{"id":20023032,"updated":"2024-04-10T13:05:20Z","additionalIndexing":"28;finanzieller Verlust;Spekulationskapital;Ausgleichskasse;AHV;Kapitalanlage;Börsengeschäft","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2360,"gender":"m","id":279,"name":"Bignasca Giuliano","officialDenomination":"Bignasca Giuliano"},"faction":{"abbreviation":"Fraktionslos","code":"FRAKTIONSLOS","id":99,"name":"Fraktionslos"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-03-06T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4612"},"descriptors":[{"key":"L04K01040104","name":"Ausgleichskasse","type":1},{"key":"L05K0104010101","name":"AHV","type":1},{"key":"L05K1106020101","name":"Kapitalanlage","type":1},{"key":"L04K11060104","name":"Börsengeschäft","type":1},{"key":"L06K070302010205","name":"finanzieller Verlust","type":1},{"key":"L05K1106020110","name":"Spekulationskapital","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-06-21T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2002-05-22T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1015369200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1024610400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2360,"gender":"m","id":279,"name":"Bignasca Giuliano","officialDenomination":"Bignasca Giuliano"},"faction":{"abbreviation":"Fraktionslos","code":"FRAKTIONSLOS","id":99,"name":"Fraktionslos"},"type":"author"}],"shortId":"02.3032","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Bund verzinst Anlagen des Ausgleichsfonds der AHV grundsätzlich zu Marktbedingungen und nicht zu einem festen Satz von 4 Prozent. Der Verwaltungsrat hat aufgrund der mit der 10. AHV-Revision erweiterten Anlagemöglichkeiten eine Anlagestrategie beschlossen, die u. a. auch Anlagen in Aktien vorsieht. Mit dieser neuen Anlagestrategie ist langfristig eine höhere Rendite zu erwarten, als sie mit Bundesobligationen erzielt werden kann. Allerdings müssen gleichzeitig kurzfristige Wertschwankungen in Kauf genommen werden.<\/p><p>Nachdem der Grundsatzentscheid über die Anlage der Gelder am Markt gefällt wurde, können nicht kurzfristig solche Anlagen im Umfang von mehreren Milliarden Franken aufgelöst und beim Bund investiert werden. Der Bund wäre nicht in der Lage, derart grosse Beträge kurzfristig zu übernehmen, würde dies doch die Umsetzung des aktuellen Geldbeschaffungsprogrammes verunmöglichen.<\/p><p>2. Aufgrund der 10. AHV-Revision wurden in einem ersten Schritt die Anlagemöglichkeiten auf Schweizer Aktien ausgedehnt. Aus Diversifikationsgründen erschien dann eine Erweiterung der Anlagemöglichkeit in internationale Aktien sinnvoll. Sie wurde von den Geschäftsprüfungskommissionen in ihrem Bericht vom 9. Juli 1998 dem Bundesrat empfohlen. In Erfüllung einer Motion der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates wurde die erforderliche Anpassung von Artikel 108 des AHV-Gesetzes aus dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmenpaket der 11. AHV-Revision herausgelöst und von den eidgenössischen Räten beschlossen. Die entsprechende Änderung des AHV-Gesetzes wurde am 1. Februar 2001 in Kraft gesetzt.<\/p><p>3. Über den Zeitpunkt einer Kompensation der Verluste kann der Bundesrat keine verbindliche Aussage machen. Eine Kompensation ist auf alle Fälle nur dann möglich, wenn jetzt nicht die Aktien verkauft und die Buchverluste realisiert werden. Mit einem Wirtschaftsaufschwung dürfte sich erfahrungsgemäss eine Kurserholung an den Aktienbörsen einstellen.<\/p><p>4. Als risikolos werden kurzfristige Geldanlagen bezeichnet, weil sich Veränderungen des Zinsniveaus praktisch nicht in Wertveränderungen niederschlagen, wie dies bei langfristigen Obligationen der Fall ist. Allerdings besteht ein Gegenparteirisiko. Deshalb ist der Bonität des Schuldners grosse Aufmerksamkeit zu schenken.<\/p><p>5. Der Bundesrat behauptet nicht, bei Börsenanlagen sei das Risiko verschwindend klein. Im Gegenteil: Der Bundesrat ist sich der höheren Volatilität von Investitionen auf den Kapitalmärkten bewusst. Er ist aber der Auffassung, dass der Ausgleichsfonds der AHV mit einer langfristig ausgerichteten Anlagepolitik für die daraus resultierenden Risiken mit einer höheren Rendite adäquat entschädigt wird.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Seit zwei Jahren sagen wir, die AHV-Gelder sollen in Ruhe gelassen werden. Doch niemand hört auf uns.<\/p><p>Diejenigen, die die AHV-Ausgleichskasse verwalten, setzten sich durch und beschlossen, im Jahre 2000 und dann im Jahr 2001, immer mit der Zustimmung von Bundesrat und Parlament, 5 der 21 Milliarden Franken der AHV-Ausgleichskasse in Aktien anzulegen.<\/p><p>Das Ergebnis: Allein 2001 beliefen sich die Verluste auf 800 Millionen Franken. Aber Achtung: Seit zu Beginn des Jahres 2000 die Anlage in Aktien beschlossen wurde, beziffern sich die Verluste auf nahezu 2 Milliarden Franken.<\/p><p>Solange die Finanzzauberer nicht ihre Finger mit im Spiel hatten, stieg das Vermögen der AHV-Ausgleichskasse um rund 4 Prozent pro Jahr, weil das Vermögen in Obligationen angelegt oder dem Bund als Darlehen gewährt wurde und damit 4 Prozent Zinsen einbrachte. Mehr oder weniger dem technischen Satz für das Vermögen der 2. Säule entsprechend.<\/p><p>Dann kam plötzlich jemand auf die Idee, es sei nun Zeit, die Taktik zu ändern und auch im Aktienmarkt, zunächst nur auf dem schweizerischen, dann auch auf dem ausländischen, zu investieren. Die Idee hätte auch gut sein können, nur kam sie im falschen Moment. So haben die Finanzzauberer, die den Fonds verwalten, beschlossen, die Anlagen im Jahr 2000 in Aktien zu diversifizieren, genau zum Zeitpunkt also, als die Aktienmärkte den historischen Höhepunkt erreicht hatten. <\/p><p>Damit war das Unglück besiegelt. 2001 fielen die Aktienmärkte weltweit um 25 Prozent und rund 600 Millionen Franken des Fonds lösten sich in Luft auf. Die Verluste bei den Anlagen in Aktien (insgesamt 5 Milliarden Franken) betragen nahezu 2 Milliarden Franken.<\/p><p>Dazu kommt noch Folgendes: Wären die 5 Milliarden Franken dem Bund in Form von Darlehen gewährt worden, so hätten sie 4 Prozent Zins eingetragen. Dies entspräche einem jährlichen Ertrag von 200 Millionen Franken. Dieser Betrag muss zu den Verlusten addiert werden. Das heisst zu den 600 Millionen Franken kommen 200 Millionen aus ausgefallenen Zinserträgen hinzu. Daraus ergibt sich ein Verlust von 800 Millionen Franken in nur einem Jahr. Gratuliere!<\/p><p>Wir haben gesagt, es sei nicht der Moment, um Gelder der AHV-Ausgleichskase auf dem Aktienmarkt zu investieren; wir haben es im Jahre 2000 geschrieben und im Jahre 2001 mehrmals wiederholt. Und nicht nur wir hoben den Mahnfinger. Auch die Schweizer Banken sagten es. Sie verringerten in den Portfolios, die sie verwalten, den Aktienanteil zugunsten von Obligationen und Kurzzeitpapieren. Doch alles nützte nichts: Die \"unbändige Lust\", an der Börse zu spielen, hat auch Ulrich Grete, Ex-Direktor der UBS in Pension, angesteckt, der vom Bundesrat mit der Verwaltung der Ausgleichskasse betraut wurde. Grete hat, statt sich auf seine lange Bankenerfahrung zu besinnen und Vorsicht walten zu lassen, die kleine Wenigkeit von 5 Milliarden Franken (35 Prozent des Vermögens der Ausgleichskasse) in Aktien angelegt.<\/p><p>Diese Woche ist das Ergebnis seiner unglückseligen Operationen bekannt geworden. Lakonisch haben die Verwalter des Fonds mitgeteilt, das Vermögen sei um 2,6 Prozent von 20,011 auf 19,378 Milliarden Franken gesunken.<\/p><p>Selbstverständlich wurde auch gesagt, dies sei hauptsächlich der negativen Entwicklung der Aktienkurse zuzuschreiben. Die eigentlichen Verluste im Aktienbereich wurden aber nicht beziffert. Die neue Diversifizierungsstrategie, so die Verwalter, habe für den Moment noch keine Früchte getragen, mittel- und langfristig sei sie aber rentabel.<\/p><p>Es ist durchaus möglich, dass die zu historischen Höchstpreisen erworbenen Aktien, sofern sie nicht verkauft werden, in ein paar Jahren wieder den Einstandspreis erreichen. Das ist aber eine reine Hypothese. In der Zwischenzeit fehlen in der Kasse die Zinserträge der 5 Milliarden Franken.<\/p><p>Mittlerweile ist es beschlossene Sache: Die eidgenössischen Räte haben schon im vergangenen Herbst beschlossen, die Anlagemöglichkeiten der AHV-Ausgleichskasse im Gesetz zu erweitern: Das Vermögen dieser Kasse kann in Zukunft nicht nur in schweizerischen, sondern auch in ausländischen Titeln angelegt werden.<\/p><p>Damit wird der Bundesrat nicht nur zum Spekulanten. Er hat überdies auch noch Eile. Er hat nämlich das Inkrafttreten dieser Änderung bereits auf den 1. Februar festgelegt. Sein Ziel ist es, die Rentabilität der AHV-Ausgleichskasse zu erhöhen. Dabei wartet er nicht einmal die Ergebnisse der 11. AHV-Revision ab, die zurzeit in der nationalrätlichen Kommission für Soziale Sicherheit beraten wird. <\/p><p>Damit folgt er dem Eidgenössischen Departement des Innern, das darin keine grösseren Risiken sieht, ganz im Gegensatz zu den (grossen und kleinen) Banken, Anlagegesellschaften, Brokern, Verwaltern von Anlage- und Hedgefonds, Finanzanalystinnen und Mathematikerinnen, die seit vielen Jahren an der Börse tätig sind.<\/p><p>Die Banken wissen, was Risiko bedeutet. Sie sagen seit jeher, dass Aktienanlagen nicht nur höhere Gewinnmöglichkeiten (als Obligationenanlagen), sondern auch ein grösseres Verlustpotenzial in sich bergen. Die Erfahrung des Jahres 2000 zeigt deutlich, dass auch die Kurse von Leittiteln auf den verschiedenen Märkten stark sinken können. Man denke bloss an die Aktien der Telefonieunternehmungen: sie haben von ihrem Höchststand im Jahre 2000 mehr als 40 Prozent eingebüsst.<\/p><p>Eine unbändige Börsenlust hat den Bundesrat und die Schweizer Politikerinnen und Politiker erfasst, eine Lust, die sich nur schwer rational erklären lässt. Deshalb stellen wir folgende Fragen:<\/p><p>1. Der Bund verzinste die Darlehen der AHV-Ausgleichskasse zu 4 Prozent. Warum hat man nicht besser diese Anlageart gefördert, vielleicht durch die Erhöhung des Zinssatzes? Auf jeden Fall hätte diese Anlage jährlich 200 Millionen Franken eingebracht.<\/p><p>2. Warum hatte der Bundesrat solche Eile, die Anlagemöglichkeiten der AHV-Ausgleichskasse im Gesetz auch auf ausländische Aktien auszudehnen? Warum hat er das Inkrafttreten auf den 1. Februar 2001 festgelegt, ohne die Ergebnisse der 11. AHV-Revision abzuwarten?<\/p><p>3. Wann und wie lassen sich nach Auffassung des Bundesrates diese Verluste wieder wettmachen?<\/p><p>4. Auf welche Theorie stützen sich die Personen, die für die Verwaltung der AHV-Ausgleichskasse zuständig sind, wenn sie sagen, die Anlage auf dem Geldmarkt sei risikolos?<\/p><p>5. Auf welche Theorie stützt sich der Bundesrat, wenn er behauptet, bei Börsenanlagen sei das Risiko verschwindend klein?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"AHV verliert weitere 800 Millionen Franken an der Börse"}],"title":"AHV verliert weitere 800 Millionen Franken an der Börse"}