﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20021157</id><updated>2025-11-14T06:52:39Z</updated><additionalIndexing>55;52;chemischer Dünger;organischer Dünger;Investitionskredite in der Landwirtschaft;Verunreinigung durch die Landwirtschaft;Luftverunreinigung;chemisches Salz</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2569</code><gender>f</gender><id>806</id><name>Graf Maya</name><officialDenomination>Graf Maya</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-12-13T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4616</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K140108020102</key><name>organischer Dünger</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06020317</key><name>Verunreinigung durch die Landwirtschaft</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K140108020101</key><name>chemischer Dünger</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1401040205</key><name>Investitionskredite in der Landwirtschaft</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0705010206</key><name>chemisches Salz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06020309</key><name>Luftverunreinigung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2003-03-07T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2002-12-13T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2003-03-07T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2569</code><gender>f</gender><id>806</id><name>Graf Maya</name><officialDenomination>Graf Maya</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>02.1157</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Ammoniak ist eine Stickstoffverbindung. Die Ammoniakemissionen stammen vorwiegend aus der Landwirtschaft und tragen zur Versauerung und Überdüngung von empfindlichen Ökosystemen, namentlich auch des Waldes, bei.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Auftrag des EDI und des EVD wurde bereits 1994 eine Strategie zur Verminderung der umweltrelevanten Stickstoffemissionen erarbeitet und in der Schriftenreihe Umwelt Nr. 273 (Buwal, 1996) veröffentlicht. Die Strategie umfasst auch Ammoniak und enthält längerfristig anzustrebende ökologisch begründete Emissionsreduktionsziele sowie zeitlich festgelegte Etappenziele, die auf dem Weg dorthin erreicht werden sollen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu den längerfristig anzustrebenden Emissionsminderungen äussert sich auch der Bundesrat in seinem Bericht zu den lufthygienischen Massnahmen des Bundes und der Kantone vom 23. Juni 1999 (BBl 1999, 7735). Er hält darin fest, dass zum Abbau von übermässigen Immissionen beim Ammoniak eine Emissionsminderung von 40 bis 50 Prozent gegenüber dem Stand von 1995 notwendig ist. Dazu müssen gesamtschweizerisch emissionsarme Techniken bei der Güllelagerung, bei der Hofdüngerausbringung und bei den Stallsystemen eingesetzt werden. In emissionsintensiven Regionen können zusätzliche Massnahmen nötig sein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ammoniak hat auch in der Botschaft des Bundesrates zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ("AP 2007") vom 29. Mai 2002 einen hohen Stellenwert. Konkret wird als Zwischenziel für 2005 die Reduktion der Ammoniakemissionen gegenüber 1990 um 9 Prozent, d. h. um rund 4800 Tonnen N/Jahr, festgehalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Rahmen der UN/ECE-Konvention über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigungen ist die Schweiz mit dem Protokoll von Göteborg (1999) die Verpflichtung eingegangen, die Ammoniakemissionen in einem ersten Schritt bis 2010 gegenüber 1990 um 13 Prozent zu senken. Aufgrund der heute vorliegenden Erkenntnisse von Expertenberichten (Ammoniakemissionen Schweiz, FAL und FAT, 1996; Strategie zur Reduktion von Stickstoffemissionen, Projektgruppe Stickstoffhaushalt Schweiz, 1996), die im gemeinsamen Auftrag von Buwal und BLW durchgeführt worden sind, können diese Ziele erreicht werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es ist aber bereits heute bekannt, dass zum Schutz empfindlicher Ökosysteme vor zu hohen Stickstoffeinträgen längerfristig weitergehende Emissionsminderungen nötig sein werden. Mit der Umsetzung der in der Schweiz geltenden Luftreinhalte-Vorschriften kann ein wesentlicher Teil dieser anzustrebenden Emissionsminderungen erreicht werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Antworten zu den einzelnen Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Das BLW hat nicht die Einsetzung einer neuen Arbeitsgruppe versprochen, sondern auf eine bereits bestehende Arbeitsgruppe hingewiesen. Diese breit zusammengesetzte Arbeitsgruppe (u. a. verschiedene Bundesämter, Kantone, Landwirtschafts- und Umweltschutzfachleute) unterstützt das BLW seit Ende des Jahres 2000 bei der Entwicklung eines Systems zur Beurteilung der ökologischen Dimension der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft. Zur Frage der Minderung der Ammoniakemissionen hat sich diese Arbeitsgruppe bisher nicht konkret geäussert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Das schweizerische Luftreinhalterecht (Umweltschutzgesetz, SR 814.01; Luftreinhalte-Verordnung, SR 814.318.142.1) schreibt vor, dass Luftschadstoff-Emissionen unabhängig von der bestehenden Umweltbelastung vorsorglich so weit zu begrenzen sind, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Unter diese Vorschrift fällt auch der Einsatz einer emissionsarmen Technik zur Ausbringung von Gülle (z. B. Schleppschlauchverteiler). Untersuchungen zeigen, dass der Einsatz des Schleppschlauchverteilers dank des damit eingesparten Stickstoffs in vielen Fällen wirtschaftlich interessant ist. Vor diesem Hintergrund steht einem konsequenten Vollzug der Luftreinhalte-Vorschriften nichts im Wege.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine finanzielle Unterstützung durch den Bund ist mit Investitionskrediten für gemeinschaftliche Maschinenkäufe grundsätzlich möglich. Aus betriebswirtschaftlichen Gründen ist die gemeinschaftliche Maschinenanschaffung zu unterstützen, insbesondere von Maschinen, die wie die Schleppschlauchverteiler eine umweltschonende Produktionstechnik fördern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine generelle finanzielle Förderung der einzelbetrieblichen Maschinenanschaffung erachtet der Bundesrat aus subventionspolitischen Überlegungen aber als problematisch: Sehr viele technische Neuerungen erhöhen in irgendeiner Form die ökologische Verträglichkeit und könnten damit als unterstützungswürdig betrachtet werden. Die Abgrenzung von beitragsberechtigten zu nicht beitragsberechtigten Maschinen wäre sehr schwierig zu vollziehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Bund unternimmt insgesamt verschiedene Anstrengungen zur Minderung der Ammoniakemissionen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Beratung und Forschung: Der Bund fördert die Eigenverantwortung der Landwirte mittels Beratung (Landwirtschaftsgesetz; SR 910.1). Er unterstützt die Kantone auch mittels gezielter Grundlagenerarbeitung zuhanden der kantonalen Fachstellen für Umwelt und Landwirtschaft. Beispiele dafür sind: Projekt "Neuberechnung der umweltrelevanten N-Verluste"; Projekt "Schätzung und Beurteilung einzelbetrieblicher und regionaler Ammoniakverluste sowie Empfehlungen zu deren Reduktion" inklusive Betrachtung der betriebswirtschaftlichen Auswirkungen von Massnahmen; Projekt "Dynamisches Emissionsinventar für Ammoniak"; Projekte zur räumlich differenzierten Bestimmung der Stickstoffeinträge in empfindliche Ökosysteme (z. B. Wald) sowie zur Untersuchung von deren Auswirkungen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Finanzielle Anreize: Die Landwirte erhalten Direktzahlungen (DZV; SR 910.13) nur unter der Voraussetzung, dass sie den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) erbringen. Der ÖLN setzt voraus, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aufgrund von Artikel 62a des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) kann der Bund im Rahmen von kantonalen Projekten zur Verringerung der Auswaschung und Abschwemmung von Stoffen in die Gewässer finanzielle Abgeltungen für Massnahmen der Landwirtschaft leisten. Als Massnahme kann auch das Ausbringen der Gülle mit Schleppschläuchen gelten, wobei der Bund den Mehraufwand beim Einsatz des Schleppschlauchverfahrens und nicht den Maschinenkauf entschädigt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Vorschriften: Zur Verminderung der Luftschadstoff-Emissionen von stationären Anlagen hat der Bundesrat auf der Grundlage des Umweltschutzgesetzes im Jahre 1986 die Luftreinhalte-Verordnung in Kraft gesetzt. Die Luftreinhalte-Verordnung als Teil des geltenden Umweltrechtes gilt auch für die Landwirtschaft. In den Mitteilungen zur Luftreinhalte-Verordnung Nr. 13 des Buwal (2002) "Ammoniakminderung bei der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung" wird ausführlich erläutert, wie die Luftreinhalte-Verordnung anzuwenden ist. Der Vollzug der Luftreinhalte-Verordnung ist Sache der Kantone.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die polizeilichen Vorschriften des GSchG (SR 814.20) mit der Beschränkung des Nutztierbesatzes pro Hektare Nutzfläche, der Zielsetzung einer ausgeglichenen Nährstoffbilanz für Betriebe mit Nutztierhaltung sowie die Vorschriften der Stoffverordnung (SR 814.013) mit den Anforderungen an den sachgerechten Umgang mit Düngern sind weitere Massnahmen, welche zur Reduktion der Ammoniakemissionen in der Luft beitragen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Seit mehreren Jahren bietet sich mit dem Schleppschlauchverteiler die Möglichkeit, Gülle nicht mehr mit dem herkömmlichen Prallteller auf die Felder und Äcker zu verteilen, sondern im Schleppschlauchverfahren direkt auf den Boden zu bringen. Nur noch etwa ein Drittel der Bodenoberfläche wird mit Gülle benetzt, und die Kontaktfläche zur Luft ist deutlich kleiner. Dadurch vermindern Schleppschlauchgeräte die Ammoniakverluste im Vergleich zum normalen Breitverteiler bis zu 60 Prozent. Dies ist als Luftreinhalte-Massnahme dringend nötig (Ammoniak aus der Landwirtschaft führt direkt zur Überdüngung von Wäldern, extensive Wiesen, Moore und Seen). Aber auch für die Landwirte ist es ökonomisch interessant, wird doch der in der Gülle enthaltene Stickstoff viel effizienter genutzt und die Geruchbelästigungen stark vermindert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Kanton Basel-Landschaft, wo nun schon seit Jahren Schleppschlauchverteiler vom Kanton finanziell unterstützt werden, konnten pro Jahr bereits bis 20 Tonnen Stickstoffdünger eingespart werden. Im Jahre 2001 hat daher das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain des Kantons Basel-Landschaft das Bundesamt für Landwirtschaft mit einem Brief aufgefordert, die Schleppschlauchverteiler gesamtschweizerisch im selben Umfang zu unterstützen, um die Landwirte zum Umsteigen auf dieses umweltverträglichere Ausbringungsverfahren zu bringen. Das Bundesamt hat damals abgelehnt und die Einsetzung einer Arbeitsgruppe versprochen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Welche Abklärungen hat diese Arbeitsgruppe vorgenommen, und welche konkreten Massnahmen schlägt sie vor?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wäre der Bundesrat bereit, mit einer Anstossfinanzierung analog des Kantons Basel-Landschaft oder mit zinsfreien Agrarkrediten die Förderung des Schleppschlauchverfahrens gesamtschweizerisch voran zu treiben?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Was unternimmt der Bund gesamthaft zur Verminderung der Ammoniakemissionen in der Landwirtschaft?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Schleppschlauchverteiler gegen zu hohe Ammoniakwerte in der Landwirtschaft</value></text></texts><title>Schleppschlauchverteiler gegen zu hohe Ammoniakwerte in der Landwirtschaft</title></affair>