{"id":20023029,"updated":"2025-11-14T06:47:17Z","additionalIndexing":"24;Steuersenkung;regionales Gefälle;Steuerpolitik;Kanton;wirtschaftliche Disparität;Finanzausgleich","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2459,"gender":"m","id":409,"name":"Hess Hans","officialDenomination":"Hess Hans"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2002-03-05T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4612"},"descriptors":[{"key":"L03K110703","name":"Steuerpolitik","type":1},{"key":"L04K11080202","name":"Finanzausgleich","type":1},{"key":"L04K11070307","name":"Steuersenkung","type":1},{"key":"L06K080701020108","name":"Kanton","type":1},{"key":"L05K0704030202","name":"regionales Gefälle","type":2},{"key":"L05K0704020112","name":"wirtschaftliche Disparität","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2002-06-05T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2002-05-22T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1015282800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1023228000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2555,"gender":"m","id":536,"name":"Studer Jean","officialDenomination":"Studer Jean"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2335,"gender":"f","id":12,"name":"Beerli Christine","officialDenomination":"Beerli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2433,"gender":"m","id":371,"name":"Gentil Pierre-Alain","officialDenomination":"Gentil"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2557,"gender":"m","id":537,"name":"Escher Rolf","officialDenomination":"Escher Rolf"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2568,"gender":"m","id":805,"name":"Lauri Hans","officialDenomination":"Lauri"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2286,"gender":"m","id":72,"name":"Epiney Simon","officialDenomination":"Epiney"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2443,"gender":"m","id":372,"name":"Inderkum Hansheiri","officialDenomination":"Inderkum"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2361,"gender":"f","id":280,"name":"Langenberger Christiane","officialDenomination":"Langenberger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2434,"gender":"m","id":375,"name":"Paupe Pierre","officialDenomination":"Paupe"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2554,"gender":"f","id":535,"name":"Berger Michèle-Irène","officialDenomination":"Berger Michèle-Irène"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2551,"gender":"m","id":531,"name":"Stadler Hansruedi","officialDenomination":"Stadler Hansruedi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2459,"gender":"m","id":409,"name":"Hess Hans","officialDenomination":"Hess Hans"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"02.3029","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Vorschläge des Bundesrates zur Reform der Familienbesteuerung beinhalten bei der direkten Bundessteuer Ertragsausfälle in der Grössenordnung von 1300 Millionen Franken. 30 Prozent der Ertragsausfälle oder rund 400 Millionen Franken entfallen auf die Kantone. Dreizehn Dreissigstel dieses Betrages, d. h. ungefähr 175 Millionen Franken, werden dem interkantonalen horizontalen Finanzausgleich entzogen, bei dessen Berechnung die Bevölkerungszahl und die Finanzkraft der Kantone berücksichtigt werden. Bei einer isolierten Betrachtungsweise werden die finanzschwachen Kantone stärker als die finanzstarken Kantone betroffen. Diese haben indes bei den restlichen siebzehn Dreissigsteln des Kantonsanteiles, der proportional zum Steuerertrag verteilt wird, die grösseren Einbussen hinzunehmen. Dies festgestellt, sei dennoch nicht verschwiegen, dass die Ertragsausfälle pro Kopf der Bevölkerung in den finanzschwachen Kantonen grösser als in der Mehrheit der Kantone sein werden.<\/p><p>Weil die Steuererträge bis zum Inkrafttreten der Steuerreform weiter wachsen, werden sich für die finanzschwachen Kantone im Vergleich zum Jahr 2001 keine Einbussen ergeben.<\/p><p>Würde der für den Finanzausgleich bestimmte Anteil vor dem Inkrafttreten der NFA von dreizehn Dreissigsteln auf fünfzehn Dreissigstel erhöht, würden über die kommenden Jahre insgesamt ungefähr 250 Millionen Franken zugunsten der finanzschwächeren Kantone umverteilt. Diese Massnahme wäre unter den Kantonen kaum mehrheitsfähig.<\/p><p>Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren hat sich dagegen ausgesprochen, das gegenwärtige System des Finanzausgleiches bis zu dessen Neugestaltung noch grundlegend zu verändern. Einem Vorschlag der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren folgend, wird indes die Verordnung über den Finanzausgleich mit dem Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer geändert. Mit dieser Änderung sollen die negativen Auswirkungen für die finanzschwachen Kantone aus der Einreihung des Kantons Bern in die Gruppe der finanzschwachen Kantone gemildert werden. Durch einen Beitrag der finanzstarken Kantone und des Kantons Bern sollen während einer Übergangszeit von zwei Jahren (2002 und 2003) diese negativen Auswirkungen auf die übrigen finanzschwachen Kantone zu zwei Dritteln aufgefangen werden.<\/p><p>Im Übrigen ist in diesem Zusammenhang auch in Rechnung zu stellen, dass in den letzten Jahren die finanzschwachen Kantone in anderen Bereichen besser gestellt wurden, so bei der Verteilung der Bundesbeiträge zur Verbilligung der Krankenkassenprämien und bei der Festlegung der Kantonsanteile an den Einnahmen aus der Schwerverkehrsabgabe. Schliesslich werden die finanzschwachen Kantone vom Verteilmechanismus bei den erhöhten Gewinnausschüttungen der Nationalbank profitieren. Von den zusätzlichen 666 Millionen Franken, welche an die Kantone fliessen werden, werden den sechs finanzschwachen Kantonen, einschliesslich des Kantons Bern, 245 Millionen Franken zustehen.<\/p><p>Aus den oben erwähnten Gründen soll dem in der Interpellation enthaltenen Vorschlag nicht Folge gegeben werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Durch das vom Bundesrat vorgesehene Steuerpaket wird der Ertrag der Bundessteuer um insgesamt 1,3 Milliarden Franken reduziert. Davon fallen rund 400 Millionen Franken auf die Kantonsanteile an der direkten Bundessteuer. Die Kantone sind mit 30 Prozent an der direkten Bundessteuer beteiligt. Davon gehen bis anhin dreizehn Dreissigstel in den horizontalen Finanzausgleich.<\/p><p>Durch den Mechanismus des Finanzausgleiches erleiden die finanzschwächsten Kantone gemessen pro Kopf der Bevölkerung einen überproportionalen Ausfall. Bereits durch den \"Berner Effekt\", d. h. das Abgleiten eines grossen und bevölkerungsreichen Kantons, wurden den schon bis anhin finanzschwachen Kantonen Finanzausgleichsmittel in grösserem Umfang entzogen. Die Disparitäten in der Finanzkraft bzw. der Steuerbelastung zwischen den Kantonen stiegen in letzter Zeit wieder an.<\/p><p>Die Neugestaltung des Finanzausgleiches (NFA) wird kaum vor 2008 in Kraft treten, und die Entlastung wird mehreren finanzschwachen Kantonen mit überdurchschnittlicher Steuerbelastung keine Reduktion der Steuersätze erlauben. In der NFA ist vorgesehen, die direkte Bundessteuer im Verhältnis des Kantonsanteiles und horizontalen Finanzausgleiches von fünfzehn Dreissigsteln aufzuteilen.<\/p><p>Damit die finanzschwachen Kantone mit der Steuerreform und bis zum Einsetzen der NFA nicht zusätzlich belastet werden, sollte der Verteilschlüssel beim Finanzausgleich bei der direkten Bundessteuer möglichst umgehend angepasst werden.<\/p><p>Ich erlaube mir deshalb, den Bundesrat anzufragen, was er vor Inkrafttreten der NFA im Interesse der finanzschwachen Kantone zu tun gedenkt, um zu verhindern, dass die Ertragsanteile der finanzschwachen Kantone an der direkten Bundessteuer im Verhältnis zu den anderen Kantonen nicht unverhältnismässig abnehmen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Steuerpaket"}],"title":"Steuerpaket"}