{"id":20023013,"updated":"2024-04-10T14:35:06Z","additionalIndexing":"34;Armut;Ergänzungsleistung;finanzieller Verlust;soziale Unterstützung;Altersrentner\/in;Radio- und Fernsehgebühren;SRG","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-03-04T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4612"},"descriptors":[{"key":"L05K1202040105","name":"Radio- und Fernsehgebühren","type":1},{"key":"L06K070302010205","name":"finanzieller Verlust","type":1},{"key":"L03K010404","name":"soziale Unterstützung","type":1},{"key":"L05K1202050108","name":"SRG","type":1},{"key":"L04K01010203","name":"Armut","type":2},{"key":"L04K01040106","name":"Ergänzungsleistung","type":2},{"key":"L05K0702030101","name":"Altersrentner\/in","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-06-21T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2002-06-14T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1015196400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1024610400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2051,"gender":"m","id":70,"name":"Eggly Jacques-Simon","officialDenomination":"Eggly"},"type":"speaker"}],"shortId":"02.3013","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Gemäss der Radio- und Fernsehverordnung vom 6. Oktober 1997 (RTVV; SR 784.401) können Personen von der Pflicht, Radio- und Fernsehempfangsgebühren zu bezahlen, befreit werden.<\/p><p>Bis am 31. Juli 2001 galt dabei folgende Regelung: AHV-berechtigte Personen oder zu mindestens 50 Prozent invalide Personen wurden auf Gesuch hin von der Gebührenpflicht befreit, wenn sie ein geringes Einkommen nachwiesen.<\/p><p>Nach dem Bundesgerichtsentscheid (2A.283\/2000) vom 5. Januar 2001 widerspricht das in der RTVV vorgesehene Berechnungssystem für geringe Einkommen dem Grundsatz der Rechtsgleichheit nach Artikel 8 der Bundesverfassung. Der Bundesgerichtsentscheid stuft alle Rentner und Rentnerinnen, die Ergänzungsleistungen beziehen, als Personen mit geringem Einkommen ein, da ihre AHV\/IV-Renten zur Sicherstellung ihres Lebensunterhaltes nicht ausreichen.<\/p><p>Am 1. August 2001 trat eine neue Regelung der RTVV in Kraft, die diesen Bundesgerichtsentscheid umsetzt. Nach Artikel 45 Absatz 2 RTVV werden heute AHV- oder IV-berechtigte Personen, die Leistungen nach dem Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (SR 831.30) erhalten, auf Gesuch hin von der Gebührenpflicht befreit.<\/p><p>Mit der Inkraftsetzung der neuen Bestimmung über die Befreiung von der Gebührenpflicht ist der Bundesrat auch der im Ständerat angenommenen Empfehlung Studer 01.3099 vom 19. März 2001 nachgekommen, die den Bundesrat ersuchte, Empfängerinnen und Empfänger von AHV- und IV-Ergänzungsleistungen von der Radio- und Fernsehgebührenpflicht zu befreien.<\/p><p>1. Für den Bundesrat ist es eine Selbstverständlichkeit, dass verfassungswidrige Verordnungsbestimmungen möglichst rasch korrigiert werden. Da das Bundesgericht dem alten Berechnungsmodus die Anwendung versagte und den Begriff des geringen Einkommens auf alle Bezüger und Bezügerinnen von Ergänzungsleistungen ausdehnte, wäre die Minderung des Gebührenertrages im Übrigen auch ohne Revision der Verordnung eingetreten.<\/p><p>2. Die neue Regelung führt tatsächlich zu einer Erhöhung der Zahl der Gebührenbefreiungen, was letztlich eine Schmälerung des Gebührenertrages nach sich zieht. Die \"SRG SSR idée suisse\" hat beim Bundesrat einen Antrag um eine entsprechende Anpassung der Radio- und Fernsehempfangsgebühren auf den 1. Januar 2003 eingereicht. Der Bundesrat hat am 1. Mai 2002 entschieden, die Gebühren auf Anfang 2003 um 4,1 Prozent zu erhöhen.<\/p><p>3. Der Bundesrat ermöglicht mit seinem Entscheid der \"SRG SSR idée suisse\", ihre finanziellen Ausfälle, die aus den Gebührenbefreiungen resultieren, zu kompensieren.<\/p><p>Mittelfristig sollte das sozial motivierte Gebührenbefreiungssystem allerdings geändert werden: Der Bundesrat wird deshalb anlässlich der Revision des Radio- und Fernsehgesetzes unter Einbezug der Kantone prüfen, ob und wie weit, die angestrebte Entlastung bedürftiger AHV- bzw. IV-Bezüger und -Bezügerinnen über eine entsprechende Erhöhung der Ergänzungsleistungen realisiert werden kann. Nach Einführung dieser Lösung könnte auf eine Gebührenbefreiung verzichtet werden. Weil die Ergänzungsleistung zu 80 Prozent von den Kantonen getragen wird, werden diese für die Frage mit einbezogen.<\/p><p>4. Der Bundesrat hat, wie bereits erwähnt, am 1. Mai 2002 über die Frage der Kompensation der Gebührenausfälle entschieden und die Erhöhung der Empfangsgebühren auf den 1. Januar 2003 vorgesehen. Vor diesem Termin auftretende Ausfälle werden voraussichtlich aus den in den Jahren 1993 bis 1997 kumulierten Gebührenüberschüssen der Radio- und Fernsehrechnung der ehemaligen Telecom PTT ausgeglichen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Am 5. Januar 2001 hat das Bundesgericht einem Gesuch eines IV-Bezügers stattgegeben und ihn von der Pflicht, Radio- und Fernsehgebühren zu bezahlen, befreit. Die Bundesverwaltung hat aufgrund dieses Bundesgerichtsentscheids beschlossen, aus sozialen Gründen alle Empfängerinnen und Empfänger von AHV\/IV-Ergänzungsleistungen von dieser Gebührenpflicht zu befreien. Die Frage wurde am 18. Juni 2001 auch im Ständerat diskutiert. Mit 20 zu 12 Stimmen hat der Ständerat die Empfehlung Studer, die eine Gebührenbefreiung für alle Empfängerinnen und Empfänger von AHV\/IV-Ergänzungsleistungen verlangt, an den Bundesrat überwiesen.<\/p><p>Am 27. Juni 2001 hat der Bundesrat mit Wirkung auf den 1. August 2001 die Bestimmungen zu der Gebührenbefreiung, wie sie die Radio- und Fernsehverordnung vorsieht, im Sinn der oben erwähnten Empfehlung abgeändert.<\/p><p>Dieser Entscheid hat einen Rückgang der Einnahmen von ungefähr 11 Millionen Franken im Jahr 2001 zur Folge; ab dem Jahr 2002 dürften die Einbussen mindestens 50 Millionen Franken pro Jahr betragen.<\/p><p>1. Warum hat der Bundesrat die Radio- und Fernsehverordnung derart schnell revidiert?<\/p><p>2. Die SRG ist eine Anstalt, die über eine Konzession des Bundes verfügt. Sie bietet der Öffentlichkeit Dienstleistungen an, und dies zur allgemeinen Zufriedenheit; sie arbeitet auf der Grundlage eines Jahresbudgets, das grösstenteils über Gebühren finanziert wird. Aufgrund von Finanzierungsausfällen sieht sich die SRG gezwungen, die Leistungen für die Öffentlichkeit zu reduzieren. Wie rechtfertigt es der Bundesrat, die SRG in eine solche Lage zu bringen?<\/p><p>3. Die finanziellen Entscheide, die aus sozialen Gründen gefällt wurden, haben Kosten zur Folge. Wie rechtfertigt es der Bundesrat, ganz allgemein gesehen, Dritte (Institutionen, Kantone) mit Kosten zu belasten? Müssten die Kosten nicht viel eher dort belastet werden, wo sie richtigerweise hingehören, nämlich bei den Sozialausgaben? Ist ein solches Vorgehen Teil der gegenwärtigen und zukünftigen Politik des Bundes?<\/p><p>4. Die rasche Umsetzung des Bundesgerichtsentscheids hat eine Einbusse von 50 Millionen Franken im Budget von \"SRG SSR idée suisse\" zur Folge. Wie und in welcher Frist gedenkt der Bundesrat, diese Einnahmeneinbussen zu kompensieren?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Radio- und Fernsehgebührenbefreiung aus sozialen Gründen. Kompensation der Einnahmenausfälle"}],"title":"Radio- und Fernsehgebührenbefreiung aus sozialen Gründen. Kompensation der Einnahmenausfälle"}