﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20021152</id><updated>2025-06-24T23:13:21Z</updated><additionalIndexing>34;Kontrolle;Dienstleistungsunternehmen;Radio- und Fernsehgebühren;Fakturierung;Qualitätsmanagement</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2485</code><gender>m</gender><id>461</id><name>Estermann Heinrich</name><officialDenomination>Estermann Heinrich</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-12-13T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4616</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0703060201</key><name>Dienstleistungsunternehmen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1202040105</key><name>Radio- und Fernsehgebühren</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703020203</key><name>Fakturierung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020313</key><name>Kontrolle</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703050204</key><name>Qualitätsmanagement</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2003-02-19T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2002-12-13T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2003-02-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2485</code><gender>m</gender><id>461</id><name>Estermann Heinrich</name><officialDenomination>Estermann Heinrich</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>02.1152</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Billag AG erhebt als Inkassostelle seit 1998 im Auftrag des Bundes die Radio- und Fernsehempfangsgebühren. Die Einzelheiten des Leistungsauftrages sind in einem Vertrag zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und der Billag AG geregelt. Die Gebührengelder selbst werden nach einem vom Bundesrat bestimmten Schlüssel für die SRG SSR idée suisse, das Gebührensplitting, das Frequenzmanagement des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) sowie für das Gebühreninkasso verwendet. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Gebühreninkasso der Billag AG ist ein ausgesprochenes Massengeschäft mit rund 3 Millionen verwalteten Kundendaten und jährlich vier Rechnungsstellungen. Die Billag AG betreibt - im Gegensatz zu den Ausführungen in der Einfachen Anfrage - eine sehr personal- und kostenintensive Kundenbeziehung. So sind im vergangenen Jahr täglich bis zu 6000 telefonische Anrufe und bis zu 3300 schriftliche Anfragen eingegangen. Im abgelaufenen Jahr haben die 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Billag AG insgesamt rund 625 000 Telefonanrufe und rund 830 000 Briefe beantwortet. Im vergangenen Jahr mussten auch rund eine Million Mahnungen verschickt und 60 000 Betreibungen eingeleitet werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat bedauert, dass es wegen mangelhafter oder unvollständiger Daten bei der Geschäftsabwicklung stets wieder zu unangenehmen Fehlern für die Kunden kommen kann; Fehler sind bei einem derart umfangreichen Geschäftsvolumen wie dem Gebühreninkasso auch bei grösster Sorgfalt leider nicht zu vermeiden. Die Tätigkeiten der Billag AG dürfen deshalb nicht an Einzelfällen allein gemessen werden. Das seit 1998 praktizierte Inkasso durch die Billag AG hat sich nach einigen Startschwierigkeiten grundsätzlich bewährt, auch wenn einzelne Geschäftsabläufe sicher noch optimiert werden können. Die Landesregierung anerkennt in diesem Zusammenhang auch die umfangreichen Anstrengungen der Billag AG für die Verbesserung der Kundenfreundlichkeit.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Das Bakom übt die Aufsicht über die Billag AG aus und behandelt Beschwerden gegen Verfügungen der Inkassostelle. Die Entscheide können von den Parteien ans UVEK und danach mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans Bundesgericht weitergezogen werden. Als Aufsichtsbehörde behandelt das Bakom auch Reklamationen oder Anzeigen gegen die Billag AG.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2./4. Eine aktuelle und vollständige Adressdatenbank ist in der Tat die Basis für ein effizientes und ertragreiches Inkasso. Die Beschaffung der Daten ist heute aber noch mit etlichen Problemen verbunden. Zur Verbesserung und Aktualisierung der eigenen Adressdaten müsste die Billag AG regelmässig auf jene der kantonalen bzw. kommunalen Einwohnerkontrollen zurückgreifen können. Das ist heute aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich; Voraussetzung wäre eine klare formell-gesetzliche Grundlage. Eine Änderung der Radio- und Fernsehverordnung würde nicht genügen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus diesem Grund hat Frau Ständerätin Christine Beerli im Zusammenhang mit der Parlamentarischen Initiative Schmid Carlo 00.462, "Revision des RTVG", einen Vorschlag für eine neue Bestimmung im RTVG eingereicht, welche der Billag AG ermöglichen soll, Adressdaten von den Einwohnerregistern von Kantonen und Gemeinden zu übernehmen. Der Ständerat hat dieser Parlamentarischen Initiative Folge gegeben; die nationalrätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen wird dem Rat allerdings einen Antrag auf Nichteintreten stellen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Entwurf des Bundesrates für ein neues RTVG ist nun eine gesetzliche Grundlage vorgesehen, welche der Inkassostelle erlaubt, bei Gemeinden und Kantonen die allgemeinen Adressdaten anzufordern (Art. 77 Abs. 2 E-RTVG).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Billag AG schätzt, dass rund 92 bzw. 93 Prozent der meldepflichtigen Radio- bzw. Fernsehempfänger gemeldet sind und ihrer Gebührenpflicht nachkommen. Das sind im internationalen Vergleich gute Werte. Die Billag AG versucht nun mit verstärkten Kommunikationsanstrengungen die Gebührenakzeptanz zu erhöhen und damit auch die Schwarzseher- und hörerquote weiter zu senken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine bessere Datenerfassung kann in der Tat die Gebührenerträge auch erhöhen, doch sollte dazu ein automatischer Datenabgleich mit den zuverlässigen und vollständigen Informationen der kommunalen und kantonalen Einwohnerkontrollen möglich sein.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Billag AG ist die Inkassostelle, welche im Auftrag von Radio und Fernsehen DRS die Radio- und Fernsehkonzessionsgebühren fakturiert und einfordert. Sie steht im Auftragsverhältnis des Bakom und steht unter dessen Oberaufsicht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Durch verschiedene Informationen direkt betroffener Abonnenten und von Betreibungsbeamten muss festgestellt werden, dass es immer wieder zu unnötigem administrativem Mehraufwand und zu Verärgerung von Empfängern von Gebührenrechnungen kommt. Dabei geht es mehrheitlich um Fehler in der Adressverwaltung und Meldung von Adressänderungen. Vor allem bei Wechsel des Wohnortes und insbesondere nach dem Tod eines Abonnenten läuft es sehr häufig nicht rund. Trotz Mitteilungen auf dem Korrespondenzweg kommt es sehr oft vor, dass ungerechtfertigte Fakturierungen bis zur Betreibung weitergezogen werden. Der Kunde wird gestresst und kann dann nur noch Rechtsvorschlag erheben. Dieses gar nicht kundenfreundliche Vorgehen verursacht nicht nur sehr viel Aufwand und Ärger für die betroffenen "Kunden", sondern auch für die Betreibungsämter und die Billag selber, die dann schliesslich auch keinen Nutzen daraus ziehen kann. Es ist klar, dass die Billag keine direkte Kundenbeziehung zu ihren Fakturaempfängern hat und deshalb auch keine Reklamationen entgegennehmen muss. Deshalb ist es nötig, dass das Bakom oder schliesslich das UVEK für eine bessere Kundenfreundlichkeit etwas unternehmen muss.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Deshalb stelle ich folgende Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wer hat neben dem Bakom die Oberaufsicht für das Inkasso der Radio- und Fernsehgebühren, und wer hat die Kompetenz, eine Verbesserung zu bewirken?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Kann sich der Bundesrat vorstellen, für die Adressbeschaffung der Billag den Datenschutz zu lockern und so zu ermöglichen, dass die Adressverwaltung viel besser aktualisiert werden kann?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Könnte mit einer solchen Lockerung nicht auch dem "Schwarzhören" besser begegnet, und könnten zudem die Erträge nicht erheblich gesteigert werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Gehe ich richtig in der Annahme, dass der Bundesrat durch Änderung der Verordnung kurzfristig eine Verbesserung ermöglichen kann, oder braucht es betreffend Lockerung des Datenschutzes eine Gesetzesänderung?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Billag AG. Mangelnde Kundenfreundlichkeit</value></text></texts><title>Billag AG. Mangelnde Kundenfreundlichkeit</title></affair>