{"id":20021084,"updated":"2025-06-24T23:09:09Z","additionalIndexing":"2841;Ernährung;Lebensmittelverarbeitung;Vitamin;Ersatzlebensmittel;Lebensmittelindustrie;Ernährungspolitik;Nahrungsmittel","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2564,"gender":"m","id":797,"name":"Donzé Walter","officialDenomination":"Donzé"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion E","code":"E","id":102,"name":"Evangelische und Unabhängige Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-06-21T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4614"},"descriptors":[{"key":"L03K140203","name":"Nahrungsmittel","type":1},{"key":"L05K1402040106","name":"Lebensmittelverarbeitung","type":1},{"key":"L04K14020301","name":"Lebensmittelindustrie","type":1},{"key":"L05K0105030106","name":"Vitamin","type":1},{"key":"L04K01050603","name":"Ernährungspolitik","type":1},{"key":"L03K010506","name":"Ernährung","type":2},{"key":"L05K1402030304","name":"Ersatzlebensmittel","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2002-09-20T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1024610400000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1032472800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2564,"gender":"m","id":797,"name":"Donzé Walter","officialDenomination":"Donzé"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion E","code":"E","id":102,"name":"Evangelische und Unabhängige Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"02.1084","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Vitamine und Mineralstoffe sind natürliche Inhaltsstoffe unserer Ernährung und in ausreichender Menge wichtig für den optimalen Ablauf vieler Stoffwechselreaktionen. Im Sinne des Gesundheitsschutzes (Vermeiden von Unter-, aber auch Überversorgung mit Vitaminen) hat der Gesetzgeber eine Anreicherung von Lebensmitteln gemäss Artikel 6 der Lebensmittelverordnung (LMV) bis zu einem festgelegten Höchstwert gemäss Anhang 1 der Nährwertverordnung und die Zufuhr in Form von Nahrungsergänzungen mit Höchstmengen gemäss Anhang 14 der LMV als zulässig deklariert.<\/p><p>Die wissenschaftliche Grundlage für die Festsetzung der empfohlenen Tagesdosen an Vitaminen und Mineralstoffen bilden in allen Verordnungen zum einen:<\/p><p>- die langjährigen, wissenschaftlich erhärteten Erkenntnisse, welche essenzielle Mengen notwendig sind, um einen existenziellen Mangel zu vermeiden;<\/p><p>- zum anderen die Risikobewertungen, welche Menge bei langjähriger Einnahme toxikologisch unbedenklich ist.<\/p><p>Auf diesen Prinzipien gründen die verwendeten DACH-Werte, d. h. die Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr, welche durch die drei deutschsprachigen Ernährungsgesellschaften, die \"Deutsche Gesellschaft für Ernährung\", die \"Österreichische Gesellschaft für Ernährungsforschung\" und die \"Schweizerische Vereinigung für Ernährung\", erarbeitet wurden.<\/p><p>Für die wissenschaftliche Risikobewertung greift die Verwaltung auf die \"Guidelines of the Scientific Committee on Food for the development of tolerable upper intake levels for vitamines and minerals\" des Scientific Committee on Food der Europäischen Kommission sowie auf Empfehlungen der Eidgenössischen Ernährungskommission zurück.<\/p><p>2. Um bezüglich Vitamine den spezifischen ernährungsphysiologischen Bedürfnissen bestimmter Bevölkerungsgruppen und den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen gerecht zu werden, wurde mit der neuen Regelung (in Kraft seit 1. Mai 2002) für Nahrungsergänzungen in Artikel 184b Absatz 4 LMV festgehalten, dass bei Nahrungsergänzungen im Gegensatz zu angereicherten Produkten nach Artikel 6 LMV die empfohlenen Tagesdosen an Vitaminen (ausser bei A und D) um das Dreifache überschritten werden können und dies deklariert werden muss. Produkte, welche den lebensmittelrechtlichen Anforderungen genügen, können frei verkäuflich im Lebensmittelhandel bezogen werden. Hochdosierte Vitaminpräparate unterstehen der Heilmittelgesetzgebung und sind deshalb gemäss Artikel 2 Absatz 4 des Lebensmittelgesetzes nicht als Lebensmittel zu beurteilen. Sie können mit kompetenter Beratung im Fachhandel (Apotheken und Drogerien) erworben werden. Somit ist die Wahlfreiheit gegeben.<\/p><p>Die Empfehlungen für Lebensmittel zum allgemeinen Verzehr wie auch für Nahrungsergänzungen wurden aufgrund der erwähnten Unterlagen nach toxikologischen Gesichtspunkten festgelegt und nicht nach medizinischen Kriterien zur Therapie einer Krankheit. Jede Konsumentin und jeder Konsument kann damit seinen Bedürfnissen entsprechende Produkte einkaufen.<\/p><p>3. Für Industrie und Handel bestehen allenfalls kartellistische Interessen (vgl. Antwort 5). Für die Institutionen im Gesundheitswesen steht der Gesundheits- und Täuschungsschutz der Konsumentinnen und Konsumenten im Vordergrund. Einschränkungen werden auf das Minimum beschränkt, welche der Gesundheits- und Täuschungsschutz erforderlich machen. Jeder Hersteller kann nach guter Herstellungspraxis Vitaminpräparate herstellen und vermarkten, sei es als Lebensmittel im Lebensmittelhandel unter Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen oder sei es, nach Zulassung durch das Schweizerische Heilmittelinstitut (Swissmedic), als Arzneimittel im Fachhandel mit den für Arzneimittel üblichen Indikationen, welche wissenschaftlich zu dokumentieren sind.<\/p><p>4. Es ist in keiner Weise vorgesehen, den Zugang zu Nährstoffkonzentraten wie Vitaminen, ob natürlicherweise vorkommend oder chemisch hergestellt, zu beschränken, sofern sie den in Ziffer 2 erwähnten gesetzlichen Anforderungen entsprechen. In Europa wurde am 12. Juli 2002 die Richtlinie für Nahrungsergänzungsmittel veröffentlicht, welche zum Ziel hat, gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Anbieter zu schaffen, sowie den Schutz vor Täuschung von Konsumentinnen und Konsumenten bezüglich Kennzeichnung zu gewährleisten.<\/p><p>5. Am 21. Juni 1999 wurde von der schweizerischen Wettbewerbsbehörde in Bezug auf den Vitaminmarkt eine Untersuchung gemäss Artikel 27 des Kartellgesetzes (KG) gegen Hoffmann-La Roche AG, Poulenc Animal Nutrition und BASF AG eröffnet.<\/p><p>Es konnte aufgezeigt werden, dass die drei Unternehmen zwischen 1990 und 1999 Absprachen über die Vitaminpreise, die Verkaufsmengen und die geographische Verteilung des Vitaminweltmarktes getroffen hatten.<\/p><p>Anfang 2000 unterzeichneten die drei Unternehmen eine Erklärung, in der sie bestätigten, alle Vereinbarungen aufgelöst zu haben. Weiter verpflichteten sie sich in diesem Dokument, keine weiteren Absprachen betreffend Vitaminpreise, Verkaufsmengen und geographische Verteilung des Vitaminweltmarktes einzugehen.<\/p><p>Unter Berücksichtigung dieser Verpflichtung beendete die Wettbewerbskommission die Untersuchung. Eine eventuelle Nichtbeachtung dieser Verpflichtung wird mit Sanktionen gemäss den Artikeln 50 und 54 KG belegt.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Aufgrund zahlreicher Anfragen aus der Bevölkerung bitte ich das zuständige Departement um die Antwort auf die folgenden Fragen:<\/p><p>1. Auf welchen wissenschaftlichen Studien basieren die Mengenangaben für Nahrungsergänzungsstoffe:<\/p><p>- im Anhang 1 der Nährwertverordnung;<\/p><p>- in der Liste der in der Schweiz zulässigen Anpreisungen für Vitamine und Mineralstoffe; und<\/p><p>- im Merkblatt zur Registrierung von Nahrungsergänzungen?<\/p><p>2. Ein wachsender Anteil der Bevölkerung glaubt auf natürliche Vitaminkonzentrate und Nahrungsergänzungsstoffe angewiesen zu sein. Ist der direkte und freie Zugang zu diesen gewährleistet? Welche Einschränkungen sind von Gesetzes wegen unerlässlich?<\/p><p>3. Welche Interessen von Industrie, Handel und Institutionen des Gesundheitswesens stehen im Widerspruch oder in Konkurrenz zur direkten Vermarktung dieser Mittel durch den Hersteller?<\/p><p>4. Sind in der Schweiz bzw. in Europa Bestrebungen im Gange, den freien Zugang zu auf natürlicher Basis hergestellten Vitaminkonzentraten und Nahrungsergänzungsstoffen einzuschränken oder zu behindern? Wenn ja, mit welchen Begründungen?<\/p><p>5. Hatte sich die Wettbewerbskommission schon mit dem Thema zu befassen (Vitaminkartell)? Wenn ja, mit welchen Folgen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Nahrungsergänzungsstoffe. Einstufung als Arzneimittel; freier Zugang gewährleistet?"}],"title":"Nahrungsergänzungsstoffe. Einstufung als Arzneimittel; freier Zugang gewährleistet?"}