{"id":20021092,"updated":"2025-06-24T22:58:27Z","additionalIndexing":"52;Abfallaufbereitung;Entsorgungsgebühr;öffentliches Grossbauvorhaben;Abfallbeseitigung","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2564,"gender":"m","id":797,"name":"Donzé Walter","officialDenomination":"Donzé"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion E","code":"E","id":102,"name":"Evangelische und Unabhängige Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-09-18T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4615"},"descriptors":[{"key":"L04K06010202","name":"Abfallbeseitigung","type":1},{"key":"L04K06010204","name":"Entsorgungsgebühr","type":1},{"key":"L04K06010201","name":"Abfallaufbereitung","type":1},{"key":"L05K0705030105","name":"öffentliches Grossbauvorhaben","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2003-02-12T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1032300000000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1045004400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2564,"gender":"m","id":797,"name":"Donzé Walter","officialDenomination":"Donzé"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion E","code":"E","id":102,"name":"Evangelische und Unabhängige Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"02.1092","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Zwischen 1996 und 2001 stieg die Menge der in Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) und Deponien angelieferten brennbaren Abfälle von 2,98 Millionen um 5,7 Prozent auf 3,15 Millionen Tonnen. Aus ökologischen Gründen ist die Ablagerung brennbarer Abfälle (Siedlungsabfälle, brennbare Bauabfälle sowie weitere brennbare Abfälle aus Industrie und Gewerbe) in der Schweiz seit dem 1. Januar 2000 verboten. Trotz des Ausbaus verschiedener KVA mussten aber im Jahre 2000 wegen fehlender Kapazitäten 390 000 Tonnen und im Jahr 2001 noch 219 000 Tonnen brennbare Abfälle direkt abgelagert werden.<\/p><p>1. Bei der Planung der Abfallanlagen berücksichtigen der Bund und die Kantone die anfallende Abfallmenge sowie das Bevölkerungswachstum von durchschnittlich etwa 0,5 Prozent pro Jahr. Die Abfallmenge hängt dabei stark vom Wirtschaftswachstum ab, welches konjunkturbedingt schwierig vorauszusagen ist. Es wird daher bei der Planung von Abfallanlagen jeweils von zwei unterschiedlichen Szenarien ausgegangen: eines mit einer konstanten Abfallmenge und eines mit einem jährlichen Wachstum von 1 Prozent.<\/p><p>Die Verwertung von Abfällen hat in der Schweiz, insbesondere bei Glas, PET oder Papier, bereits sehr hohe Quoten erreicht, was u. a. darin zum Ausdruck kommt, dass die Menge der zu verbrennenden Abfälle heute tiefer liegt als im Jahre 1992. Wesentliche Verbesserungen sind aber bei diesen Altstoffen nicht mehr möglich. In anderen Bereichen dagegen, z. B. bei gemischten Kunststoffabfällen aus Haushalten, wären spezielle Sammlungen oder Sortiersysteme mit hohen zusätzlichen Kosten verbunden, die sich angesichts des beschränkten ökologischen Mehrwertes nicht rechtfertigen lassen. Der Bundesrat befürwortet deshalb die laufenden Anstrengungen, die darauf abzielen, die bestehenden Verwertungssysteme zu optimieren und allenfalls vorhandene Lücken in der Verwertung von Abfällen dort zu schliessen, wo dies mit verhältnismässigen Kosten möglich ist.<\/p><p>Eine solche Optimierung ist beispielsweise bei den Küchen- und Gartenabfällen möglich, die heute schon zu 70 Prozent in Gärten kompostiert oder nach einer separaten Sammlung in grösseren Anlagen kompostiert oder vergärt werden. Die heute eingesetzten Verfahren zur Vergärung erlauben es, aus geeigneten Abfällen verwertbares Biogas zu gewinnen. In verschiedenen städtischen Agglomerationen kann die Sammlung von Küchen- und Gartenabfällen noch intensiviert werden. Zudem ist beim Bau neuer Anlagen zur Behandlung pflanzlicher und tierischer Abfälle sowie beim Ersatz bestehender Kompostierungsanlagen zu prüfen, ob die aus energetischen Gründen vorteilhaftere Vergärung zum Einsatz kommen kann.<\/p><p>Für die Vergärung eignen sich primär feuchte, d. h. wasserhaltige Abfälle, welche in KVA nur wenig Energie liefern. Weil die Kapazität der KVA primär durch den Energieinhalt der Abfälle bestimmt wird, hat die zunehmende Vergärung von pflanzlichen und tierischen Abfällen keinen grossen Einfluss auf die benötigte KVA-Kapazität.<\/p><p>2. Im Jahre 2001 wurden etwa 53 000 Tonnen Siedlungsabfälle aus dem grenznahen süddeutschen Raum in schweizerischen KVA verbrannt und energetisch genutzt. Dies entspricht etwa 1,5 Prozent der in der Schweiz verbrannten Abfälle. Aufgrund bereits bestehender Verträge lässt sich abschätzen, dass die Menge der zur Verbrennung importierten Abfälle im Jahre 2005 auf etwas über 100 000 Tonnen ansteigen wird. Insbesondere werden ab diesem Zeitpunkt die Abfälle aus der Region Konstanz der KVA Weinfelden zugeführt, was in der kantonalen Planung bereits berücksichtigt ist. Bei freien Kapazitäten der grenznahen KVA sind nach 2005 weitere Importe im Rahmen einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit nicht ausgeschlossen.<\/p><p>3. Die Schweiz verfolgt seit mehr als einem Jahrzehnt eine Strategie, wonach die nicht verwertbaren brennbaren Abfälle in geeigneten Anlagen zu verbrennen sind. Dank der grossen Fortschritte in der Rauchgasreinigung verursacht die Verbrennung nur noch eine unwesentliche Umweltbelastung. Durch den Verbrennungsprozess werden problematische organische Stoffe oxidiert und das Volumen der Rückstände reduziert, was deren Ablagerung wesentlich erleichtert. Gleichzeitig ermöglicht die Verbrennung die Nutzung des beträchtlichen Energieinhaltes der Abfälle zur Erzeugung von Wärme und Strom. Die in der Schweiz verfolgte Politik entspricht derjenigen verschiedener anderer Industriestaaten wie Holland, Dänemark, Frankreich oder Japan.<\/p><p>Die nachträgliche Sortierung der Siedlungsabfälle mit dem Ziel, in Industriefeuerungen verbrennbare Fraktionen herzustellen, ist in der Schweiz nicht sehr vielversprechend. Zum einen gilt es für die Gesamtheit der Abfälle und nicht nur für eine Teilfraktion umweltverträgliche Lösungen zu finden. Zum anderen bestehen in der Schweiz keine thermischen Kraftwerke, welche bei entsprechender Rauchgasreinigung brennbare Fraktionen der Siedlungsabfälle entgegennehmen könnten. Die Zementwerke wiederum haben im letzten Jahr bereits weit über 200 000 Tonnen brennbare Abfälle genutzt und damit über 40 Prozent ihres Energiebedarfes gedeckt. Die Verbrennung von Siedlungsabfällen in Zementwerken ist jedoch aus ökologischen Gründen nicht zulässig, wobei diese Werke ohnehin keine grossen Mengen abnehmen könnten.<\/p><p>4. Zuständig für die Planung der Abfallentsorgung sind grundsätzlich die Kantone. Die Bewilligungen zum Ausbau oder Neubau von KVA werden gemäss kantonalem Recht entweder vom Kanton selber oder von den Gemeinden erteilt. Unter der Leitung des Buwal koordinieren die Kantone regelmässig ihre Planung. Dabei wird auf eine ausgewogene geographische Verteilung der Anlagen geachtet, um die durch weiträumige Transporte verursachten Kosten und Umweltbelastungen so weit wie möglich zu reduzieren. Bundes- und kantonale Behörden haben gemeinsam festgelegt, je eine KVA in den Kantonen Freiburg, Bern und Tessin zu erstellen. Die Anlage in Freiburg ist seit 2001 in Betrieb, diejenige in Thun befindet sich gegenwärtig im Bau und wird im Jahr 2004 den Betrieb aufnehmen können. Im Kanton Tessin schreitet die Planung voran.<\/p><p>Die anhaltend starke Auslastung der KVA hat verschiedene Betreiber veranlasst, beim Ersatz alter Ofenlinien die vorhandene Kapazität nicht nur zu erhalten, sondern deutlich zu vergrössern. Ohne entsprechende Massnahmen könnte diese Entwicklung tatsächlich zu Überkapazitäten führen. Allerdings sind von den 57 derzeit in Betrieb stehenden Ofenlinien 12 Linien mit einer Kapazität von insgesamt 440 000 Tonnen älter als zwanzig Jahre. Diese Linien müssen in den nächsten fünf Jahren voraussichtlich ersetzt oder zumindest total revidiert werden. Je nachdem, wie sich die Abfallmenge entwickelt, und je nach Zeitpunkt der Inbetriebnahme der im Kanton Tessin geplanten Anlage kann durch den Ersatz oder allenfalls die Stillegung alter Ofenlinien die KVA-Kapazität den jeweiligen Bedürfnissen angepasst werden.<\/p><p>Im Rahmen von allfälligen Sanierungsarbeiten werden auch die energetische Sanierung und Optimierung von Anlagen sowie die verbesserte Nutzung von Verbrennungswärme zu beachten sein.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Abfallstatistik 2000 weist zwischen 1996 und 2001 kein Wachstum der Menge brennbarer Abfälle aus. Im gleichen Zeitraum wurden die Kapazitäten um 263 000 Tonnen erhöht. Trotzdem werden weitere Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) geplant und erstellt. Ich befürchte Fehlplanungen und Kostenfolgen, die über Gebühren eingebracht werden müssen.<\/p><p>Ich ersuche deshalb den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:<\/p><p>1. Mit welchen Entwicklungen ist in den nächsten zehn Jahren zu rechnen? Wird der zunehmenden Trennung und Wiederverwertung von Abfällen genügend Rechnung getragen?<\/p><p>2. In welchem Umfang wird Abfall zur Verbrennung vom Ausland eingeführt? Welche Entwicklung ist zu erwarten?<\/p><p>3. Entsprechen die Planung und die Realisierung von Projekten noch den effektiven Bedürfnissen oder sind Alternativen (z. B. Sortieranlagen) ins Auge zu fassen?<\/p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, allenfalls die Notbremse zu ziehen und damit sowohl Steuergelder als auch Gebühren zu sparen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"KVA-Planung im Griff?"}],"title":"KVA-Planung im Griff?"}