{"id":20021058,"updated":"2025-06-24T21:26:13Z","additionalIndexing":"34;Randregion;Mehrsprachigkeit;RSI;service public;Sendekonzession;SRG;TSR","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2257,"gender":"m","id":194,"name":"Schiesser Fritz","officialDenomination":"Schiesser"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2002-06-03T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4614"},"descriptors":[{"key":"L05K0106010306","name":"Mehrsprachigkeit","type":1},{"key":"L07K12020501080202","name":"TSR","type":1},{"key":"L06K120205010803","name":"RSI","type":1},{"key":"L07K08070102010704","name":"Randregion","type":1},{"key":"L05K1202050108","name":"SRG","type":1},{"key":"L04K08060111","name":"service public","type":2},{"key":"L05K1202050110","name":"Sendekonzession","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2002-09-20T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1023055200000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1032472800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2257,"gender":"m","id":194,"name":"Schiesser Fritz","officialDenomination":"Schiesser"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"02.1058","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat der SRG mit Verfügung vom 1. März 2002 die konzessionsrechtliche Bewillligung für die Realisierung eines neuen TV-Verbreitungskonzeptes erteilt. Dieses Konzept beinhaltet die vorübergehende terrestrische Abschaltung der anderssprachigen SRG-Fernsehprogramme. Das UVEK erachtet diese Massnahme als notwendig, um ein neues digitales Sendernetz aufbauen zu können.<\/p><p>Zurzeit läuft ein Versuchsbetrieb der SRG mit DVB-T (Digital Video Broadcasting-terrestrial) im Unterengadin, der in den nächsten Monaten auf das Oberengadin ausgeweitet wird. Das UVEK erwartet von der SRG in der Folge eine beschleunigte Realisierung der einzelnen Ausbauetappen in der ganzen Schweiz: Im Tessin und im Bassin Lémanique soll die Einführung von DVB-T bereits im Jahr 2003 bzw. 2004 erfolgen. Mit dem Ausbau von wichtigen Senderstandorten soll es sodann möglich sein, 2004 das schweizerische Mittelland mit digitalem Fernsehen zu versorgen. Das UVEK geht davon aus, dass eine erste landesweite digitale Senderkette bis 2008 realisiert ist.<\/p><p>Leider gibt es Haushalte, die durch die Abschaltung der anderssprachigen SRG-Fernsehprogramme Nachteile erleiden. Der Bundesrat bedauert in diesem Zusammenhang die suboptimale Information des Publikums durch die SRG im Vorfeld der Abschaltungen. Diese war mitunter ein Hauptgrund für den Unmut vieler betroffener Zuschauerinnen und Zuschauer, die sich durch die Abschaltungen überrumpelt fühlten und das Vorgehen der SRG nicht nachvollziehen konnten. Der Bundesrat erwartet von der SRG, dass sie ihre Aufgabe als Service-public-Veranstalterin auch im kommunikativen Umgang mit der Bevölkerung ernst nimmt und insbesondere im Hinblick auf die Einführung von DVB-T das Publikum eingehend über Ausbau und Entwicklungsstand informiert.<\/p><p>1. Die SRG hat die terrestrische Verbreitung ihrer TV-Programme aus den anderen Sprachregionen landesweit und nicht nur regional eingeschränkt. Die gleichsprachigen TV-Programme werden weiterhin in den jeweiligen Regionen über terrestrische Sender verbreitet (z. B. SF 1 und SF 2 in der deutschsprachigen, TSR 1 und TSR 2 in der französischsprachigen und TSI 1 und TSI 2 in der italienischsprachigen Schweiz). Sämtliche TV-Programme der SRG werden weiterhin über Satellit und Kabel empfangbar bleiben.<\/p><p>Das UVEK hat der SRG die konzessionsrechtliche Kompetenz für ihr neues Verbreitungskonzept erteilt, sie aber gleichzeitig verpflichtet, entlang den Sprachgrenzen auf beide Sprachgemeinschaften Rücksicht zu nehmen und auf die Abschaltung der entsprechenden Programme zu verzichten; zudem hat sie in Härtefällen finanzielle Hilfe bei der Beschaffung einer Satellitenempfangsanlage zu leisten. Der Bundesrat hat das neue Verbreitungskonzept der SRG in seinen Antworten auf die Interpellationen Epiney 02.3046 und Berberat 02.3071 sowie auf die Einfache Anfrage Robbiani 01.1132 zustimmend zur Kenntnis genommen.<\/p><p>Das neue Konzept der SRG ist im Hinblick auf den Aufbau des neuen terrestrischen digitalen Fernsehnetzes DVB-T geplant. Mit der vorgesehenen Reduktion der terrestrischen Ausstrahlung auf die gleichsprachigen SRG-TV-Programme können die notwendigen und heute noch nicht zur Verfügung stehenden technischen Ressourcen (Frequenzen) für DVB-T beschafft werden. Diese neue TV-Technologie ist in vielen europäischen Ländern bereits eingeführt oder steht unmittelbar vor der Einführung.<\/p><p>DVB-T wird es erlauben, bedeutend mehr TV-Programme als heute terrestrisch auszustrahlen und damit die existierenden Ressourcen effizienter zu nutzen. Mit den erhofften Kapazitäten wird das bisherige terrestrische Angebot um ein Vielfaches vergrössert werden können, was der SRG ermöglichen wird, nach dem Ausbau des digitalen TV-Netzes die anderssprachigen SRG-Programme wieder terrestrisch anzubieten.<\/p><p>2. Das UVEK hat die rechtlichen Voraussetzungen vor der Zustimmung zur Abschaltung eingehend geprüft. Massgebend im vorliegenden Fall sind die verbreitungsspezifischen Bestimmungen des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG); dieses statuiert in Artikel 28 Absatz 1 den Grundsatz, dass die Fernsehprogramme der SRG national zu verbreiten sind und das UVEK festlegt, unter welchen Voraussetzungen davon abgewichen werden darf. Da die SRG-Programme dank ihrer Satellitenverbreitung von jedem Punkt der Schweiz aus technisch empfangbar sind, bleibt eine nationale Ausstrahlung grundsätzlich gewährleistet. Im Übrigen sind alle SRG-Programme auch weiterhin über Kabel empfangbar - ein Faktum, dass angesichts der hohen Kabelversorgung in der Schweiz (rund 90 Prozent) ins Gewicht fällt.<\/p><p>Selbst wenn nur eine terrestrische Versorgung die gesetzlichen Erfordernisse erfüllen würde, wären die Senderabschaltungen im konkreten Fall nicht gesetzeswidrig. Artikel 28 RTVG gestattet Ausnahmen vom Grundsatz der nationalen Verbreitung. Eine solche Ausnahme wäre zweifellos gegeben; die Einschränkung der terrestrischen Ausstrahlung wird zeitlich begrenzt, um sie zu gegebener Zeit mittels einer qualitativ und quantitativ verbesserten Technologie wieder mindestens im früheren Umfang gewährleisten zu können.<\/p><p>3. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Abschaltungen einen heiklen Punkt unseres Mediensystems tangieren. Das gesamte Service-public-Angebot der SRG beim Fernsehen wird aber weiterhin allen Haushalten zugänglich bleiben, sei dies über den Kabelanschluss oder über Satellit; allerdings werden die Signale für die anderssprachigen SRG-TV-Programme während einiger Zeit nicht mehr mit der Zimmer- oder Dachantenne empfangen werden können.<\/p><p>Im Endausbau wird die geplante Digitalisierung eine umfassendere und bessere terrestrische Versorgung des ganzen Landes mit den Service-public-Programmen der SRG ermöglichen, als dies heute der Fall ist. Für den Bundesrat ist der vorübergehende Verzicht auf die terrestrische Abstrahlung der anderssprachigen SRG-TV-Programme deshalb aus medienpolitischer Sicht notwendig und aus staatspolitischer Sicht zu verantworten.<\/p><p>4. Die Senderabschaltungen betreffen alle Landesteile und Gegenden der Schweiz. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass jene Haushalte, die weder am Kabel angeschlossen sind noch einen Satellitenempfang haben, vorübergehend Nachteile erleiden können. Er ist aber überzeugt, dass gerade nicht verkabelte Gegenden oder Kernzonen von Städten und Dörfern, die aus Gründen des Orts- und Landschaftsschutzes das Aufstellen von Satellitenschüssel verbieten, von der neuen Verbreitungstechnologie profitieren werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Berichterstattung in der Südostschweiz, \"Glarner Nachrichten\", vom Freitag, 12. April 2002, entnehme ich, dass die SRG die Kanäle TSR 1 und TSI 1 in zahlreichen Regionen der Schweiz, insbesondere auch im Glarner Hinterland sowie auf dem Kerenzerberg, abgeschaltet hat.<\/p><p>Bei jeder sich bietenden Gelegenheit streicht der Bundesrat die Vielfalt der vier Kulturen und Sprachen unseres Landes besonders heraus. Entsprechend werden auch in zahlreichen Vorlagen des Bundesrates diese Werte immer wieder betont und Vorkehrungen zur Wahrung dieser Vielfalt gefordert.<\/p><p>In der Praxis sieht das offenbar ganz anders aus. Diskret und mit einer sonderbaren Informationspolitik werden die Randregionen der Schweiz von den entsprechenden TV-Kanälen abgekoppelt. Die Kultur- und Sprachenvielfalt spielt selbstverständlich gerade in diesem Fall keine Rolle. Auch der vielgerühmte Service public, mit dem die Randregionen bei jeder Gelegenheit vertröstet werden, verkommt angesichts solcher Schritte zur Floskel.<\/p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Welches sind die Gründe dafür, dass der Empfang der terrestrischen Signale TSR 1 und TSI 1 in den Randregionen abgeschaltet wurde?<\/p><p>2. Ist diese Abschaltung mit den einschlägigen Konzessionsbestimmungen vereinbar und, wenn ja, wie?<\/p><p>3. Wie beurteilt er diese Abschaltung unter dem Blickwinkel der Vielfalt der Sprachen und Kulturen in unserem Land?<\/p><p>4. Wie beurteilt er die Gewährleistung des Service public in den Randregionen? Handelt es sich dabei nicht einfach um floskelhafte Wiederholungen, um kritische Stimmen in Randregionen zu besänftigen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Abschaltung der terrestrischen Signale TSR 1 und TSI 1 in der deutschsprachigen Schweiz"}],"title":"Abschaltung der terrestrischen Signale TSR 1 und TSI 1 in der deutschsprachigen Schweiz"}