{"id":20021028,"updated":"2025-06-24T21:25:26Z","additionalIndexing":"55;Wettbewerb;Agrarmarkt;Fleisch;Rindfleisch;ausserparlamentarische Kommission","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2486,"gender":"m","id":462,"name":"Fattebert Jean","officialDenomination":"Fattebert"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-03-21T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4612"},"descriptors":[{"key":"L05K0806020201","name":"ausserparlamentarische Kommission","type":1},{"key":"L03K070301","name":"Wettbewerb","type":1},{"key":"L05K1402050108","name":"Rindfleisch","type":1},{"key":"L05K1401030202","name":"Agrarmarkt","type":1},{"key":"L04K14020501","name":"Fleisch","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2002-07-03T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1016665200000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1025647200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2486,"gender":"m","id":462,"name":"Fattebert Jean","officialDenomination":"Fattebert"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"02.1028","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Wettbewerbskommission (Weko) beobachtet den schweizerischen Rindfleischmarkt aufmerksam. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben im Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (KG) überprüft die Weko, ob auf dem untersuchten Markt unzulässige Wettbewerbsabreden oder unzulässige Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen vorhanden sind. Gegen die behauptete Margensteigerung von rund 20 Prozent kann die Weko erst dann einschreiten, wenn unzulässige Wettbewerbsabreden bzw. unzulässige Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen zu dieser Margensteigerung geführt haben.<\/p><p>Das Vorliegen von Wettbewerbsbeschränkungen wird jeweils aufgrund einer Untersuchung in Form einer umfassenden Befragung der Wettbewerbsteilnehmer (Produzenten, Lieferanten, Konsumenten usw.) durch die Weko festgestellt. Das KG sieht vor, dass sowohl die Weko als auch das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement eine Untersuchung veranlassen können.<\/p><p>2. Die Weko ist sich der aktuellen Situation auf dem Rindfleischmarkt bewusst. Die bisherigen Abklärungen der Weko haben ergeben, dass die behauptete Margensteigerung auf dem Rindfleischmarkt nicht auf eine einzige Ursache zurückzuführen ist und nicht isoliert betrachtet werden kann. Die Margensteigerung im Detailhandel und in der Verarbeitungsindustrie ist kein Phänomen, das auf den Rindfleischmarkt beschränkt ist. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang auch die Verfahren, welche die Nachfragemacht der Grossverteiler Migros und Coop zum Gegenstand haben.<\/p><p>3. Im Mittelpunkt der derzeitigen Aktivitäten der Weko im Agrarsektor steht die am 1. Februar 2002 eröffnete Untersuchung auf dem Schweinefleischmarkt. In der Untersuchung soll festgestellt werden, ob der behaupteten Margensteigerung allenfalls ein kartellrechtlich unzulässiges Verhalten zugrunde liegt. Ähnlich wie auf dem Rindfleischmarkt hat sich die vom Bundesamt für Landwirtschaft berechnete Bruttomarge \"Verarbeitung und Verteilung\" auf dem Schweinefleischmarkt in den letzten zwei Jahren deutlich erhöht. Die laufende Untersuchung konzentriert sich zwar ausdrücklich auf den Schweinefleischmarkt, die Resultate der Untersuchung dürften aber auch Rückschlüsse auf die Hintergründe der Margenentwicklung auf dem Rindfleischmarkt zulassen.<\/p><p>4. Zurzeit befasst sich die Weko mit weiteren Fällen, die direkt im Zusammenhang mit dem Rindfleischmarkt stehen. So hat die Weko am 12. April 2002 eine Untersuchung eröffnet, die allenfalls kartellrechtswidrige Verhaltensweisen der Migros im Zusammenhang mit BSE-Tests zum Gegenstand hat. Ferner überprüft die Weko die kartellrechtliche Problematik der am 13. November 2001 zwischen Vertretern von landwirtschaftlichen Organisationen und den Grossverteilern Migros und Coop vereinbarten Massnahmen zur Entlastung der Fleisch- und Schlachtviehmärkte.<\/p><p>5. Die Weko ist sich bewusst, dass die Neuausrichtung der Agrarpolitik für die Produzenten von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (im vorliegenden Zusammenhang namentlich für Fleischproduzenten) mit tiefgreifenden Veränderungen verbunden ist. Es liegt auf der Hand, dass insbesondere aufgrund des kurzfristig unelastischen Angebotes bedeutende Preisschwankungen auftreten können. Wie auf anderen landwirtschaftlichen Märkten stellen sich auf dem Fleischmarkt zudem regelmässig Fragen im Zusammenhang mit der bestehenden Marktmacht der Abnehmer von landwirtschaftlichen Roherzeugnissen. Die Weko wird sich entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag weiterhin dafür einsetzen, dass auf dem Rindfleischmarkt wirksamer Wettbewerb herrschen kann, soweit dies aufgrund der bestehenden landwirtschaftsgesetzlichen Regulierungen möglich ist. Die Weko wird somit auch in Zukunft allfällige Hinweise auf Wettbewerbsbeeinträchtigungen auf dem Rindfleischmarkt sorgfältig überprüfen und - wenn entsprechende Anhaltspunkte vorliegen - kartellrechtliche Verfahren durchführen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Aus Wut über die tiefen Viehabsatzpreise, aus Ärger darüber, dass die tiefen Preise nicht den Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben wurden, und aus Sorge um ihre Zukunft blockierten Bauern im vergangenen November den Zugang zu verschiedenen Verteilzentren von Grossverteilern.<\/p><p>Nun müssen sie sich aufgrund der von den betroffenen Unternehmen erhobenen Klagen - diese liegen in der Zuständigkeit der Kantone - für ihr Tun verantworten.<\/p><p>Wenn es aber darum geht, mit den Grossverteilern zu verhandeln und allenfalls gerechtere Lösungen zu suchen, stösst man sich an der Wettbewerbskommission (Weko), die Preisabsprachen verbietet. Der liberalisierte Markt fordert, dass die Preise sich aus Angebot und Nachfrage ergeben.<\/p><p>Nachdem die Schlachtviehabsatzpreise deutlich gesunken, die Fleischpreise aber gleich geblieben sind, muss man davon ausgehen, dass die Gewinnmargen erheblich zugenommen haben.<\/p><p>Die Weko hat offiziell eine Untersuchung der Margen auf Schweinefleisch von Coop und Migros eingeleitet.<\/p><p>Was sieht sie in Bezug auf das Rindfleisch vor, wo die Margen innerhalb von zwei Jahren um 20 Prozent oder 34 Millionen Franken zugelegt haben, und das allein im Bereich des Verkaufs an private Haushalte?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Kümmert sich die Weko um die Zukunft der Rindfleischmärkte?"}],"title":"Kümmert sich die Weko um die Zukunft der Rindfleischmärkte?"}