﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20023031</id><updated>2024-04-10T09:31:08Z</updated><additionalIndexing>34;Post;Bodenmarkt;Swisscom;Verkaufspreis;Immobilieneigentum</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2360</code><gender>m</gender><id>279</id><name>Bignasca Giuliano</name><officialDenomination>Bignasca Giuliano</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktionslos</abbreviation><code>FRAKTIONSLOS</code><id>99</id><name>Fraktionslos</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-03-06T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4612</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1202020107</key><name>Swisscom</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K12020202</key><name>Post</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05070109</key><name>Immobilieneigentum</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01020403</key><name>Bodenmarkt</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11050211</key><name>Verkaufspreis</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-06-21T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2003-12-09T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil die Urheberin / der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist</text><type>42</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2002-06-14T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2002-03-06T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2003-12-09T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2360</code><gender>m</gender><id>279</id><name>Bignasca Giuliano</name><officialDenomination>Bignasca Giuliano</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktionslos</abbreviation><code>FRAKTIONSLOS</code><id>99</id><name>Fraktionslos</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>02.3031</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die Post und Swisscom AG waren gemeinsame Eigentümer des als Baudenkmal unter Schutz stehenden Postgebäudes im Zentrum von Lugano. Auf Swisscom (SIMAG) waren 542/1000 und auf die Post 458/1000 Mit- bzw. Stockwerkeigentumsanteile am Objekt Lugano 1 im Grundbuch eingetragen. Beide Unternehmen verfügten über das gegenseitige Vorkaufsrecht. Sowohl die Post als auch Swisscom unterstehen jedoch nicht der Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung von Liegenschaftsverkäufen. Sie sind aber bestrebt, wo immer möglich das Gemeinwesen mit einzubeziehen. Swisscom hat bereits am 14. Januar 2000 die Öffentlichkeit mit einer Pressemitteilung über bevorstehende, umfangreiche Immobilienverkäufe orientiert. Dies führte zu einer Flut von Anfragen für Objektkäufe in der ganzen Schweiz. Im Immobilienmarkt waren die Verkaufsabsichten der Swisscom AG somit allgemein bekannt. Es hätten sich deswegen auch andere Käufer für das zur Diskussion stehende Gebäude interessieren können. Beim Verkauf des Anteils der Swisscom AG verzichtete die Post auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes, wodurch dieses auch an die Käuferin überging. Somit kam nur die neue Eigentümerin als Käuferin für den Postteil in Frage. Mit dem Verkauf ihres Minderheitsanteiles an der stark sanierungsbedürftigen Liegenschaft konnte die Post eine Desinvestition erzielen und hohe Aufwendungen für den in beträchtlichem Umfang aufgestauten Unterhalt und Umbau vermeiden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Post hat verschiedene Varianten als Alternative zum Verkauf ihres Minderheitsanteiles an besagter Liegenschaft geprüft. Dank Optimierung der betrieblichen Bedürfnisse kann die benötigte Betriebsfläche nach dem Umbau mit 1500 Quadratmetern um fast die Hälfte reduziert werden. Zudem besteht heute ein Leerstand von rund 700 Quadratmeter wegen Unvermietbarkeit. Mit dem Verkauf können beträchtliche Investitionen vermieden, das Leerstandsrisiko eliminiert und die postbetrieblich effektiv benötigte Fläche zurückgemietet werden. Der vereinbarte Mietzins liegt unter dem Niveau vergleichbarer Marktmieten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Neben dem Verkaufserlös konnte die Post die Betriebskosten mit der getroffenen Lösung im Vergleich zu den anderen Varianten erheblich senken. Vonseiten der Kaufinteressenten war die heutige Eigentümerin als einzige bereit, unter den gegebenen Umständen den geforderten Kaufpreis zu bezahlen. Jedem Verkaufsentscheid liegt ein umfassender Wirtschaftlichkeitsnachweis zugrunde. Es kann daher keine Rede davon sein, dass Millionengeschenke gemacht wurden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Zu Molino Nuovo ist festzuhalten, dass zurzeit Optimierungsabklärungen zum städtischen Poststellennetz im Kanton Tessin im Gang sind. Ob die fragliche Liegenschaft verkauft werden soll oder nicht, ist noch nicht entschieden. Bei einem allfälligen Verkauf des Stockwerkeigentumsanteiles der Post wird dies in den Medien ausgeschrieben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Swisscom hat aus den zum Verkauf stehenden Objekten zwei Portefeuilles gebildet und diese im Rahmen einer zweistufigen Auktion erfolgreich veräussert. Dabei wurde mit in der Schweiz spezialisierten Immobilientreuhändern und internationalen Investment-Banken zusammengearbeitet. Im Rahmen des Prozesses wurde eine mögliche Käuferschaft von 162 Immobilieninvestoren angesprochen, eine grosse Zahl an Offerten ausgewertet, und die Wettbewerbssituation unter den Bietern wurde im Rahmen eines transparenten Prozesses maximiert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Betreffend die Liegenschaft Lugano 1 wurde durch eine externe Schweizer Immobilientreuhandfirma eine Verkehrswertschätzung vorgenommen, und Swisscom Immobilien AG hatte ihren Stockwerkeigentumsanteil am Gebäude Lugano 1 am 9. Juni 2000 zu einem Preis verkauft, der über diesem Verkehrswert lag. Damit konnte ein angemessener, marktüblicher Verkaufspreis erzielt und konnten das Leerstandsrisiko sowie der beträchtliche Unterhaltsrückstand an die Käuferschaft übertragen werden. Die Rückmiete von benötigten Flächen entspricht der Strategie der Swisscom. Dadurch wird der nötigen Flexibilität im dynamischen Umfeld der Telekommunikationsbranche Rechnung getragen. Die Bedingungen des Mietvertrages sind hingegen vertraulich und werden von Swisscom nicht bekannt gegeben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Von verheerenden Immobiliengeschäften kann in diesem Zusammenhang keine Rede sein. Die verantwortlichen Stellen haben ihre Sorgfaltspflicht voll und ganz wahrgenommen und dabei die gesetzten Ziele erreicht. Die Verantwortung über Käufe und Verkäufe von Immobilien liegt bei der Swisscom AG beim Management bzw. beim Verwaltungsrat als Aufsichts- und Steuerungsorgan. Im Übrigen hat sich der Revisionsausschuss des Verwaltungsrates mit einer Überprüfung von der ordnungsgemässen Abwicklung dieses Verkaufsgeschäftes vergewissert. Die Immobilienpolitik der Post wird vom Verwaltungsrat der Schweizerischen Post genehmigt. Liegenschaftsverkäufe werden gemäss der Geschäfts- und Zuständigkeitsordnung Post abgewickelt und fallen, je nach Verkaufspreis, in den Genehmigungsbereich des Verwaltungsrates, der Konzern- oder Bereichsleitung. Im vorliegenden Fall hat die Konzernleitung Post den Verkauf genehmigt.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die beiden halböffentlichen Unternehmen Swisscom AG (zu über 66 Prozent in den Händen des Bundes) und die Post (zu 100 Prozent Eigentum des Bundes) haben das Postgebäude im Zentrum von Lugano für einen Preis von gerade 16 Millionen Franken - bei einem geschätzten Wert von 32 Millionen - an eine private Gruppe verkauft oder besser verschleudert. Dazu stellen sich gewisse Fragen, auf die wir eine klare Antwort erwarten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wenn schon alle Operationen staatlicher oder halbstaatlicher Unternehmen, die eine gewisse Bedeutung haben, transparent abgewickelt werden sollen, warum hat man das Postgebäude im Zentrum von Lugano nicht öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben? Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dank einem solchen Vorgehen hätten zahlreiche unfruchtbare Polemiken vermieden werden können?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Warum hat die Post AG einen Teil eines Grundstücks verkauft und sich darin wieder eingemietet? Wie sind die finanziellen Bedingungen dieses Mietverhältnisses?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie lässt sich das miteinander vereinbaren, dass die Post im Kanton Tessin einerseits umstrukturiert und damit Dutzende von Arbeitsplätzen und Poststellen aufhebt, um ein paar Milliönchen zu sparen, und andererseits auf einen Schlag fast 10 Millionen Franken an einen privaten Unternehmer verschenkt? Wie will die Leitung der Post gegen die Angestellten vorgehen, die diesen Verkauf verantworten und anschliessend mit eben diesem privaten Unternehmer, dem sie schon Millionen von Franken geschenkt hatten, den Mietvertrag abgeschlossen haben?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Stimmt es, dass das Postgebäude Molino Nuovo, das rund 10 Millionen Franken gekostet hat, verkauft wird und die Poststelle in einer Liegenschaft eingerichtet wird, die der Immobiliengruppe gehört, die das Postgebäude im Zentrum Luganos erworben hat?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wie ist die Swisscom beim Verkauf ihrer Immobilien in der Schweiz vorgegangen? Warum hat sie einen Mietvertrag für das Postgebäude im Zentrum Luganos abgeschlossen, nachdem sie es rund 50 Prozent unter dem Marktwert verkauft hat? Wie sind die Bedingungen dieses Vertrages?                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  6. Wer ist verantwortlich für diese verheerenden Immobiliengeschäfte, und zwar sowohl bei der Post als auch bei der Swisscom? Was gedenken diese beiden ehemaligen Regiebetriebe gegen die Verantwortlichen zu unternehmen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Swisscom und die Post. Millionengeschenke an Private</value></text></texts><title>Swisscom und die Post. Millionengeschenke an Private</title></affair>