﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20023023</id><updated>2024-04-10T08:45:04Z</updated><additionalIndexing>12;48;Wirtschaftsstrafrecht;strafbare Handlung;Klage vor Gericht;Urkundenfälschung;Swissair;Führungskraft</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2512</code><gender>m</gender><id>490</id><name>Lustenberger Ruedi</name><officialDenomination>Lustenberger</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-03-05T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4612</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1801021104</key><name>Swissair</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05010201</key><name>strafbare Handlung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K050102010208</key><name>Wirtschaftsstrafrecht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702020204</key><name>Führungskraft</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K050102010207</key><name>Urkundenfälschung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K050401</key><name>Klage vor Gericht</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-06-21T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2004-03-19T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2002-05-29T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2002-03-05T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2004-03-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2306</code><gender>m</gender><id>131</id><name>Leu Josef</name><officialDenomination>Leu Josef</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2562</code><gender>m</gender><id>543</id><name>Walker Felix</name><officialDenomination>Walker Felix</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2485</code><gender>m</gender><id>461</id><name>Estermann Heinrich</name><officialDenomination>Estermann Heinrich</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2512</code><gender>m</gender><id>490</id><name>Lustenberger Ruedi</name><officialDenomination>Lustenberger</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>02.3023</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Anlässlich der ordentlichen Generalversammlung von SAir Group am 25. April 2001 haben der Bund und der Kanton Zürich, als qualifizierte Minderheitsaktionäre, eine Sonderprüfung nach Artikel 697a ff. des Obligationenrechtes (OR) beantragt. Dem Antrag wurde mit grossem Mehr zugestimmt. Ziel der Sonderprüfung war es, allfällige Sorgfaltspflichtverletzungen von Gesellschaftsorganen aufzudecken und die wirksame Weiterverfolgung zu ermöglichen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der Folge hat der Einzelrichter des Bezirksgerichtes Zürich als Sonderprüferin die Firma Ernst &amp;amp; Young eingesetzt. Für die Kosten der Sonderprüfung hätte nach Artikel 697g Absatz 2 OR SAir Group selbst aufkommen müssen. Nachdem die Gesellschaft im Verlaufe des Septembers und Oktobers 2001 zahlungsunfähig geworden war, kam die Sonderprüfung ins Stocken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Am 5. Oktober 2001 wurde über SAir Group die (zunächst provisorische) Nachlassstundung eröffnet. Das bedeutete auch für das Sonderprüfungsverfahren eine Zäsur: Im Falle des Liquidationsvergleiches (Nachlass mit Vermögensabtretung) oder des Konkurses ist es zunächst Sache des Liquidators bzw. der Konkursverwaltung, Verantwortlichkeitsansprüche geltend zu machen (Art. 757 Abs. 1 OR). Verzichten Liquidator oder Konkursverwaltung auf die Geltendmachung, sind in erster Linie die Gläubiger dazu befugt. Das Ergebnis wird vorab zur Deckung der Forderungen der klagenden Gläubiger verwendet. Klagende Aktionäre nehmen nur an einem allfälligen Überschuss teil (Art. 757 Abs. 2 OR).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Mit dem Sachwalter von SAir Group, Rechtsanwalt Karl Wüthrich, wurde daher vereinbart, dass die eigentliche Sonderprüfung abgebrochen werden und in ein von ihm geführtes Verfahren übergeleitet werden soll. Dies entspricht der neuen Interessenlage, hat aber darüber hinaus gewichtige Vorteile:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Im Gegensatz zu den Aktionären braucht der Sachwalter bei seinen Abklärungen keine Rücksicht auf Geschäftsgeheimnisse von SAir Group zu nehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Er ist auch nicht an die Déchargeerteilung gegenüber dem Verwaltungsrat für die dem Geschäftsjahr 2000 vorangehenden Jahre gebunden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Der Sachwalter ist ausserdem in der Lage, unabhängig vom richterlich genehmigten Fragenkatalog der Sonderprüfung zu ermitteln. Es steht ihm frei, je nach laufenden Erkenntnissen, die Untersuchung auf bestimmte Gegenstände zu fokussieren oder auszudehnen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Schliesslich können die Untersuchungen des Sachwalters, im Gegensatz zur Sonderprüfung, in zeitlicher Hinsicht über die letzte ordentliche Generalversammlung hinaus greifen. Insbesondere werden sie sich daher mit den Verantwortlichkeiten beim so genannten Grounding befassen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Um zu gewährleisten, dass die von Ernst &amp;amp; Young im Rahmen der Sonderprüfung erzielten Ergebnisse nahtlos in die aktuellen Untersuchungen übergeführt werden können, wird der Bund zusammen mit dem Kanton Zürich einen namhaften Beitrag an die bisherigen Arbeiten und ihre Fortführung leisten. Der entsprechende Kredit wurde anlässlich der Sondersession im letzten Jahr bereits gesprochen. Im Gegenzug wurde der Bund und der Kanton vom Sachwalter eine Mitsprachemöglichkeit bei der Erarbeitung des aktualisierten Fragenkataloges eingeräumt. Zudem ist gewährleistet, dass das Parlament und die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit über die Untersuchungsergebnisse ins Bild gesetzt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wir erachten dieses Dispositiv zur Abklärung der Verantwortlichkeiten als wirksam und ausreichend. Der Bundesrat hat daher keinen Anlass, sich mit "gleichlautenden Klagen" in offenbar bereits laufende Strafverfahren einzumischen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Was die Vertragsgestaltung zwischen SAir Group und Herrn Corti angeht, ist Folgendes zu betonen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Für den Vertragsabschluss verantwortlich waren die damals zuständigen Gesellschaftsorgane. Es bestand kein Anlass, darüber die Landesregierung zu informieren. Dementsprechend hatte der Bundesrat weder Kenntnis von der Interessenlage der direkt beteiligten Parteien noch vom Vertragsinhalt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Der Bundesrat geht davon aus, dass sich der Sachwalter im Rahmen seiner Untersuchungen auch mit den Anstellungsbedingungen des CEO und VR-Präsidenten der SAir Group befassen wird. Die Einreichung einer Strafanzeige wegen Wuchers (Art. 157 StGB) wäre daher materiell verfehlt.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Das Schweizervolk hat mit Erstaunen und Unverständnis zur Kenntnis genommen, dass Swissair Chef Mario Corti ein vertraglich zugesichertes Salär von 12,5 Millionen Franken zum Voraus ausbezahlt erhielt. Diese Praxis lässt die Vermutung zu, dass Herr Corti die Zwangslage der Swissair ausgenutzt hat. Er hat sich für seine Tätigkeit absolut unüblich honorieren lassen und ein Salär gefordert, welches in einem klaren Missverhältnis zur Leistung steht. Es besteht somit ein Tatverdacht nach Artikel 157 StGB.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Immer deutlicher zeichnet sich auch ab, dass die Verantwortlichen des Swissair-Debakels im Kreise des ehemaligen Verwaltungsrates gesucht werden müssen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Um den Namen der neuen Airline zeichnet sich jetzt auch noch ein Rechtsstreit ab, der kein gutes Licht auf die beteiligten Parteien wirft.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Konfrontiert mit solchen Fakten tun sich verschiedene Kantone begreiflicherweise schwer, eine Beteiligung an der neuen Airline einzugehen. Die Kantone Genf und Neuenburg haben sogar Strafklage gegen die Swissair-Verantwortlichen eingereicht. Der Vorwurf reicht von ungetreuer Geschäftsführung, Urkundenfälschung, Manipulation der Börsenkurse bis zur Begünstigung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auch für den Bund ergeben sich in diesem Zusammenhang neue Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist der Bundesrat bereit, die Strafklage der Kantone Genf und Neuenburg gegen die Swissair-Verantwortlichen zu unterstützen und selber eine gleichlautende Klage einzureichen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Hatte der Bundesrat oder die Verwaltung Kenntnis von besagtem Vertragsinhalt mit Herrn Corti? Wenn ja, seit wann?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist der Bundesrat im Fall von Herrn Corti bereit zu prüfen, ob ein Tatbestand nach Artikel 157 StGB vorliegt und gegebenenfalls eine entsprechende Strafklage einzureichen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Rechtliche Schritte des Bundesrates gegen die Verantwortlichen des Swissair-Debakels</value></text></texts><title>Rechtliche Schritte des Bundesrates gegen die Verantwortlichen des Swissair-Debakels</title></affair>