﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20021091</id><updated>2025-06-24T23:16:25Z</updated><additionalIndexing>52;48;Flughafen;Lärmbelästigung;Deutschland;bilaterales Abkommen;internationales Übereinkommen;Zürich (Kanton);Lärmschutz;Luftverkehr</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2277</code><gender>m</gender><id>34</id><name>Bührer Gerold</name><officialDenomination>Bührer Gerold</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-09-18T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4615</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K18040104</key><name>Luftverkehr</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06020308</key><name>Lärmbelästigung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06010410</key><name>Lärmschutz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K18040101</key><name>Flughafen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K100202</key><name>internationales Übereinkommen</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1002020103</key><name>bilaterales Abkommen</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K03010105</key><name>Deutschland</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0301010123</key><name>Zürich (Kanton)</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2003-03-07T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2002-09-18T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2003-03-07T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2277</code><gender>m</gender><id>34</id><name>Bührer Gerold</name><officialDenomination>Bührer Gerold</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>02.1091</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Mit Entscheid vom 6. November 2002 hat der Regierungsrat des Kantons Zürich eine völlig neue Ausgangslage geschaffen, indem er auf die aus dem SIL-Koordinationsprozess hervorgegangene Betriebsvariante "BV2" verzichten und stattdessen eine mittelfristige Variante "IST plus" sowie eine Projektstudie für die längerfristige Entwicklung verfolgen will.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese Erklärung veranlasste das UVEK, die am bisherigen Koordinationsprozess beteiligten Partner zu einer Aussprache einzuladen, die im Januar 2003 stattfand. Die Koordinationspartner waren sich einig, dass damit die Einführung des neuen Betriebssystems zweistufig erfolgen wird. Für den Bund bleibt "BV2" jedoch eine mögliche Langfristoption. Die Zeiträume für die mittel- und langfristige Entwicklung sind im Rahmen der Arbeiten zum SIL-Objektblatt noch zu prüfen, ebenso die grundsätzlichen Fragen zum langfristigen Betrieb ("BV2" oder "betriebliche Nordausrichtung"). Die vertiefte Prüfung der Langfristoptionen wird die Offenlegung aller Interessen erfordern. Aber auch der Mittelfristbetrieb unterliegt noch einer Optimierungspflicht mit Umweltverträglichkeitsprüfung. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aufgrund dieser jüngsten Entwicklungen lassen sich die Fragen lediglich hinsichtlich der zeitlichen Abläufe beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Der Flughafen Zürich kann ein neues Betriebssystem einführen, wenn das entsprechend angepasste Betriebsreglement in Kraft ist und die erforderlichen Infrastrukturanlagen erstellt und für den Betrieb freigegeben sind. Laut Staatsvertrag muss dies bis spätestens Ende Februar 2005 erfolgt sein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Genehmigung des neuen Betriebsreglementes durch das Bazl setzt das vom Bundesrat verabschiedete SIL-Objektblatt voraus. Aufgrund der Ergebnisse aus der SIL-Koordination erarbeit das Bazl zurzeit einen Objektblattentwurf. Eine erste Anhörung der Behörden ist im zweiten Quartal 2003 und eine breite Anhörung mit öffentlicher Auflage im vierten Quartal 2003 vorgesehen. Der Entscheid des Bundesrates zum Objektblatt ist Mitte 2004 zu erwarten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Terminplan für das Betriebsreglement ist auf das SIL-Objektblattverfahren abgestimmt. Demnach ist vorgesehen, das Gesuchsdossier zusammen mit dem Objektblattentwurf in die Anhörung und öffentliche Auflage zu geben. Die Genehmigung wird nach der bundesrätlichen Verabschiedung des Objektblattes im dritten Quartal 2004 erfolgen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Im SIL-Koordinationsprozess gab die Mehrheit der Kantone einer Tagvariante den Vorzug, die eine ausgewogene Verteilung des Fluglärmes anstrebt (so genannte Variante "BV2 optimiert"). Die für die Raumplanung und den Umweltschutz zuständigen Fachstellen des Bundes (ARE und Buwal) konnten dieser Variante mit dem Vorbehalt zustimmen, dass sie hinsichtlich der Lärmauswirkungen noch verbessert wird. Eine Minderheit der Kantone hätte die Kanalisierung des Fluglärmes bevorzugt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zum Nachtbetrieb und zur Forderung nach einer Plafonierung der Flugbewegungen ist keine Annäherung der Standpunkte gelungen. Die Frage, ob sich letztendlich die Verteilung oder Kanalisierung des Fluglärmes durchsetzt, wird im Rahmen der Verfahren zum SIL-Objektblatt und zum Betriebsreglement entschieden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ja, wobei bei einer allfälligen einseitigen Verordnung durch Deutschland die Übergangsfristen kürzer ausfallen könnten, was zu Umsetzungsproblemen führen würde.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;In Gesprächen unter der Leitung von Ständerat Hans Lauri haben sich die Kantone, die Bundesämter und die betroffenen Unternehmungen auf einen Konsens geeinigt. Dies gilt insbesondere für den Tagesbetrieb, welcher gemäss der Betriebsvariante BV2 optimiert abgewickelt werden soll. Gemäss dieser Variante würde eine geographisch breit gefasste Verteilung der Flugbewegungen in alle Richtungen in Kraft treten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Hinblick auf das in diesem Zusammenhang zu erstellende Objektblatt des Bundes ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ab welchem Zeitpunkt könnte unter Berücksichtigung des Mitwirkungsverfahrens die Regelung frühestens in Kraft treten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie wird der vorliegende Konsens unter Berücksichtigung der Lärmoptimierung sowie der Akzeptanz in den betroffenen Regionen beurteilt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Kann mit der Variante BV2 die Abwicklung der An- und Abflüge für beide Varianten, d. h. der Abschluss des Staatsvertrages mit Deutschland oder die Inkraftsetzung einer einseitigen Verordnung gemäss Angaben des deutschen Verkehrsministers, bewältigt werden?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Lärmverteilung für den Flughafen Zürich-Kloten</value></text></texts><title>Lärmverteilung für den Flughafen Zürich-Kloten</title></affair>