die konkrete, im Armeeleitbild XXI vorgeschlagene Gebiets-/Kantonszuteilung noch einmal überprüft werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wenn die neuen Territorialregionen der Armee einmal feststehen, wird es das Bestreben der zuständigen Bundesstellen im VBS sein, die Gebietseinteilung der Partnerorganisationen der Armee im Einvernehmen mit den Kantonen möglichst mit den Territorialregionen zu harmonisieren. Es betrifft dies insbesondere die kantonsübergreifenden Regionen der "Kantonalen Sicherheitskooperation" (früher Gesamtverteidigung der Kantone), des Zivilschutzes und der Feuerwehren. Der Bund hat ein klares Interesse an dieser Harmonisierung, damit die Schnittstellen im Einsatz möglichst gering gehalten werden können. Der Bund kann den Kantonen allerdings keine Lösungen vorschreiben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auch die Zusammensetzung der Polizeikonkordate obliegt dem freien Willen der Kantone. Es existieren heute vier Konkordate. Zwei Kantone (ZH, TI) sind keinem dieser Konkordate angeschlossen. Der Frage der Zusammensetzung der Polizeikonkordate wird im Rahmen des von den Kantonen unter der Leitung der KKJPD vorangetriebenen Projektes "Polizei XXI" nachgegangen, dessen Resultate in das Projekt Usis einfliessen. Die völlige Harmonisierung der Polizeikonkordatsgebiete mit den Territorialregionen der Armee dürfte auch kaum zu erreichen sein, da die Kriterien für die Gebietseinteilungen letztlich unterschiedlich sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn den Territorialregionen der Armee im Sinne der bereits erwähnten Beschlüsse des Ständerates auch die operative Führung unterstellter Brigaden zu übertragen ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das erwünschte Harmonisierungsziel angesichts der Kompetenzen von Bund und Kantonen und der zum Teil unterschiedlichen Kriterien für die Gebietseinteilungen nicht direkt über eine Koordination der laufenden Projekte Usis, "Armee XXI" und Bevölkerungsschutz zu erreichen, sondern im Einvernehmen mit den Partnern (Kantonen) anzustreben ist.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Das neue Armeeleitbild zeichnet vier Territorialregionen auf, die gegenüber den früheren Ter Div/Br einige wesentliche Gebietsänderungen erfahren haben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Usis, als Projekt für die Überprüfung der inneren Sicherheit, spricht von vier Polizeikonkordaten, deren territoriale Grenzen sich gegenüber den militärischen Ter Regionen unterscheiden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Weitere territoriale Unterschiede gibt es in anderen Bereichen, wie den Regionalen Feuerwehrinspektorenkonferenzen, den Zivilschutzregionen, den sanitätsdienstlichen Bereichen usw.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dadurch entstehen fachliche Kantonsüberschneidungen, die der territorialen Koordination abträglich sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ist es möglich, diesen Zielkonflikt im Rahmen einer Koordination der laufenden Projekte Usis, "Armee XXI" und BS XXI zu lösen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Ungleiche Regionen in den Bereichen Armee, Usis und Bevölkerungsschutz</value></text></texts><title>Ungleiche Regionen in den Bereichen Armee, Usis und Bevölkerungsschutz</title></affair>