{"id":20021046,"updated":"2025-06-24T22:34:55Z","additionalIndexing":"08;internationale Politik (allgemein);Neutralität;Israel;EDA;Palästina-Frage","affairType":{"abbreviation":"D.EA","id":13,"name":"Dringliche Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2383,"gender":"m","id":319,"name":"Fehr Hans","officialDenomination":"Fehr Hans"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-04-15T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4613"},"descriptors":[{"key":"L04K10010503","name":"Neutralität","type":1},{"key":"L06K040102010301","name":"Palästina-Frage","type":1},{"key":"L04K03030108","name":"Israel","type":1},{"key":"L01K10","name":"internationale Politik (allgemein)","type":1},{"key":"L03K080409","name":"EDA","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2002-05-08T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[],"states":[{"date":"\/Date(1018821600000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1020808800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2383,"gender":"m","id":319,"name":"Fehr Hans","officialDenomination":"Fehr Hans"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"02.1046","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die vom Verfasser dieser dringlichen parlamentarischen Anfrage verwendete Qualifikation \"neutralitätswidriger Aktivismus im Bereich der Aussenpolitik\" der Realität in keinerlei Weise entspricht. Ganz im Gegenteil haben die Verschlimmerung der Situation im Nahen Osten und die Zunahme der Verletzungen des humanitären Völkerrechtes lediglich dazu geführt, dass die Richtigkeit einer klaren Stellungnahme des Bundesrates im Sinne einer gängigen Praxis der schweizerischen Aussenpolitik noch bekräftigt worden ist.<\/p><p>2. Selbstverständlich hat der Bundesrat vom Beschluss des Nationalrates vom 22. März 2002 zur Rückweisung eines Erklärungsentwurfes über die Situation im Nahen Osten Kenntnis genommen. Dies beeinträchtigt jedoch die Fähigkeit des Bundesrates keineswegs, in Ausübung seiner aussenpolitischen Zuständigkeit Stellung zu nehmen und dabei auch die Auswirkungen zu untersuchen, welche die im Zusammenhang mit einer kriegerischen Auseinandersetzung begangenen schweren Verletzungen des humanitären Völkerrechtes auf unsere Zusammenarbeit mit der einen oder anderen Konfliktpartei zeitigen könnten.<\/p><p>3.\/4. Die Verschlechterung der Situation im Nahen Osten - und dies namentlich auch im humanitären Bereich - sowie die Tatsachen, dass sich die israelische Regierung als im Kriegszustand befindlich erachtet und dass sich der gegenwärtige Konflikt auf die gesamte Region auszuweiten droht, haben den Bundesrat dazu bewogen, bestimmte Aspekte der Zusammenarbeit mit Israel einer Überprüfung unterziehen zu lassen. Insbesondere hat er das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) beauftragt, mögliche Mittel zur Einschränkung der militärischen Zusammenarbeit mit Israel zu prüfen, und zwar insbesondere auf dem Gebiet der Planung künftiger Beschaffungen militärischen Materials.<\/p><p>Im israelisch-palästinensischen Umfeld stehen wir einem atypischen Konflikt gegenüber: Wenn die Schweiz - wie eine gewisse Anzahl von Staaten - Palästina (noch) nicht als Staat anerkannt hat, so geniesst Palästina einen besonderen Status innerhalb der internationalen Gemeinschaft, wobei die palästinensische Behörde über Kompetenzen verfügt, die sich weitgehend mit jenen einer klassischen Regierung decken. Daraus ergibt sich, dass der Konflikt im Nahen Osten eine unbestreitbare internationale Dimension besitzt, die dadurch noch unterstrichen wird, dass er sich in die Problematik des Konfliktes zwischen Israel und der arabischen Welt sowie der bis heute andauernden Besetzung der palästinensischen Gebiete einordnet.<\/p><p>Der Bundesrat hat wiederholt bekräftigt, dass ein klares Engagement der Schweiz für die Achtung des Völkerrechtes im Allgemeinen sowie der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechtes im Besonderen mit unserem Neutralitätsstatus vollumfänglich vereinbar ist. Im Übrigen ist der Bundesrat der Meinung, dass man im vorliegenden Falle nicht von Aktivismus sprechen kann, und noch weniger dann, wenn es sich um die Notwendigkeit der Achtung des humanitären Völkerrechtes und um die Wiederherstellung eines Klimas des Vertrauens handelt. Dies ist Voraussetzung für jegliche Wiederaufnahme des politischen Dialogs zwischen den Konfliktparteien. Die klare Hervorhebung von Missachtungen der Genfer Konventionen durch den Bundesrat stellt deshalb nicht eine Verurteilung der einen oder anderen Partei dar, sondern ist Ausdruck seines Engagements zur Einhaltung der Regeln des humanitären Völkerrechtes durch alle Parteien.<\/p><p>5. Der Bundesrat teilt die der Frage zugrunde liegende Auffassung nicht.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Im Vorfeld der Uno-Abstimmung vom 3. März 2002 hat der Bundesrat immer wieder beteuert, die schweizerische Neutralität werde durch den Uno-Beitritt nicht berührt, sondern sogar gestärkt.<\/p><p>Am 22. März 2002 hat es der Nationalrat ausdrücklich und unter Berufung auf die schweizerische Neutralität abgelehnt, eine Resolution zum Konflikt im Nahen Osten zu verabschieden.<\/p><p>Dessen ungeachtet mischen sich das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und der verantwortliche Bundesrat immer mehr in fremde Konflikte ein und legen einen neutralitätswidrigen Aktivismus an den Tag. Sie geben \"im Namen der Schweiz\" Verlautbarungen und Verurteilungen gegenüber Konfliktparteien im Nahen Osten von sich. Sie unterstützen eine Uno-Resolution und wollen gar die wirtschaftlichen und militärischen Beziehungen der Schweiz zu Israel \"überprüfen\".<\/p><p>- So erklärte das EDA am 30. März 2002, die Schweiz unterstütze vollumfänglich die Uno-Resolution für einen israelischen Truppenrückzug. Am 2. April 2002 forderte das EDA erneut den Rückzug der israelischen Truppen sowie Bewegungsfreiheit für Arafat.<\/p><p>- Am 3. April 2002 liess eine subalterne Stelle des EDA verlauten, die Schweiz überprüfe die wirtschaftlichen und militärischen Beziehungen zu Israel.<\/p><p>- Anlässlich der Bundesratssitzung vom 10. April 2002 wurde diese sonderbare Verlautbarung, wenn auch in etwas abgeschwächter Form, bekräftigt.<\/p><p>In Anbetracht dieses fragwürdigen aussenpolitischen Aktivismus bitte ich den Bundesrat um präzise Beantwortung der folgenden Fragen:<\/p><p>1. Wann (vor dem 10. April 2002!) und in welcher Form hat er diesen aussenpolitischen Aktivismus beschlossen oder dem EDA dafür grünes Licht gegeben (laut Art. 184 BV sind solche Massnahmen Sache des Gesamtbundesrates)?<\/p><p>2. Warum missachtet er den klaren Entscheid des Nationalrates vom 22. März 2002?<\/p><p>3. Ist er auch der Meinung, dass unsere integrale Neutralität mit solchen Verlautbarungen ausgehöhlt und preisgegeben wird?<\/p><p>4. Ist er bereit, die schweizerische Neutralität (gemäss seinen Versprechungen im Vorfeld der Uno-Abstimmung) künftig strikte zu wahren und den neutralitätswidrigen aussenpolitischen Aktivismus zu stoppen?<\/p><p>5. Welche Massnahmen wird er treffen, um die offensichtliche Führungsschwäche im Departement für auswärtige Angelegenheiten zu beheben?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Neutralitätswidriger Aktivismus des Bundesrates"}],"title":"Neutralitätswidriger Aktivismus des Bundesrates"}