﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20021050</id><updated>2025-06-24T23:34:33Z</updated><additionalIndexing>15;ältere/r Arbeitnehmer/in;Kampf gegen die Diskriminierung;Arbeitsrecht;älterer Mensch</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2143</code><gender>m</gender><id>172</id><name>Rechsteiner Paul</name><officialDenomination>Rechsteiner Paul</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-04-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4613</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0702020101</key><name>ältere/r Arbeitnehmer/in</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K050204</key><name>Kampf gegen die Diskriminierung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0107010201</key><name>älterer Mensch</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K07020402</key><name>Arbeitsrecht</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2002-08-21T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2002-04-17T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2002-08-21T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2143</code><gender>m</gender><id>172</id><name>Rechsteiner Paul</name><officialDenomination>Rechsteiner Paul</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>02.1050</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der Bundesrat ist der Meinung, dass nicht alle Personen im Alter von über 50 Jahren auf dem Arbeitsmarkt gleich zu betrachten sind (die Personen im Alter von mehr als 50 Jahren gehören gemäss OECD der Altersklasse der Senioren an). Je nach Branche und besonders nach Ausbildungsstand sind grosse Unterschiede zu verzeichnen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat versteht und teilt die Bedenken des Verfassers der Einfachen Anfrage. Die Situation der älteren Personen auf dem Arbeitsmarkt ist zurzeit Gegenstand mehrerer laufender Untersuchungen. So hat der Bundesrat im Rahmen der Forschungsarbeiten für die Vorbereitung der 12. AHV-Revision beispielsweise mehrere Studienobjekte bezeichnet, die sich mit der Identifizierung und der Analyse der Anreize sowohl vonseiten der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer für die Teilnahme der ältesten Personen am Arbeitsmarkt befassen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Generell wird anerkannt, dass die Personen im Alter von mehr als 50 Jahren eine unterdurchschnittliche Arbeitslosenquote aufweisen, doch sind diese Personen einmal arbeitslos, ist ihr Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt weniger wahrscheinlich als für die Personen im Alter von unter 50 Jahren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gegenüber den älteren Personen generell von Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt in der Schweiz zu sprechen, ist indessen heikel. Es scheint eher, dass es verschiedene institutionelle Einrichtungen sind, welche die Arbeitskosten der älteren Personen für die Arbeitgeber stärker ansteigen lassen, als dies für die anderen Alterskategorien der Fall ist. Dazu gehört das oft erwähnte Beispiel der Erhöhung der Altersgutschriften mit zunehmendem Alter in Prozenten des koordinierten Lohnes (Finanzierung der zweiten Säule).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ein spezieller Schutz älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Diskriminierungen ist in der schweizerischen Gesetzgebung nicht ausdrücklich vorgesehen. Allerdings bietet das Obligationenrecht (OR) im Rahmen des Kündigungsschutzes und des Persönlichkeitsschutzes einen hinreichenden Schutz vor Diskriminierungen aufgrund des Alters. Nach Artikel 336 Absatz 1 Buchstabe a OR ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses missbräuchlich, wenn sie ausgesprochen wird wegen einer Eigenschaft, die der anderen Partei kraft ihrer Persönlichkeit zusteht, wozu u. a. auch das Alter gehört. Der aus dem arbeitsrechtlichen Persönlichkeitsschutz (Art. 328 OR) abgeleitete Gleichbehandlungsgrundsatz untersagt dem Arbeitgeber, einzelne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer willkürlich, d. h. ohne sachlichen Grund - z. B. allein wegen des Alters - , zu benachteiligen. Im Rahmen der Vertragsfreiheit ist es allerdings möglich, für einzelne Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer schlechtere Arbeitsbedingungen in den Grenzen des Zulässigen (gesetzliche oder GAV-Mindestleistungen, Sittenwidrigkeit) zu vereinbaren. Zu erwähnen ist auch das in der neuen Bundesverfassung (BV) bei der Rechtsgleichheit statuierte generelle Diskriminierungsverbot, das u. a. die Diskriminierung wegen des Alters untersagt (Art. 8 Abs. 2 BV). Ob und inwieweit dieses Diskriminierungsverbot auch direkt unter Privaten - z. B. im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer - wirksam ist, wird die Gerichtspraxis zeigen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dem Umstand, dass es für ältere Arbeitsuchende schwierig sein kann, eine Arbeitsstelle zu finden, trägt das Arbeitslosenversicherungsgesetz Rechnung, indem es die Höchstzahl der Taggelder nach dem Alter der Versicherten abstuft (Art. 27 Avig).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es zurzeit nicht notwendig ist, den heute schon existierenden Grundsatz der Nichtdiskriminierung in der Bundesverfassung hinsichtlich des Alters zu konkretisieren, sei es durch neue Gesetze oder mittels anderer Massnahmen. Er ist jedoch der Meinung, dass das Phänomen weiterhin genau zu beobachten und zu analysieren ist. Im Rahmen verschiedener Forschungsarbeiten geschieht dies bereits.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Ich ersuche den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie beurteilt er die Problematik der Diskriminierung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund des Alters?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Welchen Schutz bietet die heutige Rechtslage gegen diese Diskriminierung aufgrund des Alters in der Arbeitswelt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie beurteilt er die Notwendigkeit des Erlasses gesetzlicher oder sonstiger Massnahmen gegen die Diskriminierung aufgrund des Alters?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Diskriminierung aufgrund des Alters</value></text></texts><title>Diskriminierung aufgrund des Alters</title></affair>