{"id":20021115,"updated":"2025-06-24T21:00:27Z","additionalIndexing":"2846;Bauzone;Landwirtschaftszone;Raumplanung;Landschaftsschutz","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2473,"gender":"m","id":449,"name":"Aeschbacher Ruedi","officialDenomination":"Aeschbacher Ruedi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion E","code":"E","id":102,"name":"Evangelische und Unabhängige Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-10-03T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4615"},"descriptors":[{"key":"L03K010204","name":"Raumplanung","type":1},{"key":"L04K06010409","name":"Landschaftsschutz","type":1},{"key":"L05K0102040102","name":"Landwirtschaftszone","type":1},{"key":"L05K0102040101","name":"Bauzone","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2002-12-09T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1033596000000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1039388400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2473,"gender":"m","id":449,"name":"Aeschbacher Ruedi","officialDenomination":"Aeschbacher Ruedi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion E","code":"E","id":102,"name":"Evangelische und Unabhängige Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"02.1115","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das Vernehmlassungsverfahren zu der infrage stehenden Revision der Raumplanungsverordnung dauerte bis am 30. September 2002. Derzeit werden die eingegangenen Vernehmlassungen ausgewertet. Welche Anpassungen der Vernehmlassungsentwurf in Würdigung der Vernehmlassungsergebnisse erfahren wird, kann im gegebenen Zeitpunkt noch nicht zuverlässig abgeschätzt werden.<\/p><p>1. Zusätzliche Flexibilitäten dürfen auf Verordnungsstufe nur innerhalb des vom Gesetzgeber abgesteckten Rahmens geschaffen werden. Es kann daher - gerade auch im Lichte der seinerzeit abgegebenen Versprechen - keineswegs darum gehen, den Schutz der Landschaft auszuhöhlen.<\/p><p>2. Der Bundesrat ist sich der Problematik der Zersiedelung, die mit der Zulassung landwirtschaftsfremder Nutzungen ausserhalb der Bauzonen verbunden ist, durchaus bewusst. Auf der anderen Seite ist im Lichte der seinerzeitigen parlamentarischen Beratungen und unter Berücksichtigung der im formellen Gesetz enthaltenen Schranken den berechtigten Anliegen nach einer Weiterverwendung der für landwirtschaftliche Zwecke nicht mehr benötigten Bauten Rechnung zu tragen. Dabei ist darauf zu achten, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Schutz und Nutzung gewahrt bleibt.<\/p><p>3. Der Bundesrat versichert, dass den Zielen des Landschaftsschutzes und damit auch der Erhaltung intakter Landschaften bei der Überarbeitung des Vernehmlassungsentwurfes jene Beachtung geschenkt wird, die nötig ist, um die befürchteten Auswirkungen zu vermeiden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>1999 fand die Volksabstimmung über das neue Raumplanungsgesetz statt. In deren Vorfeld sowie im Abstimmungskampf betonten Bundesrat und Parlament immer wieder, das neue Gesetz werde nicht zu einem Freipass für eine (weitere) Zersiedelung unserer Landschaft. Es scheint, dass diese Zusicherungen und Versprechen inzwischen vergessen sind. Denn in einer Vernehmlassung zur Raumplanungsverordnung werden seitens des Bundes Vorschläge unterbreitet, die ernste Befürchtungen aufkommen lassen: So wird beispielsweise vorgeschlagen, dass die Ausbaumöglichkeiten auf ehemaligen Bauernhöfen von bisher 100 Quadratmetern auf 200 Quadratmeter verdoppelt werden sollen. Das bedeutet aber nichts anderes, als dass dispers in der Landschaft und in Nichtbauzonen neuer zusätzlicher Wohnraum geschaffen würde, der seinerseits wieder vermehrten Motorfahrzeugverkehr erzeugen und dem erklärten Ziel einer geordneten Besiedelung und dem Erhalt ungestörter Landschaften diametral zuwiderlaufen würde.<\/p><p>Ich frage daher den Bundesrat an:<\/p><p>1. Will er wirklich den Schutz der Landschaft über entsprechende Vorschriften in der Verordnung weiter aushöhlen? Und wie beurteilt er das geplante Vorhaben auf dem Hintergrund der in der Volksabstimmung von 1999 abgegebenen Versprechen?<\/p><p>2. Ist er sich bewusst, dass jede Erhöhung der Nutzungen in ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäuden, die ausserhalb jeglicher Bauzonen dispers in der Landschaft liegen, der Zersiedelung weiter Vorschub geleistet wird und die Landschaft als Grün- und Erholungsraum, aber auch als Landwirtschaftsraum dadurch immer stärker unter Druck gerät und ihre Qualitäten weiter verliert?<\/p><p>3. Wie beurteilt er die geschilderte Zersiedelung und Entwertung der Landschaft unter dem Aspekt des Tourismus, eines der wichtigeren Einkommenszweige unseres Landes?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Änderung der Raumplanungsverordnung. Aushöhlung der Ziele der Raumplanung und des Landschaftsschutzes?"}],"title":"Änderung der Raumplanungsverordnung. Aushöhlung der Ziele der Raumplanung und des Landschaftsschutzes?"}