{"id":20023025,"updated":"2024-04-10T12:41:56Z","additionalIndexing":"10;Bankgeheimnis;Kontrolle;Vertrag mit der EU;internationale Verhandlungen;bilaterales Abkommen","affairType":{"abbreviation":"D.Ip.","id":9,"name":"Dringliche Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-03-05T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4612"},"descriptors":[{"key":"L05K1002020102","name":"internationale Verhandlungen","type":1},{"key":"L05K1002020103","name":"bilaterales Abkommen","type":1},{"key":"L04K09020101","name":"Vertrag mit der EU","type":1},{"key":"L04K08020313","name":"Kontrolle","type":2},{"key":"L04K11040208","name":"Bankgeheimnis","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-04-17T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2002-03-15T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDA","id":3,"name":"Departement für auswärtige Angelegenheiten","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1015282800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1018994400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2323,"gender":"m","id":214,"name":"Stamm Luzi","officialDenomination":"Stamm"},"type":"speaker"}],"shortId":"02.3025","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Sieben von zehn Themen der neuen bilateralen Verhandlungen Schweiz-Europäische Union (Bilaterale II) sind Gegenstand von gemeinsamen Erklärungen, die den bilateralen Abkommen von 1999 beigefügt sind. In der Gemeinsamen Erklärung über künftige zusätzliche Verhandlungen erklären die Schweiz und die Europäische Union (EU) ihre Absicht, Verhandlungen \"bald nach dem Abschluss der derzeitigen bilateralen Verhandlungen\" aufzunehmen. Auf politischer Ebene wurden die ersten bilateralen Verhandlungen im Dezember 1998 abgeschlossen; die Abkommen wurden im Februar paraphiert und im Juni 1999 unterzeichnet. Mit der Eröffnung von vier Verhandlungen im Juli 2001 sind die Bilateralen II somit nicht überstürzt eingeleitet worden. Die EU hatte seit einiger Zeit die Eröffnung von Verhandlungen über Betrugsbekämpfung und Zinsbesteuerung verlangt. Diese dringlichen Begehren konnten nicht ignoriert werden. Es galt damit auch die Gelegenheit zu nutzen, mehrere Schweizer Anliegen einzubringen, seien es die \"Leftovers\" oder Schengen\/Dublin - ein Bereich, in dem die Schweiz die EU seit 1998 um eine verstärkte Zusammenarbeit ersucht.<\/p><p>Nachdem sie sich im Juni 2001 über die Themen der Bilateralen II (siehe Antwort Ziff. 2) geeinigt hatten, nahmen die Schweiz und die EU im darauf folgenden Monat Verhandlungen in den vier Bereichen auf, für welche beide ein Mandat besassen. Neben der Betrugsbekämpfung, die einem Anliegen der EU entspricht, beinhalten die Verhandlungen in diesen vier Bereichen drei Themen, die für die Schweiz von besonderem Interesse sind, nämlich die verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte und die Teilnahme an Gemeinschaftsprogrammen in den Bereichen Statistik und Umwelt. Angesichts des Parallelismus zwischen den Verhandlungen, der von der Schweiz vertreten wird (siehe weiter unten sowie Antwort Ziff. 5), werden die sechs übrigen Verhandlungen der Bilateralen II gleichzeitig aufgenommen, sobald die EU über die entsprechenden Mandate verfügt.<\/p><p>Mittelfristig gibt es, wie die Ergebnisse der Abstimmung vom 4. März 2001 über die Volksinitiative \"Ja zu Europa!\" gezeigt haben, keine Alternative zum bilateralen Weg in den Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU. Die EU ist mit Abstand der wichtigste Partner der Schweiz. Es ist äusserst wichtig, dass die gegenseitigen Beziehungen in optimale Rahmenbedingungen eingebettet werden. Weiter ist anzufügen, dass sich die EU ständig weiterentwickelt (Erweiterung, Laeken-Reformprozess, Euro usw.), eine Weiterentwicklung, die die Landschaft des Kontinentes und somit das Umfeld unseres Landes in starkem Masse bestimmt. Daraus ergibt sich die Wichtigkeit der Bilateralen II, welche der Schweiz nicht nur die Chance bieten, zusammen mit der EU die gegenseitigen Beziehungen aktiv zu gestalten, sondern auch verhindern, dass sich der Abstand zur EU zu sehr vergrössert. Ein solcher Abstand wäre mit dem Risiko verbunden, dass Schweizer Bürger und Firmen benachteiligt würden oder dass Reibungen entstünden, die unseren Interessen auf der Ebene unserer allgemeinen Beziehungen zur EU abträglich wären.<\/p><p>Im Rahmen der Bilateralen II wird ein ausgewogenes Endresultat angestrebt. Bezüglich der Verhandlungsführung ist der Parallelismus zwischen den Verhandlungen das wichtigste Instrument, um dieses Ziel zu erreichen (siehe Antwort Ziff. 5). Die Aufgabe des Parallelismus würde somit ein Risiko für das Erreichen eines ausgewogenen Endresultates darstellen. <\/p><p>2. Die politische Vereinbarung mit der EU, die im Juni 2001 (Beschlüsse vom 25. und 27. Juni, im Wortlaut der Interpellation erwähnt) abgeschlossen wurde, umfasst drei Teile: die Festlegung von zehn Bereichen; die sofortige Aufnahme von Verhandlungen in vier von diesen Bereichen; die Fortsetzung der Vorbereitungen hinsichtlich der raschestmöglichen Aufnahme von Verhandlungen in den sechs übrigen Bereichen. Die vier Verhandlungen, die 2001 aufgenommen wurden, nehmen ihren Lauf: Bedeutende Fortschritte konnten im Bereich der verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte, der Statistik und der Umwelt erzielt werden. Im Bereich der Betrugsbekämpfung, in dem Meinungsverschiedenheiten bestehen, hat die Schweiz im Februar konstruktive Vorschläge vorgelegt, welche die von der EU aufgeworfenen konkreten Probleme beseitigen sollten. Die Verhandlungen über die übrigen sechs Bereiche wurden noch nicht aufgenommen. <\/p><p>Nachdem der Bundesrat die Aussenpolitischen Kommissionen und die Kantone konsultiert hatte, verabschiedete er am 27. Juni 2001 sieben Verhandlungsmandate (verarbeitete Landwirtschaftsprodukte, Statistik, Umwelt, Bildung\/Berufsbildung\/Jugend, Medien, Betrugsbekämpfung und Doppelbesteuerung der Renten). Die letzten drei verabschiedete er am 30. Januar 2002 (Schengen\/Dublin, Dienstleistungen und Zinsbesteuerung). Die Schweiz hat also die Vorbereitungen abgeschlossen, um die Verhandlungen in den sechs übrigen Bereichen aufzunehmen. Die EU hingegen muss noch vier Mandate verabschieden: Schengen\/Dublin, Dienstleistungen, Bildung\/Berufsbildung\/Jugend und Medien. Neuere Informationen zeigen, dass die Europäische Kommission die Arbeiten, die mit der Ausarbeitung dieser Mandate verbunden sind, nun schneller vorantreibt.<\/p><p>3. Die Verfasser der Interpellation betonen die Wichtigkeit der Koordination der Verhandlungen. Der Bundesrat teilt diese Ansicht voll und ganz. Die Massnahmen zur Koordination tragen den Erfahrungen Rechnung, die während den ersten bilateralen Verhandlungen gemacht wurden; diese Massnahmen wurden im Vergleich zu damals noch verstärkt. Die Koordination ist auf allen Ebenen gewährleistet, dies auf folgende Weise: <\/p><p>- Der Bundesrat trägt die Hauptverantwortung. Innerhalb des Bundesrates obliegen die Beziehungen mit der EU in erster Linie dem EDA und dem EVD. <\/p><p>- Der Bundesrat hat die Verantwortung für die allgemeine Koordination der Verhandlungen dem Staatssekretär des EDA übergeben, der zum Koordinator für die Bilateralen II ernannt worden ist. Der Koordinator präsidiert regelmässige Sitzungen mit allen Unterhändlern. Daneben gibt es einen Interdepartementalen Ausschuss für die europäische Integration, der von den Staatssekretären des EDA und des EVD\/Seco kopräsidiert wird. Dieser Ausschuss befasst sich u. a. - in einem breiteren Kreis als bei den Sitzungen mit den Unterhändlern - mit Fragen betreffend Bilaterale II. <\/p><p>- Die operationellen Koordinationsarbeiten werden vom Integrationsbüro EDA\/EVD ausgeführt, das mit der generellen Koordination der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU beauftragt ist. In jedem Bereich stammt der verantwortliche Unterhändler aus dem für die Substanz zuständigen Amt. Der Chef des Integrationsbüros ist in allen Bereichen mitverantwortlich. Vertreter anderer betroffener Ämter und - bei Bereichen, in denen ihre Zuständigkeiten betroffen werden - der Kantone gehören ebenfalls der Verhandlungsdelegation an. Jede Verhandlungssitzung mit der EU ist Gegenstand eines Berichtes zuhanden des Koordinators, von dem alle betroffenen Instanzen eine Kopie erhalten. Die Information des Bundesrates ist allzeit gewährleistet. Alle Departemente sind eingeladen, an den so genannten \"horizontalen\" periodischen Treffen zwischen dem Chef des Integrationsbüros und seinem Counterpart aus der Europäischen Kommission teilzunehmen. An diesen Treffen wird jeweils der Stand der Arbeiten in den zehn Bereichen erörtert. <\/p><p>4. Siehe Antwort Ziffer 3. <\/p><p>5. Die Unterhändler verfügen über klare Richtlinien, die in den vom Bundesrat verabschiedeten Verhandlungsmandaten enthalten sind.<\/p><p>Bezüglich der Verhandlungsführung ist der Parallelismus zwischen den Verhandlungen das wichtigste Instrument, um die Wahrung der schweizerischen Interessen sicherzustellen. Er bildet das Kernelement des koordinierten Ansatzes, der von der Schweiz hinsichtlich der Bilateralen II verfolgt wird und der dazu dient, ein ausgewogenes Endresultat zu erreichen. Bezogen auf die sechs Verhandlungen, die noch nicht begonnen haben, bedeutet der Parallelismus, dass sie gleichzeitig aufgenommen werden, sobald die EU über alle nötigen Mandate verfügt. Mit anderen Worten beginnen die Verhandlungen über die Zinsbesteuerung erst, wenn die EU bereit ist, auch die Verhandlungen in den Bereichen aufzunehmen, die für die Schweiz von besonderem Interesse sind (Schengen\/Dublin, Dienstleistungen, Bildung\/Berufsbildung\/Jugend und Medien). Der Parallelismus gewährleistet, dass sich die Verhandlungen nicht auf die Begehren der EU beschränken, sondern auch die Anliegen der Schweiz berücksichtigen. <\/p><p>Da die Schweiz die Verhandlungen über wichtige Begehren der EU nicht zu blockieren versucht, kennt dieser Parallelismus gewisse Ausnahmen. So wurden die Verhandlungen in vier Bereichen im Juli 2001 aufgenommen und könnten Verhandlungen, die besonders schnell voranschreiten würden, Gegenstand eines vorgezogenen Abschlusses werden (\"early harvest\"). Ein eventueller vorgezogener Abschluss einiger Verhandlungen ist jedoch der Bedingung unterstellt, dass das Ziel eines ausgewogenen Endresultates nicht gefährdet wird.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Obwohl die bilateralen Verträge noch nicht in Kraft getreten sind, sollen nun in zehn weiteren Bereichen Verhandlungen mit der EU geführt werden. Der Rat der EU hat am 25. Juni 2001 den Entscheid gefällt, mit der Schweiz die entsprechenden Verhandlungen aufzunehmen.<\/p><p>Am 27. Juni 2001 hat der Bundesrat die Aufnahme von Verhandlungen in den Bereichen verarbeitete Landwirtschaftsprodukte, Statistik, Umwelt und Betrugsbekämpfung verabschiedet, nachdem zuvor auch die Aussenpolitischen Kommissionen des National- und Ständerates grünes Licht dazu gegeben hatten. Die Verhandlungen mit der EU wurden am 5. Juli 2001 formell aufgenommen und sind derzeit im Gang. In den anderen Bereichen fehlten oder fehlen noch entsprechende Verhandlungsmandate.<\/p><p>In einigen Verhandlungsbereichen (Betrugsbekämpfung, Bankkundengeheimnis, Schengen und Dublin) sind gewichtige Schwierigkeiten zu erwarten. Um unvorteilhafte bilaterale Verträge für unser Land zu verhindern, ist eine zielbewusste und kluge Verhandlungsweise anzustreben. Damit ein optimales Gesamtergebnis erreicht werden kann, müssen die Verhandlungen in den verschiedenen Verhandlungsbereichen entsprechend koordiniert werden.<\/p><p>Aus diesem Grund bittet die SVP den Bundesrat um die dringliche Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Wie dringlich ist die Aufnahme von neuen bilateralen Verhandlungen mit der EU? Wo sieht der Bundesrat die Vorteile für die Schweiz? Wo liegen die Risiken und Gefahren aus seiner Sicht?<\/p><p>2. Wie ist der Stand der Dinge in den einzelnen Verhandlungsbereichen? Bestehen inzwischen weitere Verhandlungsmandate?<\/p><p>3. Wer führt und koordiniert die Verhandlungsmandate? Hat der Bundesrat sichergestellt, dass er jederzeit über die Verhandlungen informiert und in der Lage ist, einzugreifen?<\/p><p>4. Wie hat er sichergestellt, dass die Zwischenergebnisse aus den einzelnen Verhandlungsrunden zentral und laufend koordiniert werden?<\/p><p>5. Sind die Beauftragten mit klaren Kompetenzen, Richtlinien und Grenzen in die Verhandlungen geschickt worden? Welche Sicherheitsinstrumente hat er eingebaut, um sicherzustellen, dass die Interessen der Schweiz gewährleistet sind?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Koordination der Verhandlungsmandate für die bilateralen Verhandlungen"}],"title":"Koordination der Verhandlungsmandate für die bilateralen Verhandlungen"}